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   BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95   

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BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 (https://dejure.org/1996,3154)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 (https://dejure.org/1996,3154)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1996 - 10 RKg 28/95 (https://dejure.org/1996,3154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber eines im Ausland tätigen Arztes - Anspruch auf Kindergeld eines im Ausland tätigen Arztes - Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; SGB IV § 4
    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Schon deshalb war ein vom Ruhen der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten gekennzeichnetes Rumpfarbeitsverhältnis (vgl Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 20/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen mwN) nicht in Betracht zu ziehen; darüber hinaus war aber auch eine Weiter- oder Wiederbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Inland iS dieser Rechtsprechung nicht vereinbart.

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4; BSG vom 17. November 1992, BSGE 71, 227, 234; BSG vom 22. Juni 1989, SozR 7833 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Ein Arbeitsverhältnis zum NMZ hätte dagegen vorausgesetzt, daß der Arbeitnehmer in den inländischen Betrieb eingegliedert und seinem inländischen Arbeitgeber gegenüber in bezug auf die Hauptleistungspflicht weisungsgebunden ist (vgl BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27) [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89].

    Seine betriebliche Eingliederung (vgl BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] mwN; BSG vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93 - USK 9435; Ziff 3.3 der Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung vom 24. April 1989, abgedruckt in Komm zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anl 1 zu § 4 SGB IV) stellt sich überhaupt nur als eine solche in das A. -Hospital dar und ist nicht auf eine faktische Integration beschränkt gewesen; denn nach den Feststellungen des LSG ist zwischen dem Kläger und der Regierung von PNG mit der zusätzlichen Vereinbarung vom 24. Mai 1987 (Schedule) ein Arbeitsvertrag geschlossen worden (so auch im Falle eines Arztes in der Entwicklungshilfe BAG vom 27. April 1977, AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Entwicklungshelfer).

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 1/90

    Zeiten des Entwicklungsdienstes bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, daß ein Entwicklungshelfer den Dienst nicht zugunsten des Trägers des Entwicklungsdienstes leistet und ein Arbeitsverhältnis allenfalls gegenüber dem ausländischen Projektträger besteht (BSG 25. Juni 1991, SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 unter Hinweis auf BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Entwicklungshelfer; BSG 26. August 1975, BSGE 40, 179, 184 = SozR 4100 § 36 Nr. 8).

    Wie der Entwicklungsdienstvertrag, in dem das BSG in Anlehnung an die dem oa Urteil des BAG zugrundeliegende Fallgestaltung eine Art. von Garantievertrag gesehen hat (vgl. BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2 S 7), hat auch die vorliegende Vereinbarung flankierende (Neben-)Bestimmungen zur Absicherung des Auslandsdienstes zum Gegenstand.

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93

    Europäische Gemeinschaft - Soziale Sicherheit - Auslandstätigkeit - Befristete

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4; BSG vom 17. November 1992, BSGE 71, 227, 234; BSG vom 22. Juni 1989, SozR 7833 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Als Chefarzt der chirurgischen Abteilung leistete der Kläger in der streitigen Zeit seinen Dienst allein zugunsten des Regierungskrankenhauses A. -Hospital des Department of Health in L. /PNG, weshalb er im Gegenzuge von der Regierung von PNG als hauptsächliche Gegenleistung vereinbarungsgemäß sein Gehalt bezog und sich seine verfeinerte Weisungsgebundenheit mithin gegenüber diesem Krankenhausträger erfüllte (vgl dazu BSG vom 29. November 1990, SozR 3-2200 § 539 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4; BSG vom 17. November 1992, BSGE 71, 227, 234; BSG vom 22. Juni 1989, SozR 7833 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Notwendigkeit der Erfüllung einer

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Seine betriebliche Eingliederung (vgl BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] mwN; BSG vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93 - USK 9435; Ziff 3.3 der Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung und Einstrahlung vom 24. April 1989, abgedruckt in Komm zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anl 1 zu § 4 SGB IV) stellt sich überhaupt nur als eine solche in das A. -Hospital dar und ist nicht auf eine faktische Integration beschränkt gewesen; denn nach den Feststellungen des LSG ist zwischen dem Kläger und der Regierung von PNG mit der zusätzlichen Vereinbarung vom 24. Mai 1987 (Schedule) ein Arbeitsvertrag geschlossen worden (so auch im Falle eines Arztes in der Entwicklungshilfe BAG vom 27. April 1977, AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Entwicklungshelfer).
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Hat die Beklagte schon für den stärkeren Eingriff der rückwirkenden Aufhebung ihre Ermessensbetätigung begründet, so muß dies erst recht mit Blick auf die Begründung für die Zukunftswirkung gelten (vgl. BSG 17. April 1996 - 3 RK 18/95 -, S 7 des zur Veröffentlichung in SozR vorgesehenen Umdrucks), nachdem die Beklagte auf die angeordnete Rücknahme der Kg-Bewilligung, die sie nach Maßgabe des Bescheides vom 10. Oktober 1988 auf die Vergangenheit - ab Februar 1987 - erstrecken wollte, mit Bescheid vom 7. August 1990 verzichtet und insoweit für den Zeitraum Juli bis Oktober 1988 einbehaltenes Kg ausbezahlt hatte.
  • BSG, 14.01.1987 - 10 RKg 20/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld - Verbindlichkeit einer

