Rechtsprechung
BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ingenieur-Begriff nach AAÜG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenversicherung - Anwartschaft - Versorgungsanspruch - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungssystem - Altersversorgung - Altersversorgung der Intelligenz - Ingenieur - Techniker - DDR - Einigungsvertrag
- Judicialis
SGG § 193
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen Intelligenz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 24 (Kurzinformation)
Zugehörigkeit zum Altersversorgungssystem der technischen Intelligenz
- nomos.de , S. 60 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§§ 5 ff. AAÜG; DDR-VersO über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz … v. 17.8.1950; 2. DB v. 24.5.195... 1 § 1; § 1 Abs. 2 VO über die Führung der Berufsbezeichnung »Ingenieur« v. 12.4.1962
Rentenüberleitung/Zusatzversorgungssystem/Altersversorgung der technischen Intelligenz/Diplom-Ingenieur-Ökonom
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 60 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§§ 5 ff. AAÜG; DDR-VersO über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz … v. 17.8.1950; 2. DB v. 24.5.195... 1 § 1; § 1 Abs. 2 VO über die Führung der Berufsbezeichnung »Ingenieur« v. 12.4.1962
Rentenüberleitung/Zusatzversorgungssystem/Altersversorgung der technischen Intelligenz/Diplom-Ingenieur-Ökonom
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 17.07.2000 - 10 RA 450/99
- BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Papierfundstellen
- NJ 2001, 615 (Ls.)
Wird zitiert von ... (170) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R
Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Einzig das Urteil vom 23. Juni 1998 (B 4 RA 61/97 R) enthalte eine verwertbare Aussage zu Fällen ohne erteilte Versorgungszusage; der dort geforderte Vertrauenstatbestand könne sich heute nicht rückschauend, sondern nur nach dem damals geltenden DDR-Versorgungsrecht bestimmen.Hier treffen die §§ 5 bis 8 AAÜG Spezialregelungen zu den Rechtsbegründungs- und Wertbestimmungsregelungen des SGB VI, soweit Beschäftigungen oder Tätigkeiten und die Verdienste hieraus für den Wert der SGB VI-Berechtigung Bedeutung haben sollen, für die in der DDR ein (in den Anlagen 1 oder 2 zum AAÜG benanntes) Versorgungssystem eingerichtet worden war (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).
Daneben ist eine "Versorgungsanwartschaft" nach den Regelungen des EinigVtr auch noch bei Positionen anzunehmen, aufgrund deren (ohne erteilte Versorgungszusage) mit einer Bewilligung eines "Versorgungsanspruchs" zum 1. Juli 1990 gerechnet werden durfte, falls der Leistungsfall bis Ende Juni 1990 eintrat oder eingetreten wäre (Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).
Für den dieser Fallgruppe zugehörenden Sonderfall, daß die versorgungsbegründende Beschäftigung unter Beitragserstattung aufgegeben wurde, enthält § 5 Abs. 3 AAÜG für die Wertermittlung nach dem SGB VI die Anweisung, jedenfalls den in der Sozialpflichtversicherung der DDR versichert gewesenen Verdienst zugrunde zu legen (vgl im einzelnen Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).
Damit ergibt sich gleichzeitig, daß fiktive Pflichtbeitragszeiten iS von § 5 Abs. 1 AAÜG sowie Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nach § 8 AAÜG festzustellen und auf dieses im Rentenbewilligungsverfahren die Beitragsbemessungsgrenzen der §§ 6 und 7 AAÜG sogar dann anzuwenden sind, wenn die Beschäftigung oder Tätigkeit in der DDR zwar ihrer Art nach von einem Versorgungssystem iS der Anlage 1 des AAÜG erfaßt war, aus diesem aber kein Versorgungsanspruch und keine Versorgungsanwartschaft, die hätte überführt werden können, bestanden hat (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R
Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Keineswegs ist jedoch eine Versorgungszusage eine in jedem Fall notwendige Grundlage für den Anspruch auf Feststellung der Zeiten der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem sowie der Arbeitsentgelte gemäß § 2 Abs. 2, 3, 5, § 6 Abs. 1 AAÜG (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 Satz 10).Vielmehr kommen die §§ 5 bis 8 AAÜG unabhängig von einer Versorgungszusage immer dann zur Anwendung, wenn im fraglichen Zeitraum eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt worden ist, derentwegen (ggf erst zu einem späteren Zeitpunkt und generell) eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (SozR 3-8570 § 5 Nr. 3).
Die auf umfassende "Sichtung und Reinigung" angelegte Zielsetzung des AAÜG rechtfertigt es demgemäß auch, den Geltungsbereich des AAÜG über die Inhaber einer konkreten Versorgungszusage hinaus (vgl Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 und 4) auf diejenigen zu erstrecken, die aus der Sicht des Bundesrechts als ehemalige Inhaber einer Anwartschaft dem Kreis potentiell unabhängig von Arbeit und Leistung Begünstigter unverändert zuzuordnen sind.
