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   BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95   

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BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95 (https://dejure.org/1997,2679)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 9 RVs 1/95 (https://dejure.org/1997,2679)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 1/95 (https://dejure.org/1997,2679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachteilsausgleich RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - ausgleichsfähige behinderungsbedingte Nachteile - Säugling - Kleinkind - Altersgrenze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behinderung - Vergleich - Nichtbehinderter - Nachteilsausgleich - Kleinkind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 97
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93

    Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Allerdings hat der Senat mit Urteil vom 16. März 1994 (Az 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht) entschieden, daß die mangelnde geistige Aufnahmefähigkeit eines Behinderten die Erteilung des Merkzeichens RF weder begründet noch ausschließt.
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Denn die Verordnung des beklagten Landes "über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht" vom 29. September 1992 (RGVO-GVBl für das Land Rheinland-Pfalz, 312) stellt bundesweit weitgehend vereinheitlichtes Landesrecht aufgrund des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages vom 31. August 1991 (RG-StaatsV = Art. 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland, GVBl für das Land Rheinland-Pfalz, 369, 392) dar (vgl insoweit BSGE 53, 175, 176 = SozR 3870 § 3 Nr. 15, S 39).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Der Senat sieht es als eine offenkundige (§ 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm § 291 ZPO) allgemeine Tatsache (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 mwN) an, daß ein Kleinkind bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres in der Regel nicht an öffentlichen Veranstaltungen - auch nicht an für Kinder bestimmten Veranstaltungen (zB Zirkusvorführungen und Puppentheater) - teilnimmt.
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    So können Kleinkinder beispielsweise bereits ab ihrer Geburt hilflos iS von § 33b EStG sein und damit Anspruch auf den Nachteilsausgleich H haben, obwohl bei ihnen ein erhebliches Maß an Pflegebedürftigkeit bereits altersbedingt gegeben ist (vgl dazu in anderem Zusammenhang das Urteil des 3. Senats - SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Gedacht ist aber gleichwohl an behinderungsbedingte Merkmale, die sich auf die Lebensgestaltung des Behinderten auswirken (vgl BVerwGE 66, 315 [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; vgl dazu auch § 48 Abs. 1 SchwbG, in dem ausdrücklich von "behinderungsbedingten Nachteilen" die Rede ist, ferner Dopatka in GemeinschaftsKomm zum SchwbG, 1991, RdNr 139 zu § 4).
  • SG Berlin, 24.04.1993 - S 43 Vs 2512/92

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich 'G' und 'B' - geistig behindertes

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen die Zuerkennung der genannten Nachteilsausgleiche rechtfertigen würden (vgl AHP 1996 Nr. 30 Abs. 2 auf S 165, Nr. 31 Abs. 1 auf S 167 und Nr. 32 Abs. 1 auf S 168; SG Berlin, Urteil vom 24. April 1993 - S 43 Vs 2512/92 - RdLH 1993 Nr. 3 S 54 ff).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95
    Die entsprechenden Vorschriften der zur Gebührenbefreiung ergangenen Landesverordnungen sollen die Teilnahme des Behinderten am öffentlichen Leben und am kulturellen Geschehen ermöglichen und behinderungsbedingte Störungen in bezug auf die Teilnahme am öffentlichen Gemeinschaftsleben durch erleichterten Zugang zu Rundfunk- und Fernsehsendungen ausgleichen (BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25 S 78).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 31/14

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer

    Erforderlich ist insoweit ein Vergleich der körperlichen, geistigen bzw. seelischen Fähigkeiten mit denen eines altersentsprechenden nicht behinderten Kindes (BSG-Urteil vom 12. Februar 1997  9 RVs 1/95, BSGE 80, 97).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Zudem ist der Kläger durch den klagabweisenden Ausspruch des SG-Urteils beschwert (vgl BSGE 80, 97 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18 S 71; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, Vor § 143 RdNr 5a mwN).
  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 24/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Anlass hierzu hätte aber schon deshalb bestanden, weil das LSG in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 12.2.1997 (9 RVs 1/95 - BSGE 80, 97 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18) Bezug genommen hat.

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen die Zuerkennung der genannten Nachteilsausgleiche rechtfertigen würden (vgl BSG, aaO, BSGE 80, 97, 99 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18 S 72 f).

    Darüber hinaus fehlt es aber auch an der Darstellung des Bedeutungsgehalts der in Frage stehenden Regelung in Teil D Nr. 2a der Anlage zur VersMedV und der Erörterung der Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung, wie sie sich unter anderem auch aus der Entscheidung des BSG vom 12.2.1997 (aaO) ergibt.

