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   BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R   

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BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R (https://dejure.org/2000,1511)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R (https://dejure.org/2000,1511)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 1/00 R (https://dejure.org/2000,1511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Postbeamtenkrankenkasse - Private Pflegeversicherung - Einabu eines Treppenlifts - Zuschußleistung - Beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch - Privater Plegeversicherungsanspruch - Schlaganfall - Pflegehilfsmittel - Leistungspflicht

  • Judicialis

    SGB XI § 6 Abs 1 Satz 1; ; SGB XI § 33 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung, Kostenerstattung nach § 193 Abs. 4 SGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R

    Pflegekostenerstattung in der privaten Pflegeversicherung

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
    Es liegt im übrigen - sofern die Rechtskreise sorgfältig auseinandergehalten werden - im Interesse der Mitglieder, es bei der Durchsetzung der von ihnen begehrten Pflegeleistungen nur mit einer Einrichtung zu tun zu haben, die auch für ihren Krankenversicherungsschutz zuständig ist und neben dem Privatversicherungsanteil der Pflegeleistungen auch über den Beihilfeanspruch entscheidet (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 2000 - B 3 P 21/99 R - BSGE 86, 94 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 3).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
    Soweit die GPV der Beklagten auch das Recht zur Prozeßführung übertragen hat, handelt es sich um einen Fall der gewillkürten Prozeßstandschaft, die als zulässig anzusehen ist, weil neben der Ermächtigung des Rechtsträgers ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Prozeßstandschafters, das fremde Recht geltend zu machen, vorliegt und entgegenstehende schutzwürdige Belange des Prozeßgegners fehlen (BGHZ 96, 151; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl 1999, § 51 RdNr 34; Lindacher, in Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, Vor § 50 RdNrn 55 ff; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 21. Aufl 1999, § 51 RdNrn 44 ff; Bork, in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl 1993, Vor § 50 RdNrn 41a ff).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
    Die Forderung ist daher entsprechend § 187 Abs. 1 BGB (BGH NJW-RR 1990, 519; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl 2000, § 187 RdNr 1) ab dem Folgetag (29. Dezember 1995) zu verzinsen, und zwar zu 8 %.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R

    Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
    Die Regelung des § 4 Abs. 7 MB/PPV 1995 ist hier einschlägig, weil der Einbau des Treppenlifts, dessen pflegebedingte Notwendigkeit vom LSG bindend festgestellt (§ 163 SGG) worden ist, als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu werten ist, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 3. November 1999 - B 3 P 6/99 R - SozR 3-3300 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96

    Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung,

    Auszug aus BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R
    Erst durch den Beschluß des Senats vom 8. August 1996 - 3 BS 1/96 - (BSGE 79, 80 = SozR 3-1500 § 51 Nr. 19) ist verbindlich entschieden worden, daß insoweit allein die Sozialgerichte zuständig sind.
  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 4/16 R

    Soziale Pflegeversicherung

    Denn ausreichend ist insoweit auch eine Antragstellung nach Durchführung (vgl BSG Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R - Juris RdNr 22 ff; BSG Urteil vom 28.6.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr 15) .
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 P 3/14 R

    Private Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    An diese Ermessensausübung ist die Beklagte im Revisionsverfahren nach § 242 BGB gebunden (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3 S 18) ; das ist von ihr auch nicht in Frage gestellt worden.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 P 8/06 R

    Wiederholte Gewährung eines Zuschusses für eine noch behindertengerecht

    Als Treuhänderin privater Versicherungsunternehmen ist sie nicht befugt, zur Regelung der zwischen diesen Unternehmen bzw der Beklagten und den Versicherungsnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse Verwaltungsakte zu erlassen (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

    Dennoch wirkte die Klageerhebung im Juni 2004 fristwahrend, weil die KVB im vorliegenden Rechtsstreit ebenfalls als Beklagte hätte fungieren können, und zwar im Wege gewillkürter Prozessstandschaft für die jetzige Beklagte (BSGE 86, 94 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 3 und BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

    Daher hat der Träger der PPV, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen des Zuschusses für eine solche Maßnahme erfüllt sind, Ermessen auszuüben (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4

    Wie der erkennende Senat (Urteil vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen -) bereits entschieden hat, reicht eine Antragstellung nach Durchführung der Maßnahme aus.