Bereits dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 AAÜG läßt sich das Erfordernis einer Versorgungszusage als Tatbestandsmerkmal für eine "Zeit der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem" von vornherein für keine von der Vorschrift erfaßte Fallgestaltung entnehmen (Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 und 4).
Seine Bestätigung findet dieses Verständnis der Norm in § 5 Abs. 2 AAÜG, nach dem als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem sogar solche Zeiten gelten, die "vor Einführung eines Versorgungssystems in der Sozialpflichtversicherung oder in der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zurückgelegt worden sind, wenn diese Zeiten, hätte das Versorgungssystem bereits bestanden, in dem Versorgungssystem zurückgelegt worden wären"; damit sind nämlich Zeiten einer Beschäftigung, für die ein Versorgungssystem erst später eingeführt wurde, auch "Zeiten der Zugehörigkeit", obwohl sie notwendig vor jeder Versorgungszusage für dieses (oder "Zugehörigkeit" zu diesem) System zurückgelegt wurden (Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 3).
- BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R
Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Eine "DDR-Versorgungszusage" "gilt" zwar als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X gemäß Art. 19 Satz 1 EinigVtr (vgl Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885) mit ihrem objektiven Erklärungsinhalt und in dessen Umfang "fort" (vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = ASP 2000, 69 = NJ 2000, 670) und ist daher stets hinreichende Grundlage für die Überführung einer Anwartschaft sowie damit mittelbar auch ihrer Bewertung nach Bundesrecht; ist folglich eine derartige Versorgungszusage im Einzelfall vorhanden, bedarf es daher insoweit auch keiner Feststellungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einem der lediglich abstrakt begünstigten Personenkreise mehr (zu Zeiträumen vor Erteilung einer Versorgungszusage vgl etwa Urteile des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = NJ 2000, 670 und vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526).Liegt - wie hier für den streitigen Zeitraum - ein einschlägiger Verwaltungsakt (Versorgungszusage; Bewilligung eines Rechts auf Versorgung) nicht vor, beantwortet sich die Frage nach der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem - wie dargelegt - nach denjenigen Gegebenheiten der DDR, an die das AAÜG anknüpft, dh im Falle des § 5 Abs. 1 AAÜG nach den Texten der in den Anlagen 1 und 2 zum AAÜG aufgelisteten und damit insoweit als bundesrechtlich relevante Fakten (nicht etwa Normen; vgl Urteil des Senats vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526) anerkannten Versorgungsordnungen; diese werden ggf ergänzt durch sonstige einschlägige und in Übereinstimmung hiermit ergangene abstrakt-generelle Vorgaben von zuständigen Stellen der früheren DDR (insbesondere Durchführungsbestimmungen; vgl Urteil des Senats vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, ZAP-Ost EN Nr. 163/98 = SGb 1998, 526).
Die Bedeutung dieser Texte ist ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und nach dem dargestellten Sinn und Zweck des § 5 AAÜG zu bestimmen, während es insbesondere zur Vermeidung einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen auf die praktische Durchführung im Einzelfall und die ihr jeweils zugrundeliegende Auslegung der Versorgungsordnungen seitens der DDR nicht ankommt (Urteile des Senats vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R und vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R).
Ebenso ist unerheblich, ob und wie die DDR ihre Entscheidung im Einzelfall praktisch auf die Auslegung der Versorgungsordnungen gestützt hat (Urteil des Senats vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526).
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Anders als im erstgenannten Fall der Inhaber von Rechten und Ansprüchen nur in der Sozialpflichtversicherung und Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR bedarf es nämlich nach der Wertung des Bundesrechts bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- und Sonderversorgungssystem einer besonderen "Sichtung und Reinigung" (…vgl exemplarisch SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 3), um den vielfältigen Unsicherheiten in diesem Bereich Rechnung zu tragen und insbesondere Entgelte erst nach Aussonderung eventuell unabhängig von Arbeit und Leistung aufgrund sachfremder politischer Begünstigung erworbener Bestandteile in die bundesdeutsche Bewertung einzustellen (vgl etwa Urteile des Senats in BSGE 72, 50, 61 und SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 3).Der Begriff der "Überführung" beschränkt sich nämlich von vornherein keineswegs auf einen bloßen Austausch des Verpflichteten bei ansonsten unveränderten Verhältnissen, sondern betrifft mit dem umfassenden Anpassungsvorbehalt bezüglich Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der Ansprüche und Anwartschaften in EinigVtr Nr. 9 von Anfang an gerade den substantiellen Gehalt des zu Erbringenden und seiner rechtlichen Grundlagen selbst, das sich - nach Überführung und Novation - nunmehr notwendig allein nach den bestimmenden Merkmalen des bundesdeutschen Rentenversicherungsrechts und seiner Grenzen bestimmt (stRspr seit BSGE 72, 50).
Dagegen bleibt für die Zwecke des Bundesrechts außer Betracht, ob und warum es ggf im Einzelfall trotz Zugehörigkeit zur Gruppe der Begünstigten in der DDR nicht zu einer Versorgungszusage gekommen ist: Hinreichend für die Anwendung des Sichtungs- und Reinigungsprogramms ist im Sinne seiner größtmöglichen Wirksamkeit nämlich bereits die sich bei nachträglicher Beurteilung aus Anlaß der Anwendung von Bundesrecht ergebende Zugehörigkeit zu einer potentiell sachwidrig begünstigten Personengruppe nach abstrakten Merkmalen (stRspr seit BSGE 72, 50) und nicht erst der konkrete Zuordnungsakt durch die zuständigen Stellen der DDR.
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R
Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Eine "DDR-Versorgungszusage" "gilt" zwar als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X gemäß Art. 19 Satz 1 EinigVtr (vgl Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990, BGBl II S 885) mit ihrem objektiven Erklärungsinhalt und in dessen Umfang "fort" (vgl Urteil des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = ASP 2000, 69 = NJ 2000, 670) und ist daher stets hinreichende Grundlage für die Überführung einer Anwartschaft sowie damit mittelbar auch ihrer Bewertung nach Bundesrecht; ist folglich eine derartige Versorgungszusage im Einzelfall vorhanden, bedarf es daher insoweit auch keiner Feststellungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einem der lediglich abstrakt begünstigten Personenkreise mehr (zu Zeiträumen vor Erteilung einer Versorgungszusage vgl etwa Urteile des Senats vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R, SGb 2000, 540 = NJ 2000, 670 und vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, D-spezial 1998, 8 = SGb 1998, 526).Die Bedeutung dieser Texte ist ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) und nach dem dargestellten Sinn und Zweck des § 5 AAÜG zu bestimmen, während es insbesondere zur Vermeidung einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen auf die praktische Durchführung im Einzelfall und die ihr jeweils zugrundeliegende Auslegung der Versorgungsordnungen seitens der DDR nicht ankommt (Urteile des Senats vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R und vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99 R).
- BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95
Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Das Bundesrecht teilt die Bewertung rentenrechtlicher Rechte und Ansprüche in strikt voneinander zu trennende Verfahren auf (vgl zum Verhältnis von Entgelt- und Bewilligungsbescheid Urteile des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 Satz 5 und SozR 3- 2600 § 307b Nr. 5): Gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG hat zunächst in einem dem Rentenfeststellungsverfahren vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen Verfahren der Versorgungsträger einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Werts der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein können; dabei handelt es sich ua (vgl zusammenfassend zum möglichen Inhalt des nach § 8 AAÜG erlassenen Bescheides etwa Urteil des Senats vom 4. August 1998, B 4 RA 74/96 R, D-spezial 1998, 8 = ZfS 1998, 309) um die Zeiten der sog Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem (§ 5 Abs. 1 Satz 1 AAÜG) und die Höhe des aus der vom Versorgungssystem erfaßten Beschäftigung oder Tätigkeit erzielten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens (§ 6 Abs. 1 AAÜG) iS von §§ 14, 15 SGB IV. Damit haben die Versorgungsträger im Einzelfall wegen ihrer aus der Funktionsnachfolge erlangten besonderen Qualifikation versorgungsspezifische Tatsachen festzustellen, die nach den §§ 5 bis 8 AAÜG für die spätere Entscheidung des RV-Trägers über die Höhe der SGB VI-Rente rechtserheblich sind.Demgegenüber ist die endgültige rechtliche Entscheidung über die Entstehung eines Rechts auf Rente, seinen monatlichen (Geld-)Wert, seine Rechtsnatur, seinen Beginn und seine Dauer (und damit auch ua die Entscheidung, welcher Verdienst den Pflichtbeitragszeiten konkret zugrunde zu legen ist) allein dem Rentenversicherungsträger vorbehalten (Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 Satz 6).
