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   BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95   

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https://dejure.org/1995,56
BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95 (https://dejure.org/1995,56)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1995 - 1 BvR 60/95 (https://dejure.org/1995,56)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1995 - 1 BvR 60/95 (https://dejure.org/1995,56)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nichtannahmebeschluß: Eigene Beurteilungskriterien der Sozialgerichte zur Konkretisierung von SchwbG §§ 1 und 3 Orientierung an den 'Anhaltspunkten'

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bundessozialgericht - Anhaltspunkte - Ärztliche Gutachtertätigkeit - Entschädigungsrecht - Schwerbehindertengesetz - Gleichheitssatz

  • vsbinfo.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgestellten "Anhaltspunkte" für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3049
  • NVwZ 1996, 60 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
    Eine solche ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 (24) [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92]).

    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wenn sie auf einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 (25) [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92]).

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das (zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmte) Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1994 (9 RVs 1/93), wonach die Versorgungsverwaltung befugt ist, eine Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) eines Schwerbehinderten gemäß § 48 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB X) trotz Verschlimmerung eines Leidens abzulehnen, wenn hinsichtlich einer anderen anerkannten Behinderung eine Änderung der "Anhaltspunkte" zu Ungunsten des Schwerbehinderten stattgefunden hat, so daß sich beide Faktoren gegeneinander aufheben.
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde gestellte Frage nach der Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 GG ist geklärt (vgl. BVerfGE 60, 123 (134) [BVerfG 16.03.1982 - 1 BvR 938/81]; 88, 87 (96); jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn die fachgerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einiger Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 71, 162 (177) [BVerfG 19.11.1985 - 1 BvR 934/82] m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95
    Die hier mit der Verfassungsbeschwerde gestellte Frage nach der Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 GG ist geklärt (vgl. BVerfGE 60, 123 (134) [BVerfG 16.03.1982 - 1 BvR 938/81]; 88, 87 (96); jeweils m.w.N.).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Anl VersMedV stellt ihrem Inhalt nach nicht nur eine Konkretisierung der Regelung des § 69 SGB IX, sondern auch ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar (stRspr des BSG; vgl Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25 mwN; vgl auch zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz: BVerfG Beschluss vom 6.3.1995 - 1 BvR 60/95 - SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 11 f).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Bei den AHP handelt es sich um antizipierte Sachverständigengutachten, deren Beachtlichkeit im konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sich zum einen daraus ergibt, dass eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung nur dann gewährleistet ist, wenn die verschiedenen Behinderungen nach gleichen Maßstäben beurteilt werden (dazu vor allem auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6.3.1995 - 1 BvR 60/95, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 11 f).

    Im Hinblick auf eine so bemessene richterliche Kontrolle haben es sowohl die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG (aaO, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 12) als auch der erkennende Senat (aaO, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, jeweils RdNr 15) trotz Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nicht als angezeigt angesehen, gegen die Anwendung der AHP einzuschreiten.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Die AHP und die zum 1.1.2009 in Kraft getretene AnlVersMedV stellen ihrem Inhalt nach antizipierte Sachverständigengutachten dar (stRspr des BSG; vgl Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 9 RdNr 25 mwN; vgl auch zur Rechtslage nach dem Schwerbehindertengesetz: BVerfG Beschluss vom 6.3.1995 - 1 BvR 60/95 - SozR 3-3870 § 3 Nr. 6 S 11 f) , die nicht nur die Regelung des § 69 SGB IX konkretisieren, sondern auch den Behinderungsbegriff der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" (deren Weiterentwicklung wurde im Mai 2001 von der Weltgesundheitsorganisation als ICF verabschiedet) als Grundlage des Bewertungssystems berücksichtigen, auch wenn dieses Klassifikationsmodell in den AHP und der AnlVersMedV bislang nicht überall konsequent umgesetzt worden ist (vgl VersMedV, Einleitung S 5, 1. Aufl 2009) .
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