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   BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R   

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https://dejure.org/1999,4676
BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 120/97 R (https://dejure.org/1999,4676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien - Wohnsitz - Grenzgänger - unechter Grenzgänger - Beschäftigung - Versicherungszeit - Beschäftigungszeit - Zuständigkeit - Träger - Verfügbarkeit - Beschäftigungssuche - Unmittelbarkeit - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen wegen Arbeitslosigkeit - Wehrdienst in Italien - Italienischer Staatsangehöriger - Hilfsarbeiter im Baugewerbe - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

  • Judicialis

    AFG § 134 Abs 1 Satz 1 Nr 4 Buchst b; ; AFG § 134 Abs 2 Nr 2; ; AFG § 107 Abs 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wehrdienst in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft als Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Das LSG hat dabei allerdings nicht beachtet, daß der EuGH bereits mehrfach entschieden hat, daß der genannte Beschluß Nr. 94 weder abschließend noch für die Gerichte bindend ist (vgl EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 10 S 33 und EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2).

    Maßgebliche Kriterien für das Vorliegen des Wohnorts sind die Dauer und Kontinuität des Wohnens bis zur Aufnahme der Beschäftigung, die Dauer und Modalität der Abwesenheit, die Art der im anderen Mitgliedstaat ausgeübten Beschäftigung sowie die Absicht des Arbeitnehmers, wie sie sich aus den gesamten Umständen ergibt (vgl EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 2; EuGH SozR 3-6050 Art. 71 Nrn 1 bis 3).

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Von Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68 werden jedoch nicht erfaßt die Vergünstigungen, die ihren wesentlichen Grund nicht in der Arbeitnehmereigenschaft oder im Wohnsitz, sondern in der Ableistung des Kriegs- oder Wehrdienstes als solchem haben (EuGHE 1979, 2019; EuGHE 1996, 1417).
  • EuGH, 12.05.1989 - 388/87

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging / Warmerdam-Steggerda

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl insbesondere EuGHE 1989, 1203) sind Beschäftigungszeiten iS des Art. 1 Buchst s iVm Art. 67 Abs. 1 EWGV 1408/71 lediglich Zeiten, die nach den Rechtsvorschriften, nach denen sie zurückgelegt wurden, nicht als Zeiten gelten, die einen Anspruch auf Zugehörigkeit zu einem System von Leistungen bei Arbeitslosigkeit begründen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1986 - L 9 Ar 124/85
    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Soweit das LSG Nordrhein-Westfalen für die Unmittelbarkeit iS des § 168 Abs. 2 Nr. 1 AFG einen Zeitraum von etwa vier Wochen zwischen der letzten Beschäftigung und dem Tag des Dienstantritts als unschädlich erachtet (Urteil vom 13. Februar 1986 - L 9 Ar 124/85 -, zitiert nach Niesel/Brand, AFG, 2. Aufl, RdNr 49 zu § 168), kann dem für die in § 168 Abs. 2 Nr. 2 AFG genannte Fallkonstellation der Beschäftigungssuche jedenfalls nicht generell und für alle Fälle gefolgt werden.
  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Schließlich könnte auch zu erwägen sein, ob nicht - unabhängig von Art. 67, 71 EWGV 1408/71, aber möglicherweise nur dann, wenn nach Art. 13 Abs. 2 Buchst f EWGV 1408/71 deutsches Recht (AFG) anzuwenden wäre - das Gleichstellungsgebot des Art. 3 EWGV 1408/71 es gebietet, den italienischen Wehrdienst mit dem deutschen Wehrdienst gleichzustellen (zum Rückgriff auf Art. 3 EWGV 1408/71 vgl EuGH SozR 3-6050 Art. 3 Nr. 12).
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Der Begriff des Arbeitnehmers erfaßt alle Personen, die im Rahmen für abhängig Beschäftigte geschaffener Systeme der sozialen Sicherheit gegen eines oder mehrere Risiken geschützt sind, mithin die Versicherteneigenschaft in einem System der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer besitzen (EuGHE 1979, 1977 RdNr 4 = SozR 6050 Art. 72 Nr. 4; vgl auch Schulte in: Nomos Komm zum Europäischen Sozialrecht, RdNr 8 zu Art. 1).
  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Ziels des Art. 71 EWGV 1408/71, dem Arbeitslosen die Leistungen in dem Mitgliedstaat zur Verfügung zu stellen, in dem vermutlich die günstigsten Aussichten auf eine berufliche Wiedereingliederung bestehen (vgl EuGHE 1986, 1837 RdNr 16 = SozR 6050 Art. 71 Nr. 8).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Jedoch ist nach dem Meistbegünstigungsprinzip (hierzu zuletzt der Senat in seinem Urteil vom 10. März 1994, BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN) davon auszugehen, daß er auch Alg als die günstigere Leistung beansprucht, zumal keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß nur die ausdrücklich bezeichnete Leistung beantragt wurde.
  • EuGH, 01.06.2022 - C-126/22

