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   BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R   

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BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R (https://dejure.org/2001,3756)
BSG, Entscheidung vom 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R (https://dejure.org/2001,3756)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - B 7/1 SF 1/00 R (https://dejure.org/2001,3756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • lexetius.com

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND - blindheitsbedingte Mehraufwendungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND - blindheitsbedingte Mehraufwendungen

  • Wolters Kluwer

    Landesblindengeld - Zivilblinde - Blindengeld - Blindheitsbedingte Mehraufwendungen - Betreuungsleistung

  • Judicialis

    LBliGG § 2 Abs 2; ; BSHG § 67 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Landesblindengeldes nach dem niedersächsischen LBliGG beim Aufenthalt in einem Berufsförderungswerk

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Mit der Zahlung des Blindengeldes beabsichtigt der Gesetzgeber, dem Blinden die Möglichkeit zu eröffnen, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl BVerwGE 32, 89, 91 f).

    Jedoch wird es sich im allgemeinen - wie ausgeführt - um solche Aufwendungen handeln, die Blinden etwa durch Kontaktpflege, die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben, aber auch durch Teilnahme am Arbeitsleben speziell aufgrund ihrer Blindheit (so BVerwGE 32, 89, 91) entstehen.

    Zu Recht hat das LSG darauf hingewiesen, daß das Blindengeld ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf pauschal bezahlt wird (vgl auch BVerwGE 32, 89, 91 und BVerwGE 51, 281, 287).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98

    Kürzung des Landesblindengeldes wegen intensiver Betreuung im Rahmen einer

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Die Bedeutung dieses Begriffs läßt sich jedoch aus dem mit der Zahlung von Blindengeld verfolgten gesetzgeberischen Zweck erschließen, ohne daß es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des BSHG, insbesondere § 67 Abs. 3 iVm § 97 Abs. 4 BSHG bedarf (vgl hierzu grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - = FEVS 52, 159; Urteil vom 5. März 1975 - VI 547/74 - = FEVS 23, 431, beide zu § 2 Abs. 2 Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg; ebenso BVerwGE 27, 270 = FEVS 15, 210, 212).

    Denn zunächst verweist § 2 Abs. 2 LBliGG nicht ausdrücklich auf den Einrichtungsbegriff des BSHG und ein solcher Rückgriff auf die Begriffsbestimmungen des BSHG für die jeweiligen Landesblindengesetze wird von Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung generell für unzulässig gehalten (vgl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1992 - 8 A 1001/90 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - FEVS 52, 199 mwN), so daß ein so weitgehender Bezug auf § 97 Abs. 4 BSHG zumindest eingehender Begründung bedürfte.

    Dementsprechend hat der VGH Baden-Württemberg in dem vom Beklagten selbst angeführten Urteil zum Bfw Düren vom 6. April 2000 (aaO) im einzelnen festgestellt, daß dem dortigen Kläger neben der zur beruflichen Bildung dienenden Maßnahme eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen angeboten wurden, ua Berufsfindung und Arbeitserprobung, Beratungs- und Informationsgespräche, Vorführung von technischen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte, psychologische und augenärztliche Betreuung, ferner Angebote an Freizeitgestaltung wie Kegeln, Schwimmen, Wanderungen, Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen uä.

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Das Blindengeld dient demgegenüber nicht, jedenfalls nicht vorrangig - wovon offensichtlich das LSG ausgegangen ist - der Deckung des gewöhnlichen Lebensunterhalts (so ausdrücklich BVerwGE 51, 281, 287).

    Zu Recht hat das LSG darauf hingewiesen, daß das Blindengeld ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf pauschal bezahlt wird (vgl auch BVerwGE 32, 89, 91 und BVerwGE 51, 281, 287).

  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66

    Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim -

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Die Bedeutung dieses Begriffs läßt sich jedoch aus dem mit der Zahlung von Blindengeld verfolgten gesetzgeberischen Zweck erschließen, ohne daß es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des BSHG, insbesondere § 67 Abs. 3 iVm § 97 Abs. 4 BSHG bedarf (vgl hierzu grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - = FEVS 52, 159; Urteil vom 5. März 1975 - VI 547/74 - = FEVS 23, 431, beide zu § 2 Abs. 2 Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg; ebenso BVerwGE 27, 270 = FEVS 15, 210, 212).

