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Rechtsprechung
   BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89   

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BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89 (https://dejure.org/1990,60)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89 (https://dejure.org/1990,60)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1990 - 9a/9 RVs 7/89 (https://dejure.org/1990,60)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hilflosigkeit

  • vsbinfo.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche Änderung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 204
 
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Wird zitiert von ... (400)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 2/84

    Hilflosigkeit von minderjährigen dialysebehandelten Nierenkranken - Änderung des

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Erreicht ein Begünstigter die in den "Anhaltspunkten" vorgesehene Altersgrenze, handelt es sich um eine Änderung wesentlicher Verhältnisse; dies ist vom BSG schon entschieden worden (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 13; vgl auch aaO Nr. 43).

    Vor allem hierauf beruht die Entscheidung des Senats vom 7. Februar 1985 (SozR 1300 § 48 Nr. 13, die in der Anschlußrechtsprechung des BSG - vgl die Nachweise in BSG Urteil vom 29. November 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 27 - eine Ausweitung erfahren hat, zu der hier nicht Stellung genommen werden muß).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Die Behörde hätte den Verwaltungsakt jedenfalls befristen können (vgl das Urteil des Senats vom heutigen Tag - SozR 3 - 1300 § 32 Nr. 3).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Hier müßten die im Sozialrecht vorgefundenen weiten Begriffe - ebenso wie im Steuerrecht (vgl BVerfGE 78, 214, 226 ff) - konkretisiert werden, evtl mit Mitteln normenkonkretisierender oder normeninterpretierender Verwaltungsvorschriften (vgl Zusammenstellung bei Gerhardt NJW 1989, 2233 ff).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Wie sich diese Tatsachen auf Erwerbsmöglichkeiten auswirken (beispielsweise in der Unfallversicherung (UV) - vgl BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22) oder wie sich im Schwerbehindertenrecht die Funktionsbeeinträchtigung sowohl im Erwerbsleben als auch im gesellschaftlichen Bereich auswirkt (vgl BSG SozR 3870 § 3 Nr. 27 mwN), verlangt eine rechtliche Beurteilung, die evtl zusätzlich den Sachverstand anderer Wissenschaftszweige benötigt.
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 164/80

    Ständige Hilflosigkeit - Dauernder Zustand der Behinderung - Körperbehinderung

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Mithin bestehen keine Zweifel daran, daß im Steuerrecht insgesamt die in der Rechtspr entwickelte Definition der Hilflosigkeit maßgebend war und ist, die auch von der Versorgungsverwaltung zugrunde gelegt wird, wenn sie die - für das Steuerrecht maßgebliche (vgl BFH, Urteil vom 28. September 1984 in BFHE 142, 377) - Bescheinigung ausstellt.
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Das ist in der Rechtspr immer wieder bekräftigt worden (vgl BSGE 4, 147, 149; 31, 185, 186; SozR 2200 § 581 Nr. 23; s auch BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Unter Behandlungspflege werden medizinische Hilfeleistungen verstanden, zB Verabreichen von Medikamenten, Anlegen von Verbänden, Spülungen und Einreibungen (BSGE 50, 73, 76 = SozR 2200 § 185 Nr. 4).
  • BSG, 26.10.1987 - 9a BVs 39/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bewertung des Grades der MdE

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Sie übertreffen in ihrer begünstigenden Wirkung jedoch die genannten Formen der Rechtssetzung, weil sie für Gruppen von Behinderten - nicht zuletzt über das Gleichbehandlungsgebot (vgl BSG, HVGBG Rdschr VB 122/84 und Beschluß vom 26. Oktober 1987 - 9a BVs 39/87) unmittelbare Anspruchsgrundlage werden; insoweit haben sie Normcharakter.
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    Das ist in der Rechtspr immer wieder bekräftigt worden (vgl BSGE 4, 147, 149; 31, 185, 186; SozR 2200 § 581 Nr. 23; s auch BSGE 41, 99 = SozR 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89
    In der Rechtspr war aber anerkannt, daß diese Definition so zu verstehen ist, daß ein Behinderter hilflos ist, wenn er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf (vgl die Anlehnung an § 35 Bundesversorgungsgesetz (BVG) in BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; vgl auch BSGE 43, 107, 108 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; abweichend für die Definitionen der §§ 68, 69 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in BVerwGE 80, 94, 95 ff) [BVerwG 19.08.1988 - 8 C 117/86], wie dies in den Lohnsteuerrichtlinien auch ausgeführt worden ist (LStR 1981 Nr. 70 Abs. 3 in BStBl I 132, LStR 1984 in BStBl I unter Nr. 2/83).
  • BVerwG, 15.02.1988 - 7 B 219.87

    Immissionsschutz - TA Luft - Verwaltungsvorschrift - Gerichtliche Überprüfung

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76

    Rechtsanspruch auf Pflege für erwerbsunfähige Hirnverletzte

  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 117.86

    Eigentumswohnung - Eigennutzung - Unterhaltssicherung - Nutzung als Zweitwohnung

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 -

    Vielmehr ist die GdB-Bewertung auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstands anderer Wissenszweige zu entwickeln (vgl BSG aaO RdNr 28; BSG Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 208 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 5 f) .
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Vielmehr ist die GdB-Bewertung auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 28; BSG Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 208 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 5 f; dazu auch Masuch, SozSich 2004, 314, 315; Straßfeld, SGb 2003, 613) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Vielmehr ist die GdB-Bewertung auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 28; BSG Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 208 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 5 f; dazu auch Masuch, SozSich 2004, 314, 315; Straßfeld, SGb 2003, 613) .
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Rechtsprechung
   BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1264
BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94
    Der Nachteilsausgleich "aG" steht Behinderten nicht zu, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß weder Orientierungsstörungen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18) noch zeitweise Anfälle (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91) den Anspruch auf "aG" begründen.

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewußte Begleitperson den Behinderten wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

    Hiervon ist das BSG bisher stets ausgegangen (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11).

    Für neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden hat das BSG in der Vergangenheit allerdings darauf hingewiesen, dass die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - Juris RdNr 13; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; vgl zum "ständigen" Erfordernis eines Rollstuhls auch Teil D Nr. 1 Buchst c S 3 AnlVersMedV).

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    In diesem Kontext hat das BSG gerade im Hinblick auf das damals noch in Vorbereitung befindliche BTHG bereits mit Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21) ausgeführt, dass bei neurologischen Erkrankungen wie Anfallsleiden die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine mit einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (vgl auch BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13) .

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewusste Begleitperson den behinderten Menschen wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Er leidet nicht an einer nur vorübergehenden Erkrankung oder einer Funktionsbeeinträchtigung, die seine Gehfähigkeit wie bei einem unregelmäßig in größeren Zeitabständen auftretenden Anfallsleiden nur zeitweise beeinträchtigt (vgl zum Fehlen der Dauerhaftigkeit bei Anfallsleiden BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 11 f; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13 f; s auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 - juris RdNr 21) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

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