    Ryanair

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Das LSG ist unter Berufung auf den Beschluß Nr. 94 der Verwaltungskommission der EG für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 24. Januar 1974 (ABl C 126/22 vom 17. Oktober 1974) davon ausgegangen, daß der Kläger kein unechter Grenzgänger ist, weil er nicht dem dort aufgeführten Personenkreis zuzuordnen ist.
  • EuGH, 13.11.1997 - C-248/96

    Grahame und Hollanders

    Auszug aus BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R
    Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 13. November 1997 (C 248/96 - EuGHE 97, 6407, 6437) können für den Anwendungsbereich des Art. 71 EWGV 1408/71 gewisse Rückschlüsse gezogen werden.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht nur eine Klage des Klägers zu 1, sondern auch der Klägerin zu 2. Wie im Revisionsverfahren ausdrücklich klargestellt worden ist und den in der ersten und zweiten Instanz überreichten Schriftsätzen hinreichend deutlich zu entnehmen ist, ging es im Verfahren immer um die Ansprüche beider Ehepartner, nicht nur um einen Anspruch des Klägers zu 1. Insoweit war der Klageantrag nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens auszulegen (§ 123 SGG).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Ein Klageantrag ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsprinzips" (vgl hierzu nur: BSG Urteil vom 4.2.1999 - B 7 AL 120/97 R = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSG Urteil vom 10.3.1994 - 7 RAr 38/93, BSGE 74, 77 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47; BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 S 2 f; BSG Urteil vom 23.2.2005 - B 6 KA 77/03 R = SozR 4-1500 § 92 Nr. 2 S 4 f, jeweils mwN; s auch BVerfG vom 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 = BVerfGE 40, 272 , das auf eine "dem Beschwerdeführer günstige Auslegung" abstellt) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG) , dass das Begehren der Klägerin möglichst weitgehend zum Tragen kommt.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Insoweit war der Antrag aber nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur: BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens dahin auszulegen, dass die Klage im Namen der Klägerin erhoben worden ist.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 116/01 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - soziale Sicherheit der

    Sonst wäre der Arbeitslose, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat Wehrdienst leisten müsse, von den Vergünstigungen dieser Regelung ausgeschlossen, selbst wenn er nur im Wohnstaat beschäftigt gewesen sei und nach dem Wehrdienst auch in diesen zurückkehren wolle (Hinweis auf Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11).

    Aus dem Regelungszusammenhang der §§ 104 Abs. 1, 107 Satz 1 Nr. 1 iVm § 168 Abs. 2 AFG folgt, dass leistungsrechtlich relevante Zeiten des Wehrdienstes im Sinne des Arbeitsförderungsrechts ausschließlich Zeiten eines auf Grund des deutschen Wehrpflichtgesetzes bei einem deutschen Hoheitsträger abgeleisteten Wehrdienstes sein können (Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; der Ausnahmefall eines Mehrstaaters liegt hier nicht vor; hierzu BSG vom 6. April 2000 - B 11 AL 55/99 R, DBlR Nr. 4617 zu § 134 AFG ).

    Dabei kommt es jedenfalls nicht allein auf die "Papierform", also die polizeiliche Meldung an; vielmehr stellt Art. 71 Abs. 1 EWGV 1408/71 - wie vom Senat im Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 59 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH) ausführlich dargelegt - darauf ab, ob der Kläger auch während des in Spanien abgeleisteten Wehrdienstes den gewöhnlichen Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland beibehalten hat; insoweit sind die gesamten Umstände des Einzelfalles heranzuziehen.

