Rechtsprechung
BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschäftigungsverhältnis - Untersuchungshaft des Arbeitnehmers - Fortgesetzte Entgeltzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 168 Abs. 1 S. 1, § 104; HkG § 12, § 16
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden Beschäftigung bei Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 16.02.1989 - S 7 Ar 214/85
- BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Papierfundstellen
- BSGE 68, 236
- NZA 1991, 912 (Ls.)
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (11)
- BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74
Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257; BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.
Insbesondere im Hinblick auf die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts unterscheidet sich die Stellung des Klägers nicht von einem Arbeitnehmer, der unter Fortzahlung der Bezüge vorläufig von der Arbeit freigestellt ist, zB um ein Studium zu absolvieren (BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4).
Daß der Zweck der Freistellung hier ein anderer ist, hat für das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung (vgl BSGE 41, 24, 27 = SozR 2200 § 165 Nr. 8).
Es besteht daher in Fällen vorliegender Art keine Veranlassung, die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich zu beschränken, solange Arbeitsentgelt gezahlt wird (BSGE 41, 24, 27 = SozR 2200 § 165 Nr. 8).
- BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68
Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257;… BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161;… BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.
Die Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, daß nach der Rechtspr mangels Entgeltzahlung das auf der versicherungspflichtigen Beschäftigung beruhende Versicherungsverhältnis in der KV nach wenigen Wochen endet (BSGE 33, 254).
Diese zeitliche Beschränkung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses, die der Gesetzgeber übrigens modifiziert hat (vgl § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), ist indes wesentlich damit begründet worden, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr entgeltlich und damit auch die Grundlage für die Entrichtung von Beiträgen entfallen sei, wenn kein Entgelt mehr gezahlt werde (BSGE 33, 254, 261 unter Hinweis auf BSGE 20, 154, 156f).
- BSG, 11.12.1973 - GS 1/73
Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses kann zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden, zumal er je nach Sinnzusammenhang, in den die einzelne Norm gestellt ist, unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10, 12).Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der schon erwähnten Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10, 13 f;… BSGE 41, 41, 52 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161;… BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.
- BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59
Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161;… BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat.Diese zeitliche Beschränkung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses, die der Gesetzgeber übrigens modifiziert hat (vgl § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), ist indes wesentlich damit begründet worden, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr entgeltlich und damit auch die Grundlage für die Entrichtung von Beiträgen entfallen sei, wenn kein Entgelt mehr gezahlt werde (BSGE 33, 254, 261 unter Hinweis auf BSGE 20, 154, 156f).
- BSG, 09.12.1975 - GS 1/75
Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der schon erwähnten Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10, 13 f; BSGE 41, 41, 52 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257;… BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
- BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72
Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161;… BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat. - BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 114/89
Vergünstigung des § 107 S. 1 Nr. 3 AFG
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Diese Vorschrift sollte insbesondere Personen begünstigen, die in das Arbeits- und Wirtschaftsleben des Bundesgebietes eingegliedert werden mußten, nachdem sie aus der damaligen Deutschen Demokratischen Republik geflohen waren (vgl dazu das Urteil des Senats vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 114/89 = SozR 3 - 4100 § 107 Nr. 1). - BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59
Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Arbeitseinstellung
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257;… BSGE 41, 24, 25 f = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13). - BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81
Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Wenn in diesem Sinne nicht nur unbezahlter Urlaub (BSGE 12, 190; 20, 154) und Streik (BSGE 33, 254; vgl aber BSGE 37, 10) jeweils von begrenzter Dauer als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses angesehen worden sind, sondern auch Krankheit, bezahlter Urlaub und Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (BSGE 36, 161;… BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8;… SozR 2200 § 1227 Nr. 4; Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 1/81), so muß dies auch in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz der Verhaftung des Arbeitnehmers vor der Verurteilung an dem Arbeitsvertrag festgehalten haben und der Arbeitgeber für mehr als ein halbes Jahr der Inhaftierung Arbeitsentgelt gezahlt hat. - BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
Auszug aus BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Auch ergibt der Grundsatz der Solidarität, daß in Fällen vorliegender Art eine beitragspflichtige Beschäftigung vorliegt; denn dieser Grundsatz gebietet, daß sich Arbeitnehmer, solange sie Arbeitsentgelt erhalten, mit Beiträgen an der Finanzierung der Leistungen der Versichertengemeinschaft beteiligen (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 19). - BSG, 21.06.1960 - 3 RK 71/57
Versicherungspflicht - Mutterschutz und Urlaub
- BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …
Erforderlich ist eine funktionsdifferente Auslegung, bei der die Essentialia eines Beschäftigungsverhältnisses im Hinblick auf den jeweiligen Normzweck Modifikationen unterliegen können (…vgl BSG Beschluss vom 11.12.1973 - GS 1/73 - BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO, Juris RdNr 22; BSG Urteil vom 18.4.1991 - 7 RAr 106/90 - BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6, Juris RdNr 24;… BSG Urteil vom 9.9.1993 - 7 RAr 96/92 - BSGE 73, 90 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4, Juris RdNr 19;… BSG Urteil vom 28.9.1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, Juris RdNr 13;… BSG Urteil vom 29.4.1998 - B 7 AL 32/97 R - BSGE 82, 118 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 8, Juris RdNr 17) .Ein Beschäftigungsverhältnis dauert jedenfalls auch in Zeiten fort, in denen tatsächlich nicht gearbeitet wird, sofern nur der Arbeitsvertrag fortbesteht und die Parteien den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (so zur beitragsrechtlichen Beschäftigung s BSG Urteil vom 18.4.1991 - 7 RAr 106/90 - BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6, Juris RdNr 24; so aber auch zur leistungsrechtlichen Beschäftigung BSG Urteil vom 11.3.2014 - B 11 AL 5/13 R - Juris RdNr 12) .
