Rechtsprechung
BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsloser - Nettoarbeitslohn - Anrechnung - Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe, Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 1 S. 1 AFG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 02.10.1990 - S 61 Ar 2375/89
- LSG Berlin, 28.05.1991 - L 14 Ar 164/90
- BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91
Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung, …
Auszug aus BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91
Die von § 24 SGB X vorgeschriebene Anhörung ist als im Vorverfahren nachgeholt anzusehen, weil bereits die Begründung des Ausgangsbescheides die wesentlichen Tatsachen enthalten hat, auf die es nach der Rechtsansicht der Behörde für den Verfügungssatz objektiv ankommt (vgl dazu insbesondere Schneider-Danwitz, SGB-Sozialversicherungs-GesamtKomm, § 41 Anm 39c, ee; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band I/2, S 232b VI; Urteil des 4. Senats vom 26. September 1991, 4 RK 4/91, S 13) und der Kläger im Widerspruchsverfahren sich zu den insoweit maßgeblichen Tatsachen geäußert hat. - BSG, 04.12.1991 - 2 RU 76/90
Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige …
Auszug aus BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91
Diese Bestimmung ist jedoch wegen ihrer Zielsetzung, einen Anreiz für die kurzzeitige Beschäftigung Arbeitsloser zu schaffen, in dem Sinne eng auszulegen, daß sie nur das ausdrücklich genannte "Arbeitsentgelt", nicht aber damit zusammenhängende Lohnersatzleistungen wie das Verletztengeld umfaßt (anders für den Bereich der Unfallversicherung Urteil des BSG - 2 RU 76/90 - vom 4. Dezember 1991). - BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des …
Auszug aus BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91
Dies rechtfertigt es, auch zuerkannte, aber noch nicht ausgezahlte Leistungen als "erzielt" im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 3 AFG zu behandeln (vgl hierzu auch das Urteil des BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90 -). - BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 139/88
Auszug aus BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 55/91
Letzteres muß in Bezug auf das dem Kläger zwar noch nicht ausgezahlte, aber durch Bescheid des UV-Trägers zuerkannte Verletztengeld bejaht werden (vgl nicht veröffentlichtes Urteil des 11. Senats vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 139/88 - Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG § 138 Nr. 6).
- BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2 …
Zwar bezogen sich die Ausführungen des BSG im Urteil vom 28.1.1992 (SozR 3-4100 § 115 Nr. 3 S 13 f), dass nur das ausdrücklich genannte "Arbeitsentgelt", nicht aber damit zusammenhängende Lohnersatzleistungen wie das Verletztengeld von der Regelung umfasst seien, auf die Vorgängervorschrift des § 141 Abs. 1 Satz 1 SGB III, den § 115 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2006 - L 12 AL 28/05 Unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 28. Januar 1992 (11 RAr 55/91) sei der Begriff "erzielt" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X weit auszulegen.
Das demnach zu berücksichtigende Einkommen aus der Unfallrente hat der Kläger auch "erzielt" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X. Der Begriff des Erzielens ist weit auszulegen und nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch anzunehmen, wenn dem Berechtigten die Leistung (noch) nicht ausgezahlt worden ist (vgl. BSG vom 28. Januar 1992 SozR 3-4100 § 115 Nr. 3), insofern reicht es auch aus, dass der erzielte Betrag weitergereicht und erstattet werden musste (…Wiesner in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl., § 48 Rn. 24).
- LSG Brandenburg, 14.01.2003 - L 10 AL 214/00 Mit der Anrechnung des mitgeteilten Nebeneinkommens ist in die Rechte der Klägerin im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB X eingegriffen worden (vgl. auch BSG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 11 RAr 55/91 - SozR 3-4100 § 115 Nr. 3).
- SG Duisburg, 29.08.2006 - S 27 SO 219/05
Sozialhilfe
Auch wenn eine Überweisung nicht stattgefunden hat, ist die "bescheidmäßig" zuerkannte Leistung als erzielt zu behandeln (BSG, Urteil vom 28.01.1992, 11 RAr 55/91 in SozR 3-4100 § 115 Nr. 3).