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   BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89   

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BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89 (https://dejure.org/1990,1818)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89 (https://dejure.org/1990,1818)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 (https://dejure.org/1990,1818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Förderung der Berufsausbildung - Ausbildungsgang nach staatlichen Sonderprogrammen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrstellenmangel - Staatliche Sonderprogramme - Ausbildungsordnung - Ausbildungsberuf - Ausbildungsbeihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 205
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89
    Staatliche Leistungen dürfen nicht willkürlich gewährt oder versagt werden (vgl. BVerfGE 55, 72, 89 m.w.N.).
  • BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 72/76

    Zur Angemessenheit von Lehrgangsbedingungen

    Auszug aus BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89
    In diesem Sinne entspricht § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a A-Ausbildung der Ermächtigung des § 39 AFG , wonach bei der individuellen Förderung der Zweck der Förderung, die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen sind (vgl. zum Umfang der Ermächtigung BSGE 44, 62, 65 f = SozR 4460 § 6 Nr. 8; SozR 4440 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 69/79

    Ermächtigung nach AFG § 39 - Versagung infolge der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89
    In diesem Sinne entspricht § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a A-Ausbildung der Ermächtigung des § 39 AFG , wonach bei der individuellen Förderung der Zweck der Förderung, die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen sind (vgl. zum Umfang der Ermächtigung BSGE 44, 62, 65 f = SozR 4460 § 6 Nr. 8; SozR 4440 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch

    Dies wäre auch sachwidrig gewesen; denn die betriebliche Ausbildung wird nicht deshalb zu einer von § 60 Abs. 1 SGB III aF nicht erfassten schulischen Ausbildung, weil sie im Rahmen des berufsordnungsgemäßen Verlaufs Teile mit Berufsschulunterricht (hier Blockunterricht) enthält (vgl BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 10 ff; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 60 RdNr 40 mwN, Stand Mai 2009; Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 60 RdNr 9 - jeweils mwN) .
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 und 2 SGB III im Falle der Klägerin vorliegen, begegnet erheblichen Zweifeln (zur Abgrenzung zur rein schulischen Ausbildung vgl BSG SozR 4100 § 40 Nr. 13; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Der Hinweis der AusbFöAnO auf die anerkannten Ausbildungsberufe bedeutete vielmehr, dass die Ausbildung nur dann gefördert werden konnte, wenn sie in der durch das BBiG vorgeschriebenen Form geschah (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es sachgerecht, wenn Leistungen für eine berufliche Ausbildung an die Voraussetzung geknüpft sind, dass die Ausbildung nach Maßgabe des BBiG erfolgt (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 S 6).

  • LSG Sachsen, 01.06.2006 - L 3 AL 201/03

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bei auswärtiger Unterbringung

    Eine solche überbetriebliche Ausbildung bzw. außerbetriebliche Ausbildung im Sinne des § 60 Abs. 1 SGB III ist zudem in der Regel nach den §§ 240 ff. SGB III förderfähig (vgl. hierzu: BSG, Urt. v. 23.05.1990, Az. 9b/7 RAr 18/89, SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Wohlgemuth, BBiG, 2. Aufl. 1995, § 1 Rn. 8, § 3 Rn. 2/3 und § 27 Rn. 3; Fuchsloch in: Gagel, SGB III, Stand: 15.12.2005, § 60 Rn. 39 bis 41).

    Die gesamte Berufsausbildung im dualen System bestehend aus berufspraktischer Ausbildung im Betrieb bzw. in der außerbetrieblichen Einrichtung und berufstheoretischer Ausbildung in der Berufsschule muss nach der Systematik der einschlägigen Gesetze und nach Sinn und Zweck der §§ 59 ff. SGB III auch mittels BAB förderungsfähig sein, weil der Berufsschulunterricht untrennbarer Bestandteil der beruflichen Gesamtausbildung im dualen System ist (vgl. zum dualen System auch: BSG, Urt. v. 23.05.1990, Az. 9b/7 RAr 18/89, SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

