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   BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89   

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BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89 (https://dejure.org/1991,1841)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 7 RAr 74/89 (https://dejure.org/1991,1841)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89 (https://dejure.org/1991,1841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Die Klägerin könne sich mithin auch nicht auf deren unvermuteten Wegfall berufen (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).

    Es handelt sich beim Antrag auf WG um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über Willenserklärungen entsprechend anzuwenden sind (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; SozR 4100 § 81 Nr. 3; BSGE 48, 12, 15 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23).

    Die Rechtsprechung ist dem gefolgt (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).

    Die sog Winterbaunovelle (Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des AFG vom 19. Mai 1972 - BGBl I 791 -) verlängerte die Ausschlußfrist auf drei Monate nach dem Ende der Schlechtwetterzeit und strich das Wort "spätestens", bei dem es sich um eine ohnehin überflüssige Erläuterung zum Begriff der Ausschlußfrist gehandelt hatte (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).

    Dementsprechend wird § 88 Abs. 2 AFG wie § 143 l Abs. 2 AVAVG als materiell-rechtliche Ausschlußfrist verstanden, nach deren Ablauf der Berechtigte von der Geltendmachung des Anspruchs grundsätzlich ausgeschlossen ist (BSGE SozR 4100 § 72 Nr. 2; Kühl in Hennig/Kühl/Heuer, aaO, § 88 Rz 12; Ketelsen in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, 1988, § 88 Rz 13; Krebs/Schelter, Komm zum AFG, Stand März 1989, § 88 Rz 11; Schmidt in Gemeinschaftskomm zum AFG (GK-AFG), § 88 Rz 47; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, § 88 Rz 14).

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 76/79
    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Der Gesetzgeber habe durch die Verwendung des Ausdrucks "Ausschlußfrist" klarstellen wollen, daß die Versäumung der Frist ohne Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Anspruchsausschluß zur Folge haben solle (BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -).

    Darauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 -(DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG) unter Berücksichtigung der zum 1. Januar 1981 in Kraft getretenen Vorschrift des § 27 SGB X hingewiesen.

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des BSG zur sog Nachsichtgewährung davon ausgeht, daß ein Rechtsmißbrauch uU dann vorliegen kann, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 5/78 - DBlR Nr. 2346a zu § 81 AFG; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23; BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG), läßt sich, wie das LSG zu Recht betont, ein solcher Verstoß hier nicht bejahen; denn es geht vorliegend um Zahlung von WG für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat.

  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag -

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Das Übermittlungsrisiko liege beim Absender (BSG SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2).

    Es handelt sich beim Antrag auf WG um eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über Willenserklärungen entsprechend anzuwenden sind (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; SozR 4100 § 81 Nr. 3; BSGE 48, 12, 15 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23).

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2; SozR 4100 § 81 Nr. 3; BSGE 48, 12, 15 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23).

    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des BSG zur sog Nachsichtgewährung davon ausgeht, daß ein Rechtsmißbrauch uU dann vorliegen kann, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 5/78 - DBlR Nr. 2346a zu § 81 AFG; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23; BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG), läßt sich, wie das LSG zu Recht betont, ein solcher Verstoß hier nicht bejahen; denn es geht vorliegend um Zahlung von WG für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat.

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Dafür spricht ferner, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben kann, mit § 27 SGB X nur Verfahrensfristen zu regeln, den sehr viel größeren und wichtigeren Bereich der materiellen Fristen hingegen ungeregelt zu lassen (BSGE 64, 153, 156 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; vgl auch BSG vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 32/85 -).

    Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist oder sich durch Auslegung nach dem Zweck der jeweiligen Fristbestimmung und der ihr zugrundeliegenden Interessenabwägung ergibt (BSGE 64, 153, 156 f = SozR 1300 § 27 Nr. 4 mwN).

  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 32/85

    Pflicht zur Entgegennahme nachentrichteter Beiträge nach Art 2 § 51a Abs. 2 des

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Die Bestimmung des § 27 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) greife zwar nicht nur bei Versäumung von Verfahrensfristen, sondern auch bei Ausschlußfristen, die sich auf Verfahrenshandlungen bezögen, ein (BSG vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 32/85 -).

    Dafür spricht ferner, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben kann, mit § 27 SGB X nur Verfahrensfristen zu regeln, den sehr viel größeren und wichtigeren Bereich der materiellen Fristen hingegen ungeregelt zu lassen (BSGE 64, 153, 156 = SozR 1300 § 27 Nr. 4; vgl auch BSG vom 16. Oktober 1986 - 12 RK 32/85 -).

