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   BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90   

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BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90 (https://dejure.org/1991,1506)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1991 - 10 RAr 9/90 (https://dejure.org/1991,1506)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 (https://dejure.org/1991,1506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Überdies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß auch der Bestand des Abgeltungsanspruchs an die Arbeitsfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - in AP Nr. 14 zu § 14 BUrlG-Abgeltung; BAG AP Nrn 18, 24, 26, 48 zu § 14 BUrlG-Abgeltung, Dersch/Neumann, aaO, § 7 RdNr 110 mwN).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Auszugehen ist davon, daß zu den durch das Kaug auszugleichenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt (§ 141b Abs. 2 AFG) auch die Urlaubsabgeltung gehört (vgl dazu BSGE 45, 191, 194 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16).
  • BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Die vorgenannten Senate haben entschieden, daß eine Urlaubsabgeltung nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs führt (Urteil vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5; so auch: BAGE 50, 118, 120, AP Nr. 25 zu § 7 des Bundesurlaubsgesetzes Abgeltung; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1988, § 189 Anm 2.2.; Kasseler Kommentar - Höfler § 49 SGB V RdNr 3).
  • BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83

    Urlaubsabgeltung - Ruhen des Krankengeldanspruchs

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Die vorgenannten Senate haben entschieden, daß eine Urlaubsabgeltung nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs führt (Urteil vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5; so auch: BAGE 50, 118, 120, AP Nr. 25 zu § 7 des Bundesurlaubsgesetzes Abgeltung; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1988, § 189 Anm 2.2.; Kasseler Kommentar - Höfler § 49 SGB V RdNr 3).
  • BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Auszugehen ist davon, daß zu den durch das Kaug auszugleichenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt (§ 141b Abs. 2 AFG) auch die Urlaubsabgeltung gehört (vgl dazu BSGE 45, 191, 194 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16).
  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Für § 183 Abs. 6 RVO aF ist allgemein anerkannt, daß die Vorschrift trotz des weiten Wortlauts ausschließlich auf die Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG Anwendung findet (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 52; Gagel, AFG, Stand Februar 1989, § 118 RdNrn 21 ff).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84

    Urlaubsabgeltung - Krankengeld - BfA - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Die vorgenannten Senate haben entschieden, daß eine Urlaubsabgeltung nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs führt (Urteil vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4; Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5; so auch: BAGE 50, 118, 120, AP Nr. 25 zu § 7 des Bundesurlaubsgesetzes Abgeltung; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1988, § 189 Anm 2.2.; Kasseler Kommentar - Höfler § 49 SGB V RdNr 3).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 74/84

    Erstattung von Krankengeld unter den Leistungsträgern von Sozialleistungen -

    Auszug aus BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90
    Das nach § 105b AFG zu zahlende Alg ist seiner Funktion nach - wie das Krankengeld - eine Lohnersatzleistung für die Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 4).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Die von der Revision herangezogene Entscheidung des Bundessozialgerichts (26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) ist nicht einschlägig.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

    Ebenso wenig tritt in der Arbeitslosenversicherung das Ruhen des Anspruches auf Alg wegen Gewährung einer Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, wenn der Arbeitslose während des Bezuges von Alg arbeitsunfähig ist und ihm deshalb für die Dauer bis zu sechs Wochen das Alg weiter gewährt wird (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4, zustimmend der erkennende 1. Senat, BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 16 S 75).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    In der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) sei lediglich ausgeführt worden, dass die Ruhensregelung wegen Urlaubsabgeltung nicht das während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach § 126 Abs. 1 SGB III (früher § 105b Arbeitsförderungsgesetz ) gezahlte Alg erfasse.

    Die Entscheidung des LSG stehe zudem in Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 26. Juni 1991 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Insofern wäre das Bestehen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs unschädlich gewesen (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 mwN).