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Mit der Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a BKGG in der Fassung vom 21. Januar 1986 (BGBl I 222) i.V.m. § 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) unter Hinweis auf die vom Senat besonders mit Urteilen vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85 - und 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - entwickelte Auslegung.
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90

    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von

    Auszug aus BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
    Die von ihr angeführte Begründung läßt erkennen, daß die Beklagte ein Rücknahmeermessen ausgeübt hat, welches den Anforderungen an die Begründungspflicht (§ 35 SGB X) genügt; Ermessensfehler läßt sie nicht erkennen (zur Ermessensausübung nach § 45 SGB X vgl die Senatsentscheidung vom 12. Februar 1992, BSGE 70, 117, 120 f mwN; zu den Anforderungen an die Begründung BSG vom 14. November 1985, SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 64 ff).
  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 6/74

    Die Förderung der beruflichen Fortbildung von Ordensmitgliedern ist iS des AFG §

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 4/87
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Denn diese Möglichkeit hat in der Regel auch ein leitender Angestellter (BSG 13.08.1996, 10 RKg 28/95, SozR 3-5870 § 1 Nr. 10 mwN).
  • BSG, 30.01.1997 - 10 RAr 6/95

    Beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH

    Wenn aber - was noch ausdrücklich festzustellen wäre - der Kläger vor dem Abschluß des Treuhandvertrages tatsächlich in arbeitnehmertypischer Weise von der GmbH als Arbeitgeber abhängig gewesen ist, weil er einem (wenn auch - wie bei Diensten höherer Art üblich [vgl BSG vom 29. März 1962, BSGE 16, 289, 293 ff; 30. November 1978, BSGE 47, 201, 204 mwN; Senatsurteil vom 13. August 1996, - 10 RKg 28/95 - S 7 des Abdrucks] - verfeinerten) Weisungsrecht bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung untergeordnet gewesen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 S 48 mwN), dann ergibt sich aus den vom LSG genannten Bestimmungen im Treuhandvertrag und deren - wiederum sachlich offensichtlich gänzlich ungeprüften - gesellschaftsinternen Handhabung nicht mit der erforderlichen Gewißheit, worin die nunmehr eingetretene Änderung der Verhältnisse begründet sein könnte.
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

    Das BSG stellt in ständiger Rechtsprechung zur Abgrenzung des Territorialitätsprinzips bei Auslandsbeschäftigung darauf ab, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt (BSG vom 7. November 1996, SozR 3-2400 § 5 Nr. 2 S 5, , unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien zur Zuordnung bei Ein- oder Ausstrahlung, BT-Drucks 7/4122 S 30 zu § 4; vgl zum Territorialitätsprinzip: BSG vom 29. Juni 1984, BSGE 57, 96, 97 mwN; vgl die Senatsurteile vom 13. August 1996, SozR 3-5870 § 1 Nr. 10 und vom 30. Mai 1996, SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 S 29 f mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 4543/13

    Danosa - Sozialversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH -

    Denn diese Möglichkeit hat in der Regel auch ein leitender Angestellter (BSG 13.08.1996, 10 RKg 28/95, SozR 3-5870 § 1 Nr. 10 mwN).
  • SG Bremen, 14.07.2009 - S 8 R 200/07

    Kriterien zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen

    Bei der Verrichtung höherwertiger Aufgaben ist die Eigenverantwortlichkeit des Arbeitenden für sich noch kein Indiz für die persönliche Unabhängigkeit, weil eine Verringerung der Weisungsgebundenheit bei derartigen Aufgaben üblich ist (BSG, Urteil vom 13. August 1996, Az.: 10 RKg 28/95).

    Wie bereits oben dargestellt wurde, ist eine Verringerung der Weisungsgebundenheit bis zu einem völligen Entfallen bei derartigen Tätigkeiten üblich (BSG, Urteil vom 13. August 1996, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1186/13
    Denn diese Möglichkeit hat in der Regel auch ein Leitender Angestellter (BSG 13.08.1996, 10 RKg 28/95, SozR 3-5870 § 1 Nr. 10 mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03

    Unfallversicherungsschutz einer sog. Missionarin auf Zeit bei einem

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (BSG Urteil vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95).
  • SG Stuttgart, 25.03.2010 - S 24 R 400/09

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter -

    statt vieler nur BSG, Urt. v. 13.08.1996 - 10 RKg 28/95, SozR 3-5870 § 1 Nr. 10 m. w. N.
  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 9/99

    Bewilligung und Teilaufhebung von Kindergeld; Aufhebung eines Bescheids mit

    Für die "Entsendung" galt vor dem 01.01.1996 ein von § 4 SGB IV abweichender Begriff (so BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 unter grundsätzlicher Änderung der Rechtsprechung; s. auch BSG vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 10).
  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 14 KG 6/99

    Gewährung von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ;

    Vor dem 01.01.1996 galt für die Entsendung (i.S.d § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG a.F.) ein von § 4 Abs. 1 SGB IV abweichender Begriff (so BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 unter grundsätzlicher Änderung der Rechtsprechung; siehe auch BSG vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 3610/13
  • LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 26/99
  • SG Bremen, 21.05.2008 - S 8 RA 221/03
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