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   BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88   

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BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88 (https://dejure.org/1990,804)
BSG, Entscheidung vom 11.01.1990 - 7 RAr 128/88 (https://dejure.org/1990,804)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 128/88 (https://dejure.org/1990,804)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 134
  • NZA 1990, 584 (Ls.)
  • BB 1990, 1270
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Sie sollten die Umstellung des hinterbliebenen Ehegatten auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO).

    Lediglich soweit die erhöhten Bezüge außerdem dazu dienten, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen.zu einem Teil abzunehmen (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO), komme der Leistung teilweise Schadensausgleichsfunktion zu.

    Darüber hinaus dienten die erhöhten Bezüge des Sterbevierteljahres auch dazu, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen teilweise abzunehmen (BVerfGE 32, 365, 369; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO).

    Er bezweckt, wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) formuliert, dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen zu einem Teil abzunehmen und ihm die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse zu erleichtern (BVerfGE 32, 365, 369; vgl auch BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO; Koch/Hartmann ua, Komm zur Rentenversicherung, Stand April 1989, Bd IV a, § 45 AVG, Anm E 1; Zweng/Scheerer ua, Handbuch der Rentenversicherung, Stand April 1989, Bd 2, § 1268 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm II 4).

  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 101/74

    Rente - Versicherungsdauer - Aufenthaltszeiten in Dänemark

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Dagegen habe sich das Bundessozialgericht (BSG) schon wiederholt und überzeugend ausgesprochen (BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 5 m.w.N.) und die Bezüge im Sterbevierteljahr u.a. auch mit dem Gedanken der Wahrung des vom Verstorbenen abgeleiteten rentenrechtlichen Besitzstände erklärt (BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 4).

    Der Zweck der erhöhten Witwenrente während des Sterbevierteljahres besteht also - obwohl auch insoweit nicht von einer Rente eigener Art, sondern von einer echten Hinterbliebenenrente zu sprechen ist, die der Witwe oder dem Witwer originär zusteht (BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 5 mwN) - darin, den während des Sterbevierteljahres zwangsläufig eintretenden besonderen Bedarf des hinterbliebenen Ehegatten zu befriedigen (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5).

  • BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 76/62

    Festsetzung der Höhe der Arbeitslosenhilfe - Bemessung der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Vielmehr fallen darunter auch solche Beträge, die aus einem bestimmten Anlaß und in einer bestimmten Erwartung gegeben werden und die der Empfänger zwar im allgemeinen für den bestimmten Zweck verwenden wird, ohne daß er jedoch dazu angehalten werden könnte (BSGE 19, 137 f = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG).

    In diesem Sinne sind als zweckgebundene Leistungen iS des § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua anerkannt worden: Zuschläge für Nachtarbeit (BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 138 Anm 3c); Einzelleistungen an Familienangehörige von eingezogenen Wehrpflichtigen (§ 7 USG), die dem Grunde und der Höhe nach an die Stelle von bisher anrechnungsfreien Leistungen des Einberufenen treten (BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG); Weihnachtsgratifikationen, soweit sie steuerfrei sind (BSGE 19, 137 = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG; Ambs ua in Gemeinschaftskomm zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - GK-AFG -, Stand Oktober 1989, § 138 Rz 23; Krebs, aaO, § 150 Rz 53); Maßnahmekosten bei Fortbildung und Umschulung nach § 45 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16); vermögenswirksame Leistungen nach § 3 des 3. VermBG, die der Arbeitgeber des Ehegatten des Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitseinkommen erbringt, ohne daß der Arbeitnehmer sie sich zur freien Verfügung auszahlen lassen kann (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16).

  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze -

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Unerläßliche Voraussetzung ist indes, daß der als privilegierte Leistung in Betracht kommenden Leistung eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die im Falle der Anrechnung der Leistung auf die Alhi zu einer Zweckvereitelung führen würde (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13).

