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   BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94   

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BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94 (https://dejure.org/1995,380)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 3 RK 24/94 (https://dejure.org/1995,380)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 24/94 (https://dejure.org/1995,380)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 21
  • NJW 1997, 1185
  • MDR 1996, 1050
  • NVwZ 1997, 831 (Ls.)
  • afp 1997, 757
  • SpuRt 1999, 126
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Zwar werden die Bescheide über die Höhe der Abgabe zumindest dann, wenn der Abgabenpflichtige auch ihre Aufhebung anstrebt, grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des Verfahrens (Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    Im übrigen kommt eine über den allgemeinen Sprachgebrauch hinausgehende erweiternde Auslegung der in § 24 Abs. 1 KSVG verwendeten Begriffe auch wegen des Grundsatzes der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Normen nicht in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 mwN).

    Die Vermittlung von Musikern kann, zumindest unter Geltung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 KSVG 1981, von der Abgabepflicht ausgenommen sein, wenn sich die Tätigkeit des Klägers auf bloße Gelegenheitsnachweise beschränkt hat (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    Sofern der Kläger jedoch auch in bezug auf Musiker Engagementverträge mit Veranstaltern geschlossen hat, die denjenigen bei den beschriebenen Unterhaltungsshows entsprechen, was das LSG nicht festgestellt hat, ist entsprechend den vom Senat im Urteil vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) dargelegten Grundsätzen von einer Abgabepflicht als Konzertdirektion auszugehen.

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 61/93

    Verpflichtung zur Abgabe der Künstlersozialabgabe - Definition eines Museums als

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum Kreis der im Katalog des § 24 Abs. 1 KSVG aufgeführten Tätigkeitsbereiche rechtfertigt die Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach auch dann, wenn konkret keine Leistungen selbständiger Künstler in Anspruch genommen werden (BSG SozR 5425 § 24 Nr. 3; SozR 3-5425 § 24 Nr. 9).

    Für die Auslegung der in Abs. 1 neuer und alter Fassung verwendeten Begriffe ist, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 9), der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend.

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Zum Kunstbegriff in anderen Rechtsgebieten werden zwar materielle Kriterien gefordert, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. zu dieser Unterscheidung auch BVerfGE 67, 213, 226 f; 75, 369, 377 und 83, 130, 138 ff.; zum Kunstbegriff im Jugendschutz: BVerwGE 91, 211, 223; zum Kunstbegriff im Einkommensteuerrecht vgl. BFHE 136, 474; 160, 253, 513; 175, 40).

    Dies ist für den Begriff der Kunst i.S. des KSVG in einer freiheitlichen Gesellschaft bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit hinzunehmen (vgl. zur Sittenwidrigkeit der Peepshow BVerwGE 84, 314; anders zum verfassungsrechtlichen Kunstbegriff möglicherweise BVerfGE 83, 130).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Angesichts der Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren (BVerwGE 91, 211) hat der Senat bereits die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Lebensbereichs "Kunst" (BVerfGE 30, 173, 188 f) in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelten Maßstäbe aufgezeigt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).

    Auch der Abgabetatbestand der Ausbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG ) ist nicht auf die Ausbildung zum Berufskünstler beschränkt, sondern erfaßt auch die Unterrichtung von Amateurkünstlern (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Angesichts der Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren (BVerwGE 91, 211) hat der Senat bereits die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Lebensbereichs "Kunst" (BVerfGE 30, 173, 188 f) in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelten Maßstäbe aufgezeigt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).

    Zum Kunstbegriff in anderen Rechtsgebieten werden zwar materielle Kriterien gefordert, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (vgl. zu dieser Unterscheidung auch BVerfGE 67, 213, 226 f; 75, 369, 377 und 83, 130, 138 ff.; zum Kunstbegriff im Jugendschutz: BVerwGE 91, 211, 223; zum Kunstbegriff im Einkommensteuerrecht vgl. BFHE 136, 474; 160, 253, 513; 175, 40).

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Dies ist für den Begriff der Kunst i.S. des KSVG in einer freiheitlichen Gesellschaft bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit hinzunehmen (vgl. zur Sittenwidrigkeit der Peepshow BVerwGE 84, 314; anders zum verfassungsrechtlichen Kunstbegriff möglicherweise BVerfGE 83, 130).
  • OLG Frankfurt, 04.06.1991 - 2 Ws (B) 242/91
    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Der Umstand, daß die Kunst weithin die Grenzen der Kunstgattungen bewußt überschreitet (vgl. zur Kunst-Performance etwa OLG Frankfurt, NJW 1992, 1639), schließt es nicht aus, im Grundsatz den Kunstbegriff an der Typologie der Ausübungsformen, einschließlich der Gattung (oder der Kunstrichtung) der Performance, zu orientieren.
  • LG Düsseldorf, 16.12.1987 - 2 O 222/87

    Joseph Beuys

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Zur Abgrenzung zwischen Kunst und Unrat, der beim Putzen zu entfernen ist, verdeutlicht dies eine Entscheidung des LG Düsseldorf, nach der das Eigentum an der von Professor Beuys im Rahmen einer künstlerischen Aktion installierten "Fettecke" in seinem Atelier nicht wirksam auf einen anderen übertragen wurde und deshalb ein Schadensersatzanspruch wegen der Zerstörung der "Fettecke" nicht gegeben ist (NJW 1988, 345).
  • OLG Nürnberg, 03.02.1988 - 4 U 3438/87