    Eine solche Förderlücke kann hingegen allenfalls bei landeseigenen Sonderprogrammen auftreten, die der Bundesgesetzgeber bei Schaffung des SGB III bzw. des AFG und des BAföG nicht absehen konnte und die nach ihrer Gestaltung weder die Voraussetzungen einer förderungsfähigen Ausbildung nach dem BAföG noch nach den §§ 59 ff. SGB III erfüllen (vgl. hierzu: BSG, Urt. v. 23.05.1990, Az. 9b/7 RAr 18/89, SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Fuchsloch in: Gagel, SGB III, Stand: 15.12.2005, § 60 Rn. 20).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in den vom BBiG vorgeschriebenen Formen durchgeführt wird (BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9 b/7 RAr 18/89 -, Rn. 12; BSG, Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - LSG Sachsen, Urteil vom 10. November 2011 - L 3 AL 60/10 - LSG Thüringen, Urteil vom 30. Mai 2012 - L 10 AL 41/09 - LSG Hamburg, Urteil vom 11. September 2013 - L 2 AL 86/10 -, juris).

    Ein Anspruch auf Förderung auch in solch einem Fall gibt es nicht, es besteht vielmehr eine hinzunehmende Lücke im Förderungssystem (BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9 b/7 RAr 18/89 -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2006 - L 30 AL 217/02

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung -

    Von einer erstmaligen Ausbildung kann allenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn vorher eine weniger als zweijährige Ausbildung erfolgreich beendet wurde, ohne damit eine nach Landesrecht anerkannten Berufsabschluss erlangt zu haben (Stratmann in Niesel, SGB 111, 3. Auflage, 2005, § 61 Rdnr. 12, unter Verweis auf das Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Mai 1990, 9 b/7 RAr 18/89 in SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

    Denn weder besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Ausbildung durch öffentliche Mittel für jedwede Berufsausbildung (BSG, Urteil vom 23. Mai 1990, Aktenzeichen 9 b/7 RAr 18/89) noch besteht ein Förderanspruch auf eine Erstausbildung, wenn bereits eine Ausbildung absolviert wurde, die einen Einstieg in das Berufsleben ermöglicht.

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93

    Praktikum - Berufsausbildungsbeihilfe

    BAB ist jedoch nicht schon immer dann zu gewähren, "wenn das Ausbildungsziel ein anerkannter Ausbildungsberuf ist" (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 mwN).

    Diese sind darauf gerichtet, dem Auszubildenden die Grundlage für eine dauerhafte und vom einzelnen Betrieb unabhängige berufliche Tätigkeit zu vermitteln und die Wirtschaft mit qualifiziertem Nachwuchs auszustatten (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).

  • LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
    Vielmehr fordert das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, dass die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nur dann gefördert wird, wenn sie in der durch das Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen Form geschieht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 14; BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 - juris Rdnr. 17).

    Demgegenüber ist es, so das Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Mai 1990, Zweck der Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe, eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang vermittelt und Gelegenheit zum Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen bietet (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1990 - 9b/7 RAr 18/89 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 2 = juris Rdnr. 15).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Sinn und Zweck der BAB ist es, jedem Jugendlichen die Aufnahme einer Berufsausbildung zu ermöglichen, die eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einem gesonderten Ausbildungsgang vermittelt und Gelegenheit zum Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen bietet (BSG, Urteil vom 23.5.1990, 9b RAr 18/89, SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09

    Ausbildung zum Physiotherapeuten; Berufliche Weiterbildung; Abgrenzung zur

    Vielmehr konnte die Ausbildung nur dann gefördert werden, wenn sie in der durch das BBiG vorgeschriebenen Form geschah (vgl BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 15.03.2016 - L 9 AL 284/15

    Keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III bei Anspruch nach BAföG

  • BSG, 17.01.2002 - B 11 AL 250/01 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91

    Individuelle Förderung der Ausbildung - Fehlende gesetzliche Ermächtigung -

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 124/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für eine betriebliche Ausbildung; Anspruch

  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 86/10
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 10 AL 61/05

    Streit um die Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Dauer der

  • LSG Thüringen, 30.05.2012 - L 10 AL 41/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit der Ausbildung - Tatbestands- und

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90

    Berufliche Ausbildung iS von Paragraph 40 Abs 1 AFG

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R

    Förderung einer Maßnahme zur Diätassistentin - Förderungsfähigkeit einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 7 AL 36/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 7 AL 11/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AL 123/13
  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 187/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2009 - L 11 AL 99/09 B ER - L 11 AL 100/09
  • SG Lüneburg, 08.01.2009 - S 18 AL 74/08
  • SG Schleswig, 17.02.2005 - S 3 AL 107/04

    Anspruch auf Bewilligung von Fahrkosten zur Landesberufsschule bis zum Abschluss

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