  • BSG, 11.01.1989 - 7/11b RAr 16/87

    Vermittlungswille - Zuschußgewährung

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Dieser Anspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung desjenigen Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aus einem Sozialrechtsverhältnis erwachsenden Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl hierzu etwa BSG SozR 4100 § 56 Nr. 18; BSG vom 11. Januar 1989 - 7/11b RAr 16/87 - jeweils mwN).
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Zu dieser Vorschrift hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Zweimonatsfrist eine materiell-rechtliche Ausschlußfrist sei, gegen deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden könne (BSGE 22, 257, 258 f = SozR 143 l AVAVG Nr. 2; vgl auch Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG, 1961, § 143 l Rz 17; Krebs, AVAVG, Stand 30. September 1966, § 143 l Rz 14).
  • BSG, 14.11.1978 - 7 RAr 5/78
    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des BSG zur sog Nachsichtgewährung davon ausgeht, daß ein Rechtsmißbrauch uU dann vorliegen kann, wenn die Einhaltung der Ausschlußfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche, langfristig wirksame Interessen des Bürgers auf dem Spiel stehen (BSG vom 14. November 1978 - 7 RAr 5/78 - DBlR Nr. 2346a zu § 81 AFG; BSGE 48, 12 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23; BSG vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 76/79 - DBlR Nr. 2471a zu § 81 AFG), läßt sich, wie das LSG zu Recht betont, ein solcher Verstoß hier nicht bejahen; denn es geht vorliegend um Zahlung von WG für einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89
    Daß die Voraussetzungen des verspätet angemeldeten Anspruchs gegeben seien, reiche für die Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nicht aus; ein solcher Grundsatz sei vom BSG nicht, auch nicht in BSGE 14, 246, 250 = SozR Nr. 2 zu § 58 BVG, aufgestellt worden.
  • BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 129/75
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

    Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

    Das Übermittlungsrisiko und damit auch das Risiko des Verlustes auf dem Postweg trägt die Klägerin (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 mwN).

    Die Vorschrift gilt sowohl für die Versäumung von Verfahrensfristen als auch für die Versäumung von materiellen Fristen (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 mwN).

    Diese Aussagen betrafen den Rechtszustand vor Inkrafttreten des SGB X (BSGE 43, 19, 23 = SozR 4495 § 11 Nr. 1), bezogen sich auf Regelungen, die bereits vor Inkrafttreten des SGB X bestanden hatten und weiter aufrecht erhalten geblieben waren (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1), oder ergingen in Zusammenhang mit der Beurteilung einer nach 1981 eingeführten Vorschrift, die nicht als Ausschlussfrist bezeichnet war (BSGE 64, 153, 156 f = SozR 1300 § 27 Nr. 4).

    Die Frist solle aber auch sicherstellen, dass die Beklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Überblick über den Umfang der zu gewährenden Leistungen erhalte, was die Einhaltung der Frist erfordere (BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1).

  • LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21

    SGB 3

    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Ein Antragsteller trage somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21. Februar 1993, 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4900 § 81 Nr. 1, juris, Rn. 30).

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89 -, SozR 3-4100 § 81 Nr. 1, juris Rdnr. 30 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG).

    Im Einzelfall kann - wie von Klägerseite zwar zutreffend ausgeführt - die Berufung auf den Fristablauf durch die Beklagte rechtsmissbräuchlich sein, wenn zum Beispiel die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringerer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirkende Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (so Andrea Bindig, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand Dezember 2019, § 325 Rdnr. 15 unter Verweis auf BSG vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89 - SozR 3-4100 § 81 Nr. 1).

    Ein darüberhinausgehender Ausgleich des Staates durch "Nachsichtgewährung" bei der Versäumung einer Ausschlussfrist lässt sich somit - zumal es auch nur um einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat geht (so schon BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris Rn. 36 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG zur Nachsichtgewährung) - aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ableiten.

  • LSG Hamburg, 18.01.2023 - L 2 AL 17/22

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Zweistufige Ausgestaltung des

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

    Die Klägerin trägt auch ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der - hier unzweifelhaft verspäteten - Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

    Soweit nach älterer Rechtsprechung des BSG im Einzelfall die Berufung auf den Fristablauf durch die Agentur für Arbeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (vgl. BSG , Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris), liegt auch ein solcher Fall zur Überzeugung des Senats nicht vor.