    Andererseits hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 60 f) diskutiert, ob aus dem zitierten Wortlaut zu schließen ist, dass der Wehrdienst in einem anderen Mitgliedstaat der EG, hat er die letzte Beschäftigung dargestellt, nach deutschem Recht (als Recht des Wohnstaats) so behandelt werden muss, als wäre er hier - als deutscher Wehrdienst - zurückgelegt.

    Dieser den Belangen der Verwaltungspraktikabilität entgegenkommenden Lösung schließt sich der Senat insoweit an (s auch Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 62 mwN), als eine Unmittelbarkeit jedenfalls bis zu einer Zwischenzeit von vier Wochen ohne weitere Voraussetzungen anerkannt wird.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. Februar 1999 (SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 63 ff) darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung des (damals: italienischen) Wehrdienstes als anwartschafts- und damit anspruchsbegründende Versicherungszeit durch den deutschen Versicherungsträger davon abhängt, ob der Wehrdienst nach dem Recht des Staates, in dem er abgeleistet wurde, als Versicherungszeit oder als Beschäftigungszeit (insoweit unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 1 letzter Halbsatz EWGV 1408/71) zurückgelegt worden ist.

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 1/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Ebenso fallen die geltend gemachten Ansprüche der Klägerin in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (Art. 4 Abs. 1 Buchst g EWGV 1408/71; dazu BSG Urteil vom 4.2.1999 - B 7 AL 120/97 R - SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 58) .
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Im konkreten Fall begehrt der Kläger mit dem Antrag auf Nichtberücksichtung der Verletztenrente letztendlich höheres Alg II. Insoweit greift jedoch der im Arbeitsförderungsrecht entwickelte "Meistbegünstigungsgrundsatz" (BSG, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN), nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Das SG hat den Klageantrag aber zutreffend nach dem so genannten "Meistbegünstigungsprinzip" (vgl hierzu nur BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; BSGE 74, 77, 79 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; Eicher in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16) unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens dahin ausgelegt, dass die Klage im Namen der Klägerin erhoben worden ist.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Insoweit ist der im Arbeitsförderungsrecht entwickelte "Meistbegünstigungsgrundsatz" (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 16 mwN) anzuwenden, nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Hinzu kommt, dass im Arbeitsförderungsrecht für die Auslegung eines Klageantrags der so genannte "Meistbegünstigungsgrundsatz" entwickelt wurde (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 47 mwN; siehe auch Eicher, aaO, RdNr 16 mwN), nach dem im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein Kläger mit seiner Klage ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags das begehrt, was ihm den größten Nutzen bringen kann (§ 123 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 6 AS 2540/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Nach diesem Prinzip (siehe dazu etwa BSG Urteil vom 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R - juris RdNr 13; BSG Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 38/93 - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - juris RdNr 11, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Antrag unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens so auszulegen (§ 123 SGG), dass das Begehren des Klägers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R - juris RdNr 14).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a/7 AL 86/04 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

  • LSG Niedersachsen, 23.10.2001 - L 7 AL 182/98

    Wehrdienstzeit im europäischen Ausland als Anwartschaftszeit im Sinne des § 104

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - mehrere

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 160/10 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 74/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis

  • LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 64/05

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitlslosengeld; Anforderungen an die

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R

    Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 22/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 357/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 66/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - rückwirkende Bewilligung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - L 6 AS 764/16

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Sachsen, 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER

    Notwendigkeit des Umzugs eines Sozialhilfeempfängers aufgrund besserer Anbindung

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 6/05 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung

  • LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 70/05

    Gestundete Schuldzinsen als Aufwendungen des Empfängers von Sozialleistungen

  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 263/15

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 3/09 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Zivildienst -

  • LSG Bayern, 25.08.2009 - L 8 SO 64/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebegehren - Überprüfung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 4/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 614/11

    Grundsicherung, Arbeitsuchende, Sicherung des Lebensunterhalts, Mehrbedarf,

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R

    Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 5190/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2008 - L 12 AL 221/04
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2008 - L 29 B 2062/07

    Einstweilige Anordnung; keine Leistungen für die Vergangenheit

  • LSG Bayern, 30.09.2010 - L 10 AL 222/07

    Arbeitsgenehmigung-EU - Entsendung tschechischer und slowakischer

  • BSG, 17.02.2020 - B 14 AS 55/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.01.2009 - B 11 AL 41/08 B
  • SG Landshut, 21.12.2012 - S 10 AS 522/12

    Angelegenheiten nach dem SGB II

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 2 B 292/08
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