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96
Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Mit dem AAÜG hat der Gesetzgeber daher entsprechend den - hierdurch modifizierten - Vorgaben in EinigVtr Nr. 9 das Ziel verfolgt, sämtliche Zeiten, in denen Beschäftigungen in der ehemaligen DDR ausgeübt wurden, und für die ihrer Art nach zu irgendeinem Zeitpunkt - abstrakt - Versorgungsansprüche aus einem Zusatz- und Sonderversorgungssystem vorgesehen waren, ab dem 1. Januar 1992 als Pflichtbeitragszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zu übernehmen (BT-Drucks 12/826 und Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 1 Nr. 1 Satz 6 mwN).Die fortbestehende Wirksamkeit eines Verwaltungsakts bzw das Vorliegen eines Vertrauenstatbestandes haben zur Folge, daß die Begünstigten im Bundesrecht, auf das es hier allein ankommt, Rechte nach der zum Zeitpunkt der Geltendmachung bzw der Entstehung des Anspruchs maßgeblichen Rechtslage haben (Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 1 Nr. 1).
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R
Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes - …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Da die bundesdeutschen Rentenversicherungsträger jedoch grundsätzlich nur ihren Versicherten zur Leistung verpflichtet sind (stellvertretend BSGE 9, 67, 72; 82, 64, 66 = SozR 3-2600 § 307a Nr. 11), bedarf es zur bundesdeutschen (Neu-)Begründung und Ausgestaltung von Rechten und Anwartschaften im Rahmen des SGB VI sowie für die Wertbestimmung der (novierten) Berechtigungen nach dessen Grundsätzen jeweils besonderer bundesrechtlicher Grundlagen. - BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R
Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Im Rahmen der damit erforderlichen Sonderregelungen zu den Rechtsbegründungs- und Wertfestsetzungsregelungen in §§ 63 ff SGB VI bestimmt das Bundesrecht zunächst in §§ 248, 256a SGB VI die gleichgestellten Beitragszeiten und die Verdienste, die für Versicherte der Sozialpflichtversicherung der DDR und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung anstelle originär versicherten Einkommens im nachhinein fiktiv sowie allein leistungsrechtlich und zukunftsbezogen relevant als "durch Beiträge versichert" geltendes Individualeinkommen aus Beschäftigung oder Erwerbseinkommen zugrunde zu legen sind (§ 256a SGB VI sowie hierzu BSG in SozR 3-2600 § 256a Nr. 3, 5). - BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
Zugehörigkeitszeiten zur AVI bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der …
Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R
Allein maßgeblich ist vielmehr schon danach weder der Tatbestand einer (für die für die neuesten Versorgungssysteme der DDR ohnehin nur nachträglich fingierbaren) formalen Mitgliedschaft oder einer förmlich festgestellten "Zugehörigkeit" zu einem bestimmten System, sondern zugunsten wie zu Lasten der Berechtigten ("im Guten wie im Schlechten") nur, ob eine tatsächlich ausgeübte Beschäftigung ihrer Art nach (dh abstrakt-generell) zu denjenigen gehörte, derentwegen nach den in den Anlagen 1 und 2 zum AAÜG genannten Texten das jeweilige Versorgungssystem errichtet war, ob sie also in einem dieser Texte aufgelistet ist (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 mwN). - BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R
Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde über Zusage
- BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 74/96 R
Überführungsbescheid - AVI - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage gegen den …
- AG Bremen-Blumenthal, 24.04.1998 - 24 C 67/98
- BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
- LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 4 RA 24/00
Bestandskraft eines Bescheides; Überführte Rente des Beitrittsgebiets; …
Die nachträgliche Einbeziehung des Klägers in ein solches System nebst fingierter Überführung wäre unzulässig (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R).Nach § 5 AAÜG hängt die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nicht notwendig davon ab, ob und wann in der DDR eine Versorgungszusage erteilt worden ist; Zugehörigkeitszeiten liegen auch dann vor, wenn konkret eine entgeltliche Beschäftigung im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ausgeübt worden ist, deretwegen ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung vorgesehen war (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R; U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R; U.v. 30.6.1998 - B 4 RA 11/98 R; U.v. 24.3.1998 - B 4 RA 27/97 R).
Der seinerseits an Art. 3 I GG gebundene Bundesgesetzgeber stellt mit der tatbestandlichen Anknüpfung in diesem Sinne eine sachgerechte und willkürfreie Zuordnung der bundesrechtlichen Rechtsfolgen sicher; umgekehrt nimmt er gleichzeitig in Kauf, dass einerseits Personen in den Geltungsbereich der §§ 5 bis 8 AAÜG einbezogen werden, die in der DDR entgegen dem aus bundesdeutscher Sicht verstandenen Wortlaut der genannten Texte eine Versorgungszusage nicht erhalten haben, während andererseits Personen unberücksichtigt bleiben, obwohl sie in willkürlicher Abweichung hiervon in der DDR möglicherweise in das Versorgungssystem einbezogen worden wären (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R).
