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   BSG, 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91   

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https://dejure.org/1993,373
BSG, 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91 (https://dejure.org/1993,373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SchwbG § 4 Abs. 4, Abs. 1, § 48

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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Unter zutreffender Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 53, 175 == BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG aaO Nrn 24, 25 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 2) hat das LSG die öffentlichen Veranstaltungen als Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art definiert; es hat die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann für gegeben erachtet, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, dh allgemein und umfassend vom Besuch ausgeschlossen ist, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Dabei hat das LSG die bisherige Rechtsprechung zutreffend dahin verstanden, daß hier eine enge Auslegung geboten ist, die praktisch einer Bindung an das Haus gleichsteht (vgl. BSGE 53, 175, 180 ff, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

    Das gilt weder für die Auswahl der Veranstaltungen, die ein Behinderter für sich überhaupt in Anspruch nimmt (BSG aaO) noch für das ihm tatsächlich zugängliche Angebot (aaO Nr. 25) noch für die subjektiv bestimmte Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit (SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Über die Auslegung und Anwendung dieser vom LSG wiedergegebenen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, die inhaltsgleich mit anderen landesrechtlichen Vorschriften sind, kann das Revisionsgericht entscheiden (BSGE 52, 168 und 53, 175).

    Unter zutreffender Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. BSGE 53, 175 == BSG SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG aaO Nrn 24, 25 und SozR 3-3870 § 4 Nr. 2) hat das LSG die öffentlichen Veranstaltungen als Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art definiert; es hat die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen nur dann für gegeben erachtet, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, dh allgemein und umfassend vom Besuch ausgeschlossen ist, also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Dabei hat das LSG die bisherige Rechtsprechung zutreffend dahin verstanden, daß hier eine enge Auslegung geboten ist, die praktisch einer Bindung an das Haus gleichsteht (vgl. BSGE 53, 175, 180 ff, zuletzt SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 72/85

    Öffentliche Veranstaltung

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    (SozR 3870 § 3 Nr. 24).

    Allein für die Frage des Ausmaßes der gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt es auf die individuelle Lage des Behinderten an (so der Senat im Falle leidensverstärkender Auswirkungen öffentlicher Veranstaltungen bei Asthmatikern: SozR 3870 § 3 Nr. 24).

  • VG Oldenburg, 14.02.1991 - 4 A 101/89
    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92

    Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG §

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Nach BSHG entscheidet insoweit die Dichte der Versorgung mit bestimmten Gütern in den Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen (vgl. BVerwGE 69, 146).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    Über die Auslegung und Anwendung dieser vom LSG wiedergegebenen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz, die inhaltsgleich mit anderen landesrechtlichen Vorschriften sind, kann das Revisionsgericht entscheiden (BSGE 52, 168 und 53, 175).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91
    In Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Senats hat das LSG dahin entschieden, daß die Merkzeichen "G" und "B" nicht ausreichen, um das Merkzeichen "RF" zu begründen (vgl. BSG SozR 3870 § 3 Nr. 25).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl dazu BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2 S 5 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 11 SB 65/08

    Anspruch auf einen Nachteilsausgleich RF im Schwerbehindertenrecht; Ausschluss

    Unter dem Begriff "öffentliche Veranstaltung" ist die Gesamtheit der Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Es ist eine enge Auslegung dieser Anspruchsvoraussetzungen geboten; praktisch muss eine Bindung an das Haus bestehen (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 11. September 1991 - 9a/9 RVs 15/89, SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).

    Allenfalls wenn starke motorische Unruhe oder ekelerregende oder ansteckende Krankheiten des Behinderten auf die Umgebung abstoßend oder störend wirken können, ist der Behinderte von sämtlichen Veranstaltungen ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 10. August 1993, a.a.O.).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass z.B. bei Veranstaltungen im Freien (Sportveranstaltungen, Volksfeste u. ä.) die Gefahr von Geruchsbelästigungen sowieso naturgemäß geringer ist (vgl. hierzu auch: BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2, Rn 19).

    Denn dann würde der Öffentlichkeit die Ausgrenzung der Behinderten erlaubt (BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Über die Zumutbarkeit des Besuchs öffentlicher Veranstaltungen ist dementsprechend nicht Beweis zu erheben, sondern entsprechend den Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes (nunmehr: SGB IX) zu entscheiden (BSG, Urteil vom 10. August 1993, a.a.O., Rn 18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 16 KR 324/18

    Kostenbeteiligung für die stationäre Entfernung eines Brustimplantats; Krankheit

    Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen ( BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 35/15 R Rdnr 14 ).
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