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   BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R   

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https://dejure.org/2001,899
BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R (https://dejure.org/2001,899)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R (https://dejure.org/2001,899)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - B 1 KR 1/00 R (https://dejure.org/2001,899)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich - Arbeitstrainingsbereich - Versicherungspflicht - Ausbildungsgeld - Arbeitsentgelt - Krankengeldanspruch - Lohnersatzfunktion - Beschäftigung - Taschengeld - Versicherungskonkurrenz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Versicherungspflicht der Behinderten in Werkstätten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 102/78

    Behinderter - Krankengeldanspruch

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R
    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus dem Urteil des BSG vom 25. Juli 1979 (BSGE 48, 283 = SozR 2200 § 182 Nr. 50) nichts anderes.
  • BSG, 11.06.1980 - 12 RK 34/78

    Versicherungspflicht nach dem SVBehindertenG

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte schon zu dem früheren Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter (SVBehindertenG) vom 7. Mai 1975 (BGBl I 1061), das in seinem § 1 Abs. 1 Satz 1 die Versicherungspflicht der in Behindertenwerkstätten Beschäftigten vergleichbar den jetzigen § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI geregelt hatte, entschieden, daß darin Sonderregelungen für die genannten Einrichtungen zu sehen sind, die als speziellere Normen nach den für eine Gesetzeskonkurrenz geltenden Grundsätzen die allgemeinen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Versicherungspflicht der Rehabilitanden verdrängen (Urteil des 12. Senats vom 11. Juni 1980 - SozR 5085 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auch kommen als Zweck des Ausbildungsgelds eine "fürsorgerische Leistung mit Taschengeldcharakter" (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 21) und eine damit beabsichtigte Stärkung der Motivation zur Aufnahme oder Fortsetzung der Ausbildung (BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 1) weder in den maßgebenden Bestimmungen, noch in der Gesetzesbegründung oder sonst unzweideutig zum Ausdruck.

    Die Maßnahme soll den behinderten Menschen also erst befähigen, eine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu erbringen und in den Arbeitsbereich der Werkstatt (oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) überzuwechseln (BSGE 73, 83, 88 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 5 S 15; BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 17) ; sie hat nach Inhalt und Zielsetzung ausschließlich rehabilitativen Charakter ( BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 20) .

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Der aufgezeigte Grundsatz hat auch insoweit Ausdruck im Gesetz gefunden, als § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V diejenigen Versichertengruppen pauschal vom Anspruch auf Krankengeld ausschließt, die mangels einer entgeltlichen Tätigkeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einbüßen (zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f).

    Denn bereits darin wird unter Hinweis auf vorangegangene Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19) betont, dass die Bindung des Krankengeldes an das Lohnersatzprinzip allenfalls bei der Frage des Anspruchsgrundes und nicht bei der Bestimmung der Leistungshöhe in den Hintergrund treten könne; trotz dieser Lockerung der Entgeltersatzfunktion führe ein völliges Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall zum Ausschluss des Krankengeldanspruchs.

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Dem steht indessen die Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes entgegen (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -, BSGE 92, 260 ff = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1 sowie Urteil vom selben Tag - B 1 KR 31/02 R, ferner bereits BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f), an der er festhält.

    Da der Versicherte R. solche positiven Einkünfte in der maßgeblichen Bemessungszeit nicht erzielt hatte, scheidet ein Krankengeldanspruch schon deshalb aus (zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f, sowie ausführlich Urteil des Senats vom 30. März 2004, BSGE 92, 260, 261 ff = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1).

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