Mit dem AAÜG hat der Gesetzgeber daher entsprechend den - hierdurch modifizierten - Vorgaben im Einigungsvertrag (EV) Nr. 9 das Ziel verfolgt, sämtliche Zeiten, in denen Beschäftigungen in der ehemaligen DDR ausgeübt wurden, und für die ihrer Art nach zu irgendeinem Zeitpunkt - abstrakt - Versorgungsansprüche aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem vorgesehen waren, ab dem 1.1.1992 als Pflichtbeitragszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zu übernehmen (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00).
In derartigen Fällen bedarf es keiner Feststellungen hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einem der lediglich abstrakt begünstigten Personenkreise mehr (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00).
Sie beziehen darüber hinaus auch alle Personen in die Gleichstellungsprüfung ein, die zwar keine Versorgungsanwartschaft wirklich hatten, die aber zu irgendeiner Zeit einen Beruf ausgeübt haben, der einem Versorgungssystem im Sinne der Anlagen 1 und 2 zum AAÜG, wie es am 30.12.1991 bestanden hatte, nach dessen abstrakt-generellen Zugehörigkeitskriterien zuzuordnen ist (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00; U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 107/00).
Dagegen bleibt für die Zwecke des Bundesrechts außer Betracht, ob und warum es gegebenenfalls im Einzelfall trotz Zugehörigkeit zur Gruppe der Begünstigten in der DDR nicht zu einer Versorgungszusage gekommen ist (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00; U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 107/00).
Eine solche Versorgungsentscheidung" ist vielmehr schlechthin unzulässig (BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R).
Der Senat schließt sich dem erwähnten Urteil des BSG vom 12.6.2001 (B 4 RA 117/00 R) nach eigener Prüfung an.
Es war zudem ab dem 3.10.1990 nicht mehr möglich, den Kläger nachträglich in das bereits geschlossene Zusatzversorgungssystem einzubeziehen, da die Regelung des EV Nr. 9a) Neueinbeziehungen von diesem Zeitpunkt an ausdrücklich verbot (vgl. auch BSG, U.v. 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R;… Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts - Rentenversicherungsrecht, § 72 Rdnr. 51).
- BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Die Funktion von § 1 AAÜG erklärt sich - wie diejenige der sonstigen Normen dieses Gesetzes und der hieran anknüpfenden Regelungen des SGB VI - aus der Notwendigkeit, für Personen wie den Kläger, die im streitigen Zeitraum originäre rentenrechtliche Zeiten im bundesdeutschen System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zurückgelegt haben, Rechte und Anwartschaften im Rahmen des SGB VI sowie für die Wertbestimmung der (novierten) Berechtigungen nach dessen Grundsätzen durch besondere bundesrechtliche Grundlagen neu zu begründen (BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 6, Juris RdNr 17) .Dieser eigenständige und besondere Zweck des Bundesrechts bestimmt den Geltungsbereich des AAÜG und ein Verständnis der "Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem", das es ermöglicht, alle auch nur potentiell Begünstigten - umgekehrt aber auch nur diese - in das besondere Verfahren einzubeziehen (zu alledem BSG Urteil vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 6, Juris RdNr 18) .
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von …
Aber auch zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2001 (SozR 3-8570 § 5 Nr. 6) stehen die mit den Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen nicht in einem als Willkür zu qualifizierenden Widerspruch.
- BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 47/05 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Ein Ingenieurökonom erfüllte die sachliche Voraussetzung der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, wenn er im Rahmen seines Berufsbilds beschäftigt und nicht berufsfremd eingesetzt war; eine ingenieurtechnische Beschäftigung war nicht erforderlich (Fortführung BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R = SozR 3-8570 § 5 Nr. 6).Das BSG habe in seinem Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R (SozR 3-8570 § 5 Nr. 6) dazu festgestellt, dass diese dann erfüllt sei, wenn Aufgaben wahrgenommen würden, welche die Kenntnisse und Tätigkeiten eines Diplom-Ingenieurökonomen erforderten.
§ 1 Abs. 2 Ing VO-DDR bestimmte ausdrücklich, dass auch "Ingenieurökonomen" - wie der Kläger - bezüglich der Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" den Ingenieuren gleichgestellt waren (hierzu schon: BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 41; zur Bedeutung des § 1 Ing VO-DDR für den Sprachgebrauch der DDR am 30. Juni 1990: BSG…, Urteil vom 16. März 2006 - B 4 RA 29/05 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 9 RdNr 25 ff).
Der Senat hat es in seinem Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 41 für ausreichend erachtet, dass der "Ingenieurökonom" Aufgaben erfüllen müsse, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprächen; er müsse also im Rahmen seines Berufsbilds beschäftigt gewesen sein und dürfe nicht berufsfremd eingesetzt gewesen sein.
