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   BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R   

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BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R (https://dejure.org/1999,1903)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R (https://dejure.org/1999,1903)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R (https://dejure.org/1999,1903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung - Unwirksamkeit - Rehabilitationsträger - Berufshilfe - Fortbildung - Umschulung - Altentherapeut - beschränkte Einsatzfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung - Unwirksamkeit - Rehabilitationsträger - Berufshilfe - Fortbildung - Umschulung - Altentherapeut - beschränkte

  • Wolters Kluwer

    Fortbildung - Beruf - Förderung - Allergie - Erkrankung - Berufsbild - Erkrankungsrisiko

  • Judicialis

    SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Berufshilfe bei beschränkter Einsatzfähigkeit in diesem Beruf, Unwirksamkeit der Gesamtvereinbarung der Rehabilitationsträger über die Gewährung vorläufiger Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91

    Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Primär sei zu rügen, daß das LSG die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mißachte (Hinweis auf BSG Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 3/91 -).

    Was dies hinsichtlich der Beurteilung der Geeignetheit einer Umschulung bei einer Hautkrankheit (Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO) bedeutet, hat der 9b-Senat des BSG in seinem Urteil vom 26. August 1992 - 9b RAr 3/91 - (= SozR 3-2200 § 556 Nr. 2) aufgezeigt.

    Dies könnte nur dann hingenommen werden, wenn überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem die Versicherte ohne Risiko tätig werden könnte; in einem solchen Fall könnte auch eine zu einer Tätigkeit mit möglichst geringem Risiko befähigende Rehabilitationsmaßnahme noch das Merkmal der Geeignetheit erfüllen (vgl BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Die Klägerin hat der Versicherten die Rehabilitationsleistungen zwar in Kenntnis von der ihrer Ansicht nach gegebenen Zuständigkeit der Beklagten gewährt, dies durch die Mitteilung an die Beklagte auch nach außen erkennbar gemacht und damit vorläufig Sozialleistungen erbracht (vgl BSGE 58, 119, 120 = SozR 1300 § 104 Nr. 7).

    Dies geschah nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RehaAnglG, also aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung (vgl BSGE 58, 119, 121 = SozR aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen (vgl BSGE 62, 118, 123 = SozR aaO; BSG Urteil vom 3. April 1991 - 2 RU 78/90 - = USK 91127 zu § 1504 der Reichsversicherungsordnung ; anders BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 hinsichtlich sachlich-rechtlicher Einwendungen).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Bei den Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff SGB X handelt es sich um eigenständige, originäre Ansprüche, die nicht von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abgeleitet sind (BSGE 62, 118, 123 = SozR 2200 § 562 Nr. 7; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl 1996, Vor § 102 RdNr 4 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen (vgl BSGE 62, 118, 123 = SozR aaO; BSG Urteil vom 3. April 1991 - 2 RU 78/90 - = USK 91127 zu § 1504 der Reichsversicherungsordnung ; anders BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 hinsichtlich sachlich-rechtlicher Einwendungen).

  • BGH, 04.04.1966 - VIII ZR 20/64

    Konzessionsabgabe

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Daß das gesetzliche Verbot erst nach Abschluß der Gesamtvereinbarung in Kraft getreten ist, hindert den Eintritt der Nichtigkeit der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung jedenfalls insoweit nicht, als es die noch fortdauernden - hier allein relevanten - Wirkungen aus der Vereinbarung betrifft (vgl BGHZ 45, 322, 326).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Dies setzt voraus, daß sich das gesetzliche Verbot gegen die Vornahme gerade dieses Rechtsgeschäftes richtet und alle Vertragsparteien als Verbotsadressaten anspricht (BGHZ 115, 123, 125); es muß etwa ein Verstoß gegen ein Verbot vorliegen, überhaupt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einen Vertrag dieses Inhalts zu schließen, wobei es eines ausdrücklichen Verbots indes nicht bedarf.
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 32/93

    BfA - Umschulung - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Für die Unterscheidung zwischen beruflicher Fortbildung und beruflicher Umschulung kommt es darauf an, ob die im bisherigen Beruf erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten im angestrebten Beruf mit übernommen werden können (Fortbildung) oder ob sie für die andere geeignete berufliche Tätigkeit nur unwesentliche Bedeutung haben (Umschulung), insoweit also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (BSGE 75, 1, 3 = SozR 3-4100 § 47 Nr. 4 mwN).
  • LSG Bayern, 28.03.1995 - L 3 U 69/94

    Erstattungsanspruch der Bundesanstalt für Arbeit gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Es ist zweifelhaft, ob hierdurch überhaupt ein allgemeiner Erstattungsanspruch, der über § 102 SGB X hinausgeht, eingeräumt wird (ablehnend Bayerisches LSG Urteil vom 28. März 1995 - L 3 U 69/94 = HVBG-Info 1995, 2157 mit Hinweis auf die Erläuterungen der Stellungnahme des Vorstandes und der Anwendungshinweise der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zu § 10 aaO; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl, § 102 SGB X RdNr 3).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

