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   BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95   

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https://dejure.org/1995,291
BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95 (https://dejure.org/1995,291)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1995 - 11 RAr 27/95 (https://dejure.org/1995,291)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1995 - 11 RAr 27/95 (https://dejure.org/1995,291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Vereinbarung über Abfindung - Entschädigung - Abwicklungsvertrag - Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 48
  • BB 1996, 1510
  • NZA-RR 1997, 109
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Da das Begehren des Klägers nach dem gekennzeichneten Streitgegenstand auf die Bewilligung von Alg ab 1. September 1991 gerichtet ist, ist die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage die seinem Anliegen entsprechende Klageart (vgl BSGE 61, 158, 160 = SozR 4100 § 119 Nr. 30; BSGE 66, 94, 95 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des BSG löst ein Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis, wenn er selbst kündigt, was hier nicht geschehen ist, oder einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (SozR 4100 § 119 Nrn 28 und 33; BSGE 66, 94, 96 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

    Selbst wenn dem Kläger eine unabwendbare Kündigung drohte, kann dieser Umstand allenfalls einen wichtigen Grund für sein tatsächliches Verhalten geben (BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 81/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    2.2 Das Landessozialgericht (LSG) hat eine Lösung durch einen Aufhebungsvertrag im Anschluß an das - allerdings vornehmlich zu § 117 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF ergangene - Urteil des BSG vom 20. April 1977 (7 RAr 81/75 - DBlR § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Nr. 2226a) verneint und maßgeblich darauf abgestellt, daß der Kläger die Kündigung durch den Arbeitgeber lediglich hingenommen habe.
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Da das Begehren des Klägers nach dem gekennzeichneten Streitgegenstand auf die Bewilligung von Alg ab 1. September 1991 gerichtet ist, ist die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage die seinem Anliegen entsprechende Klageart (vgl BSGE 61, 158, 160 = SozR 4100 § 119 Nr. 30; BSGE 66, 94, 95 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Die Überprüfung des Revisionsgerichts bezieht sich darauf, ob die Feststellung des Inhalts rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht anerkannte Auslegungsgrundsätze verletzt (vgl zB BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BGH NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82] ).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Die Überprüfung des Revisionsgerichts bezieht sich darauf, ob die Feststellung des Inhalts rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht anerkannte Auslegungsgrundsätze verletzt (vgl zB BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BGH NJW 1984, 721 [BGH 26.10.1983 - IVa ZR 80/82] ).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Die Zulässigkeit der gewählten Klageart ist als unverzichtbare Sachentscheidungsvoraussetzung im Revisionsrechtszug von Amts wegen zu prüfen (BSGE 65, 238 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Dies setzt - nach Ansicht des BGH - voraus, daß der Erklärende mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß sein Verhalten vom Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 330 mit Hinweis auf den Diskussionsstand des Schrifttums aaO 327).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung

    Auszug aus BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95
    Unter diesen Umständen wären die dem Kläger zugesagten finanziellen Vergünstigungen zu kapitalisieren und der Ruhenszeitraum nach § 117 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu ermitteln (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 13).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Denn für die Beurteilung der Frage, ob eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt hat, kommt es allein auf den tatsächlichen Geschehensablauf an (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24; BSGE 77, 48, 51 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 243, 245 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG löst der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis iS der vorgenannten Vorschrift, wenn er einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN).

    Maßgebend für diese Auffassung des Senats ist, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt einer rechtswidrigen Kündigung zur Vermeidung einer Sperrzeit nicht gezwungen ist, gegen diese durch Kündigungsschutzklage vorzugehen (BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Bildet damit der vom Bestand eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich unabhängige leistungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses den für den Lösungsbegriff zutreffenden Anknüpfungspunkt, so ist nicht allein die Rechtmäßigkeit der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Willenserklärungen, sondern eine Beurteilung des tatsächlichen Geschehensablaufs für die Beantwortung der Frage maßgebend, ob der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat (BSGE 77, 48, 51 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Nicht zweifelhaft ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG einerseits, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis nicht nur durch den Ausspruch einer Kündigung, sondern auch durch Abschluss eines zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrages (sog Aufhebungsvertrag) löst (BSGE 66, 94, 96 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSG 20. Januar 2000 - B 7 AL 20/99 R - AP Nr. 6 zu § 119 AFG).

    Eine Klärung dieser Frage ist auch nicht durch das Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1995 - 11 RAr 27/95 - (BSGE 77, 48 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9) erfolgt.

    Die bisher von der Rechtsprechung des BSG nicht entschiedene Frage, ob Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung getroffen werden und die Kündigung absichern sollen, als Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu behandeln sind, ist im Anschluss an die Erwägungen des Senats im Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 27/95 - (BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9) zu bejahen.

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