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   BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R   

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https://dejure.org/2000,1235
BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R (https://dejure.org/2000,1235)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R (https://dejure.org/2000,1235)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2000 - B 7 AL 46/99 R (https://dejure.org/2000,1235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter - Gleichstellung - Arbeitsplatzverlust - Prognose - Schutzbedürftigkeit

  • Judicialis

    SchwbG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 86, 10
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 60.72

    Zur Gleichstellung Behinderter zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R
    Das ist hier der Fall; denn das Ziel des § 2 Abs. 1 Satz 2 SchwbG, Kündigungsschutz nicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung über die Gleichstellung zu gewähren (vgl zum früheren Recht: BVerwGE 42, 189, 192; Cramer, SchwbG, 4. Aufl 1992, RdNr 22 zu § 2), setzt ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage vor Erlaß des Bescheides voraus.

    Sollte es sich bei dem früheren Arbeitsplatz des Klägers um einen geeigneten Arbeitsplatz gehandelt haben, wäre mit Rücksicht auf die vom Gesetz geforderte Kausalität ("infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung nicht behalten können") zu prüfen, ob bei wertender Betrachtung in der Behinderung, also gerade in ihrer Art und Schwere, die Schwierigkeit der Erhaltung des Arbeitsplatzes liegt (vgl hierzu BVerwGE 42, 189, 193).

    Es genügt vielmehr, daß durch eine Gleichstellung der Arbeitsplatz sicherer gemacht werden kann (BVerwGE 42, 189, 195).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R
    Zwar erfüllt der Kläger die Voraussetzungen eines anerkannten GdB von 30 (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 S 98 f) und des Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 SchwbG); jedoch ist der Senat mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen des LSG nicht in der Lage zu beurteilen, ob der Kläger infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen konnte bzw erlangen kann.

    Das LSG wird deshalb bei seiner erneuten Entscheidung zu prüfen haben, ob der Kläger infolge seiner Behinderungen - auch der nicht im Bescheid aufgeführten Behinderungen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 24 S 99) - bei wertender Betrachtung (im Sinne einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar war bzw ist.

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R
    Ein dem widersprechender allgemeiner Grundsatz, wonach für die Beurteilung von Verpflichtungsklagen die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung geltende Rechtslage maßgebend sei, ist dem geltenden Recht nicht zu entnehmen (BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17 f mwN).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 16/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Allerdings müssen wegen des Zwecks der Regelung auch wesentliche Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zur letzten mündlichen Verhandlung Berücksichtigung finden (vgl BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1) .

    Die Geeignetheit des Arbeitsplatzes bestimmt sich individuell-konkret nach dem Eignungs- und Leistungspotential des behinderten Menschen (BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1, jeweils RdNr 16) .

    Dies hat das BSG schon früher entschieden (BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1) , als es formulierte, der behinderte Mensch müsse bei wertender Betrachtung (im Sinne einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar sein.

    Um den Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und Erforderlichkeit der Gleichstellung annehmen zu können, ist keine absolute Sicherheit im Sinne des Vollbeweises erforderlich (BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1) .

    Da vorliegend nichts dafür festgestellt ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, ist die Beklagte zur Gleichstellung verpflichtet (BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R; BSG Urteil vom 1.3.2011 - B 7 AL 6/10 R - BSGE 108, 4 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 4).

  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R

    Beamter - Beamtenverhältnis - Gleichstellung - Schwerbehinderter - Behinderung -

    Die Gleichstellung dient dazu, die ungünstige Konkurrenzsituation des Behinderten am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und somit den Arbeitsplatz sicherer zu machen oder seine Vermittlungschancen zu erhöhen (BSGE 86, 10, 14 f = SozR 3-2870 § 2 Nr. 1 S 6 f) .

    Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Alternativen, nämlich der Gleichstellung zum Erhalt des Arbeitsplatzes (Alternative 2) sowie der Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes iS des § 73 SGB IX (Alternative 1), die kumulativ, aber auch nur alternativ vorliegen können (BSGE 86, 10, 14 f = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1 S 6 f) .

    Entscheidendes Kriterium für die Gleichstellung ist deshalb die mangelnde Konkurrenzfähigkeit des Behinderten wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt, und zwar auf dem Arbeitsmarkt insgesamt, nicht etwa nur bezogen auf einen bestimmten Arbeitsplatz (BSGE 86, 10, 14 f = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1 S 6 f) .

  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 5/14 R

    Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Sofern ein solcher - wie hier - nicht vorliegt, ist die BA zur Gleichstellung verpflichtet (BSG Urteil vom 2.3.2000 - B 7 AL 46/99 R; BSG Urteil vom 1.3.2011 - B 7 AL 6/10 R - BSGE 108, 4 = SozR 4-3250 § 2 Nr. 4).
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