    In diesem Sinne sind als zweckgebundene Leistungen iS des § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua anerkannt worden: Zuschläge für Nachtarbeit (BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 138 Anm 3c); Einzelleistungen an Familienangehörige von eingezogenen Wehrpflichtigen (§ 7 USG), die dem Grunde und der Höhe nach an die Stelle von bisher anrechnungsfreien Leistungen des Einberufenen treten (BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG); Weihnachtsgratifikationen, soweit sie steuerfrei sind (BSGE 19, 137 = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG; Ambs ua in Gemeinschaftskomm zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - GK-AFG -, Stand Oktober 1989, § 138 Rz 23; Krebs, aaO, § 150 Rz 53); Maßnahmekosten bei Fortbildung und Umschulung nach § 45 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16); vermögenswirksame Leistungen nach § 3 des 3. VermBG, die der Arbeitgeber des Ehegatten des Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitseinkommen erbringt, ohne daß der Arbeitnehmer sie sich zur freien Verfügung auszahlen lassen kann (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16).

  • BSG, 03.04.1963 - 7 RAr 72/61
    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Aufzählung ("insbesondere nicht steuerpflichtige Aufwandsentschädigungen und Leistungen zur Erziehung, Erwerbsbefähigung und Berufsausbildung") ist nicht erschöpfend; gleichartig privilegierte Leistungen ergeben sich aus zahlreichen anderen Vorschriften (BSGE 19, 62, 63 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG; Wittrock in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 138 Rz 16; vgl auch Draeger/Buchwitz/Schönefelder, Komm zum AVAVG, 1961, § 150 Rz 16; Krebs, Komm zum AVAVG, Stand 30. September 1966, § 150 Rz 50).

    In diesem Sinne sind als zweckgebundene Leistungen iS des § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua anerkannt worden: Zuschläge für Nachtarbeit (BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 138 Anm 3c); Einzelleistungen an Familienangehörige von eingezogenen Wehrpflichtigen (§ 7 USG), die dem Grunde und der Höhe nach an die Stelle von bisher anrechnungsfreien Leistungen des Einberufenen treten (BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG); Weihnachtsgratifikationen, soweit sie steuerfrei sind (BSGE 19, 137 = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG; Ambs ua in Gemeinschaftskomm zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - GK-AFG -, Stand Oktober 1989, § 138 Rz 23; Krebs, aaO, § 150 Rz 53); Maßnahmekosten bei Fortbildung und Umschulung nach § 45 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16); vermögenswirksame Leistungen nach § 3 des 3. VermBG, die der Arbeitgeber des Ehegatten des Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitseinkommen erbringt, ohne daß der Arbeitnehmer sie sich zur freien Verfügung auszahlen lassen kann (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16).