    Nach § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB XI ("können") steht die Gewährung finanzieller Zuschüsse im Ermessen der Beklagten (vgl BT-Drucks aaO sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

    In beiden Bereichen, soziale und private Pflegeversicherung, ist die Pflegebedürftigkeit grundsätzlich ein Dauerzustand (vgl Udsching, SGB XI, 2. Aufl 2000, Vor §§ 28 - 45 RdNr 9), und das Tatbestandsmerkmal "Leistungserbringung ab Antragstellung" zielt gerade auf eine Dauerleistung ab (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

    Das Antragserfordernis soll in erster Linie dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich keine Leistungen für solche Zeiträume gewährt werden, in denen der Versicherungsträger mangels Antragstellung von dem Versicherungsfall noch keine Kenntnis hatte und die notwendige tägliche Pflege deshalb auf andere Weise sichergestellt werden musste und auch sichergestellt worden ist (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R

    Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes -

    Dem Anspruch auf Zuschussgewährung steht nicht entgegen, dass die Klägerin den Personenaufzug zwischenzeitlich hat einbauen lassen (Urteile des Senats, BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3, Nr. 6 und Nr. 8).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 3/01 R

    Pflegeversicherung - Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - technische

    Es kann dahinstehen, ob die Pflegebedürftige den Antrag auf Bezuschussung erst nach dem Einbau der Sicherungstüren gestellt hat - das LSG spricht von einem Einbau nach entsprechender "Information" der Beklagten -, da auch eine nachträgliche Antragstellung genügt (Urteile des Senats vom 28. Juni 2001, B 3 P 3/00 R - Gegensprechanlage, zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 14. Dezember 2000, B 3 P 1/00 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Es handelt sich bei der Leistung nach § 43a SGB XI also - anders als zB der Zuschuß zu den Kosten für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 1/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - nicht um einen Geldleistungsanspruch des Versicherten; die Geldleistung kann nur der Heimträger als Entgelt für die Pflegeleistungen verlangen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18

    Anspruch auf Gewährung eines anteiligen Wohngruppenzuschlags nach den

    In diesem Verhältnis ist sie im Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft berechtigt, vermeintlich unbegründete Leistungsbegehren abzuwehren (BSG, Urteile vom 30.03.2000 - B 3 P 21/99 R und vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R).
  • LSG Bayern, 18.04.2012 - L 2 P 100/10

    I. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind zwar nicht auf

    Denn nach § 58 SGB I werden nur fällige Ansprüche auf Geldleistungen vererbt und die Gewährung finanzieller Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht im Ermessen der Pflegekasse (vgl. BSG Urteil vom 19.04.2007 - B 3 P 8/06 R - Juris RdNr. 24; Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R - Juris RdNr. 16; BSG vom 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R; BT-Drucks 12/5262 S. 114 zu § 36 SGB XI-Entwurf), sowohl hinsichtlich der Höhe als auch dem Grunde nach (sog. Entschließungsermessen - vgl. Udsching, Kommentar zum SGB XI, 3. Auflage, zu § 40 RdNr. 32).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.2006 - L 5 P 1/06

    Erneute Zuschussgewährung für Wohnumfeldverbesserung durch Pflegekasse

  • LSG Bayern, 20.04.2016 - L 2 P 69/13

    Keine Übernahme von Reparaturkosten einer Maßnahme zur Verbesserung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2005 - L 17 P 35/04

    Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts durch die Pflegekasse

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 4 P 2397/10

    Private Pflegeversicherung - Wartungskosten für einen Treppenlifter - Maßnahme

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08

    Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2007 - L 6 P 2/06

    Deckenliftanlage - Pflegehilfsmittel oder eine Maßnahme zur Verbesserung des

  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 4 P 9/20

    Pflegeversicherung: Zuschuss zu wohnumfeldverbessernder Maßnahme

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 10 (6) P 49/07

    Pflegeversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2001 - L 16 B 24/00

    Pflegeversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 14 P 38/04
  • SG Marburg, 27.08.2002 - S 6 P 262/01
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