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   BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92   

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BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92 (https://dejure.org/1993,828)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1993 - 7 RAr 80/92 (https://dejure.org/1993,828)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 7 RAr 80/92 (https://dejure.org/1993,828)
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Mangelnde Dienstbereitschaft im engen Sinne (Schließung wegen üblicher Öffnungs- und Arbeitszeiten) lag nicht vor; ob der Begriff der fehlenden Dienstbereitschaft des ArbA einer erweiternden Auslegung für den Fall fehlerhafter Auskunft (jeglicher Art), wie von der Klägerin gerügt, zugänglich ist (offengelassen in: BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ), ist zweifelhaft (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - ), bedarf indes keiner Entscheidung.

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß dies für die fehlende Arbeitslosmeldung wegen deren spezifischen Funktion nicht möglich ist (BSGE 60, 43 ff = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ).

    Aufgabe der Arbeitslosmeldung ist es nämlich, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die eingetretene Arbeitslosigkeit und damit auch die Leistungsverpflichtung möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Mangelnde Dienstbereitschaft im engen Sinne (Schließung wegen üblicher Öffnungs- und Arbeitszeiten) lag nicht vor; ob der Begriff der fehlenden Dienstbereitschaft des ArbA einer erweiternden Auslegung für den Fall fehlerhafter Auskunft (jeglicher Art), wie von der Klägerin gerügt, zugänglich ist (offengelassen in: BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ), ist zweifelhaft (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - ), bedarf indes keiner Entscheidung.

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß dies für die fehlende Arbeitslosmeldung wegen deren spezifischen Funktion nicht möglich ist (BSGE 60, 43 ff = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ).

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Desgleichen können sich für die Alhi nicht die bei einer "Gleichwohlgewährung" von Alg (§ 117 Abs. 4 AFG) nach einem gekündigten, aber rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis möglichen Nachteile durch den Verlust des Anspruchs auf Arbeitsentgelt in Höhe des Alg bei gleichzeitiger Minderung der Anspruchsdauer des Alg - allerdings mit der Möglichkeit des Erwerbs einer neuen Anwartschaft - ergeben (vgl. hierzu: BSGE 60, 168 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 64, 199 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 23; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22); denn anders als das Alg unterliegt die Alhi hinsichtlich ihrer Dauer nicht bestimmten, von der Anwartschaft abhängigen zeitlichen Grenzen, Sie ist nach der gegenwärtigen Rechtslage im konkreten Leistungsfall bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 65. Lebensjahr eingeräumt (§§ 100 Abs. 2, 134 Abs. 4 AFG).

    Arbeitslosigkeit iS von § 101 AFG ist dann wegen der faktischen Beschäftigungslosigkeit auch anzunehmen, wenn später festgestellt wird, daß das Arbeitsverhältnis fortbestanden hat (BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19 und 20; BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 - mwN ).

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 97/85

    Arbeitslosenhilfe - Soldat auf Zeit - Übergangsgebührnisse - Gleichstellung von

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Zur vergleichbaren Situation der Übergangsgebührnisse nach § 11 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) hat der Senat schon früher die Anwendbarkeit des § 107 AFG verneint (Urteil vom 26. November 1986 - 7 RAr 97/85 - ).

    Denn § 134 Abs. 2 Nr. 1 AFG setzt ein aktives (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 6), seiner Art nach auf die Leistung von Diensten ausgerichtetes Verhältnis voraus, das wegen seiner besonderen Ausgestaltung trotz der Leistung abhängiger Dienste Versicherungsfreiheit zur Folge hat (vgl. zu den Übergangsgebührnissen nach § 11 SVG das schon erwähnte Urteil vom 26. November 1986 - 7 RAr 97/85).

  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Die von der Klägerin erhobene Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) genügt nicht den formalen Anforderungen des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG und ist deshalb sachlich nicht zu prüfen (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 3; BVerwGE 16, 150, 153).

