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   BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90   

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BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90 (https://dejure.org/1992,624)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1992 - 11 RAr 25/90 (https://dejure.org/1992,624)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1992 - 11 RAr 25/90 (https://dejure.org/1992,624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen - Inländerdiskriminierung - Anwendungsbereich - Berufsfreiheit - Regelung - Arbeitsvermittlung - Monopol - Zwangsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit: Rechtmäßigkeit der Arbeitskräftevermittlung unterhalb der Führungskräfteebene und ohne Grenzüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 206
  • MDR 1992, 1160
  • NZA 1992, 1050
  • NZS 1992, 67
  • BB 1992, 2000
  • DB 1992, 792
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA verstoße selbst im Hinblick auf die nach Erlaß des Urteils des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 21. April 1967 (BVerfGE 21, 245 ff) eingetretene wirtschaftliche Entwicklung nicht gegen das Grundgesetz (GG), sondern wahre angesichts der erheblichen Zahl von Arbeitslosen ein überragendes Gemeinschaftsgut.

    Eine Ausdehnung der "Grundsätze" auf alle außertariflichen Angestellten wegen eines fehlenden Schutzbedürfnisses ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfGE 21, 245, 257 ff).

    Die Revision verkennt insoweit, daß sich das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA nach § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) grundsätzlich auch auf Führungskräfte der Wirtschaft bezieht (BVerfGE 21, 245, 257 ff).

    Die Begriffe "Führungskraft der Wirtschaft" und "Leitende Angestellte" werden zum Teil synonym verwandt (BVerfGE 21, 245, 258 f; Bull JZ 1967, 564; Säcker aaO, 318).

    Mit dem auf eine Verfassungsbeschwerde ergangenen Urteil vom 4. April 1967 (BVerfGE 21, 245 ff) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, daß das Arbeitsvermittlungsmonopol (§ 35 Ges. über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) idF vom 3. April 1957 - BGBl I 321) verfassungsgemäß ist.

    Im Einklang mit seiner ständigen Rechtspr zur Berufsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Arbeitsvermittlungsmonopol für verfassungsgemäß gehalten, weil es dem Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dient, denen Vorrang vor der Freiheit der Berufswahl eines selbständigen Arbeitsvermittlers gebührt, und weil es zur Abwehr von Gefahren, die diesem Gemeinschaftsgut drohen, nachweisbar oder wenigstens höchstwahrscheinlich unentbehrlich ist (BVerfGE 21, 245, 251).

    Die Einführung subjektiver Zulassungsbeschränkungen und die Bedürfnisprüfung haben sich nicht als ausreichend erwiesen, um die angedeuteten Gefahren abzuwenden (BVerfGE 21, 245, 255 f).

    Das BSG hat bislang - offensichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BVerfGE 21, 245 ff - das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA in ständiger Rechtspr als "verfassungsrechtlich unbedenklich" bezeichnet (BSGE 37, 1, 7; 43, 100, 102 f; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Der Verzicht auf das Arbeitsvermittlungsmonopol über die Gruppe der Führungskräfte der Wirtschaft hinaus würde - bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BVerfGE 21, 245, 259) - den erörterten Schutzzweck des Gesetzes gefährden.

    Das hat die Überzeugung des Gesetzgebers begründet, nur durch eine öffentliche Arbeitsvermittlung sei Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftemangel bei Wahrung von Schutzbedürfnissen Arbeitsuchender wirksam entgegenzutreten (BVerfGE 21, 245, 254 ff; Gagel, Arbeitsförderungsgesetz-Komm, § 4 RdNr 1; aM Badura, Das Verwaltungsmonopol 1963, 142 N 29 mit der Forderung nach Differenzierung zwischen den Aufgaben der BA).

    Diese Argumentation berücksichtigt nicht die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerade im vorliegenden Zusammenhang geforderte typisierende Betrachtungsweise (BVerfGE 21, 245, 259).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Durch die Entscheidung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - sei eine neue Lage eingetreten.

    Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Erfordernisses sind von den mitgliedstaatlichen Gerichten festzustellen (EuGH vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 - NJW 1991, 2891; EuGHE 1963, 63, 80 f - Rs 28-30/62; Oppermann, Europarecht, 1991, 248).

    Folgerichtig hat der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Frage der Inländerdiskriminierung in seinem das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA betreffenden Urteil vom 23. April 1991 - Rs C-41/90 (NJW 1991, 2891) nicht aufgeworfen.

    Wie diese Voraussetzungen im Hinblick auf Art. 59 ff EWGVtr und das Urteil des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23.4.1991 - Rs C-41/90 - einerseits (dazu: Eichenhofer NJW 1991, 2857, 2859 f) [VGH Hessen 13.03.1991 - 1 UE 3464/88] sowie das erörterte Allgemeininteresse und die IAO-Übereinkommen Nrn 88 und 96 andererseits zu konkretisieren sind, kann hier auf sich beruhen.

