Rechtsprechung
BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe -Freibetrag - Bruttoleistung - Nettoleistung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe - Freibetrag - Bruttoleistung - Nettoleistung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung höherer Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld - Erwerbsunfähigkeit des Ehemannes - Invalidenvollrente - Bedürftigkeit der Ehefrau
- Judicialis
AFG § 138; ; AFG § 136; ; AFG § 138 Abs 1; ; AlhiV § 11; ; GG Art 3 Abs 1 u. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2000, 45
- NZA-RR 1999, 549
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96
Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer …
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.Entsprechend ist das BSG auch bislang von den vollen Renten und nicht nur von dem steuerlichen Ertragsanteil dieser Renten als Einkommen ausgegangen (…vgl SozR 4100 § 138 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 138 Nrn 1 und 2; BSGE 79, 297 = 3-4100 § 138 Nr. 9).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Der Gesetzgeber hat damit, wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ergibt (BT-Drucks 12/5502 S 35), an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) anknüpfen wollen.Denn das BVerfG hat bereits in seinem Urteil vom 17. November 1992 zu den auch von der Klägerin gerügten Fällen einer Ungleichbehandlung ausgeführt, daß eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Ehepartnern, die beide erwerbstätig waren, durch die Belassung eines Selbstbehalts in Höhe der hypothetischen Alhi, mindestens aber in Höhe des Existenzminimums vermieden werden kann (BVerfGE 87, 234, 257 ff = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
- BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85
Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (…BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.Entsprechend ist das BSG auch bislang von den vollen Renten und nicht nur von dem steuerlichen Ertragsanteil dieser Renten als Einkommen ausgegangen (vgl SozR 4100 § 138 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 138 Nrn 1 und 2; BSGE 79, 297 = 3-4100 § 138 Nr. 9).
- BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96
Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Denn die steuerliche Behandlung der Rente ist für den Begriff des Einkommens gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 AFG unerheblich, da diese Vorschrift einen eigenständigen vom Steuerrecht unabhängigen Einkommensbegriff schafft (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10). - BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88
Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (…BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit. - BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 86/87
Anrechnung des Unterhaltsbeitrags auf die Arbeitslosenhilfe, Rundung der …
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (…BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (…BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14;… SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit. - BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85
Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen
Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
Denn die steuerliche Behandlung der Rente ist für den Begriff des Einkommens gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 AFG unerheblich, da diese Vorschrift einen eigenständigen vom Steuerrecht unabhängigen Einkommensbegriff schafft (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15;… SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 57/99 R
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe, Berechnung des Freibetrages, …
Sie hält das Urteil des LSG für zutreffend und verweist hierzu auf das Urteil des Senats vom 21. Januar 1999 - B 11 AL 49/98 R - = SozR 3-4100 § 138 Nr. 12.Solche Renten sind, wie der Senat schon entschieden hat, nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten (vgl § 138 Abs. 2 Satz 2 AFG) in vollem Umfang zu berücksichtigen (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 mwN).
Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn der Ehegatte des Arbeitslosen kein Arbeitseinkommen, aber anderes Einkommen erzielt, zB als Nettoleistungen gezahlte Sozialleistungen, damit der prozentuale Anteil des bisherigen Lebensstandards, der grundsätzlich durch die Alhi gesichert werden soll, auch bei Personen erhalten bleibt, die keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12).
Daher ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12) entschieden hat, bei Sozialleistungen, die wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, abgesehen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, anderen bei Arbeitnehmern sonst üblichen Abzügen nicht unterliegen, die hypothetische Alhi dadurch zu ermitteln, daß die Nettoleistung, dh die Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit der gesetzlichen Quote, mit der die Alhi den Nettolohn ersetzen soll (57 bzw 53 vH; § 136 Abs. 1 AFG), vervielfältigt wird.
- BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R
Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung
Auch im bisherigen Recht der Alhi galt insoweit nichts anderes (vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 S 64). - LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 174/00
Bedürftigkeit des Arbeitslosen nach § 193 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III (SGB III); …
Solche Renten sind nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten (vgl. § 194 Abs. 2 Satz 2 SGB III) in vollem Umfang zu berücksichtigen, wie das BSG wiederholt schon überzeugend entschieden (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12; 14 m.w.N.) hat und dem der Senat deswegen folgt.Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn der Ehegatte des Arbeitslosen kein Arbeitseinkommen, aber anderes Einkommen erzielt, z.B. als Nettoleistungen gezahlte Sozialleistungen, damit der prozentuale Anteil des bisherigen Lebensstandards, der grundsätzlich durch die Alhi gesichert werden soll, auch bei Personen erhalten bleibt, die keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12).
Daher ist bei Sozialleistungen, die wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, abgesehen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, anderen bei Arbeitnehmern sonst üblichen Abzügen nicht unterliegen, die hypothetische Alhi dadurch zu ermitteln, dass die Nettoleistung, d.h. die Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit der gesetzlichen Quote, mit der die Alhi den Nettolohn ersetzen soll (57 bzw. 53 v.H.; § 195 SGB III), vervielfältigt wird; vgl.SozR 3-4100 § 138 Nr. 12.
- BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
Eine solche Rente ist nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten in vollem Umfang zu berücksichtigen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 mwN), wobei jeweils auf Wochenbeträge abzustellen ist (…BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 und Nr. 17). - BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 39/02 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von …
Maßgebend ist nach § 138 Abs. 1 Satz 2 AFG die hypothetische Alhi, die dem Ehegatten selbst zustünde, falls er leistungsberechtigt wäre (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 S 66 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 14 S 81). - LSG Baden-Württemberg, 06.02.2006 - L 13 AL 4566/05
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - vorläufiger Rechtsschutz
Die Ermittlung des Freibetrags weist bei summarischer Prüfung keine Fehler zu Lasten des Klägers auf (zum Freibetrag bei Rente wegen Erwerbsunfähigkeit vgl. BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12, bestätigt durch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 14), solche sind auch vom Kläger nicht gerügt worden. - LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 161/00
Anspruch auf höhere Arbeitslosenhilfe nach § 190 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III (SGB …
Die hypothetische Arbeitslosenhilfe bei Ehegatten des Arbeitslosen, die - wie hier im Falle des Klägers - ausschließlich Arbeitseinkommen beziehen, wird nach den Regelungen des SGB III ermittelt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 S. 66). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 12 AL 209/03
Arbeitslosenversicherung
Es erfolgt keine Hochrechnung der Nettoleistung auf das Nettoarbeitsentgelt von 100 % (BSG, Urteil vom 21.01.1999 -B 11 AL 49/98 R-). - LSG Sachsen, 25.09.2003 - L 3 AL 125/01
Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung des Einkommens des …
Ein derartiger Rentenbezug ist - umgerechnet auf die entsprechenden Wochenbeträge - nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten im vollen Umfang zu berücksichtigen (vgl. dazu BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12, Nr. 14 und Nr. 17 m.w.N.). - LSG Bayern, 13.09.2001 - L 9 AL 227/97
Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Vorliegen der Bedürftigkeit; …
Das BSG hat der Beklagten diese Praxis bei Empfängern kurzfristiger Lohnersatzleistungen als zulässige Begünstigung eingeräumt (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 und Nr. 14). - LSG Sachsen, 26.09.2001 - L 3 AL 154/00
Rechtmäßigkeit der Minderung der Höhe der Arbeitslosenhilfe; Umfassende …
- LSG Thüringen, 27.02.2003 - L 3 AL 140/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 8 AL 558/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2009 - L 13 AS 296/09