    Entgegen dem Vortrag der Revisionsklägerin (unter Hinweis auf Stevens-Bartol in Lohre ua, SGB III, 2. Aufl 1999, RdNr 5 zu § 126 SGB III) ergibt sich auch keine andere Beurteilung unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) entwickelten Grundsätze.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - L 18 AL 38/16

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung

    Deshalb tritt für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs ein Ruhen des Anspruchs ein, weil mit der Arbeitgeberleistung dem Arbeitnehmer ermöglicht wird, den früher entgangenen Urlaub nachzuholen (vgl BSG, Urteil vom 26. Juni 1991, 10 RAr 9/90 - juris).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - könne auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - (= SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) entwickelten Grundsätze.

  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 17/92

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des

    Bei der Urlaubsabgeltung handelt es sich daher um Arbeitsentgelt iS des § 14 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4; Urteil des 1. Senats vom 1. April 1993 - 1 RK 38/92 - vorgesehen zur Veröffentlichung in SozR; BAG AP Nr. 48 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz -Abgeltung; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl 1992, § 102 VII2; Dersch/Neumann, BUrlG, 7. Aufl 1990, § 7 RdNrn 98, 102, 107 sowie zum Urlaubsabgeltungsanspruch als Schadenersatzanspruch BAG AP Nrn 39 und 40 zu § 7 BUrlG-Abgeltung) und beim Anspruch auf Abgeltung um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt.

    Denn es sei im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht gerechtfertigt, daß der Arbeitslose neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich eine Lohnersatzleistung bezieht (vgl BT-Drucks 9/846 S 44 zu Nr. 35; BSGE 61, 5 = SozR 4100 § 117 Nr. 17; SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Denn in beiden Fällen steht dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt zur Verfügung, mit dem er zB auch den früher entgangenen Urlaub nachholen kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 59/01 R

    Fortzahlung von Arbeitslosengeld nach § 105b AFG - ruhender

    Die vom SG herangezogene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) könne keine Anwendung finden, da in dem dort entschiedenen Fall dem Berechtigten Alg schon für die Zeit vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bewilligt worden sei, die Arbeitsunfähigkeit also erst nach Beginn des Alg-Anspruchs eingetreten sei.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - (= SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) entwickelten Grundsätze.

  • LSG Hessen, 21.04.1993 - L 6 Ar 1242/91

    Arbeitsunfähigkeit während des Ruhens des Arbeitslosengeldes -

    Ein Lückenschluß ist nicht möglich entsprechend dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1990 (L-6/Ar-45/90 nachfolgend BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90) sowie dem Urteil des BSG vom 26. November 1986 (7 RAr 2/85).

    Die Beklagte trägt vor, sie halte auch unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 26. Juni 1991 (10 RAr 9/90) an ihrer bisherigen Auffassung fest.

    Diese Lücke läßt sich nicht dadurch schließen, daß festgestellt wird, daß die Urlaubsabgeltung für die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht Platz greift (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1990 - L-6/Ar-45/90, nachfolgend Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

    Denn in beiden Fallgruppen steht dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt zur Verfügung, mit dem er etwa auch den früher entgangenen Urlaub nachholen kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsentgelt - Krankengeld

    Hat sie insoweit die gleiche Funktion wie der Urlaubsanspruch (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 S 22), so kann es für ihre Eigenschaft als Arbeitsentgelt auch nicht entscheidend sein, ob sie während des noch fortbestehenden Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung gezahlt wird und wann der Abgeltungsanspruch entsteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 12 AL 208/99

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 26.07.2001 - L 11 AL 128/99

    Realisierbarkeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 09.03.2009 - B 11 AL 71/08 B
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - L 12 AL 49/98

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16

    Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss; Leistungsbezug nach dem SGB

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 11/94

    Förderungsleistungen für eine Urlaubsabgeltung an einen in einer

  • SG Lüneburg, 03.11.2009 - S 7 AL 226/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz freiwilligen Verzichts auf Durchsetzung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2010 - L 7 AL 14/10
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