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   BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93   

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https://dejure.org/1993,2767
BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93 (https://dejure.org/1993,2767)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 4 RA 16/93 (https://dejure.org/1993,2767)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 4 RA 16/93 (https://dejure.org/1993,2767)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93
    Wird in Fällen des unaufschiebbaren Bedarfs die Antragsfrist nach § 10 Abs. 2 KfzHV versäumt, so kann grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (Anschluß und Fortführung von BSG vom 16.11.1993 - 4 RA 22/93).

    § 9 KfzHV erlaubt somit der Beklagten als der hier zuständigen Trägerin der Rehabilitation im Rahmen der Ermessensvorschriften über die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen (vgl zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des Senats vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93) eine Ermessensentscheidung auch darüber, ob zur Vermeidung einer besonderen Härte ausnahmsweise in eng begrenzten Fällen (vgl zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des 11. Senats vom 29. Juli 1993 - 11/9b RAr 27/92) besonders hohe Reparaturkosten übernommen werden können (vgl BR-Drucks 266/87 S 15, 27).

    Der Senat hat in dem og Urteil vom 16. November 1993 (aaO) bereits entschieden, daß Voraussetzung für einen Anspruch auf Bewilligung von Reparaturkosten nach § 9 KfzHV ua ein fristgerechter Antrag ist.

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 27/92

    Kraftfahrzeughilfe - besondere Härte - Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kfz

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93
    § 9 KfzHV erlaubt somit der Beklagten als der hier zuständigen Trägerin der Rehabilitation im Rahmen der Ermessensvorschriften über die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen (vgl zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des Senats vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93) eine Ermessensentscheidung auch darüber, ob zur Vermeidung einer besonderen Härte ausnahmsweise in eng begrenzten Fällen (vgl zur Veröffentlichung vorgesehenes Urteil des 11. Senats vom 29. Juli 1993 - 11/9b RAr 27/92) besonders hohe Reparaturkosten übernommen werden können (vgl BR-Drucks 266/87 S 15, 27).
  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

    Auszug aus BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93
    Ein Leistungsanspruch entsteht bei der Ermessensentscheidung gemäß § 40 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) erst in dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung (vgl og Urteil des Senats, aaO, BSG SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 20.11.2008 - B 12 R 10/08 B
    6 Durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung ist in ständiger Rechtsprechung bereits geklärt, dass auch Fristen des materiellen Sozialrechts "gesetzliche Fristen" iS des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X sind und damit die Möglichkeit der Wiedereinsetzung rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel eröffnet ist (zur Antragstellung auf Erhöhung des Erziehungsgeldes BSG vom 16.12.1999, B 14 EG 3/98 R, SozR 3-7833 § 6 Nr. 20, zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung als Schwerbehinderter BSG vom 25.10.1988, 12 RK 22/87, SozR 1300 § 27 Nr. 4; zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Ausscheiden aus der Familienversicherung BSG vom 11.5.1993, 12 RK 36/90, SozR 3-2200 § 176b Nr. 1 und vom 14.5.2002, B 12 KR 14/01 R, SozR 3-2500 § 9 Nr. 4; zu § 10 Satz 2 KfzHV vgl BSG vom 16.12.1993, 4 RA 16/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).

    Dies ist dann der Fall, wenn die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (vgl BSG vom 16.12.1993, 4 RA 16/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).

  • LSG Hessen, 09.11.2001 - L 13 RA 307/97

    Keinen Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Hörgeräte - Verspätete

    Lediglich in Fällen mit atypischen Sachverhalten bei objektiv unvorhersehbaren und unaufschiebbaren Leistungen, wenn die Deckung des Bedarfs objektiv derart dringend ist, dass eine vorherige Antragstellung dem Versicherten aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen weder möglich noch zumutbar ist, kann der Antrag bei selbstbeschaffter Rehabilitation noch im Nachhinein gestellt werden (vgl. BSG in SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).

    Dies gilt nicht nur für den Bereich der Kfz-Hilfe, sondern für sämtliche Fälle mit atypischen Sachverhalten (vgl. BSG in SozR 3-5765 § 10 Nr. 2 unter Hinweis auf BSG in SozR 3-5765 § 10 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 11 EG 2526/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ausschlussfrist des § 44 Abs 4 SGB 10 -

    Wenn bei einer Ausschlussfrist nach Sinn und Zweck der Vorschrift die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt", kommt eine Wiedereinsetzung nach § 27 SGB X daher nicht in Betracht (BSG 16.12.1993, 4 RA 16/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).
  • SG Oldenburg, 28.06.2006 - S 8 R 161/05
    Im Hinblick darauf, dass der Rentenversicherungsträger eine zukunftsorientierte und mit prognoseähnlichen Elementen vermischte abwägende Entscheidung zu treffen hat, ist der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe grundsätzlich vor Anschaffung des Kraftfahrzeuges, nämlich so rechtzeitig zu stellen, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung, zur Beratung und zur Ermessensentscheidung über die sinnvollste Rehabilitation des Versicherten ordnungsgemäß nachkommen kann (vgl. BSG Urteil vom 16.12.1993, 4 RA 16/93).

    Diese Vorschrift gilt nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts über den Wortlaut des § 10 Abs. 2 KfzHV hinaus nicht nur für Leistungen zur technischen Überprüfung und Wiederherstellung der technischen Funktionsfähigkeit einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung, sondern für sämtliche Fälle mit atypischen Sachverhalten, wenn die Deckung des Bedarfs objektiv derart dringend ist, dass eine vorherige Antragstellung dem Versicherten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, weder möglich noch zumutbar ist (vgl. BSG Urteil vom 16.11.1993, 4 RA 22/93; Urteil vom 16.12.1993, 4 RA 16/93 in SozR 3, 5765, § 10 Nr. 2).

  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10

    Anspruch auf Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung;

    Entscheidend sei dabei, ob nach Sinn und Zweck der Vorschrift die gesetzliche Regelung "mit der Frist stehe und falle" (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RA 16/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2002 - L 2 AL 13/00

    Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung des Ehegatteneinkommens - Verletztenrente aus

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12

    Nachsichtgewährung bei Versäumung einer Ausschlussfrist

    Auch die von der Antragsbegründungsschrift zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16. Dezember 1993 (- 4 RA 16/93 -, juris) widerspricht dem nicht.
  • LSG Bayern, 21.06.2017 - L 10 AL 25/17

    Arbeitslosengeld und Überprüfungsverfahren

  • LSG Hessen, 11.10.2010 - L 9 AL 165/09

    Arbeitslosenversicherung - Geschäftsführer einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - L 10 V 37/98

    Leistung von Versorgungskrankengeld ; Bluttransporte als Zivildiensttätigkeit;

  • VG Neustadt, 02.06.2023 - 2 K 30/23

    Bemessung des Verkehrswertes bei der Bewilligung eines Zuschusses zur Anschaffung

  • VG Osnabrück, 23.01.2008 - 6 A 195/06

    Bedarf. vergangener; Kraftfahrzeughilfe; Schwerbindertenfürsorge;

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