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   BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R   

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BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 45/98 R (https://dejure.org/1999,2142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt für Arbeit - Unterlassungsklage - Klageantrag - Bestimmtheit - konzertmäßiger Auftritt - Klagebefugnis - Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der Vermittlung Arbeitssuchender in selbständige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesanstalt für Arbeit - Unterlassung - Vermittlung - Künstler - Konzert - Auftritte - Künstlerdienst - Programm - Unselbständige Tätigkeit - Fachaufsicht - Arbeitsamt - Berufsausübung

  • Judicialis

    AFG § 1; ; AFG § 2; ; AFG § 3 Abs 2 Nr 2; ; AFG § 13 Abs 1; ; SGB III § 1; ; SGB III § 3; ; SGB III § 35; ; SGB III § 36 Abs 4 Satz 2; ; SGG § 103; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlung Arbeitssuchender durch dien Bundesanstalt für Arbeit in selbständige Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 67
  • NZS 2000, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90

    Vermittlung von Künstlern

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    In den Gründen hat sich das SG auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) bezogen und ausgeführt, der Klagantrag sei hinreichend bestimmt, aber nicht begründet.

    Der Senat ist nämlich in dem von den Vorinstanzen und beiden Verfahrensbeteiligten in Bezug genommenen Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) davon ausgegangen, der in jenem Verfahren ebenfalls im Klagantrag enthaltene Begriff "konzertmäßiger Auftritt" sei hinreichend bestimmt.

    Der Gesetzgeber geht ebenso wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1991 (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) im Gegensatz zu der Ansicht der Klägerin davon aus, daß ein "konzertmäßiger Auftritt" von Künstlern nicht stets als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren sei.

    Die Prüfungsnotwendigkeit erstreckt sich damit nicht auf den konkreten Vermittlungsvorgang bzw die beabsichtigte Tätigkeit, sondern auch darauf, ob der unständig Beschäftigte bisher überwiegend selbständig aufgetreten ist (vgl dazu das in BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1 gebildete Beispiel).

    Abweichend zu der vom BSG zum AFG entwickelten Rechtsansicht ist es für die Grenzen öffentlicher Arbeitsvermittlung nicht mehr entscheidend, ob sie durch die Vermittlung in selbständige Tätigkeiten geprägt ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG nicht abschließend geklärt, ob die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen nach § 54 Abs. 2 Satz 1 SGG erforderliche Klagebefugnis auch für allgemeine Leistungs- und damit Unterlassungsklagen zu fordern ist (vgl BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 mwN).

    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Die Forderung einer Betroffenheit in eigenen Rechten als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage dient der Abwehr von Popularklagen (statt vieler: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 mwN).

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte nicht möglich erscheint (sog Möglichkeitstheorie: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 96, 302, 305; Wahl in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, Vorb § 42 Abs. 2 RdNr 117; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 10. Aufl 1998, § 42 RdNr 93 mit Hinweis auf den systematischen Zusammenhang mit § 113 VwGO).

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Danach sei die Vermittlung von "Musikern im Tagesgeschäft" unzulässig, zumal das BSG entschieden habe, daß es sich bei dieser Berufsgruppe in keinem Fall um Arbeitnehmer handele (BSG AP Nr. 5 zu § 611 BGB "Abhängigkeit"; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 -).

    Auf die Vermittlung in Tätigkeiten, die nicht in abhängigen Beschäftigungen erbracht werden, erstreckte sich das frühere Alleinvermittlungsrecht der BA nicht (BSG USK 1974, 585; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 -).

    Allein das Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89 - befaßt sich mit der Frage, ob die Vermittlung von Unterhaltungskünstlern in Engagements Arbeitsvermittlung darstelle.

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Wegen der unerläßlichen Abwägung verschiedener Abgrenzungsmerkmale (dazu zusammenfassend: BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN) wäre das Verhalten der Künstlerdienste nicht durch das Unterlassungsurteil vorbestimmt, sondern von einer Wertungsentscheidung der Beklagten abhängig.

    Angesichts der Vielfalt des Arbeitslebens und der Komplexität der Abgrenzungskriterien (vgl dazu zusammenfassend: BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN) wird auch bei Künstlern im sog Tagesgeschäft ohne vorherige Prüfung nicht erkennbar sein, ob sie als selbständig Dienstleistende oder als Arbeitnehmer unselbständig aufzutreten beabsichtigen oder auftreten sollen.

