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   BSG, 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93   

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BSG, 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93 (https://dejure.org/1994,2078)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93 (https://dejure.org/1994,2078)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3/12 RK 62/93 (https://dejure.org/1994,2078)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
    Dies hat der Senat bereits in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 14/92 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) geklärt; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen (vgl zur Versicherungspflicht eines selbständigen Blockflötenlehrers auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies deckt sich mit dem Kunstbegriff, den der erkennende Senat seiner bisherigen Rechtsprechung zugrunde gelegt hat (vgl Urteil vom 20. April 1994, aaO).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93

    Pädagogische Hochschule; Musiklehrer; Unternehmen; Künstlersozialabgabepflicht

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
    Der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (vgl Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 - betreffend die Abgabepflicht einer pädagogischen Hochschule).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener -

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
    Dies hat der Senat bereits in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 14/92 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) geklärt; auf die dortigen Ausführungen wird Bezug genommen (vgl zur Versicherungspflicht eines selbständigen Blockflötenlehrers auch Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 18/92 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN) , zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4) .
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 5, 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango

    Dem steht nicht entgegen, dass - wie hier - nicht angehende Künstler für ihren Beruf ausgebildet, sondern Laien unterrichtet werden, die in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 8 ).

    Tango Argentino zählt aber ebenso wie zB die Tanz-Disziplinen Standard, Latein und Jazz-Dance zu dem vom DTV angebotenen Breitensportprogramm (http://www.tanzsport.de/dtvstart.html - Stichworte: "Breitensport" und "Disziplinen"), wohingegen weder Afro-Dance (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) noch Eurythmie (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) auf der Homepage des DTV als Breitensportdisziplinen erwähnt sind.

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

    Derartiger Unterricht (zB Musik-, Tanz-, Mal- und Zeichentherapie) dient in erster Linie der Stärkung der Persönlichkeit und der Förderung von Sozialverhalten und Kreativität, und nicht der Befähigung zur eigenen aktiven Musik- oder Kunstausübung (vgl Senatsurteil vom 1.10.2009 - aaO - RdNr 19 ff - "Kreaver Tanz" - unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rspr, insbesondere BSG vom 14.12.1994 - SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 - "Eurythmie-Lehrerin") .
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und

    Sie sei einer Eurythmielehrerin, die Schüler und Erwachsene unterrichte (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2), sowie einer Tanzlehrerin, die an einer Musikschule Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren im Rahmen der musikalischen Früherziehung im Fach "Kreativer Tanz" unterrichte (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4), gleichzustellen; diese seien jeweils als "Lehrerinnen von Kunst" anerkannt worden.

    Auf der gleichen Linie lag seinerzeit ein weiteres Urteil des erkennenden Senats vom 14.12.1994 - 3/12 RK 62/93 - (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) zur Künstlereigenschaft einer Eurythmie-Lehrerin.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 12/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter - selbstständige

    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Der Senat hat dies bereits im Urteil vom 14. Dezember 1994 (3/12 RK 62/93 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) im Hinblick auf die Erteilung von Kunst- und Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Frage gestellt und eine Begrenzung auf spezielle Bildungsmaßnahmen erwogen.
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Der dem zugrundeliegenden Annahme, ein Unternehmen der Konzertdirektion liege nur vor, wenn die Aufführung von Konzerten Endzweck oder übergeordneter Zweck des Unternehmens sei, vermag der Senat nicht zuzustimmen (vglUrteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 3 R 305/18

    Volleyballtrainer rentenversicherungspflichtig

    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9) und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN), zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (zB Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (zum Ganzen: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 11 und vom 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R - BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11, RdNr 13; Segebrecht in Kreikebohm, SGB VI, 4. Aufl 2013, § 2 RdNr 3; von Koch, BeckOK SGB VI, Stand: 1.3.2015, § 2 RdNr 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 KR 93/07

    Künstlersozialversicherung - Tanzlehrerin - Künstlerin

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R

    Vorführung der japanischen Teezeremonie ist keine Kunstform iS der

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R

    Versicherungspflicht - Künstlersozialversicherungsgesetz - Waldorfschule -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 4 KR 2338/03

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin für den

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 KR 1002/12

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Lehrerin für Thai Chi -

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 11/00 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft eines Modellbauers von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 1460/07

    Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherungspflicht eines selbstständig tätigen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07

    Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der

  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08

    Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin aus dem Bereich des so genannten

  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 26 R 1670/12

    Versicherungspflicht einer Bollywood-Tänzerin nach § 1

  • LSG Bayern, 23.09.1999 - L 4 KR 30/97

    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung; Gewerbsmäßige

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