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   BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R   

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https://dejure.org/2001,906
BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R (https://dejure.org/2001,906)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R (https://dejure.org/2001,906)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2001 - B 11 AL 17/01 R (https://dejure.org/2001,906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Rückforderung überzahlter Alhi - Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Nachsendeantrag - Nachbargemeinde

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 193

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach Wohnungswechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Arbeitslose müssen Namensschild nicht täglich kontrollieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 215
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Der Senat hat bereits entschieden, daß sich aus § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO die Obliegenheit arbeitsloser Leistungsbezieher ergibt, dem zuständigen Arbeitsamt einen Wohnungswechsel persönlich und unverzüglich anzuzeigen, weshalb ein Postnachsendeantrag regelmäßig nicht genügt (Urteil vom 20. Juni 2001, B 11 AL 10/01 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 20. Juni 2001 (aaO) betont hat, entspricht es dem gesetzlichen Konzept der effektiven Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung, wenn der Arbeitslose einen leistungsrechtlich erheblichen Umstand wie einen Wohnsitzwechsel dem Arbeitsamt anzeigen muß und die Unterrichtung des Arbeitsamtes nicht der Post als Drittem überlassen darf.

  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 30/73

    Ein Anspruch auf Förderung des Studiums kann nicht auf eine erteilte Zusage

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Aus einer Verwaltungsübung, die nicht dem geltenden Recht entspricht, kann der Kläger keine Rechte herleiten, auch keinen Anspruch auf etwaige Gleichbehandlung mit anderen nach der DA abgewickelten Fällen (vgl BSGE 38, 63, 68 = SozR 4100 § 151 Nr. 1; BSGE 65, 198, 200 = SozR 5870 § 2 Nr. 62).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Bindende normative Wirkung kann aber, soweit kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegt, nur den Regelungen der EAO zukommen (BSGE 35, 164, 166 = SozR Nr. 1 zu § 40 AFG).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48).
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Die Voraussetzungen der Leistungen wegen Arbeitslosigkeit sollen gerade nicht von den Zufälligkeiten der Postzustellung abhängig sein (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 22 zur früheren Rechtslage nach § 1 der Aufenthalts-Anordnung).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Aus einer Verwaltungsübung, die nicht dem geltenden Recht entspricht, kann der Kläger keine Rechte herleiten, auch keinen Anspruch auf etwaige Gleichbehandlung mit anderen nach der DA abgewickelten Fällen (vgl BSGE 38, 63, 68 = SozR 4100 § 151 Nr. 1; BSGE 65, 198, 200 = SozR 5870 § 2 Nr. 62).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich - zugunsten oder zulasten des Betroffenen - auf den Grund oder die Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (BSG vom 9.8.2001 - B 11 AL 17/01 R - SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 S 17, juris RdNr 14 mwN; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 14/05 R - BSGE 97, 73 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, RdNr 15) .
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Hierzu hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden, dass den in § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III iVm § 1 Abs. 1 Abs. 1 Erreichbarkeits-AnO neu formulierten Anforderungen an die Erreichbarkeit ein Arbeitsloser jedenfalls dann entspricht, wenn er sich einmal werktäglich in seiner Wohnung aufhält, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen (grundlegend BSGE 88, 172, 176 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 2005, BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 2).
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Zutreffend hat es dabei zunächst klargestellt, dass ein bei der Post gestellter Nachsendeauftrag nicht ausreicht, weil arbeitslose Leistungsbezieher die Obliegenheit trifft, dem zuständigen Arbeitsamt einen Wohnsitzwechsel (auch innerhalb desselben Wohnortes) persönlich und unverzüglich anzuzeigen (vgl BSGE 88, 172, 178 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3; BSG SozR 3-4300 § 119 Nr. 4) und die Klägerin im Zeitpunkt ihres Umzuges nicht zum Personenkreis der älteren Arbeitslosen zählte, die Alg unter den erleichterten Bedingungen des § 428 SGB III beziehen (vgl zu den diesbezüglich abgesenkten Anforderungen an die Verfügbarkeit BSGE 95, 43, 45 ff = SozR 4-4300 § 428 Nr. 2) .
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