    In seinem Urteil vom 23.4.1991 - Rs C-41/90 - hat der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) seine aus Art. 90 Abs. 1 EWGVtr zu entnehmende Ansicht bekräftigt, die Begründung eines Verwaltungsmonopols ("Gewährung eines ausschließlichen Rechts") zugunsten eines "öffentlichen Unternehmens" verstoße nicht gegen die Wettbewerbsregeln.

    Die Verwendung des Begriffs "Führungskräfte der Wirtschaft" im Urteil vom 23.4.1991 - Rs C-41/90 - bedeutet dabei - entgegen der Ansicht der Revision - nicht, daß dieser gemeinschaftsrechtlich zu bestimmen und damit der Auslegung durch den Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorbehalten ist (aA Emmerich BB 1989, Anl 3, 15).

    Das Urteil des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 23.4.1991 - Rs C-41/90 - stellt demnach das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA gemeinschaftsrechtlich nicht allgemein in Frage.

    Soweit der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auf die IAO-Abkommen nicht eingegangen ist, beruht dies darauf, daß die verfahrensbeteiligten Mitgliedstaaten diese Übereinkommen selbst nicht angewendet haben (EuGHE 1979, 35, 53 - Rs 110 und 111/78; Urteil vom 23.4. 1991 - Rs C-41/90).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Unter Arbeitsvermittlung ist nach § 13 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) eine Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (BSGE 31, 235, 242; BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Im Einklang mit der arbeitsrechtlichen Praxis und Lehre ist Arbeitsverhältnis ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber vertraglich begründet wird und den Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienst des Arbeitgebers abhängige Arbeit zu leisten (BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Das Verständnis des § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grundlage für Untersagungsverfügungen hat es als sinnvolles und notwendiges Mittel zum Gesetzesvollzug angesehen (BSGE 43, 100, 101; SozR 4100 § 4 Nr. 2; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Das BSG hat bislang - offensichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BVerfGE 21, 245 ff - das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA in ständiger Rechtspr als "verfassungsrechtlich unbedenklich" bezeichnet (BSGE 37, 1, 7; 43, 100, 102 f; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Die danach beachtlichen Allgemeininteressen (vgl dazu zuvor schon: EuGHE 1979, 35, 52 - Rs 110 und 111/78) sind - entgegen der Rechtsansicht der Revision - nicht spezifisch gemeinschaftsrechtlich zu begründen.

    Gemeinschaftsrechtlich kämen Wettbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten allerdings vom Heimatstaat erteilte "vergleichbare Genehmigungen" zur Arbeitsvermittlung zugute (EuGHE 1979, 35, 54 - Rs 110 und 111/78; 1981, 3305, 3326 - Rs 289/80).

    Soweit der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auf die IAO-Abkommen nicht eingegangen ist, beruht dies darauf, daß die verfahrensbeteiligten Mitgliedstaaten diese Übereinkommen selbst nicht angewendet haben (EuGHE 1979, 35, 53 - Rs 110 und 111/78; Urteil vom 23.4. 1991 - Rs C-41/90).

  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Da § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) regelt, daß Arbeitsvermittlung nur von der BA betrieben werden darf, wird die Regelung als gesetzliches Verbot iS des § 134 BGB der Arbeitsvermittlung durch andere Stellen verstanden (BGH NZA 1992, 45 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 87/90] mwN).

    ü. das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) erlangt hat (dazu: BGH NZA 1992, 45, 46) [BGH 25.09.1991 - IV ZR 87/90], entfaltet sie doch nach § 31 Abs. 1 Ges.

    Der BGH hat zwar in seinem Vorlagebeschluß vom 25. September 1991 (BGH NZA 1992, 45, 47) [BGH 25.09.1991 - IV ZR 87/90] eine Änderung gegenüber den der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 4. April 1967 zugrunde liegenden Verhältnissen für Führungskräfte der Wirtschaft - und nur für diese - angenommen, weil sich aufgrund der "Grundsätze" die private Vermittlung von Führungskräften der Wirtschaft tatsächlich durchgesetzt habe und sich damit ein Teilarbeitsmarkt von dem allgemeinen Vermittlungsmonopol abgespalten habe.

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Solches ist nur anzunehmen, wenn eine völlige Subordination oder Integration des Handelnden in den Willen des Auftraggebers vorliegt (BSG SozR 4100 § 4 Nr. 2; Säcker, ZFA 1989, 307, 325 ff).

    Das Verständnis des § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grundlage für Untersagungsverfügungen hat es als sinnvolles und notwendiges Mittel zum Gesetzesvollzug angesehen (BSGE 43, 100, 101; SozR 4100 § 4 Nr. 2; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Insoweit kann dahinstehen, ob dies daraus folgt, daß die tragenden Gründe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an der Bindungswirkung teilhaben (BVerfGE 1, 14, 37; 40, 88, 93) oder daß sie an der Bindungswirkung des Entscheidungssatzes jedenfalls insoweit teilhaben, als sie zu dessen Auslegung heranzuziehen sind (Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl 1991, 309 ff, 325).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Insoweit kann dahinstehen, ob dies daraus folgt, daß die tragenden Gründe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an der Bindungswirkung teilhaben (BVerfGE 1, 14, 37; 40, 88, 93) oder daß sie an der Bindungswirkung des Entscheidungssatzes jedenfalls insoweit teilhaben, als sie zu dessen Auslegung heranzuziehen sind (Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl 1991, 309 ff, 325).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Diese Bindungswirkung steht einer erneuten verfassungsrechtlichen Prüfung nur dann nicht entgegen, wenn sich - von der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgehend - neue Tatsachen ergeben haben, die geeignet sind, eine abweichende Entscheidung zu begründen (BVerfGE 33, 199, 204; 65, 179, 181; 70, 242, 249 f).
  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90
    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f; 68, 123, 127) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 3464/88