    Welcher blindenspezifische Mehraufwand insoweit zu berücksichtigen ist, läßt sich zwar nicht verbindlich und abschließend umschreiben (BVerwGE 27, 270, 273).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 8 A 1001/90

    Blindengeld - Einrichtung iSd BliGG NW § 1 Abs 2 S 2

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Denn zunächst verweist § 2 Abs. 2 LBliGG nicht ausdrücklich auf den Einrichtungsbegriff des BSHG und ein solcher Rückgriff auf die Begriffsbestimmungen des BSHG für die jeweiligen Landesblindengesetze wird von Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung generell für unzulässig gehalten (vgl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1992 - 8 A 1001/90 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - FEVS 52, 199 mwN), so daß ein so weitgehender Bezug auf § 97 Abs. 4 BSHG zumindest eingehender Begründung bedürfte.
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    § 2 Abs. 2 Satz 1 LBliGG lautet: Befindet sich der Blinde in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung und werden die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus Mitteln öffentlich-rechtlicher Leistungsträger getragen, so verringert sich das Landesblindengeld nach Abs. 1 um die aus diesen Mitteln getragenen Kosten, höchstens jedoch um 50 vH der Beträge nach Abs. 1. Hinsichtlich der Revisibilität (§ 162 SGG) dieser landesrechtlichen Normen bestehen aufgrund der Ausführungen in dem angefochtenen Urteil, die sich die Revisionsführerin zu eigen gemacht hat, keine Bedenken (vgl hierzu auch BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R

    Altershilfe für Landwirte - Rückforderung - Beitragszuschuß und

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Vielmehr wurde in dem Bescheid vom 27. Januar 1995 eine neue und eigenständige Regelung für den Zeitraum ab 1. Januar 1995 getroffen, deren materielle Rechtmäßigkeit der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid vom 5. April 1995 in vollem Umfang überprüft hat (vgl im einzelnen, BSG Urteil vom 6. Mai 1999 - B 10 LW 13/98 R - mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1975 - VI 547/74
    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R
    Die Bedeutung dieses Begriffs läßt sich jedoch aus dem mit der Zahlung von Blindengeld verfolgten gesetzgeberischen Zweck erschließen, ohne daß es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des BSHG, insbesondere § 67 Abs. 3 iVm § 97 Abs. 4 BSHG bedarf (vgl hierzu grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - = FEVS 52, 159; Urteil vom 5. März 1975 - VI 547/74 - = FEVS 23, 431, beide zu § 2 Abs. 2 Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg; ebenso BVerwGE 27, 270 = FEVS 15, 210, 212).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    "Blindheitsbedingte Mehraufwendungen" sind insoweit keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreiben lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (vgl BSG Urteil vom 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R - SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1, RdNr 10 und 11; BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1; BVerwGE 51, 281, 286).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 BL 1/17 R

    Blindengeld bei Alzheimer?

    Das Blindengeld dient in erster Linie als Mittel zur Befriedigung laufender blindheitsspezifischer, auch immaterieller Bedürfnisse des Blinden, um diesem die Möglichkeit zu eröffnen, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen (vgl BSG Urteil vom 5.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R - SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4 - Juris RdNr 17; BVerwG Urteil vom 14.5.1969 - V C 167.67 - BVerwGE 32, 89, 91 f; Bayerisches LSG Urteil vom 9.1.2018 - L 15 BL 10/17 - ZFSH/SGB 2018, 214, 218 = Juris RdNr 69) .
  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 154/07

    Anpassung eines Abfindungsvergleichs wegen Reduzierung des Landesblindengeldes in

