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   BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92   

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BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92 (https://dejure.org/1992,181)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 7 RAr 38/92 (https://dejure.org/1992,181)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 7 RAr 38/92 (https://dejure.org/1992,181)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 256
 
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Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Denn bei der im angefochtenen Urteil niedergelegten Überzeugung, daß sich rückblickend nicht mehr beurteilen lasse, ob der Kläger schon im Juli 1989 durch die ihm angebotene Arbeit körperlich überfordert worden sei, handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht nach § 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gebunden ist, wenn die Beteiligten dagegen keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben haben (BSGE 7, 249, 254; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 12; vgl BVerwGE 44, 265, 269).

    Ist die objektive Beweislast nicht unmittelbar selbst und eindeutig vom Gesetz bestimmt, ist letztlich maßgeblich, welche Seite nach dem Plan des Gesetzgebers, hilfsweise nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, mit dem potentiellen Unrecht belastet werden kann (Berg, JuS 1977, 23, 26; Baader, Vom richterlichen Urteil, 1989, 21 ff; vgl BVerfGE 52, 131, 143, 146 f).

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg, JuS 1977, 23, 27), die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 Ges.

    gegen d. unlauteren Wettbewerb (UWG) = NJW 1962, 2149; BGH LM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 Ehegesetz (EheG) = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und der Zurechenbarkeit der Ungewißheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297).

    Durch ihren Aufbau und ihren Wortlaut bringen Vorschriften des öffentlichen Rechts vielfach keine eindeutige Beweislastregelung zum Ausdruck (BVerwGE 44, 265, 270; vgl Berg, Die verwaltungsrechtliche Entscheidung bei ungewissem Sachverhalt, 1980, 219), in Sonderheit bei mehrdeutigen Wendungen wie hier.

  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Die Regeln über die objektive Beweislast dürfen indessen erst angewendet werden, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind (BSGE 27, 40, 42; 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG; SozR 1500 § 128 Nr. 18; SozR 3-2200 § 182 Nr. 12) und entheben den Tatrichter nicht seiner insbesondere durch § 103 und § 128 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) begründeten Pflicht zur eingehenden Erforschung des Sachverhalts und zur sorgfältigen Würdigung der erhobenen Beweise, auch nicht die Richter der Berufungsinstanz (§ 153 Abs. 1 SGG).

    Denn bei der im angefochtenen Urteil niedergelegten Überzeugung, daß sich rückblickend nicht mehr beurteilen lasse, ob der Kläger schon im Juli 1989 durch die ihm angebotene Arbeit körperlich überfordert worden sei, handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht nach § 163 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gebunden ist, wenn die Beteiligten dagegen keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen erhoben haben (BSGE 7, 249, 254; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 12; vgl BVerwGE 44, 265, 269).

    Allein der Umstand, daß die Vorinstanzen nach Auffassung des Senats kaum alle Möglichkeiten der Aufklärung genutzt haben, läßt die Bindung nicht entfallen (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 12).

  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Allerdings ist nach dem auch in Verfahren mit Amtsermittlung geltenden Grundsätzen der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen (BSGE 6, 70, 72 f; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

    Die Regeln über die objektive Beweislast dürfen indessen erst angewendet werden, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind (BSGE 27, 40, 42; 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG; SozR 1500 § 128 Nr. 18; SozR 3-2200 § 182 Nr. 12) und entheben den Tatrichter nicht seiner insbesondere durch § 103 und § 128 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) begründeten Pflicht zur eingehenden Erforschung des Sachverhalts und zur sorgfältigen Würdigung der erhobenen Beweise, auch nicht die Richter der Berufungsinstanz (§ 153 Abs. 1 SGG).

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts zu entnehmen (vgl BSGE 6, 70, 72 f; 15, 112, 114; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Allerdings ist nach dem auch in Verfahren mit Amtsermittlung geltenden Grundsätzen der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen (BSGE 6, 70, 72 f; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

    Allgemein gilt, daß die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BSGE 6, 70; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts zu entnehmen (vgl BSGE 6, 70, 72 f; 15, 112, 114; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Ungeachtet der Verpflichtungen der Arbeitsämter muß vom Arbeitsuchenden erwartet werden, daß er das ArbA bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes unterstützt (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 15).