- BSG, 27.06.2019 - B 5 RS 2/18 R
Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR - …
Die Bedeutung dieser Texte ist ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien, insbesondere unter Beachtung ihres Wortlauts zu bestimmen, während es weder auf das Verständnis der Staatsorgane der früheren DDR noch deren Verwaltungspraxis bzw ihrer praktischen Durchführung im Einzelfall ankommt (vgl nur BSG Urteile vom 30.6.1998 - B 4 RA 11/98 R - juris RdNr 11 und vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 39 f = juris RdNr 24) . - BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 17/07 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Setzt die Wahrnehmung der konkreten Arbeitsaufgabe solche beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, wie sie bei dem Studium bzw der Ausbildung zu einem Beruf iS des § 1 Abs. 1 der 2. DB erworben werden, ist die sachliche Voraussetzung regelmäßig erfüllt (vgl BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 41;… BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 12 RdNr 19); während sie bei einem im Wesentlichen berufsfremdem Einsatz regelmäßig nicht erfüllt ist (…BSG aaO). - BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 25/07 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Diese seien durch sonstige einschlägige abstrakt-generelle Vorgaben, insbesondere durch die 2. DB zur VO-AVItech zu ergänzen (vgl nur BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6) .Personen mit diesen Berufsbezeichnungen waren diesbezüglich den Ingenieuren gleichgestellt (vgl auch BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6; das vom Kläger als Beleg für das Gegenteil angeführte Urteil des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt vom 16.2.1965 - 8 BA 2/65 - Neue Justiz 1965, S 133, betrifft nicht die Einbeziehung von Ingenieurökonomen in die AVItech, sondern arbeitsrechtliche Fragen zur Höhe der Vergütung) .
Nach allem bleibt es - auch unter Berücksichtigung des weiteren klägerischen Vorbringens, auf das der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit nicht weiter eingeht, und der vom Kläger vorgelegten Materialien - bei den Maßstäben, die das BSG zur Nichteinbeziehung von Diplom-Chemikern in nunmehr stRspr entwickelt hat (vgl BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6;… SozR 3-8570 § 1 Nr. 8; BSG, Urteil vom 10.4.2002 - B 4 RA 32/01 R ).
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in …
Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob am 30. Juni 1990, zum Zeitpunkt der Schließung der Versorgungssysteme (am 1. Juli 1990), eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) komme es für die AVItech auf die in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB genannten Berufsqualifikationen mit den entsprechenden Titeln an. - BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R
Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - …
Insoweit geht der Geltungsbereich des § 5 AAÜG weit über den des § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus, weil zB ein 1991 wirklich Versorgungsberechtigter aus dem Versorgungssystem "A", der in den 60er Jahren eine Beschäftigung verrichtet hatte, die damals von keinem Versorgungssystem erfaßt war, nach § 5 AAÜG hieraus gleichwohl als "Zugehörigkeitszeiten" gleichgestellte Pflichtbeitragszeiten erhält, falls diese Art von Beschäftigung ihrer Art nach einem später eingeführten Versorgungssystem "B" (oder "A") zugehörte (dazu zuletzt BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6). - LSG Sachsen, 14.01.2002 - L 4 RA 18/01
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen …
- VG Potsdam, 18.11.2014 - 11 K 4205/13
Berufliche Rehabilitierung
- BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 207/01
Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen …
- BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB …
- BSG, 14.03.2019 - B 5 RS 1/18 R
Antragstellung als Voraussetzung für die Einbeziehung in eine freiwillige …
- BSG, 19.11.2009 - B 13 RS 61/09 B
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/07 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 7/11 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 8/14 R
Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR - …
- LSG Thüringen, 10.10.2005 - L 6 RA 543/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R
Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 6/14 R
Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - L 4 R 164/07
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Thüringen, 19.10.2005 - L 6 RA 543/04
Anforderungen an die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bezüglich einer zusätzlichen …
- LSG Sachsen, 14.08.2002 - L 4 RA 144/02
Anspruch auf die Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - L 22 R 171/08
Gesetzliche Rentenversicherung - Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 19.07.2005 - L 4 RA 482/04
Sachliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 5/14 R
Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 R 1648/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BVerwG, 25.01.2018 - 3 C 3.16
Voraussetzungen für die Einbeziehung politischer Verfolgter in die …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 4 R 1/11
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (Zusatzversorgungssystem …
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 206/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1494/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 4 R 346/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 136/05
- LSG Sachsen, 11.09.2002 - L 4 RA 165/02
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 25/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 10.03.2020 - L 7 R 646/19
- LSG Brandenburg, 03.06.2003 - L 2 RA 104/01
Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Erwerb von …
- BSG, 01.06.2015 - B 5 RE 31/14 B