    Mit den Leistungen der Blindenhilfe soll weniger ein wirtschaftlicher Bedarf gesteuert werden; sie dienen vielmehr in erster Linie der Befriedigung laufender blindheitsspezifischer - auch immaterieller - Bedürfnisse, und zwar ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf (vgl. BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 4; 4-5921 Art. 1 Nr. 1 S. 3; BVerwGE 32, 89, 91 f.; 51, 281, 284; zuletzt LSG Baden-Württemberg FEVS 58, 389 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Denn mit diesem Bescheid hat die Beklagte, der seit 1. Januar 2005 als örtlichem Träger der Sozialhilfe die Aufgaben nach dem LBlindG obliegen (vgl. § 7 LBlindG in der Fassung des Art. 126 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1. Juli 2004 a.a.O.), hinsichtlich der Bewilligung der genannten Leistung - ungeachtet des Bescheides des LWV vom 10. Januar 2003 - eine neue und eigenständige Regelung getroffen und nicht lediglich ohne Sachprüfung eine "wiederholende Verfügung" ohne Verwaltungsaktsqualität ausgesprochen (vgl. hierzu BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 3; Engelmann in von Wulffen, SGB X, 5. Auflage, § 31 Rdnr. 32 ).

    Entsprechende Anrechnungsregelungen sind in §§ 66, 72 SGB XII sowie in § 3 LBlindG enthalten; sämtliche Vorschriften dienen dazu, Doppelleistungen bei Zweckidentität und Gleichartigkeit der Leistungen auszuschließen (vgl. BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 4; BSGE 93, 290, 294 f. = SozR 4-1300 § 107 Nr. 1; BVerwGE 88, 86, 90; 92, 220, 225).

    Denselben Zweck haben im Übrigen nicht nur die Blindengelder nach den Regelungen anderer Bundesländer (vgl. etwa Art. 1 Abs. 1 BayBlindG, § 1 Abs. 1 Nds. LandesblindengeldG, § 1 Abs. 1 GHBG, § 1 Abs. 1 sächs. LBlindG, § 1 Abs. 1 Satz 1 ThürBliGG), sondern auch - wie sich aus § 72 Abs. 1 1. Halbs. SGB XII ergibt - die Bundesblindenhilfe nach dem SGB XII. Mit den genannten Leistungen der Blindenhilfe soll nicht so sehr ein wirtschaftlicher Bedarf gesteuert werden; sie dienen vielmehr in erster Linie der Befriedigung laufender blindheitsspezifischer - auch immaterieller - Bedürfnisse (vgl. BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S. 4; BVerwGE 32, 89, 91 f; ferner Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96 - FEVS 48, 516), und zwar ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf (vgl. BSG und BVerwG a.a.O.; ferner BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1 S. 3; BVerwGE 51, 281, 284).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/12

    Blindengeld, Begleitperson, Krankenhausaufenthalt, Aufstockung, Betreuung,

    Die Bedeutung des Begriffs lässt sich jedoch auch ohne einen Rückgriff auf entsprechende Bestimmungen anderer Gesetze, vor allem des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) erschließen, wie das BSG in seiner Entscheidung vom 05.12.2001, Az. B 7/1 SF 1/00 R, überzeugend für eine entsprechende niedersächsische Blindengeldnorm festgestellt hat, die ebenfalls den Einrichtungsbegriff nicht näher bestimmt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 05.12.2001, a.a.O.) liegt eine Einrichtung im oben genannten Sinn nur dann vor, wenn Blinde infolge der in der Einrichtung gewährten Betreuungsleistungen von blindheitsbedingten Mehraufwendungen nicht unerheblich entlastet werden.

    Zwar hat das BSG in der o.g. Entscheidung (05.12.2001, a.a.O.) unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG festgestellt, dass mit dem Blindengeld/der Blindenhilfe "nicht so sehr ein wirtschaftlicher Bedarf gesteuert werden" solle, sondern dass das Blindengeld vornehmlich als Mittel zur Befriedigung laufender blindheitsspezifischer, auch immaterieller Bedürfnisse des Blinden diene.