    Eishockeyspiel; Spielerbank; Schutzeinrichtung

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Die Einbeziehung von Artisten in den nach dem KSVG geschützten Personenkreis macht zugleich deutlich, daß die im Urheber- und Einkommensteuerrecht geforderten Voraussetzungen auf das KSVG nicht übertragen werden können, denn Artisten genießen weder urheberrechtlichen Schutz noch fallen sie unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Schmidt, ZfS 1988, 129, 136).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 75/88

    Künstler - Belgien - Doppelbesteuerung

    Auszug aus BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
    Die Entstehungsgeschichte des KSVG verdeutlicht, daß das Gesetz für die Qualifizierung einer Leistung als Kunst keine besondere Gestaltungshöhe voraussetzt und sich insoweit von den in anderen Rechtsgebieten, etwa im Urheberrecht ("persönliche geistige Schöpfungen", § 2 Abs. 2 UrhG, vgl. hierzu Hubmann, Urheber- und Verlagsrecht, 4. Aufl, S. 85) oder im Einkommenssteuerrecht (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, vgl. BFH, BStBl II 1972, 335; 1994, 864; BFHE 160, 513) aufgestellten Voraussetzungen unterscheidet.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

  • BFH, 07.10.1971 - IV R 139/66

    Fotograf - Museum - Kunstwerke - Fotografieren von Bildern - Künstlerische

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

  • BFH, 14.08.1980 - IV R 9/77

    Einkünfte aus dem Verkauf von Bilder - Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit -

  • BFH, 19.08.1982 - IV R 64/79

    Die Tätigkeit in einem Tanz- und Unterhaltungsorchester kann künstlerisch sein

  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71

    Modeneuheit

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88

    Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Entscheidend ist vielmehr, ob in den Werken der Webdesigner eine eigenschöpferische Gestaltung zum Ausdruck kommt, wobei es im Einzelfall weder um die Qualität der Leistung noch darum geht, ob sie eine bestimmte Werk- oder Gestaltungshöhe erreicht; eine Differenzierung nach "guter" oder "weniger guter" Kunst findet nicht statt (BSGE 77, 21, 29 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 79 f; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 16; vgl auch Schriever aaO S 715).

    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat, lässt das KSVG nicht erkennen, dass die Ausübung von Kunst eine abgeschlossene oder gesetzlich normierte Ausbildung voraussetzt (BSGE 77, 21, 28 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 78 f).

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    - Mit Urteil vom 25.10.1995 sind Unterhaltungsshows, die überwiegend die Vorführung von Damenunterwäsche durch weibliche Models in Diskotheken zum Inhalt hatten und von kommentierenden Ansagen durch Moderatoren begleitet wurden, dem Bereich der Unterhaltungskunst zugeordnet worden, weil sie das erforderliche Mindestmaß an eigenschöpferischem Gehalt aufwiesen und zur Steigerung der Besucherzahl beitragen sollten (BSGE 77, 21 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12; ob diese Beurteilung heute immer noch zutrifft, ist hier nicht zu entscheiden).

    Der Gestaltung der Freizeit wird hohe Priorität eingeräumt; Sport und vor allem die Möglichkeiten zur Unterhaltung besitzen eine gesteigerte Bedeutung (so schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 76 f - Damenunterwäschevorführung).

    Auch wenn B. mit dieser vertraglich besonders fixierten Aufgabe eine gewisse Sonderstellung innerhalb der Juroren einnimmt, ist die Jury im Sendeformat gleichwohl als Einheit anzusehen, eine Differenzierung zwischen B. und den anderen Juroren deshalb nicht geboten (vgl auch BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 77 - Damenunterwäschevorführung).

    Das KSVG lässt eine Niveaukontrolle gerade nicht zu (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 79 f mwN - Damenunterwäschevorführung; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 f - Berufsringer).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Als künstlerische Tätigkeiten iS des KSVG kommen, unter Beachtung der vom erkennenden Senat im Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 RK 24/94 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12) aufgestellten Grundsätze, allenfalls die Aktivitäten des G im Bereich Moderation und Artistik (zB Schauturnen mit Reck-/Bodenakrobatik) in Betracht.

    Der Senat hat im Urteil vom 25. Oktober 1995 (aaO) deutlich gemacht, daß der Gesetzgeber gerade auch den Artisten als Unterhaltungskünstler in den Schutzbereich der Künstlersozialversicherung einbeziehen wollte; dementsprechend unterliegt auch die Verwertung "artistischer Kunst" der Künstlersozialabgabepflicht, obgleich Artistik nur dem Wortstamm nach zur Kunst zählt, im übrigen aber den allgemein gebräuchlichen Definitionen von Kunst nicht entspricht (zum Kunstbegriff vgl BVerfGE 67, 213, 226 f; 75, 369, 377 und 83, 130, 138 ff; BVerwGE 91, 211, 213; BFHE 136, 474; 160, 253 und 175, 40 sowie BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 75 ff).

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