Verjährung von Pflichtbeiträgen; Verfahren über die Nachversicherung; Zweck eines …
- LSG Brandenburg, 14.05.2002 - L 2 RA 2/01
- BSG, 18.03.2009 - B 13 RS 101/08 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2007 - L 1 R 666/06
Berechtigung zur Führung eines Ingenieurstitels als Voraussetzung für einen …
- BSG, 05.09.2007 - B 4 RS 17/07 R
Bestehen einer Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" als Voraussetzung …
- BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 47/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 6/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Berlin, 08.06.2004 - L 12 RA 48/02
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 1 R 47/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Thüringen, 27.02.2002 - L 6 RA 588/01
- SG Berlin, 24.02.2003 - S 7 RA 7335/02
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Feststellung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 53/05
Robotron Vertrieb Berlin
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 314/07
Zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 4 R 1478/06
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 31 R 387/08
Altersversorgiung der technischen Intelligenz; VEB Chemiefaser Kombinat …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 21 RA 231/03
Gesetzliche Rentenversicherung - Zeiten der Zugehörigkeit zu einem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2010 - L 31 R 818/08
AVItech - Vereinigung volkseigener Betriebe - VVB - Kombinat - Abgrenzung
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 4 R 1694/05
Zusatzversorgung der technischen Intelligenz; Stichtag 30.06.1990; Umwandlung des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 21 RA 179/03
Gesetzliche Rentenversicherung - Zeiten der Zugehörigkeit zu einem …
- SG Leipzig, 29.07.2004 - S 4 RA 63/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 4 R 778/06
Keine Rückwirkung der Versorgungszusage auf Zeiten vor ihrer Wirksamkeit; VEB …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 4 R 1054/06
Zusatzversorgung; betriebliche Voraussetzungen (volkseigener Produktionsbetrieb); …
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - L 1 R 34/05
Objektive Willkür bei der Verzögerung und dem Unterlassen von Versorgungszusagen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 R 13/06
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 21.10.2005 - L 4 RA 142/01
Voraussetzung für die Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 1171/11
Krankenschwester - Altersversorgung der Intelligenz an medizinischen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 435/07
Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2008 - L 16 R 555/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
Altersversorgung techn. Intelligenz; Produktion; Instandsetzung; Landtechnik; MAS
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 1142/05
Anwartschaft aufgrund einer Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen …
- LSG Sachsen, 21.06.2005 - L 4 RA 341/04
Zugehörigkeit des Konsortiums Investkomplex Handel, Hauptauftraggeber zur …
- LSG Thüringen, 27.03.2012 - L 6 R 429/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2009 - L 4 R 878/06
Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkungsverfahren - Zugehörigkeit zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - L 3 R 1682/05
Feststellung weiterer Pflichtbeitragszeiten nach § 5 Abs. 1 AAÜG bei vorliegender …
- LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RA 254/04
Feststellung der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Pflicht des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 458/12
Zusatzversorgung technische Intelligenz - Ingenieurschule für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech; betriebliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - L 17 R 1864/05
Zugehörigkeit zur Altersvorsorgung der technischen Intelligenz; AVItech; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 4 R 1651/05
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz; betriebliche …
- LSG Sachsen, 09.12.2003 - L 4 RA 337/03
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der …
- LSG Sachsen, 30.08.2016 - L 5 RS 846/15
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 1746/06
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und …
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.07.2010 - L 1 R 245/08
Erweiterung des vom AAÜG ab 1991-08-01 erfassten Personenkreis
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1367/08
Institut für Wasserwirtschaft; wissenschaftliche Einrichtung im Sinne des § 6 …
- LSG Sachsen, 24.04.2007 - L 4 R 291/06
Zugehörigkeit eines Fachingenieurs für sozialistische Betriebswirtschaft in der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2005 - L 1 RA 118/01
Betriebliche Voraussetzung der VEB Robotron Vertrieb Berlin für die Zugehörigkeit …
- LSG Brandenburg, 06.10.2004 - L 2 RA 230/03
Anspuch auf Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Sachsen, 15.04.2011 - L 7 RS 122/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 31 R 25/08
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - persönliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1075/06
Zusatzversorgung - wissenschaftliche Mitarbeiter - AVI-wiss - Zentralinstitut für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 3 R 1695/06
Akademie der Wissenschaften der DDR zu Berlin; Zentralinstitut für …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - L 12 RA 97/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 27.02.2007 - L 4 R 898/05
Zugehörigkeit eines Ingenieurs zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 497/03
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, …
- SG Cottbus, 14.07.2005 - S 13 RA 1135/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 R 54/10
Zusätzliche Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1235/07