    Denn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen ist bereits eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen (BSG, Urteil vom 05.12.2001, a.a.O.), die ausreichende Anhaltspunkte dafür gibt, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (vgl. Leitherer, a.a.O., Rdnr. 8, m.w.N.).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Diese Vorschriften entsprechen wortgleich Regelungen anderer Bundesländer (vgl BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1 und SozR 3-5922 § 1 Nr. 1); das BayBlindG ist zudem wie auch die Regelungen anderer Länder (vgl nur für das Saarland und Niedersachsen BSG aaO) ausdrücklich nach seinen Anspruchsvoraussetzungen der Blindheitshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ([BSHG] vgl §§ 67 Abs. 1, 76 Abs. 2a) angepasst (Drucks 13/458 des Bayerischen Landtags vom 16. Februar 1995), wie die Kläger zu Recht vortragen (siehe zur Rügepflicht nach § 164 SGG: BSGE 56, 45, 50 f = SozR 2100 § 70 Nr. 1; BSG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 108/83).

    Das streitige Blindengeld - wie auch das nach dem BSHG und auch das anderer Bundesländer - wird entgegen der Ansicht des LSG und der Beklagten ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf pauschal gezahlt (BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 6; BVerwGE 51, 281, 287; Drucks des Bayerischen Landtags 13/458).

  • SG Dortmund, 14.12.2016 - S 62 SO 133/16

    Keine Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung

    Hierdurch wird dem Blinden die Gelegenheit eröffnet, sich trotz Blindheit mit seiner Umgebung vertraut zu machen, mit eigenen Mitteln Kontakt zur Umwelt zu pflegen und am kulturellen Leben teilzunehmen ( BSG SozR 3-5922 § 1 Nr. 1 S 4; BVerwGE 32, 89, 91 f - zur Blindenhilfe).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 4189/16

    Sozialrecht - Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 Abs 1 S 1 SGB 1 - Anspruch auf

    Denselben Zweck verfolgt ausweislich § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII auch die (nachrangige) Blindenhilfe nach dem SGB XII. Mit den genannten Leistungen der Blindenhilfe soll nicht so sehr ein wirtschaftlicher Bedarf gesteuert werden; sie dienen vielmehr in erster Linie der Befriedigung laufender blindheitsspezifischer - auch immaterieller - Bedürfnisse und zwar ohne Rücksicht auf einen im Einzelfall nachzuweisenden oder nachweisbaren Bedarf (Senatsurteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - juris Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - B 7/1 SF 1/00 R - juris Rdnr. 16; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 - juris Rdnr. 14; Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 20/06 R - juris Rdnr. 18; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969 - V C 167.67 - BVerwGE 32, 89 - juris Rdnr. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 1998 - 6 S 1090/96 - juris Rdnr. 28; vgl. ferner SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 27. November 2014 - S 4 BL 684/14 - juris Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2013 - L 7 BL 1/10 - juris Rdnr. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2011 - 12 A 1011/10 - juris Rdnrn. 32 ff. zur Vergleichbarkeit von Landesblindenhilfe mit Leistungen nach dem SGB XII i.S. des § 9 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 KR 888/15

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Dagegen soll die Blindenhilfe nicht den gewöhnlichen Lebensbedarf decken (BVerwG 04.11.1976, V C 7.76, BVerwGE 51, 281; VGH Baden-Württemberg 06.04.2000, 7 S 1967/98, juris; BSG 05.12.2001, B 7/1 SF 1/00 R, SozR 3-5922 § 1 Nr. 1).
  • SG Magdeburg, 12.02.2015 - S 14 BL 6/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05

    Sozialhilfe

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - L 7 BL 2/15

    Landesblindengeld Sachsen-Anhalt - Aufenthalt in einer stationären Einrichtung -

  • LSG Bayern, 14.07.2005 - L 11 B 290/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme der Beiträge für Haftpflicht- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2011 - L 10 BL 5/09
  • SG Mainz, 11.07.2017 - S 14 KR 197/17

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

  • VG Köln, 15.06.2016 - 26 K 5958/15

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Blindengeldbewilligung sowie einer Einstellung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2015 - L 7 SO 4239/14
  • VG Gelsenkirchen, 25.10.2002 - 3 K 1719/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung der Leistungen der Sozialhilfe in

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