    Auszug aus BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht dementsprechend selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegen (vgl BSGE 62, 118, 123 = SozR aaO; BSG Urteil vom 3. April 1991 - 2 RU 78/90 - = USK 91127 zu § 1504 der Reichsversicherungsordnung ; anders BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 hinsichtlich sachlich-rechtlicher Einwendungen).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Ferner darf die Leistung des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers nur wegen der fehlenden Zuständigkeit rechtswidrig sein (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 S 21) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - L 12 SO 210/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer ambulant betreuten Wohnform

    Nach teilweise vertretener Ansicht des BSG muss sich der Erstattung (nach § 102 SGB X) beanspruchende Rechtsträger zwar eine bestandskräftige Verneinung eines Sozialleistungsanspruches durch den in Anspruch genommenen Rechtsträger grds. entgegenhalten lassen, wenn die ablehnenden Bescheide nicht offensichtlich unrichtig sind (BSG Urteil vom 12.05.1999, B 7 AL 74/98 R, Rn. 16, juris m.w.N.; BSG Urteil vom 10.07.2014, B 10 SF 1/14 R, Rn. 21, juris; BSG Urteil vom 17.12.2013, B 1 KR 50/12 R, Rn. 26, juris; Grube in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Auflage 2017, § 102 Rn. 55; Armbruster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 95 Rn. 22, 33), während dies nach der vorzugswürdigen Gegenauffassung nicht der Fall ist (BSG Urteil vom 20.03.2018, B 2 U 16/16 R, Rn. 12, juris m.w.N.; BSG Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, Rn. 19, juris; nach Schutzwürdigkeit differenzierend: BSG Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 29/15 R, Rn. 15, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - L 3 U 194/18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Postbriefkasten - Wegeunfall -

    Dem bestandskräftigen Verwaltungsakt wohnt eine Bindungswirkung gem. § 77 SGG inne, die besagt, dass Behörden und Gerichte die in dem Verwaltungsakt getroffene Regelung, solange sie Bestand hat, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Richtigkeit der darin getroffenen Regelung ihren Entscheidungen als gegeben zugrunde zulegen hat (Bundessozialgericht , Urteil vom 13. Dezember 2016 - B 1 KR 29/15 R -, Rn. 11, zitiert nach juris).Indes besteht keine tatbestandliche Drittwirkung (BSG, Urteile vom 30. Januar 2020 - B 2 U 19/18 R -, Rn. 11, und vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R -, Rn. 19, alle zitiert nach juris).

    Dem Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers kann mithin nicht die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger entgegengehalten werden (st.Rspr.: BSG, Urteile vom 30. Januar 2020 - B 2 U 19/18 R -, und vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R -, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Ausgangspunkt ist, dass in der Rechtsprechung des BSG einhellig davon ausgegangen wird, dass es sich bei den Erstattungsansprüchen nach §§ 102 bis 105 SGB X um eigenständige, originäre Ansprüche handelt (BSG 22.05.1985, 1 RA 33/84, SozR 1300 § 104 Nr. 7 = BSGE 58, 119; BSG 01.04.1993, 1 RK 10/92, SozR 3-2200 § 183 Nr. 6 = BSGE 72, 163; BSG 28.09.1999, B 2 RU36/98 R, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

    Ferner darf die Leistung des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers nur wegen der fehlenden Zuständigkeit rechtswidrig sein (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 4 S 21) .
  • LSG Sachsen, 05.11.2015 - L 2 U 126/12

    Kreuzbandriss als strittige Unfallfolge - bestandskräftiger Ablehnungsbescheid

    Die habe der 2. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 28.09.1999, B 2 U 36/98, klargestellt.

    Nach Meinung anderer Senate steht dem Anspruch nicht entgegen, dass der angegangene Träger seine Leistungspflicht gegenüber dem Versicherten abgelehnt hat (z.B. BSG, Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 36/98 R).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R

    Berufliche Rehabilitation bei eingeschränkter Eignung

    Leistungen der beruflichen Rehabilitation können deshalb - wie das BSG zu § 11 RehaAnglG entschieden hat - grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Behinderte die Ausbildung für einen Beruf anstrebt, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG SozR 3-4100 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit kann sich nur dann ergeben, wenn für die Klägerin überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem sie ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte; nur in einem derartigen Fall wäre eine Bildungsmaßnahme geeignet, die zu einem möglichst geringen gesundheitlichen Risiko bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit führt (BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 15/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Lastenausgleich zwischen landwirtschaftlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 311/07

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Erstattungsanspruch -

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 26/04 R

    Krankenversicherung - Zuschuss zur stationären Sterbebegleitung in einem Hospiz -

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09

    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

  • LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07

    Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 ZB 14.1513

    Erstattung der Kosten für Unterbringung im Internat

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

  • SG Frankfurt/Main, 22.05.2007 - S 8 U 165/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Erkrankung - Nachweis -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - L 17 U 102/99

    Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Umschulungsmaßnahme;

  • LSG Bayern, 29.09.2004 - L 2 U 118/03

    Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Umschulung - Erstattungspflicht der

  • LSG Bayern, 19.12.2001 - L 18 U 342/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

  • SG Kassel, 23.05.2017 - S 9 U 157/14
  • LSG Bayern, 05.08.1998 - L 2 U 414/96

    Ablehnung einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Versicherungsträger; Erstattung

  • SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10

    § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1306/13
  • SG Dresden, 27.10.2011 - S 5 U 360/10

    Erstattungsansprüche der §§ 102 f. SGB X als eigenständige, originäre Ansprüche

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