    Es hätte dargelegt werden müssen, welches Vorbringen verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160 a Nr. 36; SozR 1500 § 164 Nr. 3), da es sich bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren nicht um einen absoluten Revisionsgrund (§ 202 SGG i.V.m. § 551 Zivilprozeßordnung ) handelt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31).

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Voraussetzung wäre, abgesehen vom Erfordernis einer fehlerhaften oder unvollständigen Beratung durch das ArbA, daß der erlittene Nachteil (verspätete Arbeitslosmeldung) mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgeglichen werden kann (BSGE 51, 89, 92 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Voraussetzung wäre, abgesehen vom Erfordernis einer fehlerhaften oder unvollständigen Beratung durch das ArbA, daß der erlittene Nachteil (verspätete Arbeitslosmeldung) mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgeglichen werden kann (BSGE 51, 89, 92 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Mangelnde Dienstbereitschaft im engen Sinne (Schließung wegen üblicher Öffnungs- und Arbeitszeiten) lag nicht vor; ob der Begriff der fehlenden Dienstbereitschaft des ArbA einer erweiternden Auslegung für den Fall fehlerhafter Auskunft (jeglicher Art), wie von der Klägerin gerügt, zugänglich ist (offengelassen in: BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ), ist zweifelhaft (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - ), bedarf indes keiner Entscheidung.
  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62

    Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Von einer tatsächlichen Bedürftigkeit trotz eines bestehenden Anspruchs (vgl. hierzu BSGE 26, 293, 295 = SozR Nr. 39 zu § 1265 RVO) auf Übg mußte das ArbA somit nicht ausgehen.
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

    Auszug aus BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß dies für die fehlende Arbeitslosmeldung wegen deren spezifischen Funktion nicht möglich ist (BSGE 60, 43 ff = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 119/89

    Gleichstellung von Zeiten eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses iS von

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 72.78

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Übergangsgeld -

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 88/83
  • BSG, 28.06.1978 - 4 BJ 383/77

    Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kausalität

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Dieser Anspruch hat zunächst zur Voraussetzung, daß der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - ), verletzt hat (vgl hierzu nur die Urteile des Senats in: BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4, SozR 3-4100 § 37 Nr. 1 und SozR 3-4100 § 134 Nr. 14; Urteile des 11. Senats des BSG in BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).

    Auch die weitere Voraussetzung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, daß der erlittene Nachteil (durch die "verfrühte" Antragstellung) mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 51, 89, 52 = SozR 2200 § 381 Nr. 44), wäre erfüllt.

    Der Senat hat zwar mehrfach entschieden, daß eine fehlende Arbeitslosmeldung wegen ihrer spezifischen Funktion nicht ersetzbar ist (BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; Urteil des Senats vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosenmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträger vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der sozialrechtliche Herstellungsanspruch u.a. ausgeschlossen, wenn der Berechtigte selbst tatsächliche Handlungen vorzunehmen hatte (z.B. Urteil vom 8. Juli 1993 - 7 RAr 80/92 - juris Rdnr. 28: Arbeitslosmeldung; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 27: Arbeitsuchendmeldung; Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 26/08 R - juris Rdnr. 18: Reduzierung des Umfangs einer selbständigen Tätigkeit; Urteil vom 31. Oktober 2007 - B 14/11b AS 63/06 R - juris Rdnr. 17: Vereinbarung eines Verwertungsausschlusses), es auf die Eigenschaft als Berechtigter ankam (z.B. Urteile vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 103/83 - juris Rdnr. 29 und vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 38/91 - juris Rdnr. 38: Verfügbarkeit) oder wenn die erforderliche Handlung von einer Stelle außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Leistungsträgers vorzunehmen war (bspw. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78 - juris Rdnr. 30: Eintragung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinde; Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - juris Rdnr. 11: Änderung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Senatsurteil vom 11. Juni 2008 - L 7 R 1989/07 - juris Rdnr. 34: Eintragung in die Handwerksrolle).
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