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   BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94   

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https://dejure.org/1994,1264
BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 (https://dejure.org/1994,1264)
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94
    Der Nachteilsausgleich "aG" steht Behinderten nicht zu, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß weder Orientierungsstörungen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 18) noch zeitweise Anfälle (BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91) den Anspruch auf "aG" begründen.

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewußte Begleitperson den Behinderten wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (vgl BSG, Urteil vom 29. Januar 1992 - 9a RVs 4/90 - br 1992, 91).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dem Erfordernis ständiger Rollstuhlbenutzung kommt für Merkzeichen "aG" bei Parkinson wesentliche Bedeutung zu (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

    Hiervon ist das BSG bisher stets ausgegangen (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11).

    Für neurologische Erkrankungen wie Anfallsleiden hat das BSG in der Vergangenheit allerdings darauf hingewiesen, dass die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - Juris RdNr 13; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; vgl zum "ständigen" Erfordernis eines Rollstuhls auch Teil D Nr. 1 Buchst c S 3 AnlVersMedV).

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    In diesem Kontext hat das BSG gerade im Hinblick auf das damals noch in Vorbereitung befindliche BTHG bereits mit Urteil vom 16.3.2016 (B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 RdNr 21) ausgeführt, dass bei neurologischen Erkrankungen wie Anfallsleiden die dauernde Gefahr des Eintretens einer außergewöhnlichen Gehunfähigkeit infolge von Anfällen nicht dem dauernden Fortbestand der außergewöhnlichen Gehunfähigkeit gleichzusetzen ist und eine mit einer hochgradigen Einschränkung der Herzleistung oder Lungenfunktion vergleichbare Beeinträchtigung erst bei einer gleichbleibenden Häufigkeit von Anfällen erreicht wird, die "ständig" einen Rollstuhl erforderlich macht (vgl auch BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13) .

    Ein solcher Zustand wäre etwa erreicht, wenn eine verantwortungsbewusste Begleitperson den behinderten Menschen wegen der Selbstgefährdung und der Gefährdung anderer nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl bewegen würde (BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 13) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Dieser besteht vor allem darin, mittels der gewährten Parkerleichterungen die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) .

    Er leidet nicht an einer nur vorübergehenden Erkrankung oder einer Funktionsbeeinträchtigung, die seine Gehfähigkeit wie bei einem unregelmäßig in größeren Zeitabständen auftretenden Anfallsleiden nur zeitweise beeinträchtigt (vgl zum Fehlen der Dauerhaftigkeit bei Anfallsleiden BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 11 f; BSG Urteil vom 29.1.1992 - 9a RVs 4/90 - juris RdNr 13 f; s auch BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 SB 1/15 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 22 - juris RdNr 21) .

    Danach ist der GdB "für" die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung ausgehend von den Grundsätzen und Funktionssystemen der VMG mit Rücksicht auf den Zweck des Merkzeichens aG, die stark eingeschränkte Gehfähigkeit durch Verkürzung der neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichlichen Wegstrecke auszugleichen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 13.12.1994 - 9 RVs 3/94 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 3.2.1988 - 9/9a RVs 19/86 - SozR 3870 § 3 Nr. 28 - juris RdNr 14) , unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen zu bilden, die sich nachteilig auf die Gehfähigkeit auswirken.

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