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   BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91   

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BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91 (https://dejure.org/1992,2781)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 10 RKg 12/91 (https://dejure.org/1992,2781)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 10 RKg 12/91 (https://dejure.org/1992,2781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld - Aufenthalt der Eltern - Nichtkenntnis - Gewährung von Kindergeld an das Kind selbst

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1417
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91
    Zu erwägen ist deshalb, ob nicht lediglich eine mißbräuchliche Nichtkenntnis einer Kenntnis iS des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKGG gleichgestellt werden kann (vgl die zivilgerichtliche Rechtsprechung zur [Nicht-] Kenntnis der Person des Schädigers im Rahmen des § 852 BGB , zB BGH vom 5. Februar 1985, NJW 1985, 2022 = SozVers 1986, 54).
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf

    bb) Der Beigeladene erfüllte die Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 S 1 Nr. 2 BKGG, weil er Halbwaise nach seiner Mutter ist und nach den Feststellungen der Instanzgerichte den Aufenthalt seines Vaters nicht kennt (zum anzuwendenden subjektiven Maßstab vgl BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91) .
  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 1/22 R

    Kindergeld für ohne Eltern eingereistes Kind aus Syrien?

    aa) Kenntnis vom Aufenthalt seiner Eltern iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG hat ein Kind bereits dann, wenn es weiß, an welchem für das Kind bestimmbaren Ort sich seine Eltern zumindest vorübergehend befinden (vgl zur subjektiven Ausgestaltung der Vorschrift bereits BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 17).

    Dem Gesetzgeber erschien es deshalb geboten, "auch alleinstehende Vollwaisen für ihre eigene Person in die Kindergeldzahlung einzubeziehen, damit zu dem persönlichen Verlust bei Tod der Eltern nicht zusätzlich finanzielle Verschlechterungen durch den teilweisen Wegfall des Kindergeldes" eintraten (Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.2.1985 eines BKGGÄndG11, BT-Drucks 10/2886 S 9; zustimmende Gegenäußerung der Bundesregierung zur vorgenannten Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks 10/2886 S 10; vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 21.5.1985 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines BKGGÄndG11 , BT-Drucks 10/3369 S 11; Rede der BT-Abgeordneten Gertrud Dempwolf vom 1.3.1985 in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages zur ersten Beratung des Entwurfs der Bundesregierung eines BKGGÄndG11, Plenarprotokoll 10/124 S 9156 D; vgl überdies BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 14) .

    Nachdem von einer Umsetzung dieses Vorhabens aus verschiedenen Gründen wiederholt Abstand genommen worden war (vgl dazu im Überblick den Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 15.5.1986, BT-Drucks 10/5504 S 36 f) , wurde schließlich mit dem BKGGÄndG11 zum 1.1.1986 nicht nur eine Regelung zugunsten von Kindern, die nach dem Tod der Eltern bei ihren Geschwistern quasi-elterliche Funktionen wahrnahmen, eingeführt, sondern allgemein ein "Kindergeld für alleinstehende Kinder" (so der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 BKGG idF des BKGGÄndG11 , der ausdrücklich auf § 1 Abs. 2 BKGG Bezug nahm ; vgl dazu auch BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 14).

    Dass trotz dieser Passage im Ausschussbericht der Verschollenheitsbegriff nach § 1 Abs. 1 Verschollenheitsgesetz schon aufgrund des deutlich abweichenden Gesetzeswortlauts für die Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG nicht maßgeblich ist, hat das BSG bereits im Urteil vom 8.4.1992 (10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 15) entschieden.

    (vgl BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 17) .

    Aus § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG lässt sich dagegen kein Verschuldensgrad entnehmen, bei dessen Vorliegen eine positive Kenntnis unterstellt werden könnte (BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18) .

    Der positiven Kenntnis vom Aufenthalt dennoch gleichzustellen ist aber nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 162 BGB ein rechtsmissbräuchliches Sich-Verschließen vor der Kenntnis (vgl BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18; vgl BGH Urteil vom 16.5.1989 - VI ZR 251/88 - juris RdNr 15; BGH Urteil vom 5.2.1985 - VI ZR 61/83 - juris RdNr 16 f; vgl aus jüngerer Zeit auch BGH Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14 - BGHZ 212, 286 - juris RdNr 34).

