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   BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93   

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https://dejure.org/1994,1244
BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93 (https://dejure.org/1994,1244)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 7 RAr 22/93 (https://dejure.org/1994,1244)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 7 RAr 22/93 (https://dejure.org/1994,1244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rehabilitation - Klageart - Behindertenförderung - Werkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Eine positive Prognose ist gerechtfertigt, wenn davon auszugehen ist, daß der Kläger nach der Teilnahme an der Förderung irgendwie am Arbeitsablauf der Werkstatt mitwirken, dh durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden (BSG SozR 4100 § 48 Nr. 14; BSGE 72, 187, 192 f = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 09.09.1993 - 7/9b RAr 28/92

    Berufliche Rehabilitation - Werkstatt für Behinderte - Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Dies gilt auch für die Ansprüche aus den §§ 56 ff AFG (BSG, Urteil vom 9. September 1993 - 7/9b RAr 28/92 - mwN ).
  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Ob eine Förderung im Arbeitstrainingsbereich auch dann erfolgen kann, wenn seine Leistungsfähigkeit bereits diesem Minimum entspricht oder ob eine Förderung in diesem Bereich auch über den Zeitpunkt hinaus zu erbringen ist, in dem das Minimum erreicht worden ist (BSG, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2), kann hier offenbleiben.
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Auch bei einer zugelassenen Revision ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen, ob Berufung und Klage zulässig sind (BSGE 2, 225, 226 f; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • Drs-Bund, 29.08.1975 - BT-Drs 7/3999
    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Diese Grundsätze waren - nach Anpassung an § 52 SchwbG - idF vom 5. Dezember 1974 (abgedruckt als Anlage 1 zur BT-Drucks 7/3999) Grundlage der Dritten Verordnung zur Durchführung des SchwbG (Werkstätten SchwbG-SchwbWV) vom 13. August 1980 (BGBl I S 1365; vgl hierzu im übrigen die Gesetzesmaterialien, nämlich BR-Drucks 554/79 S 15 f).
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 183/62

    Konkurs des Beitragspflichtigen - Vorrecht des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Auch bei einer zugelassenen Revision ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen, ob Berufung und Klage zulässig sind (BSGE 2, 225, 226 f; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93
    Auch bei einer zugelassenen Revision ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen, ob Berufung und Klage zulässig sind (BSGE 2, 225, 226 f; 25, 235, 236; 42, 212, 215).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 4797/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Beschäftigung im

    Zutreffendes Klageziel ist demnach vorliegend die Förderung des Besuchs des Arbeitsbereichs der WfbM der Beigeladenen seit 13. Mai 2015 durch den Beklagten im Rahmen der Eingliederungshilfe, welches die Klägerin zulässigerweise mittels der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage dem Grunde nach verfolgt (vgl. hierzu BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ; BSGE 76, 178, 181 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7; Bayer. LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 8/11 - ).

    d) Die Klägerin war ausweislich der Eingliederungspläne der Beigeladenen vom 9. April 2013, 16. April 2014 und 2. März 2015 von Anbeginn an werkstattfähig, d.h. gemeinschaftsfähig und nicht außerordentlich pflegebedürftig (vgl. hierzu BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ; ferner § 136 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB IX a.F.; § 219 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB IX n.F.).

    Ein solches Leistungsminimum ist gegeben, wenn der behinderte Mensch an der Herstellung der von der WfbM vertriebenen Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne dass es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis im Sinne betriebswirtschaftlicher Erwägungen ankommt (BSGE 72, 187, 192 f. = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ; BSGE 76, 178, 183 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7).

    e) Von der Werkstattfähigkeit und dem für den Arbeitsbereich zu erwartenden Leistungsminimum war im Übrigen bereits die Deutsche Rentenversicherung Bund als Kostenträgerin für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX a.F.) im Anschluss an die Fachausschussbeschlüsse von Februar 2013 und April 2013 (§ 2 Abs. 2 WVO; dazu BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ) ausgegangen.

    Eine dementsprechende Förderung wäre schon nicht in Betracht gekommen, wenn von vornherein festgestanden hätte, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Arbeitsbereich einer WfbM - auch nach Teilnahme am Eingangsverfahren (§ 3 WVO) und dem Berufsbildungsbereich (§ 4 WVO) - nicht zu erfüllen gewesen wären (vgl. BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ).

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

    2.3 Da die Klägerin sich gegen die Bescheide der BA wendet, mit denen über Förderungsleistungen während Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich eines bestimmten Maßnahmeträgers ablehnend entschieden worden ist, ist die von ihr erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage die gegebene Klageart (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

    Ein Förderungsanspruch der Klägerin gegen die BA kann damit nur gegeben sein, wenn der Träger der angestrebten Maßnahme bereit ist, den Behinderten in den Arbeitstrainingsbereich aufzunehmen (für die Bestimmung der richtigen Klageart knüpft BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 an die Leistungsbereitschaft eines bestimmten Maßnahmeträgers an).

    Der Gesetzgeber wollte damit "eine einheitliche Konzeption der WfB für alle Gesetze entwickeln" (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 mit Hinweis auf BT-Drucks 7/1515 S 7 f).

    Die Verweisung des Gesetzestextes auf § 52 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) aF beruht darauf, daß der Gesetzgeber versäumt hat, den Gesetzestext an die Bekanntmachung des Schwerbehindertengesetz (SchwbG) vom 26. August 1986 (BGBl I 1421) redaktionell anzupassen (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

    Eine solche Arbeitsleistung ist ausreichend, ohne daß es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis iS betriebswirtschaftlicher Erwägungen ankommt (BSG SozR 4100 § 58 Nr. 14; BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Die Beigeladene Ziff. 2 hat die erwachsene, an einer geistigen oder Mehrfachbehinderung leidende Klägerin, die unstreitig nicht werkstattfähig ist (vgl. §§ 41 Abs. 1, 136 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ; vgl. ferner bspw. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 - juris Rdnrn. 24 ff. - Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 7/11 - juris Rdnrn. 20 ff.; Sächsisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2011 - L 3 AL 86/10 - juris Rdnr. 23 - jeweils unter Bezugnahme auf BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 22/93 - juris - vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 57/97 - BSGE 76, 178), in den FuB für geistig und körperliche behinderte Erwachsende aufgenommen, so dass lediglich der Leistungstyp I.4.5.a in Betracht kommt.
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