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden durch unterlassene Rückfrage bei Mandanten

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

  • BVerfG, 02.05.1990 - 2 BvR 364/90

    Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften bei unerlaubter Arbeitsvermittlung

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
  • BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 25.01.1983 - 126/82

    Smit

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Ein Vorabentscheidungsersuchen kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rspr des EuGH geklärt ist (vgl zB BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) oder die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Die Vorlagepflicht entfällt jedoch, wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch Rechtsprechung des EuGH geklärt oder die streitbefangene Rechtsanwendung offensichtlich zutreffend ist (vgl EuGHE 1982, 3415, 3430 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA; BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Eine Vorlagepflicht besteht jedoch nicht, wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt ist (BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) .
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie

    Zwar kann das Gemeinschaftsrecht unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass mitgliedstaatliche Beschränkungen der Grundfreiheiten des EG Personen (insbesondere Ausländern) bei Verwirklichung eines Sachverhalts mit Auslandsberührung nicht entgegengehalten werden können, während sie andere Personen (insbesondere Inländer) bei rein innerstaatlichen Sachverhalten wegen des begrenzten Anwendungsbereichs des Gemeinschaftsrechts auf Sachverhalte mit Grenzüberschreitung treffen (sog Inländerdiskriminierung, vgl BSGE 70, 206, 216 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 S 21 f; Kewenig JZ 1990, 20 ff; Fastenrath JZ 1987, 170 ff jeweils mwN).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11/7 AL 30/99 R

    Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung - Zuverlässigkeit -

    Die Allgemeininteressen, die Gründe für das Alleinvermittlungsrecht der BA waren (BSGE 70, 206, 211 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN), bestehen also weiterhin; sie sind nunmehr bei der Konkretisierung und Beurteilung der subjektiven Zugangsvoraussetzungen zur privaten Arbeitsvermittlung zu wahren.

    Sie dient damit einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut, das nach ständiger Rechtsprechung verhältnismäßige Regelungen selbst der Berufswahl rechtfertigt (BVerfGE 7, 377, 405 ff; BSGE 70, 206, 211 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3 mwN).

    Für das bis zum Inkrafttreten des 1. SKWPG geltende Recht der Arbeitsvermittlung hat der Senat dies ausführlich dargelegt (BSGE 70, 206, 216 ff = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN).

  • BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R

    Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Anwendung entscheidungserheblicher Normen durch die Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt ist (EuGH, ebenda; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 S 21 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) .
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R

    Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals

    Eine Vorlage der Sache an den EuGH scheidet aus, denn eine Vorabentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH geklärt ist (BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) bzw die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 A 2/12 R

    Krankenversicherung - Staatsaufsicht dient öffentlichem Interesse und keinen

    Ein Vorabentscheidungsersuchen kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die europarechtskonforme Auslegung entscheidungserheblicher Normen durch die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH geklärt ist (BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 48) oder die Richtigkeit der Rechtsanwendung offenkundig ist und keinem vernünftigen Zweifel unterliegt (EuGHE 1982, 3415 - Srl CILFIT/Lanificio di Gavardo SpA) .
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 3/05 R

    Leistungen der privaten Pflegeversicherung im EU-Ausland - Kostenprivilegierung

    Die vorliegend relevanten Fragen des Europarechts sind durch die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH geklärt und die Richtigkeit der Rechtsanwendung ist offenkundig (BSGE 70, 206 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN; vgl auch BSG-Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 A 2/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

    Für die Annahme des Mißbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung durch die BA (dazu: EuGHE 1991 I, 1979, 2017 f = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1; BSGE 70, 206, 218 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an Anhaltspunkten.

    Die Rechtsprechung hat selbst das frühere Alleinvermittlungsrecht der BA wegen der öffentlichen Aufgabe, Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 21, 245, 251; BSGE 70, 206, 211 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 R 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Wohnsitz in Deutschland - Bezug einer deutschen

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 86/00 R

    Arbeitserlaubnis- bzw Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92

    Saisonarbeit - Leistungsanspruch

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 B

    Vorabentscheidung durch EuGH , Kostenerstattung in der Krankenversicherung für im

  • LSG Bayern, 08.04.1998 - L 8 AL 51/96

    Geltungsbereich des Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I); Anspruch auf

  • LSG Sachsen, 02.12.2004 - L 3 AL 319/03

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung auf Grund eines Vermittlungsgutscheines;

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