    Im Streitfall ist diese Feststellung nach § 103 SGG auch Sache der Tatsachengerichte (BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18) .

  • BSG, 14.12.2023 - B 10 KG 2/22 R

    Unter welchen Umständen hat ein in Deutschland lebendes Kind Kenntnis vom

    aa) Kenntnis vom Aufenthalt seiner Eltern iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG hat ein Kind bereits dann, wenn es weiß, an welchem für das Kind bestimmbaren Ort sich seine Eltern zumindest vorübergehend befinden (vgl zur subjektiven Ausgestaltung der Vorschrift bereits BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 17).

    Dem Gesetzgeber erschien es deshalb geboten, "auch alleinstehende Vollwaisen für ihre eigene Person in die Kindergeldzahlung einzubeziehen, damit zu dem persönlichen Verlust bei Tod der Eltern nicht zusätzliche finanzielle Verschlechterungen durch den teilweisen Wegfall des Kindergeldes" eintraten (Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.2.1985 eines BKGGÄndG11, BT-Drucks 10/2886 S 9; zustimmende Gegenäußerung der Bundesregierung zur vorgenannten Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks 10/2886 S 10; vgl auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 21.5.1985 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27.6.1985 eines BKGGÄndG11 , BT-Drucks 10/3369 S 11; Rede der BT-Abgeordneten Gertrud Dempwolf vom 1.3.1985 in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages zur ersten Beratung des Entwurfs der Bundesregierung eines BKGGÄndG11, Plenarprotokoll 10/124 S 9156 D; vgl überdies BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 14) .

    Nachdem von einer Umsetzung dieses Vorhabens aus verschiedenen Gründen wiederholt Abstand genommen worden war (vgl dazu im Überblick den Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 15.5.1986, BT-Drucks 10/5504 S 36 f) , wurde schließlich mit dem BKGGÄndG11 zum 1.1.1986 nicht nur eine Regelung zugunsten von Kindern, die nach dem Tod der Eltern bei ihren Geschwistern quasi-elterliche Funktionen wahrnahmen, eingeführt, sondern allgemein ein "Kindergeld für alleinstehende Kinder" (so der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 BKGG aF, der ausdrücklich auf § 1 Abs. 2 BKGG Bezug nahm ; vgl dazu auch BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 14).

    Dass trotz dieser Passage im Ausschussbericht der Verschollenheitsbegriff nach § 1 Abs. 1 Verschollenheitsgesetz (VerschG) schon aufgrund des deutlich abweichenden Gesetzeswortlauts für die Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG nicht maßgeblich ist, hat das BSG bereits im Urteil vom 8.4.1992 (10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 15) entschieden.

    Abzustellen für die so verstandene Aufenthaltskenntnis iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG ist auf die subjektive Kenntnis des Kindes bei Antragstellung und während des Leistungszeitraums (vgl BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 17) .

    Aus § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG lässt sich dagegen kein Verschuldensgrad entnehmen, bei dessen Vorliegen eine positive Kenntnis unterstellt werden könnte (BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18) .

    Der positiven Kenntnis vom Aufenthalt dennoch gleichzustellen ist aber nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 162 BGB ein rechtsmissbräuchliches Sich-Verschließen vor der Kenntnis (vgl BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18; vgl BGH Urteil vom 16.5.1989 - VI ZR 251/88 - juris RdNr 15; BGH Urteil vom 5.2.1985 - VI ZR 61/83 - juris RdNr 16; vgl aus jüngerer Zeit auch BGH Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14 - BGHZ 212, 286 - juris RdNr 34).

