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   BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R   

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BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R (https://dejure.org/2001,1575)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R (https://dejure.org/2001,1575)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2001 - B 7 AL 4/01 R (https://dejure.org/2001,1575)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Dem Gesetzeswortlaut zufolge beurteilt sich dabei die Frage, ob sich die Regelsperrzeit wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) auf die Hälfte reduziert, allein nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen; außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende sowie nach Eintritt des sperrzeitbegründenden Ereignisses eintretende Umstände können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSGE 64, 202, 208 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senats auch die rechtlichen Folgewirkungen, die mit dem Eintritt einer Regelsperrzeit verbunden sind, mitzubedenken (BSGE 77, 61, 65 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu beachten (BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3); jedoch ist vorliegend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Genüge getan: Besondere Härteumstände, die nicht gerade in den gesetzlichen Rechtsfolgen selbst zu sehen sind, hat das LSG nicht festgestellt; die gesetzlichen Rechtsfolgen alleine treffen den Kläger nicht in unverhältnismäßiger Weise (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz).

  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) liegen Anhaltspunkte für einen wichtigen Grund iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG nicht vor (vgl zur Auslegung des Terminus "wichtiger Grund" BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 16 S 72 f mwN); unter Berücksichtigung der in der zurückverweisenden Entscheidung des Senats dargelegten Gründe (§ 170 Abs. 5 SGG) ist mithin eine Sperrzeit eingetreten.
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach diesen Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (zwölf Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Dem Gesetzeswortlaut zufolge beurteilt sich dabei die Frage, ob sich die Regelsperrzeit wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) auf die Hälfte reduziert, allein nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen; außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende sowie nach Eintritt des sperrzeitbegründenden Ereignisses eintretende Umstände können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSGE 64, 202, 208 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach diesen Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (zwölf Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Damit finden auch § 117a AFG und § 110 Satz 1 Nr. 1a und 2 AFG (vgl zu Nr. 2 jetzt § 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) mit der Folge Anwendung, daß die Dauer des Alg-Anspruchs gemindert wird, und zwar im Rahmen des § 110 Satz 1 Nr. 2 AFG um ein Viertel der Anspruchsdauer (vgl zur maßgeblichen Fassung der Normen die zurückverweisende Entscheidung des Senats vom 5. August 1999, BSGE 84, 225, 228 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; statt der aaO versehentlichen Datierung des Gesetzes zur Änderung des AFG und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf den 20. Dezember "1998" muß es jedoch"1988" heißen).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R
    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach diesen Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (zwölf Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 S 60 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • SG Karlsruhe, 28.06.2019 - S 11 AL 1152/19

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag -

    Eine besondere Härte liegt vor, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalls die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen als objektiv unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 04.09.2001, Az. B 7 AL 4/01 R - juris, Rn. 21).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Dass die Regelungen der §§ 117a, 110 Satz 1 Nr. 1a AFG nicht verfassungswidrig sind, hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist aber auch die im so genannten Sperrzeitbescheid enthaltene Verfügung über die Minderung der Anspruchsdauer (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 107), über die das LSG bei seiner Entscheidung nicht befunden hat, allerdings hätte befinden müssen; ob der Kläger durch diese Minderung der Anspruchsdauer noch beschwert ist, steht allerdings nicht fest.
  • SG Stade, 27.04.2006 - S 6 AL 319/04

    Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch Abschluss eines

    Auch die Kumulation der Rechtsfolgen aus dem Eintritt der Sperrzeit und der damit verbundenen Minderung der Anspruchsdauer einerseits und dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Zahlung einer Abfindung andererseits ist nicht unangemessen (vgl BSG vom 4. September 2001 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 - zur Vorgängerregelung der §§ 119, 119a, 117a, 110 Arbeitsförderungsgesetz).

    Auch die Kumulation der Rechtsfolgen der §§ 143a, 144 SGB III trifft den Kläger damit nicht unangemessen (vgl BSG vom 4. September 2001 SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 - zur Vorgängerregelung der §§ 119, 119a, 117a, 110 Arbeitsförderungsgesetz).

