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   BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90   

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https://dejure.org/1992,3266
BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90 (https://dejure.org/1992,3266)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1992 - 12 RK 23/90 (https://dejure.org/1992,3266)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1992 - 12 RK 23/90 (https://dejure.org/1992,3266)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2400
  • ZIP 1993, 608
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht -

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Denn unter § 28 RVO aF habe das Bundessozialgericht - BSG - (BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO) auch Beitragsrückstände aus einer freiwilligen Krankenversicherung subsumiert.

    Das BSG habe bisher nur über freiwillige Beiträge von Arbeitnehmern (BSGE 32, 263) und nur über den Vorrang der Sozialversicherungsträger gegenüber einfachen Konkursgläubigern, also nicht gegenüber Lohnansprüchen von Arbeitnehmern entschieden (ZIP 1981, 998).

    Das BSG hat zu § 28 Abs. 3 RVO in der bis 19. Juli 1974 geltenden Fassung entschieden, daß Beitragsrückstände aus der freiwilligen Versicherung des Gemeinschuldners (eines selbständigen Kaufmanns, wie der vollständige Text der Entscheidungsgründe belegt) das in der zitierten Vorschrift durch Verweis auf § 61 Nr. 1 KO angeordnete Konkursvorrecht genossen haben (BSGE 32, 263, 266f = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO).

  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78

    Konkursverwalter - Unfallversicherung - Sozialgerichtsbarkeit - Masseschulden -

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Denn das BSG hat mehrfach betont, daß die genannten Gesetzesänderungen am einheitlich verwandten Begriff der "Rückstände" inhaltlich nichts geändert haben (BSGE 49, 276, 279f = SozR 2200 § 28 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13).

    Schließlich bietet die vom BSG schon mehrfach analysierte Entstehungsgeschichte (insbesondere BSGE 49, 276) keine Handhabe für die vom Kläger vertretene Auslegung.

    Auch die Ausdehnung des konkursrechtlichen Vorrangs auf die Beitragsforderungen der Unfallversicherung durch die Einführung von § 28 Abs. 3 RVO im Jahre 1911 muß in diesem Sinne verstanden werden (vgl Koch, Beitreibung und Konkursvorrecht der Rückstände nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 RVO, Die Arbeiterversorgung, 1916, 697, 700; RGZ 102, 70, 74; BSGE 49, 276, 279).

  • RG, 01.04.1921 - VII 409/20

    Konkursvorrecht der Berufsgenossenschaften

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Auch die Ausdehnung des konkursrechtlichen Vorrangs auf die Beitragsforderungen der Unfallversicherung durch die Einführung von § 28 Abs. 3 RVO im Jahre 1911 muß in diesem Sinne verstanden werden (vgl Koch, Beitreibung und Konkursvorrecht der Rückstände nach § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 RVO, Die Arbeiterversorgung, 1916, 697, 700; RGZ 102, 70, 74; BSGE 49, 276, 279).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 3/82

    Säumniszuschlag - Winterbau-Umlage - Masseschulden - Konkurs

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Denn das BSG hat mehrfach betont, daß die genannten Gesetzesänderungen am einheitlich verwandten Begriff der "Rückstände" inhaltlich nichts geändert haben (BSGE 49, 276, 279f = SozR 2200 § 28 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13).
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 13/82

    Winterbauumlage - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Nebenforderung - Masseschulden

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Der angefochtene Bescheid enthält keine Ermessenserwägungen, so daß er nach §§ 35 Abs. 1 Satz 3, 41 Abs. 1 Nr. 2, 41 Abs. 2, 42 Satz 1 SGB X aufgehoben werden muß (vgl BSG SozR 4100 § 186a Nr. 18).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BSG, 23.11.1992 - 12 RK 23/90
    Zwar hat der Kläger zu Recht darauf hingewiesen, daß der Katalog von § 59 KO ebenso wie derjenige von § 61 KO als in sich geschlossenes System einer Erweiterung durch Auslegung gar nicht oder allenfalls in ganz engen Grenzen zugänglich ist (zu § 61 KO insbesondere Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 65, 182, 191).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auch der 12. Senat des BSG ist bereits im Rahmen einer Beitragsstreitigkeit von der Verwaltungsaktqualität einer Mahngebührenfestsetzung nach § 19 Abs. 2 VwVG ausgegangen (BSG Urteil vom 23.11.1992 - 12 RK 23/90 - SozR 3-7910 § 59 Nr. 1 S 4) .
  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

    Für eine solche Auslegung vermißte das BSG jedoch eindeutige Hinweise im Wortlaut und in der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (BSG SozR 4230 § 3 Nr. 1 unter Bezugnahme auf BSGE 32, 263, 267 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO; neuerdings bestätigt in BSG, Urteil vom 23. November 1992 - SozR 3-7910 § 59 Nr. 1).
  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 22 ZB 13.250

    Gebühren für die Tätigkeit von Bezirksschornsteinfegermeistern nach der bis

    Stützen kann sich die Auffassung, dass die Gebühr nach der Nummer 5.16 der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung sowohl bei der ersten als auch bei einer zweiten und dritten Mahnung anfiel, außerdem auf den Umstand, dass das Bundessozialgericht im Urteil vom 23. November 1992 (12 RK 23/90 - juris Rn. 15) die auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 Satz 1 VwVG erfolgte Erhebung von Mahngebühren für zwei Mahnungen ausdrücklich als rechtmäßig bezeichnet hat.
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