    Dazu gehört nicht nur die rechtzeitige Angabe eines Berufswunsches (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 9 S 41) oder ein rechtzeitiger Hinweis, wenn ein Arbeitsangebot nicht genügend bestimmt war (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 15), sondern auch die rechtzeitige Angabe, wenn Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit vorliegen, zB solche gesundheitlicher Art. Kommt der Arbeitslose diesen Pflichten nicht nach, kann er sich, wie der Senat in Sperrzeitfällen schon entschieden hat, ggf nicht darauf berufen, daß das Arbeitsangebot nicht seinem, vom ArbA im Rahmen des Möglichen an sich zu berücksichtigenden Berufswunsch entsprach bzw nicht genügend bestimmt war (BSG aaO).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Allerdings ist nach dem auch in Verfahren mit Amtsermittlung geltenden Grundsätzen der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen (BSGE 6, 70, 72 f; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

    Wie sich die objektive Beweislast verteilt, also welche Tatbestandsmerkmale rechtsbegründend und welche rechtshindernd sind, ist der für den Rechtsstreit maßgeblichen Norm, in der Regel einer Norm des materiellen Rechts zu entnehmen (vgl BSGE 6, 70, 72 f; 15, 112, 114; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSGE 30, 121, 123 = SozR Nr. 83 zu § 128 SGG).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Allgemein gilt, daß die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten des Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (BSGE 6, 70; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).

    Denn nicht nach der Klageart, sondern nach dem Regelungsgefüge der für den Rechtsstreit maßgebenden Norm bestimmt sich die Beweislastverteilung (vgl BSGE 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BVerwGE 12, 247, 249).

  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg, JuS 1977, 23, 27), die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 Ges.

    Denn nicht nach der Klageart, sondern nach dem Regelungsgefüge der für den Rechtsstreit maßgebenden Norm bestimmt sich die Beweislastverteilung (vgl BSGE 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BVerwGE 12, 247, 249).

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechendes (vgl BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

    Die Sperrzeit beruht auf dem Grundgedanken, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder was hier entscheidend ist, an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 43/78

    Nichtbeachten eines Vermittlungswunsches - wichtiger Grund für Ablehnung eines

    Auszug aus BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
    Dazu gehört nicht nur die rechtzeitige Angabe eines Berufswunsches (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 9 S 41) oder ein rechtzeitiger Hinweis, wenn ein Arbeitsangebot nicht genügend bestimmt war (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 15), sondern auch die rechtzeitige Angabe, wenn Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit vorliegen, zB solche gesundheitlicher Art. Kommt der Arbeitslose diesen Pflichten nicht nach, kann er sich, wie der Senat in Sperrzeitfällen schon entschieden hat, ggf nicht darauf berufen, daß das Arbeitsangebot nicht seinem, vom ArbA im Rahmen des Möglichen an sich zu berücksichtigenden Berufswunsch entsprach bzw nicht genügend bestimmt war (BSG aaO).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 72/78
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

  • BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55

    Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83

    Verfügbarkeit von Heimarbeitern - Arbeitslosenhilfe - Geltung einer

  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

  • BGH, 10.07.1968 - IV ZR 585/68

    Rechtsmittel

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    So kann für den Versicherten von vornherein eine Vertrauensbasis fehlen, weil ihm auf Grund unterschiedlicher Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarzt und den MDK jedenfalls klar sein muss, dass der Eintritt oder die Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit als eine Voraussetzung des Anspruchs auf Krg umstritten ist und dass er dann, wenn er einen Rechtsstreit anstrengt, das Risiko der Nichterweislichkeit dieser Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der objektiven Beweislast zu tragen hat (vgl zu einer solchen Konstellation Senat, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 18/04 R; Senat, SozR 3-2200 § 182 Nr. 12 S 54 mwN; zu den Grundsätzen der Beweislastverteilung vgl auch BSGE 71, 256, 258 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ders, SGG, 8. Aufl 2005, § 103 RdNr 19 ff; Hauck in Zeihe, SGG, Stand 1. Mai 2005, Vor § 103 Anm 3 mwN).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Dabei gilt der Grundsatz, dass jeder Beteiligte die Beweislast für diejenigen Tatsachen - in Bezug auf das Vorhandensein positiver wie für das Fehlen negativer Tatbestandsmerkmale - trägt, welche die von ihm geltend gemachte Rechtsfolge begründen (vgl schon BSGE 6, 70, 73; BSGE 71, 256, 260 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN; ferner zB Leitherer in: Meyer-Ladewig, ua, aaO, § 103 RdNr 19a mwN; Roller in: Handkommentar, aaO, § 103 RdNr 34).

    Mit Blick auf die zitierte ständige Rechtsprechung des BSG ist daher weder Raum für eine Beweislastverschiebung unter dem Aspekt der Risikosphärenverteilung (vgl dazu zB BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 S 18 RdNr 17; BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 S 32) noch für die Annahme, die Richtigkeit der ärztlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit beruhe auf einer entsprechend ausgestalteten gesetzlichen oder einer tatsächlichen Vermutung.

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Der erkennende Senat folgt den Grundsätzen der Verteilung der objektiven Beweislast, die die Rechtsprechung des BSG entwickelt hat (stRspr, vgl BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, RdNr 30 mit Hinweis auf BSGE 71, 256, 258 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN ; zustimmend Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ders, SGG, 11. Aufl 2014, § 103 RdNr 19 ff; Hauck in Zeihe, SGG, Stand 1.7.2014, Vor § 103 Anm 3 mwN) .
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