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Er hat lediglich entschieden, daß die RGVO unter "Teilnahme" die körperliche Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Rücksicht darauf versteht, ob der Teilnehmer geistig (noch) in der Lage ist, dem Dargebotenen zu folgen (vgl SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 und Urteil vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht), und er hat für die Inanspruchnahme von RF durch Kleinkinder eine Mindestaltersgrenze von zwei Jahren gezogen (SozR 3-3870 § 4 Nr. 18).
  • SG Aachen, 18.02.2020 - S 18 SB 181/18

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich

    Dieser Maßstab ist nach der Rechtsprechung des BSG unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass bei Beförderung von behinderten Säuglingen und Kleinkindern in öffentlichen Verkehrsmitteln behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen können, ohne dass dies im Einzelfall zutreffen muss (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 1/95 -, BSGE 80, 97-102, SozR 3-3870 § 4 Nr. 18, Rn. 15; BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 1/95 -, BSGE 80, 97-102, SozR 3-3870 § 4 Nr. 18, Rn. 15; Dau, in: LPK-SGB IX, 5. Aufl. 2019, SGB IX § 229 Rn. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 93/17

    Schwerbehindertenrecht - frühkindlicher Autismus - rückwirkende

    Denn ein Säugling oder Kleinkind kann wegen einer Behinderung gesteigert pflegebedürftig sein (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 1/95 -, BSGE 80, 97-102, SozR 3-3870 § 4 Nr. 18, Rn. 14).Dies ist jedoch nach den getroffenen Feststellungen beim Kläger eindeutig nicht der Fall gewesen; jedenfalls lässt sich eine gesteigerte Pflegebedürftigkeit des Klägers nach den geschilderten Umständen im Zeitraum vor dem dritten Lebensjahr nicht zur vollen Überzeugung des Senats belegen und wird in dem Ausmaß, wie sie für die Zuerkennung des Merkzeichens H erforderlich wäre, auch von den Eltern des Klägers - einschließlich der Ausführungen im Schriftsatz vom 19. Februar 2018 - nicht behauptet.

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen bei Erwachsenen die Zuerkennung der genannten Nachteilsausgleiche rechtfertigen würden (BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - a. a. O. - Rn. 15).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

    Eine (sog formelle) Beschwer des Klägers liegt vor, wenn die erstinstanzliche Entscheidung ihm etwas versagt, das er beantragt hat (stRspr vgl nur BSGE 9, 80, 82 = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSGE 80, 97 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18; Entscheidung des Senats: BSG SozR 1500 § 131 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - L 8 SB 5215/13

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Tumorendoprothese - Abschluss der

    Dem entspricht auch, dass § 30 Abs. 1 Satz 4 BVG, auf den § 69 Abs. 1 SGB IX verweist, ausdrücklich bestimmt, dass bei beschädigten Kindern und Jugendlichen der GdS bzw. der GdB nach dem Grad zu bemessen, der sich bei Erwachsenen mit gleicher Gesundheitsstörung ergibt, soweit damit keine Schlechterstellung der Kinder und Jugendlichen verbunden ist (zu Merkzeichen "G" vgl. D Nr. 1 Buchst c) VG; zu Merkzeichen "B" vgl. D Nr. 2 Buchst. a) Satz 3 VG; zu Merkzeichen "aG" vgl. D Nr. 3 Buchst. a) Satz 3 VG; so auch Wendler in Wendler/Schillings, Versorgungsmedizinische Grundsätze, Kommentar, 6. Auflage 2014, Anm. zu A 2 c, Seite 21; zur Rechtsprechung vgl. z.B. BSG 12.02.1997 - 9 RVs 1/95 - BSGE 80, 97-102 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 18 = juris RdNr. 15; LSG Nordrhein-Westfalen 28.05.1998 - L 7 SB 140/97 - juris).
  • SG Karlsruhe, 15.02.2013 - S 1 SB 1094/12

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung des GdB bei Kindern - Autismus -

    Handelt es sich bei dem behinderten Menschen um ein Kind, kann folglich als regelwidrig nur der Zustand angesehen werden, der von dem Zustand gleichaltriger nicht behinderter Kinder abweicht (vgl. BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 18 und LSG Rheinland-Pfalz, MeSo B 340/73).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1998 - L 7 SB 140/97

    Nachteilsausgleich G - Nachteilsausgleich B - 3-jähriges Kind - Diabetes mellitus

    Vielmehr ist entscheidend, ob die bei dem Kleinkind festgestellten Gesundheitsstörungen bei einem Erwachsenen die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "G" rechtfertigen würden, also die Gesundheitsstörungen die entsprechenden Funktionen eines erwachsenen Behinderten im erforderlichen Ausmaß beeinträchtigen würde (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1997, 9 RVs 1/95).

    Auswirkungen, die sich aufgrund des Lebensalters einer Behinderten auf ihre Lebensgestaltung nachteilig auswirken, wie z. B. das alterstypische Unvermögen eines behinderten Kleinkindes mit der Krankheit umzugehen, sind nicht behinderungsbedingt (vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1997, 9 RVs 1/95; Urteil vom 29.08.1990 9 a/9 RVs 7/89).

  • LSG Sachsen, 30.01.2018 - L 9 SB 6/15

    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen B

  • LSG Bayern, 28.07.2014 - L 3 SB 195/13

    Kein Merkzeichen "B" für insulinpflichtiges Kind

  • LSG Bayern, 27.03.2009 - L 8 SO 100/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Fehlen der

  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R

    Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen

  • SG Kassel, 19.12.2011 - S 6 SB 87/10

    Schwerbehindertenrecht - Autismus in Form eines Asperger-Syndroms - Anforderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - L 6 SB 51/01

    Anspruch auf Feststellung einer Hilflosigkeit i.S.d. Schwerbehindertengesetzes

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.06.2002 - L 4 SB 112/01

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich G - erhebliche Beeinträchtigung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 8 SO 68/14
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2011 - L 7 AS 5268/10
  • LSG Saarland, 07.12.2004 - L 5 SB 100/03

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Kind - Mukoviszidose

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.02.2002 - L 5 SB 6/99
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