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Ebenso besteht eine Beschäftigung fort, wenn die Arbeitsvertragsparteien einverständlich am Arbeitsverhältnis festhalten, um es nach einer Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fortzusetzen (vgl zur Freistellung zur Durchführung eines Studiums BSG…, Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; zur Fortführung während einer Wehrübung BSG…, Urteil vom 14.9.1989, 4 RA 56/88, BSGE 65, 266 = SozR 2400 § 2 Nr. 28; zur Aufrechterhaltung trotz Inhaftierung des Arbeitnehmers BSG, Urteil vom 18.4.1991, 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6). - BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im …
Der Arbeitgeberin verblieb mithin ein "Restdirektionsrecht" während der Freistellungsphase, auf das sie nicht verzichtet hat; auch der Kläger hatte sich noch nicht von seiner Arbeitgeberin insgesamt gelöst (vgl dazu BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 S 24).
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit …
Ebenso besteht eine Beschäftigung fort, wenn die Arbeitsvertragsparteien einverständlich am Arbeitsverhältnis festhalten, um es nach einer Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung fortzusetzen (vgl zur Freistellung zur Durchführung eines Studiums BSG…, Urteil vom 12.11.1975, 3/12 RK 13/74, BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8; zur Fortführung während einer Wehrübung BSG…, Urteil vom 14.9.1989, 4 RA 56/88, BSGE 65, 266 = SozR 2400 § 2 Nr. 28; zur Aufrechterhaltung trotz Inhaftierung des Arbeitnehmers BSG, Urteil vom 18.4.1991, 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6). - BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R
Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …
Entgegen der von der Beklagten - bis ins Klageverfahren hinein - und teilweise auch von der Klägerin vertretenen Auffassung muss daher nicht auf die Rechtsprechung des BSG zum Fortbestand eines in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses (und damit Beschäftigungsverhältnisses) in Fällen zurückgegriffen werden, in denen das (arbeits)rechtliche Band weiterbesteht, der Arbeitnehmer bzw Beschäftigte aber aufgrund einer besonderen vertraglichen Abrede von seiner Arbeitspflicht befreit ist (…zusammenfassend hierzu BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 14 ff; Überblick über die ältere Rechtsprechung in BSGE 68, 236 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6;… vgl auch Berchtold in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 2. Aufl 2011, § 7 SGB IV RdNr 29, 53 ff; ferner Schlegel, NZA 2005, 972, 974 f) . - BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung
Dabei ist unerheblich, dass der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit nicht absehbar ist oder das Arbeitsentgelt während der Freistellung verringert wird (vgl. BSG 18. April 1991 - 7 RAr 106/90 - BSGE 68, 236 - für Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während der Inhaftierung des Arbeitnehmers - sowie BSG 12. November 1795 - 3/12 RK 13/74 - BSGE 41, 24 - für Freistellung des Arbeitnehmers zu Studienzwecken). - BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Ausgangspunkt jeder Deutung des Begriffs "Beschäftigung" muß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG - sieht man von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit ab - die persönliche Abhängigkeit einer Person von einer weiteren sein, was sich auf der einen Seite in der Verfügungsbefugnis (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite der Dienstbereitschaft auswirkt (…BSGE 37, 10, 13 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO;… BSGE 41, 41, 52 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13;… BSGE 65, 21, 22 = SozR 4100 § 137 Nr. 12; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).Je nach Sinnzusammenhang, in den die einzelne Norm gestellt ist, kann und muß er im Hinblick auf den jeweiligen Normzweck Modifikationen unterliegen (…BSGE 37, 10, 12 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 -, unveröffentlicht).
