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   BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95   

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BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95 (https://dejure.org/1996,1967)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1996 - 7 RAr 48/95 (https://dejure.org/1996,1967)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 7 RAr 48/95 (https://dejure.org/1996,1967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dynamisierung des Arbeitsentgelts - Zugrunde zu legendes Arbeitsentgeld für die Bemessung des Arbeitslosengeldes - Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme in den neuen Bunedsländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Streitgegenstandes bei sogenannten Dynamisierungsbescheiden, Dynamisierungsstichtag für das Unterhaltsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95
    Die Festsetzung des Arbeitsentgelts ist als bloßes Berechnungselement grundsätzlich nicht Bestandteil des Verfügungssatzes, wird mithin entgegen der Auffassung des LSG nicht von dessen Bindungswirkung erfaßt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23 mwN; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 4).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95
    Von dieser Verweisung wird auch § 112a AFG erfaßt, der auf das "normale" Uhg iS von § 44 AFG (vgl BSG SozR 4100 § 44 Nr. 19) und damit grundsätzlich auch auf das Uhg iS von § 63 Abs. 5 Satz 9 AFG-DDR entsprechend anzuwenden ist.
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 34/86

    Anpassungsbescheid - Fehler - Rentenbewilligungsbescheid - Rücknahmefrist

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95
    Die Überprüfung des im Ausgangsbescheid zugrunde gelegten Arbeitsentgelts ist deshalb nicht bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl dagegen zu den Anpassungen des Leistungsbetrages im Bereich der Kriegsopferversorgung BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95
    Die vom Senat insoweit vorzunehmende rechtliche Überprüfung beschränkt sich wegen Besonderheiten, die bei der Anfechtung von Dynamisierungsbescheiden zu beachten sind, allein auf die vorbezeichnete Rechtsfrage, dh der Senat brauchte nicht - wie bei sonstigen Höherstreitigkeiten (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 59 Nr. 5) - alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.
  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95
    Die Festsetzung des Arbeitsentgelts ist als bloßes Berechnungselement grundsätzlich nicht Bestandteil des Verfügungssatzes, wird mithin entgegen der Auffassung des LSG nicht von dessen Bindungswirkung erfaßt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23 mwN; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 4).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Rechtsgrundlage für die Aufhebung dieser Bescheide ist allerdings nicht § 45 SGB X, sondern § 48 SGB X, weil beide Bescheide nur einen eingeschränkten Regelungsgehalt besitzen (vgl zum Dynamisierungsbescheid BSGE 82, 198, 201 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1; zum Bescheid aufgrund einer neuen Leistungsverordnung angedeutet in BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 9, S 64, unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 23. Juli 1996, 7 RAr 112/95, vgl hierzu Eicher in Wissing/Pitschas/Eicher, SGB 111, 6. Ergänzungslieferung 1999, RdNr 52 zu § 328 SGB III mwN) und hinsichtlich des hier vorliegenden Fehlers eines zu hohen Bemessungsentgelts lediglich auf den Regelungen der Ausgangsbescheide aufbauen.
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Nur diese hatten nach der Rechtsprechung des Senats einen beschränkten Regelungsgehalt (BSGE 82, 198, 201 = SozR 3-4100 § 242v Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138; SozR 3-4100 § 249e Nr. 9 S 64; SozR 3-4800 § 63 Nr. 1 S 3 f) und beinhalten nicht automatisch den Fehler des ursprünglichen Bewilligungsbescheides, auf dem sie aufbauen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37: Ablehnung einer Theorie der konstitutiven Fehlerwiederholung); erst wenn der Ausgangs-Bewilligungsbescheid aufgehoben ist, sind Dynamisierungsbescheide und Bescheide anlässlich einer neuen Leistungsverordnung wegen Änderung der Sach- und Rechtslage gemäß § 48 SGB X aufzuheben, soweit der Fehler nicht in der Dynamisierung selbst bzw in der Anwendung der neuen Leistungsverordnung liegt.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Denn Bescheide, die die Leistung lediglich auf Grund einer neuen Leistungsverordnung neu festsetzen bzw dynamisieren, besitzen nur einen eingeschränkten Regelungsgehalt (Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; vgl zum Dynamisierungsbescheid auch BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - SozR 3-4800 § 63 Nr. 1; zum Bescheid auf Grund einer neuen Leistungsverordnung angedeutet in BSG, Urteil vom 28. November 1996 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 9) und bauen hinsichtlich des hier vorliegenden Fehlers einer falschen Leistungsgruppe lediglich auf den Regelungen des Ausgangsbescheides auf.
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Wegen der Besonderheiten, die bei der Anfechtung derartiger Bescheide zu beachten sind, beschränkt sich die rechtliche Überprüfung durch den Senat hier allein auf die Rechtsfrage, ob die Beklagte zu Recht das Bemessungsentgelt und daraus resultierend die Leistung ab 1. Juli 1996 herabgesetzt hat (vgl BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R

    Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

    Die vom Senat vorzunehmende rechtliche Überprüfung des diesen Zeitraum erfassenden Bescheids vom 9. Juli 1996 beschränkt sich indes allein darauf, ob die Beklagte unter Minderung des Bemessungsentgelts die Leistung ab 1. Juli 1996 herabsetzen durfte (vgl BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1); der Senat hat also im Hinblick auf die Beschränkung der Revision und die daraus erwachsende Bindungswirkung der vorausgegangenen Bescheide bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 9. Juli 1996, der nur einen eingeschränkten Regelungsgehalt besitzt, nicht alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.

    Mit dem Anpassungsbescheid vom 9. Juli 1996 hat die Beklagte nämlich eine Entscheidung ausschließlich unter Berücksichtigung derjenigen Kriterien getroffen und auch zu treffen, die eine wesentliche Änderung iS von § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) begründen, also unter Berücksichtigung des sich aus dem Anpassungsfaktor (0,97) ergebenden neuen Bemessungsentgelts, des Anpassungstags und des nach Anpassung aus der Leistungsverordnung resultierenden neuen Zahlbetrags (vgl BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1).

    Ob der Senat bei einer zu niedrigen Anpassung eine sogenannte Abschmelzung zu prüfen hätte (vgl § 48 Abs. 3 SGB X) und auf diese Weise alle Anspruchsvoraussetzungen des Alhi-Anspruchs doch untersucht werden müßten, kann damit offenbleiben (so auch für die übliche Anpassung nach § 112a AFG BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1).

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Sowohl der Bescheid vom 23. Januar 1998, der auf einer neuen Leistungsentgeltverordnung (bis 1997 Leistungsverordnung) beruht, als auch der Dynamisierungsbescheid (= Anpassungsbescheid) vom 28. Juli 1998 haben jedoch nur einen eingeschränkten Regelungsbereich (BSGE 82, 198, 201 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1 S 2 ff; SozR 3-4100 § 249e Nr. 9 S 64; SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S 138).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Denn durch die geänderten Leistungsbeträge hat sich der in den Verfügungssätzen der Bescheide vom 25. März 2008 ausgewiesene Leistungsbetrag, der der Klägerin zusteht, geändert, so dass die Bescheide vom 18. Mai 2008 auch im Hinblick auf die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft eine Regelung treffen (vgl. zur Beschränkung des Streitgegenstands bei Dynamisierungsbescheiden im Arbeitslosenversicherungsrecht BSG vom 9. Mai 1996 - 7 Rar 48/95 = SozR 3-4800 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid vom 14. Juli 1992 hätte also, da von Anfang an fehlerhaft ein zu hohes Bemessungsentgelt zugrunde gelegt worden war, unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X teilweise zurückgenommen werden können; die nachfolgenden, grundsätzlich bezüglich der Leistungshöhe in Bestandskraft erwachsenden Bescheide wären hierdurch teilweise rechtswidrig geworden und hätten (ua) ggf gemäß § 48 SGB X ebenfalls mit Wirkung für die Zukunft geändert werden können (vgl zur Bestandskraft der Dynamisierungsbescheide: BSG SozR 3-4800 § 63 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95

    Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse

    In einem solchen Fall ist für die Frage der wesentlichen Änderung der Verhältnisse auf den Ausgangsbescheid zurückzugreifen (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 37; BSG DBIR Nr. 3841 a zu § 48 SGB X; vgl. auch BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 48/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 42/95 -, unveröffentlicht), der hier im Bescheid vom 19. Februar 1993 zu sehen ist.
  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 6 AL 211/99
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  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 45/97 R

    Ruhen des Altersübergangsgeldanspruches - Dienstbeschädigungsteilrente -

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 112/95

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzungen für den

  • SG Cottbus, 14.04.2009 - S 14 AS 2197/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung bzw Rücknahme der

  • LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03

    Regelungsgegenstand eines Dynamisierungsbescheids; Rücknahme eines

  • LSG Bayern, 27.07.2000 - L 9 AL 148/97

    Bestimmung der Höhe von Arbeitslosengeld; Zugrundelegung eines dynamisierten

  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 54/95
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2009 - L 7 AS 136/09
  • LSG Sachsen, 24.10.2002 - L 3 AL 191/00
  • LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 5/9 VS 6/00
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