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Für die Annahme des Mißbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung durch die BA (dazu: EuGHE 1991 I, 1979, 2017 f = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1; BSGE 70, 206, 218 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an Anhaltspunkten.

    Die Rechtsprechung hat selbst das frühere Alleinvermittlungsrecht der BA wegen der öffentlichen Aufgabe, Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 21, 245, 251; BSGE 70, 206, 211 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3).

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schützt Gewerbetreibende aber nicht vor Konkurrenz und auch nicht vor dem Wettbewerb der öffentlichen Hand (BVerfGE 24, 236, 251; BVerwGE 39, 329, 336 ff; P.-M. Huber aaO 316 ff).

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte nicht möglich erscheint (sog Möglichkeitstheorie: BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; BVerwGE 96, 302, 305; Wahl in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, Vorb § 42 Abs. 2 RdNr 117; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung - Kommentar, 10. Aufl 1998, § 42 RdNr 93 mit Hinweis auf den systematischen Zusammenhang mit § 113 VwGO).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch mit der Unterlassungsklage läßt sich nicht ein allgemeiner Anspruch auf Vollziehung des objektiven Rechts verfolgen, vielmehr setzt die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes auch hier voraus, daß die Rechtsordnung gerade dem Kläger - sei es durch einfaches Recht, sei es durch Grundrechte - eine subjektive Rechtsposition verliehen hat, diese gerichtlich geltend zu machen (BVerfGE 78, 214, 226; 83, 182, 185; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BVerwGE 39, 329, 336; 96, 302, 305 mwN; Schmidt-Aßmann, Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee - Grundlagen und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung 1998, 69; P.-M. Huber, Konkurrenzschutz im Verwaltungsrecht, 1991, 316 ff).

    Läßt sich dem anzuwendenden Recht eine Grundlage für den geltend gemachten Anspruch nicht unmittelbar entnehmen, ist im Wege der Auslegung des einfachen Rechts unter Berücksichtigung des Schutzbereichs von Grundrechten zu ermitteln, ob die einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht nur eine objektive Ordnung aufstellen, sondern auch dazu dienen, dem Kläger ein subjektives Recht zur Wahrung seiner Interessen einzuräumen (sog Schutznormlehre: BVerfGE 83, 182, 194 f; BVerwGE 78, 40, 42 f; Schmidt-Aßmann aaO 70 mwN; P.-M. Huber aaO 316 ff).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Die BA ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Unternehmen iS dieser Vorschrift (EuGHE 1991 I, 1979, 2015 ff = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1).

    Für die Annahme des Mißbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung durch die BA (dazu: EuGHE 1991 I, 1979, 2017 f = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1; BSGE 70, 206, 218 f = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3 mwN) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an Anhaltspunkten.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R
    Auch Art. 12 Abs. 1 GG schützt Gewerbetreibende aber nicht vor Konkurrenz und auch nicht vor dem Wettbewerb der öffentlichen Hand (BVerfGE 24, 236, 251; BVerwGE 39, 329, 336 ff; P.-M. Huber aaO 316 ff).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Die Klagebefugnis fehlt nur dann, wenn dem Kläger das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann (stRspr, vgl zB BSGE 26, 237, 238 f = SozR Nr. 112 zu § 54 SGG Bl Da 35; BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 16; BSGE 75, 262, 265 = SozR 3-8560 § 26 Nr. 2 S 15; BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 41; BSGE 84, 67, 69 f = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1 S 4 f; BSG SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 21; BSGE 124, 47 = SozR 4-6050 Art. 17 Nr. 1 RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 97 RdNr 18, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Insoweit muss die Möglichkeit bestehen, dass der Kläger in eigenen Rechten verletzt ist (sog Möglichkeitstheorie; BSG Urteil vom 11.5.1999 - B 11 AL 45/98 R - BSGE 84, 67, 69 f = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1 S 4 f, juris RdNr 25; BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 21, jeweils mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Dies ist nur zu verneinen, wenn dem Betroffenen das geltend gemachte Recht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann, die Möglichkeit einer Verletzung seiner subjektiven Rechte (in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht) also nicht gegeben ist (sog Möglichkeitstheorie, vgl BSGE 84, 67 = SozR 3-4300 § 36 Nr. 1; BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 75 Nr. 31).
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