Dem gewonnenen Ergebnis widersprechen nicht die Entscheidungen des BSG zu § 104 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (Anwartschaftszeit), wo man einerseits zur Bejahung eines Beschäftigungsverhältnisses genügen ließ, daß das Arbeitsverhältnis selbst fortbestand und Arbeitgeber wie Arbeitnehmer noch den Willen zur Fortsetzung auch des Beschäftigungsverhältnisses dokumentierten (BSGE 68, 236, 240 mwN = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6; BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 - mwN), andererseits für ausreichend erachtete, daß bei faktischer Arbeitslosigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand.
Ersteres wurde bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts während einer Untersuchungshaft des Arbeitnehmers angenommen (vgl BSGE 68, 236 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6), letzteres, wenn nach faktischer Beschäftigungslosigkeit und Gewährung von Alg über § 117 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) im Streit um den rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses später erst dessen Klärung erfolgte (…BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22).
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
Vorübergehende Unterbrechungen der tatsächlichen Arbeitsleistung sollen den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses unberührt lassen, wenn "das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen" (BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 mit Hinweis auf BSGE 37, 10, 13).Die Rechtsprechung zum Beitragsrecht mißt Unterbrechungen der tatsächlichen Beschäftigung "von begrenzter Dauer" (BSGE 68, 236, 240) für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses keine Bedeutung bei, weil dem Merkmal in diesem Zusammenhang die Funktion zukommt, den Versicherungsschutz in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu gewährleisten.
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16
Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben
Auch die Klägerin hatte sich noch nicht von ihrer Arbeitgeberin insgesamt gelöst (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.04.1991 - 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236, 240, SozR 3-4100 § 104 Nr. 6, juris, Rn. 24; vgl. auch Senatsurteil vom 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16 - juris). - BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Dementsprechend ist auch bei einem unstreitig fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis zu verfahren, solange Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Willen haben, dieses fortzusetzen (vgl hierzu BSGE 68, 236, 240 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6; vgl auch nicht veröffentlichtes BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 82/91 -). - LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere …
- BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
- BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 5/13 R
Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Nichteinsatzzeit - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10
Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung
- SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen …
- BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
Einstufung eines freiwillig versicherten Mitglieds in die zuständige …
- BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen - …
- BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 82/91
Gewährung von Arbeitslosengeld
- BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 675/11
Kein Anspruch auf hälftige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei …
- SG München, 14.01.2004 - S 47 KR 781/02
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen …
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
- BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe
- BSG, 22.09.2009 - B 2 U 34/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsnachforderung - …
- BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92
Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA
- LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 368/00
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld (AlG); Vorliegen eines …
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 9/08 R
Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente bei früher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 274/07
Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitnehmern in Beschäftigungs- und …
- BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 57/93
Wiedervereinigung - Arbeitslosengeldbemessung - Abgeordnete
- BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 50/98 R
Nachversicherung - Maschinenaspirant - Deutsche Bundespost - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12
Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Zahlung eines angesparten …
- LSG Sachsen, 16.07.1997 - L 3 Al 184/95
Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Konzeption des …
- LSG Bayern, 07.04.2011 - L 14 R 912/10
Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung nach dem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 16 (1) AL 33/09
Arbeitslosenversicherung
- SG Stade, 31.03.2008 - S 6 AL 114/05
- LSG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - L 13 AL 4569/07
Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 260/05
Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - …
- LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08
Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung - …
- BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 77/92
Dienstverhältnis - Aspiranten - Stipendium
- LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14
Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AL 43/08
Arbeitslosenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 4 KR 21/02
Versicherungspflicht zur Rentenversicherung für Studenten; Aufhebung der Regelung …
- BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89
Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - L 1 R 344/11
Rente wegen Erwerbsminderung - Altersteilzeitvertrag - Störfall - Auszahlung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - L 9 AL 10/07
Arbeitslosenversicherung
- SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97
Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943 …
- BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
Erfüllung der Wartezeiten - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Aufnahme eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - L 12 AL 220/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2018 - L 8 R 3053/18
- LSG Brandenburg, 16.01.2004 - L 10 AL 148/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine längere Anspruchsdauer; Erfüllen der …
- LSG Bayern, 27.09.2007 - L 10 AL 362/06
Erfüllung von Anwartschaftszeiten als Voraussetzung für den Bezug von …
- LSG Brandenburg, 25.06.2002 - L 10 AL 224/00
Kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis für den Mitpächter einer Schulkantine
- SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 10 R 2837/15
- SG Aachen, 02.04.2004 - S 8 AL 6/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 20.07.2018 - L 12 AL 2521/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - L 18 AL 300/09
- SG Lüneburg, 18.08.2009 - S 7 AL 146/07
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2009 - L 7 AL 4/09
- SG Gießen, 13.06.2002 - S 20 KR 1523/01
Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Student - Beschäftigungsverhältnis - …