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   BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88   

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BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88 (https://dejure.org/1990,1512)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 11 RAr 109/88 (https://dejure.org/1990,1512)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 (https://dejure.org/1990,1512)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 572
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
    In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks 10/3923 zu Nr. 11, Seite 20) wird betont, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch einen Arbeitslosen trage ebenso zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei, wie die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung.
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 115/88

    Anspruch auf Unterhaltsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
    Der 9. Senat des BSG hat mit Urteil vom 28. Juni 1990 (- 9b/11 RAr 115/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu § 46 Abs. 2 Satz 1 AFG entschieden, dort sei die Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslose, die ua "bis zum Beginn" der Maßnahme Alg/Alhi bezogen haben müssen, auch erfüllt, wenn ein solcher Bezug zuletzt bis zum Beginn der Maßnahme durch eine kurze Beschäftigung unterbrochen werde.
  • BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 44/87

    Anspruch auf Unterhaltsgeld nach § 117 Abs. 4 S. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
    Die Frage, ob ein ruhender Alg-Anspruch ausreicht, ist hier offen gelassen worden (Urteil vom 23. Februar 1989 - 11 RAr 44/87 -).
  • SG Braunschweig, 01.05.1962 - S 13 Ar 62/60
    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
    Im Blick auf das Ziel der "Verhütung der Arbeitslosigkeit" war nach Meinung der Literatur und Rechtsprechung die Voraussetzung für die Gewährung einer Überbrückungsbeihilfe auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer in unmittelbarem Anschluß an ein beendetes Beschäftigungsverhältnis eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und deshalb zu keiner Zeit einen Leistungsanspruch wegen Arbeitslosigkeit gehabt hatte (vgl Krebs, Kommentar zum AVAVG, RdNr 4 zu § 135 unter Bezugnahme auf ein Urteil des SG Braunschweig vom 7. Mai 1962 - S 13 Ar 62/60 - veröffentlicht in SozSich-Kartei Nr. 1466).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89

    Anspruch auf und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld vom

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88
    Der Gesetzgeber hat der BA insoweit - ähnlich wie bei den Förderungsleistungen nach § 53 AFG - einen weiten Spielraum gelassen (vgl hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 73/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 55a AFG (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 und 4) war aus der Formulierung "bis zur Aufnahme" entgegen dem Standpunkt der damaligen Bundesanstalt für Arbeit bereits im Geltungsbereich des AFG nicht ohne Ausnahme zu schließen, dass sich der Übergang vom Leistungsbezug zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nahtlos vollziehen muss.

    Kurzfristige Unterbrechungen des Leistungsbezugs unmittelbar vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wurden daher jedenfalls unter der Voraussetzung als unschädlich angesehen, dass aus dem erhalten gebliebenen Stammrecht in der Zukunft noch weiterhin Leistungsansprüche realisiert werden könnten, falls die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht stattfände (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 12) .

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Zur Begründung hat das LSG mit Hinweis auf das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - ausgeführt, nach dem Zweck des Gesetzes sollten bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch Arbeitslose gefördert werden, die - nach der ab 1. Januar 1988 geltenden Fassung des § 55a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - bereits durch einen Bezug von Alg oder Alhi für mindestens vier Wochen die Solidargemeinschaft belastet hätten.

    Zutreffend ist das LSG im Anschluß an das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2) davon ausgegangen, daß Alg oder Alhi nicht unter allen Umständen nahtlos bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bezogen werden muß.

    Wie der Senat in dem angeführten Urteil (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2) entschieden hat, ist ein Bezug von Alg oder Alhi "bis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit" iS des § 55a Abs. 1 Satz 1 AFG bei Unterbrechung des Leistungsbezuges unter Erhaltung des Stammrechts nur gegeben, wenn der Bezug "zeitlich begrenzt" iS von "kurzzeitig" unterbrochen war.

    Er hat sich dazu auf die Rechtsprechung des BSG berufen, wonach unter Bezug von Leistungen grundsätzlich der tatsächliche Erhalt von Leistungen zu verstehen ist (BSG SozR 4100 § 105b Nr. 3; SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Ebenso wenig spricht für einen anderen Wortsinn, dass die Rechtsprechung des BSG zu anderen, gleichfalls auf den Leistungsbezug abstellenden Vorschriften einen realisierbaren Anspruch (vgl zu § 105b AFG BSG ">105b%20AFG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 105b AFG Nr. 3 und 6; BSG Urteil vom 20.2.2002 - B 11 AL 59/01 R - Juris und zu § 126 SGB III BSG Urteil vom 7.2.2002 - B 7 AL 28/01 R - Juris) oder sogar ruhenden Anspruch (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 zu § 55a AFG) als ausreichend angesehen hat.
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R

    Überbrückungsgeldanspruch - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Für die Berücksichtigung von Zeiten des tatsächlichen Leistungsbezuges unabhängig von einer späteren Aufhebung der Leistungsbewilligung kann zunächst der Wortlaut der Regelung herangeführt werden, die darauf abstellt, dass der Arbeitnehmer die in § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III aufgeführten Leistungen "bezogen hat" (vgl zu den unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten des Begriffes Bezug BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13).

    Insoweit stellt der tatsächliche Leistungsbezug ein in der Praxis für die Verwaltung leicht zu handhabendes Merkmal dar, das einen Rückschluss auf die Erforderlichkeit von Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie auf die voraussichtliche Entlastung der BA von der Zahlung weiterer Entgeltersatzleistungen zulässt (vgl zu der Entlastungsfunktion etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13).

