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   BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R   

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BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R (https://dejure.org/2000,1787)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R (https://dejure.org/2000,1787)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R (https://dejure.org/2000,1787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bildungsmaßnahme - Teilnahme - Förderung - Gesamtprüfung - Eignung - Prognoseentscheidung - Amtsermittlungsgrundsatz - Rechtlichen Gehör

  • Judicialis

    GG Art 103 Abs 1; ; SGG § 62; ; SGG § 103; ; AFG § 36 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 33 Abs. 1, § 36 Nr. 2
    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Bildungsmaßnahme, gerichtliche Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92

    Maßnahme der beruflichen Bildung - Beurteilung der Erfolgsaussicht Behinderter -

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Die Frage, ob ein Antragsteller die berufsqualifizierende Abschlußprüfung bestehen wird, ist, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat, zugleich wesentliches Element für die Beurteilung der beruflichen Eignung des Antragstellers (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 4; SozR 4100 § 151 Nr. 7; BSGE 39, 291, 295).

    Dies hat das BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5).

    Es sind weder rechtliche noch tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben, die bei der Frage der Vorhersage der "Erfolgsaussicht" eine Ausnahme von der nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich zu gewährleistenden vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen rechtfertigen könnten (vgl BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1 S 5 mwN).

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 113/73

    Kein grundsätzlicher Förderungsauschluß bei Wiederholung eines

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der mit dem Arbeitsförderungsrecht befaßten Senate des BSG, die insoweit auf den erfolgreichen Abschluß der Maßnahme abgestellt haben (BSG SozR 4100 § 41 Nr. 1; BSGE 38, 146, 147 f = SozR 4100 § 42 Nr. 2; vgl auch BSG SozR 4100 § 44 Nr. 53).

    Dann ist die ursprünglich getroffene Prognoseentscheidung als falsifiziert zu betrachten (grundsätzlich hierzu BSGE 38, 146, 148 = SozR 4100 § 42 Nr. 2).

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen,

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Dies hat das BSG hinsichtlich der Prognose der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 S 3) oder der Notwendigkeit der Teilnahme an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 S 4) entschieden.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Dies hat das BSG hinsichtlich der Prognose der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 S 3) oder der Notwendigkeit der Teilnahme an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 S 4) entschieden.
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
    Das Erstellen einer Prognose ist die Feststellung einer hypothetischen Tatsache, wobei die Prüfung, ob der festgestellte Sachverhalt den Schluß auf die hypothetische Tatsache erlaubt, zur Beweiswürdigung, nicht zur Rechtsanwendung gehört (grundlegend BSG SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - L 1 U 4104/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs gem § 46 Abs 3

    Maßgebend sind insoweit (für diese Prognoseentscheidung) die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers, also jene im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R = SozR 3-4100 § 36 Nr. 5).
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Entsprechendes gilt in Bezug auf die Prognoseentscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R - SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris Rdnr. 18), die der Behördenleiter bezüglich der Wiederholungsgefahr zu treffen hat.

    Das Stellen einer Prognose ist die Feststellung einer hypothetischen Tatsache; die Prüfung, ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die hypothetische Tatsache erlaubt, gehört zur Beweiswürdigung (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 7 = juris Rdnr. 13, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, a. a. O., Rdnr. 2018).

    Diese prognostische Einzelbeurteilung ist tatsächlichen Feststellungen im gerichtlichen Verfahren mit gleicher Sicherheit zugänglich wie im Verwaltungsverfahren (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, a. a. O.).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Richtigkeit einer Prognoseentscheidung ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens, das heißt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 18/99 R - SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 = juris, jeweils Rdnr. 19 [auch zum Sonderfall der gerichtlichen Prüfung einer Misserfolgsprognose des Abschlusses einer Bildungsmaßnahme]; BSG, Urteil vom 2. April 2014 - B 3 KS 4/13 R - SozR 4-5425 § 3 Nr. 3 = juris, jeweils Rdnr. 28 ff.).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Sinn des § 7 Abs. 4 SGB II ist es, durch eine Prognoseentscheidung zu Beginn der Unterbringung einen Wechsel des Leistungsträgers nach nur kurzer Zeit innerhalb der Dauer von weniger als sechs Monaten zu vermeiden, denn die Prognoseentscheidung bleibt grundsätzlich für die Dauer der Bewilligungsentscheidung maßgeblich (BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 5, S 12 f).
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