Rechtsprechung
BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kürzung - Unterhaltsgeld - Arbeitsentgelt - Zuflußtheorie
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Unterhaltsgelds zum 1.1.1994 wegen Herabsetzung der Nettolohnersatzquote
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 76, 162
- NZS 1996, 182
- NJ 1996, 105
- NZA-RR 1996, 187
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (36)
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Ein verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz ist zwar auch für den Uhg-Anspruch zu bejahen (BVerfGE 76, 220, 235 ff = SozR 4100 § 242b Nr. 3); dies macht ihn jedoch nicht "immun gegen Abbaumaßnahmen" des Gesetzgebers (…BSG SozR 3-4100 § 116 Nr. 2 mwN).Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vorzunehmen hat (stRspr des BVerfG: BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 70, 101, 110; 72, 9, 22; 76, 220, 238).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (BVerfGE 76, 220, 239 ff = SozR 4100 § 242b Nr. 3) hat im Hinblick auf die damalige Haushaltslage in den Regelungen des § 242b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG gesehen (vgl hierzu auch die mit Verfassungsbeschwerden angefochtenen vorangegangenen Urteile des BSG vom 21.8. 1986 - 11b RAr 13/86 und 11b RAr 9/86;… ferner zum § 242b Abs. 1 AFG: BSG SozR 4100 § 242b Nr. 1 - Uhg - BSG SozR 4100 § 242b Nr. 2 - Übg - BSG, Urteil vom 22.1. 1985 - 7 RAr 34/85 - Alg - Urteil vom 18.2. 1987 - 7 RAr 86/85 - Alhi).
Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er geeignet und erforderlich ist, das gesetzliche Ziel zu erreichen, nicht gegen das Übermaßverbot verstößt und wenn er für den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 58, 137, 148 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78] ; 72, 9, 23; 76, 220, 238).
Es handelt sich insoweit um eine Prognose, die sich im Rahmen der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative hält (vgl hierzu BVerfGE 76, 220, 240).
Solche Entscheidungen liegen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 76, 220, 240 f).
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats wurde nur dasjenige Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als "erzielt" angesehen, das der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich "in die Hand" bekommen hat bzw das zumindest in der Weise bereits abgerechnet worden ist, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit er darüber verfügen konnte (sog reine Zuflußtheorie: vgl zuletzt Urteile des Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).Auch hält er die sog modifizierte Zuflußtheorie nicht für überzeugend, wonach der über das Arbeitsentgelt iS der reinen Zuflußtheorie hinausgehende Lohnanspruch dann berücksichtigt werden soll, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt worden ist (erörtert im Urteil des 11. Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - AuB 1992, 58 und im Urteil des 7. Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG; ablehnend das Urteil des 7. Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).
Auch aus der Neufassung des § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (7. AFG-ÄndG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) lassen sich entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621) keine unmißverständlichen Rückschlüsse auf das Begriffsverständnis in § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ziehen.
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92
Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von …
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bei der Bemessung von Unterhaltsgeld ist auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das erst nach Ausscheiden aus der Beschäftigung zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (Aufgabe von NZA 1993, 621).Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats wurde nur dasjenige Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als "erzielt" angesehen, das der Arbeitnehmer bis zum Tage seines Ausscheidens tatsächlich "in die Hand" bekommen hat bzw das zumindest in der Weise bereits abgerechnet worden ist, daß es nur noch des technischen Überweisungsvorganges bedurfte, damit er darüber verfügen konnte (sog reine Zuflußtheorie: vgl zuletzt Urteile des Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10 und 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621).
Auch aus der Neufassung des § 115 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (7. AFG-ÄndG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484) lassen sich entgegen der bisher vom Senat vertretenen Auffassung (…BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 10; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 2/92 - NZA 1993, 621) keine unmißverständlichen Rückschlüsse auf das Begriffsverständnis in § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ziehen.
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vorzunehmen hat (stRspr des BVerfG: BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 70, 101, 110; 72, 9, 22; 76, 220, 238).Sie dienen ua dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Arbeitsförderung im Interesse aller zu erhalten und sie veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl zu dieser Problematik: BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110).
- BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vorzunehmen hat (stRspr des BVerfG: BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 70, 101, 110; 72, 9, 22; 76, 220, 238).Sie dienen ua dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Arbeitsförderung im Interesse aller zu erhalten und sie veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl zu dieser Problematik: BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110).
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die der Gesetzgeber gemäß Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vorzunehmen hat (stRspr des BVerfG: BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 70, 101, 110; 72, 9, 22; 76, 220, 238).Verhältnismäßig ist ein Eingriff, wenn er geeignet und erforderlich ist, das gesetzliche Ziel zu erreichen, nicht gegen das Übermaßverbot verstößt und wenn er für den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 58, 137, 148 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78] ; 72, 9, 23; 76, 220, 238).
- BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 21/94
Auslösung der Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG durch Nachzahlung von …
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Der Senat folgt auch nicht der Auffassung des 11. Senats in den Beschlüssen vom 2. Februar 1995 (11 RAr 21/94, 11 RAr 51/94 und 11 RAr 1/94), nach der eine Nachzahlung die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auslösen kann.Er ist erstmals in den Beschlüssen vom 2. Februar 1995 (11 RAr 21/94, 11 RAr 51/94 und 11 RAr 1/94) der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entgegengetreten.
- BSG, 02.02.1995 - 11 RAr 51/94
Urlaubsabgeltung - Arbeitsentgelt - Krankengeld
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Der Senat folgt auch nicht der Auffassung des 11. Senats in den Beschlüssen vom 2. Februar 1995 (11 RAr 21/94, 11 RAr 51/94 und 11 RAr 1/94), nach der eine Nachzahlung die Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auslösen kann.Er ist erstmals in den Beschlüssen vom 2. Februar 1995 (11 RAr 21/94, 11 RAr 51/94 und 11 RAr 1/94) der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entgegengetreten.
- BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 25/82
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Auch hält er die sog modifizierte Zuflußtheorie nicht für überzeugend, wonach der über das Arbeitsentgelt iS der reinen Zuflußtheorie hinausgehende Lohnanspruch dann berücksichtigt werden soll, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt worden ist (erörtert im Urteil des 11. Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - AuB 1992, 58 und im Urteil des 7. Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG;… ablehnend das Urteil des 7. Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).Während die bis 1983 ergangenen Entscheidungen keine Hinweise darauf enthalten, daß mit der Anknüpfung an das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Entgelt Nachzahlungen als Folge einer verspäteten Vertragserfüllung nicht berücksichtigungsfähig seien, ist erstmals mit Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - (SozSich 1983, 299 = AuB 1984, 92 = DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG) ausdrücklich betont worden, daß es allein auf das bis zum Tage des Ausscheidens ohne Versehen oder Rechenfehler abgerechnete und zugeflossene Entgelt ankomme.
- BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 47/89
Auszug aus BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Auch hält er die sog modifizierte Zuflußtheorie nicht für überzeugend, wonach der über das Arbeitsentgelt iS der reinen Zuflußtheorie hinausgehende Lohnanspruch dann berücksichtigt werden soll, wenn er vor dem Ende der Beschäftigung geltend gemacht und eingeklagt worden ist (erörtert im Urteil des 11. Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - AuB 1992, 58 und im Urteil des 7. Senats vom 16. März 1983 - 7 RAr 25/82 - DBlR Nr. 2847 zu § 112 AFG;… ablehnend das Urteil des 7. Senats vom 18. April 1991 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 10).Dieser hat im Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 47/89 - (AuB 1992, 58 f) offengelassen, ob er der Zuflußtheorie folgt oder sich für eine modifizierte Zuflußtheorie oder die Anspruchstheorie entscheiden würde.
- Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80
Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG
- BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87
Die Regelung des § 242b iVm § 59 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94
Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung …
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BSG, 27.10.1989 - 12 RK 9/88
Beitragsrechtliche Behandlung nachträglich gezahlten laufenden Arbeitsentgelts
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93
Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich
- BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit - …
- BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83
Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92
Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei …
- BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93
Krankenversicherung aufgrund der Kassenmitgliedschaft und die ledigliche …
- BSG, 24.08.1976 - 8 RU 16/76
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei nachgezahltem Arbeitsentgelt
- BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92
Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit
- BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem …
- BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81
Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit; …
- BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81
- BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
- BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 34/85
- BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 13/86
- BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 9/86
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland …
- BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77
Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum - …
- BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 14/86
Die Regelung des § 242b Abs 1 iVm § 44 Abs 2 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG
- BSG, 28.11.1985 - 11b RAr 2/85
- BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94
Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen …
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
- BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R
Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger …
Der Senat hat insoweit das strenge Zuflussprinzip aber bereits mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG (…BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 S 21;… BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1 = DStR 2000, 1353 m Bespr Schlegel) und die daran anknüpfende Rechtsprechung der für das Recht der Arbeitsförderung zuständigen Senate des BSG (vgl BSGE 76, 162, 164 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 91 f: Berücksichtigung vorenthaltenen Gehalts beim Unterhaltsgeld;… BSGE 78, 109, 112 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113: Berücksichtigung vorenthaltenen Gehalts beim Arbeitslosengeld) sowie die sich dem anschließenden Gesetzesänderungen (vgl Arbeitsförderungs-Reformgesetz vom 24. März 1997, BGBl I 594, in der Sache § 134 Abs. 1 Satz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch aF , zur Gesetzesbegründung BT-Drucks 13/4941 S 178 f zu § 134 des Entwurfs; nunmehr § 131 Abs. 1 Satz 2 SGB III) modifiziert (…Senat SozR 4-2500 § 47 Nr. 2). - BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94
Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes
Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ist auch Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das dem Areitslosen nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (Anschluß an BSGE 76, 162).Nach Revisionseinlegung haben die Beteiligten aufgrund der Urteile des 7. Senats des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 und 7 RAr 20/94 - über die Leistungen ab 2. November 1992 einen Vergleich geschlossen.
Unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Gesichtspunkte, bestimmte bisher weniger betonte Normzwecke, die vom Gesetzgeber inzwischen vorgenommenen Verlängerungen der Dauer des Anspruchs auf Alg und Auswirkungen im Rentenrecht hat der 7. Senat nunmehr durch das Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) entschieden, daß entgegen der bisherigen Rechtsprechung in nachträglicher Vertragserfüllung gewährtes zusätzliches Entgelt, das dem Arbeitslosen nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis für den Bemessungszeitraum zugeflossen ist, bei der Bemessung des Alg zu berücksichtigen ist.
Sie verschieben sich im Fall nachträglicher Vertragserfüllung nicht (vgl Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
Zu Unrecht macht die Beklagte gegen die Anwendung des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 1 SGB X geltend, die dem Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) zugrundeliegende Rechtsauffassung zu § 112 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) könne nach § 48 Abs. 2 SGB X und nach § 152 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des 1. SKWPG (nF) nur für Bezugszeiten nach Urteilsverkündung, also nicht vor dem 28. Juni 1995, berücksichtigt werden.
Der 7. Senat des BSG hat in dem Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) die Änderung seiner Rechtsprechung vornehmlich mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in Verbindung mit dem Normzweck des § 112 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) begründet, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Selbst wenn schon mit dem Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) eine stRspr des BSG vorliegen würde, läßt dieses Urteil damit die Feststellung zu, daß diese Änderung der Rechtsprechung auch die zurückliegende Zeit erfassen würde und nicht lediglich für die Zukunft Wirkung entfaltet.
- BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R
Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes …
Während das SG das vom BSG in anderen Sozialleistungsbereichen entwickelte modifizierte Zuflussprinzip (vgl dazu BSGE 76, 162, 167 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 - dort als kombinierte Anspruchs- und Zuflusstheorie bezeichnet;… BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48;… BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 2) angewendet hat (ebenso im Ergebnis Hessisches LSG Urteil vom 3.3.2010 - L 6 EG 16/09 - Revision anhängig unter B 10 EG 5/10 R; vgl auch Dau SGb 2009, 261, 264; Oyda, NZS 2010, 194, 196 f), hält das LSG ein enges (strenges) Zuflussprinzip für angebracht (…vgl dazu Dau, juris-PR SozR 10/2010 Anm 4; Röhl, NJW 2010, 1418, 1422).Der Begriff des Erzielens ist vom BSG jedoch im Zusammenhang mit der Bemessung anderer Sozialleistungen dahin ausgelegt worden, dass er sowohl das zugeflossene als auch das erarbeitete - erst später oder verspätet zugeflossene - Arbeitsentgelt erfasst (vgl BSG Urteil vom 28.6.1995, BSGE 76, 162, 164 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 91) .
Hinzu kommt, dass der Elterngeldberechtigte bei Anwendung des engen Zuflussprinzips durch das Versäumnis seines Arbeitgebers doppelt beeinträchtigt würde: Zum einen ist sein Bemessungseinkommen niedriger und zum anderen verringert die Nachzahlung während der Elternzeit ggf seinen Anspruch auf Elterngeld (vgl § 2 Abs. 1 und 3 BEEG; zur Bedeutung derartiger Auswirkungen für die Befürwortung des modifizierten Zuflussprinzips s auch BSGE 76, 162, 168 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 95 f).
- BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst …
Die "AFG-Senate" haben ihre Rechtsprechung allerdings unter dem Eindruck der Entscheidung des BVerfG zu den so genannten Einmalzahlungen vom 11. Januar 1995 (…vgl BVerfGE 92, 53 ff = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) jedoch insoweit aufgegeben, als sie nunmehr bei der Bemessung von Uhg bzw von Alg auch Arbeitsentgelt berücksichtigen, das erst nach Ausscheiden aus der Beschäftigung zur nachträglichen Vertragserfüllung zugeflossen ist (vgl BSGE 76, 162, 164 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 91 f: Berücksichtigung vorenthaltenen Gehalts beim Uhg;… BSGE 78, 109, 112 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113: Berücksichtigung vorenthaltenen Gehalts beim Alg).Auch die vom Gesetz bezweckte beschleunigte Feststellung des zu gewährenden Alg biete insoweit keinen hinreichenden sachlichen Grund; denn das Interesse an rascher Leistungsfeststellung bestehe bei Sozialleistungen allgemein (vgl BSGE 76, 162, 167 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22, S 94;… BSGE 78, 109, 112 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113).
Der erkennende Senat schließt sich deshalb für die Berechnung des Krg sinngemäß der Rechtsprechung der für das Recht der Arbeitsförderung zuständigen Senate des BSG (vgl BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22;… BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48) an.
- BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge …
Das vom SG zu Grunde gelegte Urteil des BSG vom 28. Juni 1995 (7 RAr 102/94) sei nicht einschlägig, denn es betreffe einen Fall der sog nachträglichen Vertragserfüllung, der hier nicht vorliege.Wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, kann eine Berücksichtigung der Zahlung für April 2002 weder auf das BSG-Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) noch auf den Gesetzeszweck und auch nicht auf Kommentarliteratur gestützt werden.
- BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95
Absenkung von Übergangsgeld durch das SKWPG 1 - Verfassungsmäßigkeit
Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist für ihre Auffassung ergänzend auf die zum Uhg ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - hin.Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95 - ausgeführt hat, ergibt sich die Reichweite des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die dem Gesetzgeber nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auferlegt ist (…st Rechtsprechung: BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4, BSG Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Die angestrebte Konsolidierung der Haushalte wäre nicht in gleicher Weise erreichbar gewesen, hätte der Gesetzgeber laufende Leistungen nicht in die Absenkung einbezogen (Urteile des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 und vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 63/95, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Ob die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, ist nicht zu prüfen, denn derartige Entscheidungen liegen in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 76, 220, 249; Urteil des BSG vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94).
Insbesondere bestehen deshalb keine Bedenken, weil die Kürzung des Uhg ab 1. Januar 1994 für Teilnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 1994 in die Maßnahme eingetreten waren und Uhg beantragt hatten, von bisher 73 vH auf 68 vH bzw von 65 vH auf 63 vH (vgl § 242q Abs. 2 Satz 1 AFG), wie der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - entschieden hat, nicht gegen das Übermaßverbot verstößt und auch keine unzumutbare Belastung der Leistungsbezieher darstellt.
- BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R
Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997
Dies entsprach dem Willen des Gesetzgebers und ist einerseits vor dem Hintergrund der nach damaliger Rechtslage kurzen Bemessungszeiträume (bis Ende 1993 drei Monate) und andererseits des damals geltenden strengen Zuflußprinzips zu sehen, wonach Arbeitsentgelt bei der Leistungsbemessung nur zu berücksichtigen war, wenn es im Bemessungszeitraum, spätestens bis zum Ausscheiden, tatsächlich zugeflossen, dh in der Regel auch ausgezahlt worden war (zur strengen Zuflußtheorie und deren Modifizierung vgl BSGE 76, 162, 164 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 und BSGE 76, 156 ff = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7).Eine solche Änderung der Rechtsprechung könnte insbesondere für die Zeit ab 1. Januar 1998 naheliegen, weil bei einem Bemessungszeitraum von nunmehr 52 Wochen nicht mehr - wie unter Geltung des AFG und insbesondere bei kürzeren Bemessungszeiträumen als sechs Monaten - davon ausgegangen werden kann, daß Sonderzahlungen die Höhe der Leistung in zufälliger Weise beeinflussen können und insoweit gezielten Manipulationen seitens der Versicherten und der Arbeitgeber vorgebeugt werden muß (vgl hierzu BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22, S 96).
- LSG Hessen, 25.10.2019 - L 9 U 109/17
Für die Höhe des Verletztengeldes ist das erzielte Arbeitsentgelt maßgeblich
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist zwar dann zu machen, wenn dem Versicherten für den maßgeblichen Abrechnungszeitraum zunächst rechtswidrig Arbeitsentgelt vorenthalten wurde, das ihm aber später - etwa nach einem gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess - zugeflossen ist (…Westermann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 47 SGB VII, Rn. 42; so für den Fall der Lohnzahlung aus Annahmeverzug BSG…, Urteil vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 19/03 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 2; Anschluss an BSG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - BSGE 76, 162 und BSG, Urteil vom 21. März1996 - 11 RAr 101/94 - BSGE 78, 109). - BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02
Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger …
Die neuere Rechtsprechung des BSG (28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94 - BSGE 76, 162 und 21. März 1996 - 11 RAr 101/94 - BSGE 78, 109) besagt nur, daß nachgezahltes Entgelt des Arbeitgebers berücksichtigt werden muß, nicht aber, daß nachträgliche Feststellungen des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses etwas an dem Umstand der von der Bundesanstalt festgestellten "Arbeitslosigkeit", dh. - BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94
Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S. …
Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums geht der Senat davon aus, daß zunächst ein dreimonatiger Zeitraum festzulegen ist, der sich vom Ende der letzten beitragspflichtigen Beschäftigung vor der Entstehung des Anspruchs rückwärts kalendermäßig nach Zeitmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet (vgl Urteile des Senats vom 9. Februar 1995 - SozR 4100 § 44 Nr. 11 und 28. Juni 1995 - BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).Beginnt jedoch ein berücksichtigungsfähiger Lohnabrechnungszeitraum vor dem Bemessungsrahmen und reicht er teilweise in diesen hinein, so ist auch dieser Lohnabrechnungszeitraum in vollem Umfang in den Bemessungszeitraum einzubeziehen, auch wenn schon ohne seine Berücksichtigung 60 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erfüllt sind (…vgl BSG SozR 4100 § 111 Nr. 3, S 14; noch offengelassen im Urteil des Senats vom 28. Juni 1995 - BSGE 76, 162, 166 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
Insoweit hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Juni 1995 (BSGE 76, 162 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) für die Bestimmung des Bemessungszeitraums nach § 112 Abs. 2 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) am strengen Zuflußprinzip festgehalten und lediglich hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten bei nachträglicher Vertragserfüllung im Rahmen des § 112 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die bisherige Rechtsprechung modifiziert.
- BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95
Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09
Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - …
- BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 56/01 R
Berechnung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Lohnsteuerabzug - …
- BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
Rechtmäßigkeit der Kürzung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen die …
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt - …
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95
Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …
- BSG, 15.02.2023 - B 11 AL 42/21 R
Arbeitslosengeldanspruch - Neuberechnung des Bemessungsentgelts wegen …
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94
Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung
- BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96
Bemessung der Höhe der Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Berücksichtigung von …
- BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95
Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die …
- BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
- BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher …
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung - …
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - L 1 B 23/09
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 28/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nicht gezahlten …
- BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09
Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel …
- LSG Hamburg, 26.03.2014 - L 2 AL 52/13
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96
Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig
- BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 17/98 R
Widerruf des Arbeitslosengeldantrages - Anfechtung des Arbeitslosengeldantrages …
- LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 2 AL 12/14
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - …
- LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 253/07
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - erzieltes Arbeitsentgelt - …
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97
Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG - …
- LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 211/01
Rechtmäßige Höhe eines ausgezahlten Krankengeldes; Zahlung und Berechnung des …
- LSG Bayern, 11.09.2018 - L 9 EG 16/16
Höhe des Elternentgelds bei Änderungsbescheid
- BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Zuflussfiktion bei …
- BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95
Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten …
- BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 59/96
Unbillige Härte i.S. von § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 AFG
- BSG, 17.07.1996 - 11 BAr 17/96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Herabsetzung des allgemeinen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
- BSG, 02.07.2009 - B 11 AL 22/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - L 12 AL 2338/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 14/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - L 2 AL 2/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Berücksichtigung geschuldeten Arbeitsentgelts bei …
- LSG Bayern, 12.09.2018 - L 9 EG 16/16
Behandlung einer Nachzahlung von Arbeitsentgelt beim Elterngeld als …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - L 28 AL 185/04
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Berücksichtigung nichtgezahlten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2006 - L 16 KR 195/05
Krankenversicherung
- BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96
Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der …
- SG Aachen, 16.12.2008 - S 13 EG 30/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Hessen, 19.11.1997 - L 6 Ar 690/95
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Zuflußtheorie - Verzicht …
- LSG Hessen, 26.02.1997 - L 6 Ar 448/94
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - unentgeltliche familiäre …
- SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 10/08
Berechnung des Elterngeldes, Berücksichtigung von zunächst vorenthaltenem …
- BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97
Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des …
- LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2023 - L 3 AL 20/20
Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - rückwirkende Abrechnung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2020 - L 9 AL 22/20
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an die Ermittlung des …
- LSG Sachsen, 17.09.2020 - L 3 AL 42/19
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Bemessung des …
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 97/96
Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Berechnung der Höhe des …
- BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 10/94
Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld - Anforderungen an …
- LSG Bayern, 15.01.2004 - L 11 AL 415/02
Berücksichtigung einer Abfindung bei der Höhe des Arbeitslosengeldes; Möglichkeit …
- LSG Sachsen, 26.10.2001 - L 3 AL 127/01
Gewährung von Arbeitslosengeld an einen ehmaligen Projektingenieur; Festsetzung …
- LSG Sachsen, 11.07.2001 - L 3 AL 53/99
Zur Höhe des zu gewährenden Arbeitslosengeldes; Berücksichtigung von erarbeitetem …
- LSG Sachsen, 25.03.2003 - L 3 AL 173/01
- LSG Brandenburg, 03.04.2002 - L 4 KR 34/00
- LSG Sachsen, 11.06.1997 - L 3 Al 62/96
Anspruch auf erhöhtes Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld; …
- SG Freiburg, 23.02.2010 - S 9 EG 3918/09
Elterngeld - Elterngeldberechnung - Selbständiger - Einkünfte im Bezugszeitraum - …
- LSG Bayern, 05.03.1998 - L 8 AL 364/96
Bemessung des Arbeitslosengeldes; Konkursausfallgeld als Lohnersatzleistung; …
- BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 72/93
Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld - Berechnung des Bemessungsentgelts
- SG Stade, 27.04.2006 - S 6 AL 205/05
Neuberechnung eines Bemessungsentgelts als Insolvenzgeld; Gewährung eines …
- BSG, 17.07.1997 - 11 BAr 69/97
Berücksichtigung des Konkursausfallgelds beim Bemessungsentgelt - Unzulässigkeit …
- SG Braunschweig, 25.05.2009 - S 6 KR 546/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2002 - L 8 AL 497/00
- SG Oldenburg, 21.09.2009 - S 36 EG 9/09
- SG Oldenburg, 08.09.2009 - S 36 EG 3/09
- SG Oldenburg, 29.06.2006 - S 4 AL 484/05
- SG Oldenburg, 30.11.2009 - S 36 EG 23/08