    Im Streitfall ist diese Feststellung nach § 103 SGG auch Sache der Tatsachengerichte (BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RKg 12/91 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 - juris RdNr 18) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 KG 1/15

    Kindergeldrecht ohne § 6a BKGG - (KG)

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 8. April 1992, 10 RKG 12/91) sei die Nichtkenntnis des Aufenthalts der Eltern nach einem subjektiven Maßstab zu beurteilen.

    Auf dem Urteil des BSG vom 8. April 1992 (a.a.O.) basiere die Durchführungsanweisung der Familienkasse.

    Es lasse sich aus der Vorschrift auch kein Verschuldensgrad entnehmen, bei dessen Vorliegen eine positive Kenntnis unterstellt werden könnte (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O.).

    Zu Recht hat das Sozialgericht darauf abgestellt, dass insoweit ein subjektiver Maßstab anzulegen ist und auf die Nichtkenntnis dass das Kindergeld beanspruchenden Geldkindes abzustellen ist (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., (17)).

    Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn lange und Zeit raubende Telefonate oder umfangreicher Schriftwechsel erforderlich würden (BGH, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O. (16)).

    Ebenfalls keine missbräuchliche Unkenntnis liegt vor, wenn der Geschädigte die aus seiner Sicht in Betracht kommenden Auskunftsstellen erfolglos um Mitteilung gebeten und erst durch eine verspätet gewährte Akteneinsicht Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O. (17)).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Er wollte aus sozialen Erwägungen für alleinstehende Kinder eine neue eigenständige (Sozial-)Leistung einführen, weil diese keine kindergeldberechtigten Bezugspersonen (im vorgenannten Sinne) haben (vgl BT-Drucks 10/2563 S 3 f; BT-Drucks 10/3369 S 11; BT-Drucks 13/1558 S 16; dazu auch BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 1 S 2; zur fehlenden Anspruchsberechtigung von alleinstehenden Vollwaisen vor dem 1.1.1986: BSG SozR 5870 § 2 Nr. 8).
  • SG Düsseldorf, 20.07.2020 - S 19 KG 5/20
    Dabei schließt lediglich positive Kenntnis des antragstellenden Kindes von dem Aufenthalt des Elternteils den Leistungsanspruch aus (grundlegend hierzu und zu dem hierbei anzuwendenden subjektiven Maßstab siehe BSG, Urteil vom 08.04.1992 - 10 RKg 12/91 - juris, Rdnr. 18).

    Damit reicht es nicht aus, wenn das antragstellende Kind schuldhaft (grob fahrlässig oder vorsätzlich) Hinweisen über den Aufenthaltsort seiner Eltern (hier der Mutter) nicht nachgeht (BSG, Urteil vom 08.04.1992, a.a.O., Rdnr. 18).

    Dies gilt aber dann nicht mehr, wenn lange und zeitraubende Telefonate oder umfangreiche Schriftwechsel erforderlich würden (BGH, Urteil vom 08.04.1992, a.a.O. (16)).

    Ebenfalls keine missbräuchliche Kenntnis liegt vor, wenn der Geschädigte die aus seiner Sicht in Betracht kommenden Auskunftsstellen erfolglos um Mitteilung gebeten und erst durch eine verspätet gewährte Akteneinsicht Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 08.04.1992, a.a.O., (17)).

    Dem entsprechen die Hinweise des BSG in dem Urteil vom 08.04.1992 (a.a.O., Rdnr. 20), die auf die Erwägungen der Vorinstanz verweisen, wonach eine Nichtkenntnis des Kindes von dem Aufenthalt seiner Eltern dann nicht anzunehmen sei, wenn der Aufenthalt durch einfache Nachforschungen zu ermitteln sei; darüber hinausgehende Anforderungen, insbesondere der Nachweis fruchtloser Bemühungen bei den zuständigen Behörden des letzten Aufenthaltsstaates, könnten jedoch nicht verlangt werden.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten handelt es sich hierbei auch nicht um "einfache Nachforschungen" im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 08.04.1992, a.a.O., Rdnr. 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Dementsprechend dient das Verfahren nach dem VerschG der Vorbereitung der Todeserklärung (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -?, juris, Rn. 14 ff.).

