Rechtsprechung
   BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2374
BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R (https://dejure.org/1999,2374)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R (https://dejure.org/1999,2374)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - B 11 AL 49/98 R (https://dejure.org/1999,2374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe -Freibetrag - Bruttoleistung - Nettoleistung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe - Freibetrag - Bruttoleistung - Nettoleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung höherer Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld - Erwerbsunfähigkeit des Ehemannes - Invalidenvollrente - Bedürftigkeit der Ehefrau

  • Judicialis

    AFG § 138; ; AFG § 136; ; AFG § 138 Abs 1; ; AlhiV § 11; ; GG Art 3 Abs 1 u. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 45
  • NZA-RR 1999, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.

    Entsprechend ist das BSG auch bislang von den vollen Renten und nicht nur von dem steuerlichen Ertragsanteil dieser Renten als Einkommen ausgegangen (vgl SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nrn 1 und 2; BSGE 79, 297 = 3-4100 § 138 Nr. 9).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Der Gesetzgeber hat damit, wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf ergibt (BT-Drucks 12/5502 S 35), an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) anknüpfen wollen.

    Denn das BVerfG hat bereits in seinem Urteil vom 17. November 1992 zu den auch von der Klägerin gerügten Fällen einer Ungleichbehandlung ausgeführt, daß eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Ehepartnern, die beide erwerbstätig waren, durch die Belassung eines Selbstbehalts in Höhe der hypothetischen Alhi, mindestens aber in Höhe des Existenzminimums vermieden werden kann (BVerfGE 87, 234, 257 ff = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.

    Entsprechend ist das BSG auch bislang von den vollen Renten und nicht nur von dem steuerlichen Ertragsanteil dieser Renten als Einkommen ausgegangen (vgl SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nrn 1 und 2; BSGE 79, 297 = 3-4100 § 138 Nr. 9).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Denn die steuerliche Behandlung der Rente ist für den Begriff des Einkommens gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 AFG unerheblich, da diese Vorschrift einen eigenständigen vom Steuerrecht unabhängigen Einkommensbegriff schafft (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 86/87

    Anrechnung des Unterhaltsbeitrags auf die Arbeitslosenhilfe, Rundung der

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Diesem - umfassenden - Einkommensbegriff unterfallen alle regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus einem entsprechenden Grund- oder Stammrecht, mithin ua Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BSGE 79, 297, 300 = SozR 3-4100 § 138 Nr. 9), Pensionen und Unterhaltsbeiträge früherer Beamter (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 2), Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14; SozR 3-4100 § 138 Nr. 1) und damit auch Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.
  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R
    Denn die steuerliche Behandlung der Rente ist für den Begriff des Einkommens gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 AFG unerheblich, da diese Vorschrift einen eigenständigen vom Steuerrecht unabhängigen Einkommensbegriff schafft (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 57/99 R

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe, Berechnung des Freibetrages,

    Sie hält das Urteil des LSG für zutreffend und verweist hierzu auf das Urteil des Senats vom 21. Januar 1999 - B 11 AL 49/98 R - = SozR 3-4100 § 138 Nr. 12.

    Solche Renten sind, wie der Senat schon entschieden hat, nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten (vgl § 138 Abs. 2 Satz 2 AFG) in vollem Umfang zu berücksichtigen (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 mwN).

    Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn der Ehegatte des Arbeitslosen kein Arbeitseinkommen, aber anderes Einkommen erzielt, zB als Nettoleistungen gezahlte Sozialleistungen, damit der prozentuale Anteil des bisherigen Lebensstandards, der grundsätzlich durch die Alhi gesichert werden soll, auch bei Personen erhalten bleibt, die keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12).

    Daher ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12) entschieden hat, bei Sozialleistungen, die wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, abgesehen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, anderen bei Arbeitnehmern sonst üblichen Abzügen nicht unterliegen, die hypothetische Alhi dadurch zu ermitteln, daß die Nettoleistung, dh die Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit der gesetzlichen Quote, mit der die Alhi den Nettolohn ersetzen soll (57 bzw 53 vH; § 136 Abs. 1 AFG), vervielfältigt wird.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung

    Auch im bisherigen Recht der Alhi galt insoweit nichts anderes (vgl BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12 S 64).
  • LSG Brandenburg, 20.09.2002 - L 10 AL 174/00

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen nach § 193 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III (SGB III);

    Solche Renten sind nach Abzug von etwaigen Steuern, Versicherungsbeiträgen und Werbungskosten (vgl. § 194 Abs. 2 Satz 2 SGB III) in vollem Umfang zu berücksichtigen, wie das BSG wiederholt schon überzeugend entschieden (SozR 3-4100 § 138 Nr. 12; 14 m.w.N.) hat und dem der Senat deswegen folgt.

    Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn der Ehegatte des Arbeitslosen kein Arbeitseinkommen, aber anderes Einkommen erzielt, z.B. als Nettoleistungen gezahlte Sozialleistungen, damit der prozentuale Anteil des bisherigen Lebensstandards, der grundsätzlich durch die Alhi gesichert werden soll, auch bei Personen erhalten bleibt, die keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 12).

    Daher ist bei Sozialleistungen, die wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, abgesehen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, anderen bei Arbeitnehmern sonst üblichen Abzügen nicht unterliegen, die hypothetische Alhi dadurch zu ermitteln, dass die Nettoleistung, d.h. die Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit der gesetzlichen Quote, mit der die Alhi den Nettolohn ersetzen soll (57 bzw. 53 v.H.; § 195 SGB III), vervielfältigt wird; vgl.SozR 3-4100 § 138 Nr. 12.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht