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   BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89   

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https://dejure.org/1991,1438
BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89 (https://dejure.org/1991,1438)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89 (https://dejure.org/1991,1438)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1991 - 9a/9 RVs 15/89 (https://dejure.org/1991,1438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Veranstaltung - Teilnahme - Geistige Aufnahme - Rundfunkgebührenpflicht - Befreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Merkzeichen RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - erweiternde Auslegung der Befreiungsvorschriften

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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
    Da die landesrechtliche Verordnung in den alten Bundesländern inhaltsgleich gilt (Rundfunkgebührenvertrag vom 31. März 1975, GVOBl Schleswig-Holstein S 56), hat das Revisionsgericht über ihre Auslegung und Anwendung zu entscheiden (§ 162 Sozialgerichtsgesetz ; BSGE 53, 175, 177 = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG ZfSH/SGB 1987, 318).

    Für geistige und seelische Beeinträchtigungen gilt das nicht, wie die Tatsachenfeststellungen des LSG anschaulich beweisen (zum Erfordernis der eindeutigen Abgrenzbarkeit vgl auch BSGE 53, 175).

    Die Änderungen betrafen jeweils nur körperliche Merkmale oder Fähigkeiten, wie zB das in der Verordnung vom 14. Januar 1970 (GVOBl S 15) noch enthaltene Merkmal "ständig an die Wohnung gebunden" (vgl dazu BSGE 53, 175) oder die in der Verordnung vom 21. Dezember 1972 (GVOBl S 260) enthaltenen Merkmale der Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungssystems oder der körperlichen Entstellung.

  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
    Das Merkzeichen "H" ist demjenigen zu gewähren, der für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfange dauernd fremder Hilfe bedarf (vgl § 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV i.V.m. § 33b Einkommensteuergesetz oder entsprechenden Vorschriften; BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; SozR 3100 § 35 Nr. 16).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
    Die Gebührenbefreiungstatbestände sind gleichzeitig auch dem öffentlichen Gebührenrecht zuzuordnen, und jede Ausweitung des von der Gebührenentrichtung befreiten Personenkreises berührt den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung der Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVs 54/85

    Vergünstigungswesen - Anerkennung weiterer gesundheitlicher Merkmale -

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
    Das Merkzeichen "H" ist demjenigen zu gewähren, der für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfange dauernd fremder Hilfe bedarf (vgl § 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV i.V.m. § 33b Einkommensteuergesetz oder entsprechenden Vorschriften; BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; SozR 3100 § 35 Nr. 16).
  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Maßgeblich ist dabei allein die Möglichkeit der körperlichen Teilnahme, gegebe-nenfalls mit technischen Hilfsmitteln, z.B. einem Rollstuhl, und/oder mit Hilfe einer Begleit-person (vgl. Bayerisches LSG Urteil vom 14.11.2018 - L 18 SB 84 = juris Rn. 19; BSG vom 03.06.1987, 9a RVs 27/85; vom 11.09.1991, 9a/9 RVs 15/89).
  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Unter zutreffender Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 53, 175 == BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG aaO Nrn 24, 25 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 2) hat das LSG die öffentlichen Veranstaltungen als Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art definiert; es hat die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann für gegeben erachtet, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, dh allgemein und umfassend vom Besuch ausgeschlossen ist, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Dabei hat das LSG die bisherige Rechtsprechung zutreffend dahin verstanden, daß hier eine enge Auslegung geboten ist, die praktisch einer Bindung an das Haus gleichsteht (vgl. BSGE 53, 175, 180 ff, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

    Das gilt weder für die Auswahl der Veranstaltungen, die ein Behinderter für sich überhaupt in Anspruch nimmt (BSG aaO) noch für das ihm tatsächlich zugängliche Angebot (aaO Nr. 25) noch für die subjektiv bestimmte Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit (SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Er hat lediglich entschieden, daß die RGVO unter "Teilnahme" die körperliche Anwesenheit bei öffentlichen Veranstaltungen ohne Rücksicht darauf versteht, ob der Teilnehmer geistig (noch) in der Lage ist, dem Dargebotenen zu folgen (vgl SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 und Urteil vom 16. März 1994 - 9 RVs 3/93 - nicht veröffentlicht), und er hat für die Inanspruchnahme von RF durch Kleinkinder eine Mindestaltersgrenze von zwei Jahren gezogen (SozR 3-3870 § 4 Nr. 18).

    Der Senat sieht deshalb in der Gebührenbefreiung für Behinderte einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer (vgl BVerfGE 50, 217, 227; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 2; Vogel in Hdb des Staatsrechts, Bd IV, 1990 § 87 Nr. 100; ebendort Kirchhof, § 88 RdNr 203).

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