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Eine darüber hinausgehende weitere Einschränkung in dieser Richtung hätte daher der Erwähnung im Gesetzeswortlaut bedurft (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -, juris, Rn. 21).

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Dementsprechend dient das Verfahren nach dem VerschG der Vorbereitung der Todeserklärung (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -âEUR, juris, Rn. 14 ff.).

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -âEUR, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Eine darüber hinausgehende weitere Einschränkung in dieser Richtung hätte daher der Erwähnung im Gesetzeswortlaut bedurft (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -, juris, Rn. 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Dementsprechend dient das Verfahren nach dem VerschG der Vorbereitung der Todeserklärung (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -?, juris, Rn. 14 ff.).

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19

    Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des

    Dementsprechend dient das Verfahren nach dem VerschG der Vorbereitung der Todeserklärung (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 12/91 -, juris, Rn. 14 ff.).

    Das von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgte Ziel, dem Kind den Kindergeldanspruch zu erhalten, solange keine Leistungsberechtigten (Eltern oder Verwandte) vorhanden sind, die die kindbedingten Belastungen tragen können, entfällt grundsätzlich nur bei - von der Beklagten festzustellender (BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 18) - positiver Kenntnis des Kindes vom konkreten Aufenthalts(ort) der Eltern (SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 31 m.w.N.), nicht jedoch bereits dann, wenn das Kind weiß, dass sich "irgendwo auf der Welt" zumindest ein Elternteil aufhält (vgl. SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26), und mit dem es in sporadischem Kontakt steht (so aber SG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2020 - S 38 KG 5/17 -, unveröffentlicht).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
  • SG Landshut, 17.04.2012 - S 10 KG 1/12

    Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern -

  • SG Kassel, 20.08.2020 - S 11 KG 1/20
  • LSG Hessen, 21.11.2022 - L 5 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld

  • SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
  • SG Gießen, 07.05.2021 - S 12 KG 2/18

    Kindergeldrecht

  • SG Fulda, 27.10.2020 - S 4 KG 1/20

    Kindergeldrecht

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21
  • SG München, 07.03.2022 - S 13 KG 13/20

    Anforderungen an die Kenntnis des Aufenthaltsortes der Eltern

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung gegenüber dem

  • LSG Hamburg, 22.02.2018 - L 2 KG 1/18

    Zahlung von Kindergeld an das Kind selbst

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - L 13 KG 1/21

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld an sich selbst; Anforderungen an das

  • LSG Niedersachsen, 20.02.2001 - L 8/3 KG 5/00

    Kindergeldanspruch für sich selbst - Pflegekind - anonyme Vermittlung -

  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93

    Anspuch auf Gewährung von Kindergeld - Erstattungsanspruch wegen

  • SG Köln, 26.11.2020 - S 25 KG 7/19
  • LSG Niedersachsen, 20.02.2001 - L 8 KG 5/00 3

    Anspruch auf Kindergeld für sich selbst bei Ikognito-Adaption; Überprüfbarkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2022 - L 2 KG 1/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - gesteigerte Darlegungs- bzw Mitwirkungspflicht

  • SG Kassel, 10.09.2020 - S 11 KG 4/20
  • SG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - S 20 KG 1/20
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 12 BK 1412/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst

  • SG Landshut, 06.12.2022 - S 11 KG 1/22

    Kindergeld für sich selbst - Unkenntnis vom Aufenthaltsort eines Elternteils

  • SG Landshut, 30.09.2021 - S 11 KG 2/20

    Kindergeld, Bescheid, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitgeber, Widerspruchsbescheid,

  • SG Landshut, 24.06.2022 - S 11 KG 1/20

    Anspruch auf Kindergeld bei Unkenntnis über den Aufenthalt der Eltern

  • SG Freiburg, 24.05.2022 - S 9 KG 3744/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - erleichterter Zugang von ausländischen jungen

  • SG Marburg, 04.11.2021 - S 2 KG 2/20

    Kindergeldrecht

  • SG Altenburg, 16.06.2020 - S 25 KG 1261/17
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