    Der verlängerte Versicherungsschutz konnte einen nicht unerheblichen Anreiz darstellen, das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund aufzugeben, und zwar insbesondere für ältere Arbeitnehmer, die auf Anraten des Arbeitgebers oder aus eigenem Entschluss aus dem Arbeitsleben ausschieden (vgl Bundesratsdrucksache 503/92 Nr. 27 zu § 110; BSG vom 4. September 2001 SozR 3-4100 § 119 Nr. 22).

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

    Die neuere Rechtsprechung des BSG geht vielmehr davon aus, dass es Sinn der Sperrzeitregelung ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; die Rechtsfolgen der Sperrzeit sollen den Arbeitnehmer an der Herbeiführung des Versicherungsfalles hindern, wenn hierfür kein wichtiger Grund vorliegt (BSGE 84 aaO; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 109; BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; vgl auch Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 264; Winkler in Gagel, SGB III, § 144 RdNr 30).
  • SG Karlsruhe, 27.01.2015 - S 17 AL 755/14

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Eine besondere Härte liegt nur vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, U.v. 4.9.2001 - B 7 AL 4/01 R - juris).
  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

    Die Annahme einer besonderen Härte ist gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (zwölf Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2001 - B 7 AL 4/01 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 22, SozR 3-4100 § 110 Nr. 3, SozR 3-4300 § 144 Nr. 6, SozR 3-4100 § 117a Nr. 1 = juris Rdnr. 21 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 20.03.2015 - L 7 AL 21/14
    Eine besondere Härte im Sinne der genannten Vorschrift liege vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Regeldauer von zwölf Wochen im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urt. v. 4. September 2011 - B 7 AL 4/01 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 22).

    Die rechtlichen Folgewirkungen, die mit dem Eintritt einer Sperrzeit konkret verbunden sind, können in die Abwägung einbezogen werden (BSG, Urteil vom 4. September 2011 - B 7 AL 4/01 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 9 AL 41/01

    Arbeitslosenversicherung

    Denn nach den Gesamtumständen, die für jeden Einzelfall zu prüfen sind, ist der Eintritt der Sperrzeit von zwölf Wochen unverhältnismäßig (vgl. BSG - Urteil vom 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 = BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22).

    Denn die Arbeitslosigkeit ist nicht durch eine Verkürzung des Arbeitsverhältnisses vergrößert worden (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22), sondern hat erst zu dem Zeitpunkt vertraglich geendet, zu dem es durch ordentliche fristgerechte Kündigung am 30.08.1999 ohnehin beendet worden wäre.

  • LSG Hessen, 20.10.2023 - L 7 AL 70/20

    Angehender Richter: Frühe Kündigung bei Kanzlei führt zu Sperrzeit

    Die Annahme einer besonderen Härte sei gerechtfertigt, wenn nach den Gesamtumständen der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer (12 Wochen) im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen sei (vgl. statt vieler BSG-Urteil bereits vom 4. September 2001, B 7 AL 4/01 R, in SozRecht 3-4100, § 119 Nr. 22).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 68/04 R

    Notwendigkeit einer allgemeinen Härtefallregelung - Voraussetzungen für das

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 134/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

  • SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AL 419/10
  • LSG Sachsen, 08.02.2018 - L 3 AL 204/16
  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 R 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • SG Karlsruhe, 30.07.2018 - S 11 AL 4346/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - L 19 B 40/08

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Eintritts einer Sperrzeit aufgrund

  • LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 280/99

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sperrzeit von 12 Monaten wegen

  • LSG Bayern, 16.07.2002 - L 10 AL 400/00

    Voraussetzungen einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Lösung des

  • SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11

    Sperrzeit für die Dauer von 12 Wochen im Rahmen der Gewährung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2020 - L 11 AL 39/19
  • SG Kassel, 25.06.2020 - S 11 AL 150/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AL 25/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 12 AL 111/11
  • SG Gelsenkirchen, 12.07.2002 - S 11 AL 8/02

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 11 AL 7/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2002 - L 7 AL 124/00
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