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   BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96   

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https://dejure.org/1996,3592
BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96 (https://dejure.org/1996,3592)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 11 RAr 29/96 (https://dejure.org/1996,3592)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 29/96 (https://dejure.org/1996,3592)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 430
  • FamRZ 1997, 1010 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 11/91

    Erziehungsgeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Während des Bezugs von Erziehungsgeld wird der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitslose für das Arbeitsamt nicht erreichbar ist (Fortführung von BSG vom 30.9.1992 - 11 RAr 11/91 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 8).

    Sie trägt - nach entsprechendem Hinweis des Senats auf dessen Entscheidung vom 30. September 1992 (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8) - ergänzend vor, auch während des Bezugs von Erzg sei für einen Anspruch der Klägerin auf Alhi Voraussetzung, daß sie für das ArbA erreichbar iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gewesen sei.

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. September 1992 (SozR 3-4100 § 134 Nr. 8) zu dem insoweit wortgleichen § 2 Abs. 2 Satz 3 BErzGG idF vom 6. Dezember 1985 (BGBl I 2154) verwiesen.

    Ein solches Verlangen wäre - worauf der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30. September 1992 hingewiesen hat - auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich bedenklich (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 8).

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Anders als bei der gesetzlichen Fiktion in § 2 Abs. 4 BErzGG wird also - wie schon die Formulierung "allein deshalb" deutlich machtlediglich die sog subjektive Verfügbarkeit in Form der Vermittlungsbereitschaft als (teilweise) entbehrlich angesehen, an den Merkmalen der objektiven Verfügbarkeit, also der Verfügbarkeit iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG und der Erreichbarkeit iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG, sollte jedoch festgehalten werden (vgl BSG, Urteil vom 14. September 1995 - 7 RAr 14/95, unveröffentlicht; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

    Denn immerhin hat der Gesetzgeber selbst bei den Fallgestaltungen nach § 105c AFG und § 249e AFG die Möglichkeit einer gewissen Lockerung der sog Residenzpflicht vorgesehen, von der der Verwaltungsrat der BA auch Gebrauch gemacht hat (§ 103 Abs. 5 Satz 3 AFG, § 249 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 und Satz 2 AFG i.V.m. § 7 der Aufenthaltsanordnung vom 3. Oktober 1979 - ANBA S 1388 idF vom 9. März 1990 - ANBA S 600, vgl auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Der Bewilligungsbescheid vom 27. Mai 1993, durch den der Klägerin Alhi ab 26. Mai 1993 bewilligt wurde, ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Wie der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 15. Mai 1985 (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36) ausgeführt hat, ist dieses erst nachträglich durch das 5. AFG-Änderungsgesetz vom 23. Juli 1979 (BGBl I 1181) aufgenommene Tatbestandsmerkmal als klarstellende Konkretisierung des "Können" iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG zu verstehen.
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Der Bewilligungsbescheid vom 27. Mai 1993, durch den der Klägerin Alhi ab 26. Mai 1993 bewilligt wurde, ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; BSGE 66, 134, 136 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 62/94

    Anwartschaftsbegründende Wirkung des Bezugs von Erziehungsgeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Mit der Fiktion der Verfügbarkeit für Ansprüche auf Alhi hat der Gesetzgeber - unter Zurückstellung rechtssystematischer Bedenken - letztlich eine Entscheidung über die Verteilung der Kostenlast zwischen den Trägern der Alhi und der Sozialhilfe zu Lasten der Alhi getroffen und eine Gleichstellung von Alhi-Empfängern und Sozialhilfeempfängern bezweckt (so auch BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 9).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X ist eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistung rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse oder - anders ausgedrückt - wesentlich sind alle Änderungen, die dazu führen, daß die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 mwN).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 30/95

    Residenzpflicht von Empfängern von Altersübergangsgeld

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Die Regelung entspricht also insoweit wortgleich § 105c Abs. 1 Satz 1 AFG und bezieht die Vergünstigung nur auf die subjektive Seite der Verfügbarkeit (vgl BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 30/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95

    Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub -

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Anders als bei der gesetzlichen Fiktion in § 2 Abs. 4 BErzGG wird also - wie schon die Formulierung "allein deshalb" deutlich machtlediglich die sog subjektive Verfügbarkeit in Form der Vermittlungsbereitschaft als (teilweise) entbehrlich angesehen, an den Merkmalen der objektiven Verfügbarkeit, also der Verfügbarkeit iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG und der Erreichbarkeit iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG, sollte jedoch festgehalten werden (vgl BSG, Urteil vom 14. September 1995 - 7 RAr 14/95, unveröffentlicht; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).
  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 29/96
    Dieser Vorschrift - die für die Alhi entsprechend gilt (§ 134 Abs. 4 AFG) - liegt die Zielsetzung zugrunde, Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres den Bezug von Alg bzw Alhi unter erleichterten Voraussetzungen zu ermöglichen, weil ihnen im allgemeinen kein Arbeitsplatz mehr vermittelt werden kann, der ihrer bisherigen - in der Regel durch langjährige Betriebszugehörigkeit geprägten - Tätigkeit annähernd gleichwertig ist und ein erneuter Aufstieg im Betrieb kaum noch möglich erscheint (BT-Drucks 10/3923, S 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AS 4282/07

    Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der

    Die in der Vorschrift des § 65 Abs. 1 SGB I geregelten Grenzen der Mitwirkungspflicht enthalten in diesem Sinne eine einfachgesetzliche Ausprägung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (so auch BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 19; SozR 1200 § 66 Nr. 10; vgl. ebenso die amtliche Begründung zu § 65 SGB I, BTDrs. 7/868, abgedruckt bei Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB I, M 010 zu § 65).
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