Zusatzversorgung der technischen Intelligenz; persönliche Voraussetzungen; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
Zusatzversorgung der wissenschaftlichen Intelligenz; keine obligatorische …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 R 35/05
Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 22 R 210/05
Begriff des volkseigenen Produktionsbetriebs bei der zusätzlichen …
- SG Dresden, 21.10.2003 - S 14 RA 882/02
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 …
- LSG Bayern, 24.11.2021 - L 13 R 326/21
Rentenversicherung: Begriff des Produktionsbetrieb der Industrie oder des …
- LSG Sachsen, 22.07.2014 - L 5 RS 636/13
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 41/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für freischaffende bildende …
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2010 - L 31 R 38/08
Ingenieurbüro für Geflügelwirtschaft; Abgrenzung des Ingenieurbüros zum …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 8 R 1544/06
Vorsitzender der Arbeiter- und Bauern-Inspektion (ABi); keine Arbeitsaufgabe im …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - L 21 RA 259/04
Überführung von Anwartschaften aus Versorgungssystemen des Beitrittsgebietes in …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 26.06.2023 - B 5 RS 6/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 02.02.2021 - B 5 RS 10/21 B
Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der …
- LSG Sachsen, 05.01.2015 - L 5 RS 202/14
Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der Pädagogen in Einrichtungen der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 21 R 129/08
Staatliche Energieinspektion (SEI); Zentrale Energiekommission beim Ministerrat; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2008 - L 1 R 568/06
- SG Dresden, 26.07.2004 - S 14 RA 567/01
Bestimmung von Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1 …
- LSG Sachsen, 07.12.2020 - L 7 R 278/20
- LSG Sachsen, 05.07.2016 - L 5 RS 440/15
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2012 - L 12 R 711/08
Zusatzversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung - …
- LSG Sachsen, 04.09.2012 - L 5 RS 140/12
Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - L 12 RA 69/03
Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- LSG Sachsen, 26.04.2005 - L 4 RA 391/03
Zur Frage der Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Akzeptierung des …
- LSG Berlin, 09.08.2004 - L 16 RA 134/03
Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
- LSG Thüringen, 18.03.2004 - L 2 RA 418/02
Anspruch auf Einbeziehung in ein Zusatzversorgungssystem; Obligatorisch …
- LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RA 58/01
Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz; Volkseigene und …
- LSG Berlin, 14.01.2003 - L 16 RA 41/02
Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Meister der volkseigenen Industrie für …
- LSG Sachsen, 27.01.2022 - L 7 R 71/21
- LSG Sachsen, 29.03.2016 - L 5 RS 145/14
Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur …
- LSG Sachsen, 28.04.2015 - L 5 RS 296/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Sachsen, 22.03.2011 - L 5 R 312/08
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - L 1 RA 208/05
- SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 1137/02
Anspruch einer Industrieökonomin auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2005 - L 22 RA 358/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 01.03.2005 - L 4 RA 539/04
Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einer zusätzlichen …
- LSG Brandenburg, 15.04.2003 - L 2 RA 194/01
Feststellung bestimmter Zeiten als weitere Zeiten der Zugehörigkeit zu einem …
- LSG Sachsen, 03.06.2019 - L 5 R 618/18
Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung …
- LSG Sachsen, 17.03.2015 - L 5 RS 202/12
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- BSG, 08.07.2009 - B 13 RS 37/09 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - L 12 R 1327/05
Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
- BSG, 03.07.2008 - B 4 RS 28/08 B
- LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02
Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zum …
- LSG Sachsen, 11.11.2002 - L 4 RA 195/01
- LSG Sachsen, 09.10.2002 - L 4 RA 195/01
Anerkennung von Zeiten einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- BSG, 04.12.2013 - B 5 RS 42/13 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2011 - L 1 R 263/10
- BSG, 16.11.2010 - B 5 RS 43/10 B
- LSG Berlin, 14.06.2004 - L 16 RA 124/03
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Sachsen, 26.11.2002 - L 4 RA 198/02
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2008 - L 1 RA 294/05
- LSG Sachsen, 08.01.2003 - L 4 RA 136/02
- LSG Thüringen, 12.05.2011 - L 3 R 288/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - L 21 R 1522/08
- BSG, 24.03.2009 - B 13 RS 99/08 B
- BSG, 23.12.2008 - B 13 RS 92/08 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2005 - L 1 RA 154/05
- SG Stuttgart, 30.09.2005 - S 5 R 965/05
Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen …
- LSG Berlin, 12.03.2004 - L 16 RA 94/03
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; …
- LSG Thüringen, 17.12.2020 - L 2 R 703/17
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 1 R 191/10
- LSG Bayern, 21.10.2010 - L 14 R 266/07
- BVerwG, 03.02.2016 - 3 C 3.16
Voraussetzungen für die hypothetische Einbeziehung politisch Verfolgter in ein …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - L 12 R 306/08
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - L 5 R 4677/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2006 - L 1 RA 128/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 12 R 1986/05
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - L 12 R 1175/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2007 - L 1 R 633/05