    Das schließt eine Berufung auf rechtsmissbräuchliches Verhalten nach der Rechtsprechung des BSG zur Nachsichtgewährung, der sich der Senat anschließt, aus ( BSG , Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

    Dahinstehen kann, ob bei Versäumung der Antragsfrist nach § 72 Abs. 2 Satz 4 AFG eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt (vgl BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wissing, AFG, 3. Aufl, § 72 Anm 20; Gagel/Bieback aaO RdNr 157).

    Da ein pflichtwidriges Verhalten der Beklagten nicht zu erkennen ist, kann die Klägerin sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vgl BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1) berufen.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2022 - L 3 AL 1175/21

    Kurzarbeitergeldanspruch - Anzeige über den Arbeitsausfall - Verlust auf dem

    Das Übermittlungsrisiko und damit auch das Risiko des Verlustes auf dem Postweg trägt der Kläger (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris Rn. 11 unter Berufung auf BSG SozR 3-4100 § 81 Nr. 1 m. w. N.) Indes bestehen für einen postalischen Zugang des Schreibens bei der zuständigen Agentur für Arbeit Pforzheim keinerlei Anhaltspunkte und ein Verlust des Schreibens auf dem Postweg fällt in die Risikosphäre des Absenders.
  • LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23

    Ausschlussfrist für die Antragstellung auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG im Einzelfall die Berufung auf den Fristablauf durch die Agentur für Arbeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris), liegt auch ein solcher Fall zur Überzeugung des Senats nicht vor.

    Sinn und Zweck der Ausschlussfrist ist es, der Beklagten eine Übersicht zu verschaffen, welche Leistungen für einen Zeitraum zu erbringen sind (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozR 3-4100 § 81 Nr. 1, SozR 3-1300 § 27 Nr. 1).

  • SG Speyer, 10.07.2020 - S 19 KR 580/17

    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - kein Erfordernis einer

    Dass die Regelung des § 27 SGB X nicht nur auf Verfahrensfristen, sondern auch auf materielle Fristen anwendbar ist, ist seit längerem anerkannt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25.10.1988 - 12 RK 22/87 -, Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 25.08.1993 - 13 RJ 27/92 -, Rn. 27; BSG, Urteil vom 21.02.1991 - 7 RAr 74/89 -, Rn. 32; BSG, EuGH-Vorlage vom 22.04.2009 - B 3 P 13/07 R -, Rn. 16).
  • LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Kurzarbeitergeld -

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

    Soweit nach älterer Rechtsprechung des BSG im Einzelfall die Berufung auf den Fristablauf durch die Agentur für Arbeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (vgl. BSG v. 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris), liegt auch ein solcher Fall zur Überzeugung des Senats nicht vor.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 124/18

    Einhaltung der Antragsfrist für den Anspruch auf Zahlung von

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1993 - 7 RAr 74/89 -, SozR 3-4900 § 81 Nr. 1, juris Rdnr. 30).
  • SG Kassel, 12.08.2021 - S 11 AL 47/21
    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14.2.1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21.2.1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5.2.2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Ein Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21. Februar 1993, 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4900 § 81 Nr. 1, juris, Rn. 30).

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 79/95 R

    Heilung von Mängeln bei der Zustellung der Revisionsbegründung - Beginn der

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2023 - L 18 AL 17/23

    Kurzarbeitergeld - Versäumung der Antragsfrist - Beweislast - Wiedereinsetzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - L 16 AL 88/11

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 31/22

    Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - Versäumung der

  • SG Karlsruhe, 02.01.2014 - S 15 AL 2438/13

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Zulassung der verspäteten

  • BSG, 20.11.2008 - B 12 R 10/08 B
  • LSG Sachsen, 19.04.2007 - L 3 AL 65/05

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung gem. §

  • LSG Sachsen, 09.01.2002 - L 4 RA 146/01

    Anspruch auf Beendigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

  • LSG Sachsen, 05.02.2001 - L 4 RA 50/00

    Anspruch auf Beendigung der Versicherungspflicht beim Ausüben einer selbständigen

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • SG Mannheim, 23.02.2023 - S 6 AL 1786/21

    Ausschlussfrist für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ausnahme

  • LSG Bayern, 11.04.2001 - L 11 AL 167/01
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