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   BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96   

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https://dejure.org/1996,924
BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96 (https://dejure.org/1996,924)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 11 RAr 57/96 (https://dejure.org/1996,924)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 57/96 (https://dejure.org/1996,924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • gaius.legal

    Anrechenbarkeit einer wiederkehrenden Leistung als Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer auf eigener Vorsorge beruhenden Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Berufsunfähigkeit Mitursache der Arbeitslosigkeit ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 297
  • NZS 1997, 376
  • NZA-RR 1997, 446
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Die Anrechenbarkeit einer wiederkehrenden Leistung (hier: einer vierteljährlich im voraus gezahlten privaten Berufsunfähigkeitsrente) als Einkommen setzt nicht den Zufluß im jeweiligen Zahlungszeitraum der Arbeitslosenhilfe voraus (Abgrenzung zu BSG vom 11.2.1976 - 7 RAr 159/74 = BSGE 41, 187 = SozR 4100 § 137 Nr. 1).

    Die Ausführungen des BSG betreffen nicht wiederkehrende Leistungen, sondern die einmalige Schenkung einer hohen Summe und die sich daraus ergebenden Zinserträge (BSGE 41, 187, 188 = SozR 4100 § 137 Nr. 1).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Zutreffend hat das Landessozialgericht (LSG) offengelassen, ob die BA über den Zugunstenantrag des Klägers im Wege einer Ermessensentscheidung (so bei Anwendung des § 152 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 - BGBl I 2044 - oder des § 44 Abs. 2 S 2 SGB X) oder aber aufgrund einer gebundenen Entscheidung (so nach § 44 Abs. 1 S 1 SGB X - vgl dazu: BVerwGE 87, 103 ff; sowie das Urteil des Senats vom 12. Dezember 1996 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 19) zu befinden hat.
  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal von "Einkommen" gegenüber Vermögen ist der Zufluß der Beträge innerhalb des Bewilligungszeitraums von Alhi (stRspr, vgl BSGE 72, 248, 249 [BSG 12.05.1993 - 7 RAr 56/92] = SozR 3-4100 § 137 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 86/87

    Anrechnung des Unterhaltsbeitrags auf die Arbeitslosenhilfe, Rundung der

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Soweit das BSG mit der Berücksichtigung wiederkehrender Leistungen bei der Bedürftigkeitsprüfung befaßt war (zB: Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen RV: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 1; monatlich zufließende Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit: BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2; beamtenrechtlicher Unterhaltsbeitrag: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), hat es eine Identität der Zahlungszeiträume nicht gefordert, sondern die Umrechnung der monatlich zufließenden Leistungen auf wöchentliche Anrechnungsbeträge gebilligt.
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Soweit das BSG mit der Berücksichtigung wiederkehrender Leistungen bei der Bedürftigkeitsprüfung befaßt war (zB: Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen RV: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 1; monatlich zufließende Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit: BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2; beamtenrechtlicher Unterhaltsbeitrag: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), hat es eine Identität der Zahlungszeiträume nicht gefordert, sondern die Umrechnung der monatlich zufließenden Leistungen auf wöchentliche Anrechnungsbeträge gebilligt.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 118.72

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens bei einer jährlichen Sonderzuwendung

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Im Sozialhilferecht wird Einkommen, das nicht in dem dort maßgebenden monatlichen Zahlungszeitraum erbracht wird, aufgeteilt und mit monatlichen Teilbeträgen als Einkommen berücksichtigt (BVerwGE 44, 167, 170, 172; Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl 1992, § 76 RdNr 4).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Soweit das BSG mit der Berücksichtigung wiederkehrender Leistungen bei der Bedürftigkeitsprüfung befaßt war (zB: Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen RV: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 1; monatlich zufließende Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit: BSG SozR 4100 § 138 Nr. 2; beamtenrechtlicher Unterhaltsbeitrag: BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), hat es eine Identität der Zahlungszeiträume nicht gefordert, sondern die Umrechnung der monatlich zufließenden Leistungen auf wöchentliche Anrechnungsbeträge gebilligt.
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Zutreffend hat das Landessozialgericht (LSG) offengelassen, ob die BA über den Zugunstenantrag des Klägers im Wege einer Ermessensentscheidung (so bei Anwendung des § 152 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Gesetzes zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und in anderen Gesetzen vom 18. Dezember 1992 - BGBl I 2044 - oder des § 44 Abs. 2 S 2 SGB X) oder aber aufgrund einer gebundenen Entscheidung (so nach § 44 Abs. 1 S 1 SGB X - vgl dazu: BVerwGE 87, 103 ff; sowie das Urteil des Senats vom 12. Dezember 1996 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 19) zu befinden hat.
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 7/81
    Auszug aus BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
    Aus diesem Grunde hat das BSG Minderentgelte, die nicht unmittelbar durch eine Berufsunfähigkeit (BU) herbeigeführt worden sind, sondern auf Teilzeitarbeit beruhten, obwohl eine vollschichtige Beschäftigung dem Arbeitslosen gesundheitlich möglich gewesen wäre, für diese Regelung unerheblich gehalten (BSG Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 - DBlR 2781a).
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