  • BSG, 21.08.1962 - 11 RV 1056/60

    Zur Frage, ob Nachtarbeitszuschläge Einkommen iS von BVG § 33 Abs. 2 S. 1 sind

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    In diesem Sinne sind als zweckgebundene Leistungen iS des § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ua anerkannt worden: Zuschläge für Nachtarbeit (BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1989, § 138 Anm 3c); Einzelleistungen an Familienangehörige von eingezogenen Wehrpflichtigen (§ 7 USG), die dem Grunde und der Höhe nach an die Stelle von bisher anrechnungsfreien Leistungen des Einberufenen treten (BSGE 19, 62 = SozR Nr. 4 zu § 150 AVAVG); Weihnachtsgratifikationen, soweit sie steuerfrei sind (BSGE 19, 137 = SozR Nr. 5 zu § 150 AVAVG; Ambs ua in Gemeinschaftskomm zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - GK-AFG -, Stand Oktober 1989, § 138 Rz 23; Krebs, aaO, § 150 Rz 53); Maßnahmekosten bei Fortbildung und Umschulung nach § 45 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 5; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16); vermögenswirksame Leistungen nach § 3 des 3. VermBG, die der Arbeitgeber des Ehegatten des Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitseinkommen erbringt, ohne daß der Arbeitnehmer sie sich zur freien Verfügung auszahlen lassen kann (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 13; Wittrock, aaO, § 138 Rz 16).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Allerdings handelt es sich bei dem Bescheid, durch den der Klägerin ab 24. Februar 1986 Alhi bewilligt worden ist, um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 - und vom 8. Juni 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 25).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Wohl aber hätte die Klägerin für das Sterbevierteljahr - auch wenn sich der Betrag nicht ohne weiteres beziffern läßt - einen Anspruch auf höhere Alhi, als er ihr nach den angefochtenen Bescheiden verbleibt (vgl zur Notwendigkeit der Anfechtungsklage in Fällen der vorliegenden Art etwa BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 - sowie vom 12. Juli 1989 - SozR 4100 § 113 Nr. 9).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Allerdings handelt es sich bei dem Bescheid, durch den der Klägerin ab 24. Februar 1986 Alhi bewilligt worden ist, um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu etwa BSG vom 22. September 1988 - 7 RAr 61/86 - und vom 8. Juni 1989 - SozR 4100 § 138 Nr. 25).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
    Wohl aber hätte die Klägerin für das Sterbevierteljahr - auch wenn sich der Betrag nicht ohne weiteres beziffern läßt - einen Anspruch auf höhere Alhi, als er ihr nach den angefochtenen Bescheiden verbleibt (vgl zur Notwendigkeit der Anfechtungsklage in Fällen der vorliegenden Art etwa BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19; BSGE 49, 197, 198 f = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 - sowie vom 12. Juli 1989 - SozR 4100 § 113 Nr. 9).
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88

    Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 49/86

    Zum Begriff der einmaligen Einkünfte

  • LSG Hessen, 21.12.2012 - L 4 SO 340/12

    Witwenrente als anrechnungsfreie zweckbestimmte Leistung im Sterbevierteljahr;

    Zwar dient die Witwenrente im Sterbevierteljahr dem abstrakt-generellen Ziel, den während des Sterbevierteljahres zwangsläufig eintretenden besonderen Bedarf des hinterbliebenen Ehegatten zu befriedigen (BSG, Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 Rar 128/88).

    Zweckbestimmt sind daher auch solche Leistungen, die aus einem bestimmten Anlass und in einer bestimmten Erwartung gegeben werden und die der Empfänger zwar im Allgemeinen für den bestimmten Zweck verwenden wird, ohne dass er jedoch dazu angehalten werden könnte (BSG Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 Rar 128/88 Rdnr. 25; Söhngen , in: jurisPK-SGB II § 11a SGB II Rdnr. 29).

    Die zu § 138 Abs. 3 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 Rar 128/88), dass die Witwenrente im Sterbevierteljahr eine zweckbestimmte Einnahme und nicht anrechenbar ist, kann nach Ablösung der Arbeitslosenhilfe durch das SGB II und das SGB XII nicht auf die heutige Rechtslage übertragen werden.

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 35/12 R

    Erstattungsanspruch nach § 118 SGB 6 bzw § 42 SGB 1 auf einen Teil des

    Damit sollten dem hinterbliebenen Ehegatten die mit der letzten Krankheit des Verstorbenen und dem Todesfall verbundenen Aufwendungen teilweise abgenommen und die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtert werden (vgl BVerfGE 32, 365, 369 = SozR Nr. 92 zu Art. 3 GG; BSG SozR Nr. 4 zu § 1268 RVO Bl Aa 4; BSGE 66, 134, 138 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1 S 5) .
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Insoweit ist zwar das BSG in einer Entscheidung aus dem Jahr 1962 davon ausgegangen, dass bei der Anrechnung von Einkommen auf eine Ausgleichsrente des Versorgungsamts Zuschläge für Nachtarbeit unberücksichtigt bleiben sollten, weil Nachtarbeit mit besonderen Aufwendungen, insbesondere zusätzlichen Mahlzeiten, verbunden sei (BSG, Urteil vom 21.8.1962 - 11 RV 1056/60 - BSGE 17, 242 = SozR Nr. 18 zu § 33 BVG; zustimmend BSG, Urteil vom 21.3.1990 - 7 RAr 86/87 - SozR 3-4100 § 138 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11.1.1990 - 7 RAr 128/88 - BSGE 66, 134 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) .
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