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   BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95   

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https://dejure.org/1996,3175
BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95 (https://dejure.org/1996,3175)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1996 - 3 RK 13/95 (https://dejure.org/1996,3175)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1996 - 3 RK 13/95 (https://dejure.org/1996,3175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung überzahlter Vorschüsse - Künstlersozialkasse - Tatsächliches Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschüsse der Künstlersozialkasse zur privaten Krankenversicherung, Bemessung, Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
    Danach war für einen verständigen Adressaten, der alle in die Entscheidung einbezogenen Umstände, auch soweit sie in der Begründung enthalten sind (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4), berücksichtigt, eindeutig zu erkennen, daß es sich bei der im vorhinein festgelegten Höhe der Beitragszuschüsse nicht um endgültige Festsetzungen handeln sollte.

    Sie war auch nicht verpflichtet, die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs mit einer Entscheidung nach § 42 Abs. 3 SGB I zu verbinden (BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94

    Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
    Der Adressat muß erkennen können, daß es sich nicht um das letzte Wort der Verwaltung handelt und das Verwaltungsverfahren durch die getroffene Regelung nicht endgültig abgeschlossen werden soll (BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721 unter Hinweis auf BSGE 67, 104, 120).

    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
    Der Adressat muß erkennen können, daß es sich nicht um das letzte Wort der Verwaltung handelt und das Verwaltungsverfahren durch die getroffene Regelung nicht endgültig abgeschlossen werden soll (BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721 unter Hinweis auf BSGE 67, 104, 120).
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92

    Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 13/95
    Bei Gewährung vorläufiger Leistungen begründet ein Rückforderungsvorbehalt für den Fall einer negativen endgültigen Entscheidung zugleich das Recht des Sozialleistungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSGE 62, 32, 39 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 - = HVBG-Info 1995, 721).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Dieser endgültige Bescheid ersetzt den vorläufigen Bescheid vom 16.3.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.3.2009 (BSG Urteil vom 17.4.1996 - 3 RK 13/95 - SozR 3-5425 § 10 Nr. 1) .
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Angabe durch den Betroffenen ist aber grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen der genannten Ausnahmevorschrift (vgl BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 12: Ausnahme von der Anhörungspflicht bei Rückforderung überzahlter Vorschüsse nach Maßgabe der Einkommensangaben eines Betroffenen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 4 R 5045/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig Tätiger mit nur einem Auftraggeber für

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die vom Kläger geltend gemachte Härte der Beitragszahlung in einem Verfahren nach § 76 Abs. 2 SGB IV Beachtung finden können, hat der Senat im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juni 2004 - B 7 AL 56/03 R - juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 13/95 - juris, Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 AS 2045/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - neuer Bescheid nach Klageerhebung - endgültige

    Denn eine Anhörung war vorliegend wegen der Ausnahmevorschriften in § 24 Abs. 2 Nrn. 3 und 5 SGB X (vgl. hierzu BSG SozR 4-4200 § 38 Nr. 3 ; ferner BSG SozR 3-5425 § 10 Nr. 1 ) ohnehin nicht geboten.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Vor der Entscheidung über die Festsetzung bzw. Rückforderung der Leistungen nach § 328 Abs. 3 SGB III bedarf es einer Anhörung gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X nicht, wenn der Leistungsträger hierbei die Angaben des Antragstellers über das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt und von diesen nicht zu Ungunsten des Leistungsempfängers abgewichen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 39/03 R, juris Rn. 13 f; Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 13/95, juris Rn. 22: Kein Eingriff in Rechtspositionen des Leistungsbeziehers, auf deren Bestand er vertrauen konnte).
  • LSG Sachsen, 09.03.2006 - L 2 U 167/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Versäumen der Widerspruchsfrist

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 4; BSGE 37, 155, 160; Engelmann, a.a.O., Rn. 3 zu § 33).
  • SG Aachen, 10.11.2015 - S 11 AS 487/15

    Mitwirkungspflichten eines Leistungsempfängers hinsichtlich Hilfebedürftigkeit

    Zwar dürfte es sich bei der endgültigen Festsetzung von Leistungen statt bislang höherer vorläufig bewilligter durchaus um einen Eingriff in Rechte der Klägerin zu 2) im Sinne des § 24 Abs. 1 SGB X handeln, wenngleich die Klägerin insoweit freilich einen geringeren Vertrauensschutz genießt, als bei der Aufhebung oder Rücknahme einer bereits endgültigen Leistungsbewilligung, so dass jedenfalls hinsichtlich der endgültigen Festsetzung eine Anhörung hätte erfolgen müssen (str.; in diesem Sinne wohl BSG Urteil vom 19.09.2000 - B 9 SB 1/00 R = juris; BSG Urteil vom 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79 = juris; nach Auffassung der Kammer hingegen a.A. offenbar BSG Urteil vom 17.04.1996 - 3 RK 13/95 = juris Rn. 22).
  • SG Hannover, 07.06.2022 - S 81 SO 440/21
    War die vorläufige Entscheidung Gegenstand eines Klageverfahrens, tritt die endgültige Entscheidung kraft Gesetzes gemäß § 96 SGG an die Stelle der vorläufigen Entscheidung (Blüggel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 44a SGB XII (Stand: 27.08.2020), Rn. 103 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 108/10 R -, BSGE 107, 217-230, SozR 4-4200 § 26 Nr. 1, Rn. 11, BSG Urteil vom 17.4.1996 - 3 RK 13/95 - SozR 3-5425 § 10 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 BK 7/15

    Rückforderung von vorläufig bewilligtem Kinderzuschlag; Rückzahlungsvorbehalt;

    Einer Anhörung bedurfte es bei dieser Form der Leistungskorrektur nicht (BSG 17.04.1996 - 3 RK 13/95 -, SozR 3-5425 § 10 Nr. 1).
  • SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09

    Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

    Der endgültige Bescheid ersetzt den Vorläufigen in vollem Umfang (BSG, Urteil vom 17.04.1996 -3 RK 13/95, SozR 3-5425 § 10 Nr. 1 S. 6).
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