    Ob im Übrigen die Annahme des LSG zutrifft, die zu den Vorgängerregelungen ergangene Rechtsprechung des BSG (siehe BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 22; BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 10) sei infolge der Änderung des Wortlauts des § 57 SGB III nicht mehr heranzuziehen, kann der Senat zwar im Ergebnis offen lassen.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 16/92

    Arbeitslosengeld-Anspruch - Ruhen - Abfindung - Überbrückungsgeld - Aufnahme

    Zwar hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - (SozR 3-4100 § 55a Nr. 2) ausgeführt, das BSG habe mehrfach entschieden, daß dem Begriff des Bezugs einer Leistung je nach Sachzusammenhang eine unterschiedliche Bedeutung beigemessen werden könne, und insbesondere wegen der Bedeutung des Ruhens eines Anspruchs auf sein Urteil vom 23. Februar 1989 - 11 RAr 44/87 - (SozR 4100 § 46 Nr. 10) und ein solches des 9b-Senats (SozR 3-4100 § 46 Nr. 5) hingewiesen.

    § 55a AFG wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2484 ) eingefügt und griff auf den früheren § 135 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) zurück (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

    Wenngleich in der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks 10/4211) und zum gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. (BT-Drucks 3923) nur ausgeführt ist, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch einen Arbeitslosen trage ebenso zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei wie die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung, und eine erfolgreiche Existenzgründung könne zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze führen (aaO Seite 21 bzw Seite 20), so verdeutlicht das Erfordernis der Vorbezugszeit von Alg bzw Alhi doch, daß im Gegensatz zu § 135 AVAVG nicht jeder Arbeitslose, der im Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit die Voraussetzungen zum Bezug von Alg oder Alhi erfüllte, in den Genuß der Förderung kommen sollte (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

    Es sollte nur der Antragsteller gefördert werden, der bereits eine Mindestzeit arbeitslos und wegen des damit verbundenen Leistungsbezugs eine Belastung für die Versichertengemeinschaft war, von der diese nun um den Preis einer zeitlich begrenzten Weiterzahlung des Alg oder der Alhi (§ 55a Abs. 2 AFG) für die Zukunft befreit wurde (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Da dem Kläger ein bestimmter Leistungssatz bewilligt worden ist und er insoweit Leistungen auch tatsächlich bezogen hat, stellt sich bei der Anwendung des § 58 Abs. 1 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung nicht vorrangig die Frage, was unter einem "Bezug" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist (vgl zur Auslegung dieses Begriffs etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13; SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 23; SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12; SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 RdNr 15 ff) .
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Ebenso wenig spricht für einen anderen Wortsinn, dass die Rechtsprechung des BSG zu anderen, gleichfalls auf den Leistungsbezug abstellenden Vorschriften einen realisierbaren Anspruch (vgl zu § 105b AFG BSG SozR 4100 § 105b AFG Nr. 3 und 6; BSG Urteil vom 20.2.2002 - B 11 AL 59/01 R - Juris und zu § 126 SGB III BSG Urteil vom 7.2.2002 - B 7 AL 28/01 R - Juris) oder sogar ruhenden Anspruch (BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 zu § 55a AFG) als ausreichend angesehen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 8 AS 35/06

    Unterbringung in einer stationären Einrichtung als Versagungsgrund für die

    Zwar entspricht es dogmatischen Möglichkeiten, dass ein Begriff, je nach Sachzusammenhang, in dem er steht, eine unterschiedliche zusammenhangsbezogene Bedeutung haben kann (vgl BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - SozR 3 - 4100 § 55 a Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 24/92 - aaO, Rdnr 14 im Juris-Abdruck).
  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 7 AL 51/01

    4 Wochen; Abfindung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeldvorbezug; Aufnahme;

    Auch die Begründungen zur Einführung der Vorgängervorschrift und der Änderung bestätigen dieses Ergebnis, wie das Bundessozialgericht (BSG) dargestellt hat (BSG Urteil vom 17.10.1990 -- 11 RAr 109/88 -- SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; Urteil vom 26.11.1992 -- 7 RAr 16/92 -- SozR 3-4100 § 55a Nr. 3).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom SG in Bezug genommenen Urteil des BSG vom 17. Oktober 1990 (SozR 3-4100 § 55a Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Dies hat das BSG in der mittlerweile veröffentlichten Entscheidung vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) erneut unter Verweisung auf die frühere Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 = juris; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 11/06 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - B 11 AL 48/07 R - SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 = juris) bestätigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 30 AL 245/07

    Arbeitslosenhilfe; Aufhebung der Leistungsbewilligung und Rückforderung von

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - L 12 AL 1695/10

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

  • SG Stuttgart, 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

  • LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08
  • LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 190/03

    Versagung von Überbückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit;

  • LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 3 AL 151/00

    Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungsgeld nach dem

  • LSG Sachsen, 02.08.2001 - L 3 AL 108/00

    Gewährung von Überbrückungsgeld; Überbrückungsgeld für Arbeitlose bei Aufnahme

  • BSG, 09.10.2008 - B 13 R 363/07 B
  • SG Stade, 25.10.2006 - S 6 AL 259/05

    PKH - Eigenkündigung

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