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   BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84   

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https://dejure.org/1986,85
BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 9a RVi 2/84 (https://dejure.org/1986,85)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - Dauerleiden - Nachweis einer Schädigungsfolge - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 58
  • MDR 1986, 788
  • SozR 3850 § 51 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (427)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Die Revision hat weder einen entsprechenden Beweiswürdigungsfehler-(S 128 Abs. 1 Satz 1 SGG) noch die Verletzung der Amtsaufkläruhgspflicht dadurch, daß das LSG kein weiteres' medizinisches Gutachten eingeholt hat ($ 103 SGG), rügen können (5 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; BSGE 1, 91 ff, 150 ff; 2, 84 ff; SozR Nrn 7 und 1" zu 5 103 SGG; Nrn 64 und 81 zu S 162 SGG; Nr. 28 zu 5 164sec).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Wahrscheinlichkeit genügen, die ernste, vernünftige Zweifel ausschließt (BSGE 32, 207; 35, 9; 45, 285 f; 40, 23, 27 : SozR 4100 5 79 Nr. 2).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Sie wird in der Kriegsopferversorgung als "Schädigungsfolge" bezeichnet; diese muß durch eine "gesundheitliche Schädigung" verursacht sein, und diese muß auf eine wéhrdienst- oder sonstwie kriegsbedingte "schädigende EinWirkung" (insbesondere Verletzung oder Infektion) ursächlich zurückzuführen sein (% 1 Abs. 1 bis 3 Satz 1 BVG; vgl auch $5 80 und 81 Soldatenversorgungsgesetz; BSGE 41, 70, 71, 73 : SOZR 3100 % 30 Nr. 11; BSGE 41, 80, 83, 84 : SOZR 3100 S 35 Nr. 2).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    spricht, wenn die für den Zusammenhang sprechenden Umstände mindestens deutlich überwiegen (BSGE 32, 203, 209 : SozR Nr. 15 zu $ 1263 RVO aF; BSGE Ä5, 1, 9 f : SozR 3900 S 40 Nr. 9; BSGE HS, 285, 286 ff : SozR 2200 5 548 Nr. 39).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
    Sie wird in der Kriegsopferversorgung als "Schädigungsfolge" bezeichnet; diese muß durch eine "gesundheitliche Schädigung" verursacht sein, und diese muß auf eine wéhrdienst- oder sonstwie kriegsbedingte "schädigende EinWirkung" (insbesondere Verletzung oder Infektion) ursächlich zurückzuführen sein (% 1 Abs. 1 bis 3 Satz 1 BVG; vgl auch $5 80 und 81 Soldatenversorgungsgesetz; BSGE 41, 70, 71, 73 : SOZR 3100 % 30 Nr. 11; BSGE 41, 80, 83, 84 : SOZR 3100 S 35 Nr. 2).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Es geht dabei nicht um die Ablösung der für das Sozialrecht kennzeichnenden individualisierenden und konkretisierenden Kausalitätsbetrachtung durch einen generalisierenden, besondere Umstände des Einzelfalls außer Betracht lassenden Maßstab, sondern um die Bekräftigung des allgemeinen beweisrechtlichen Grundsatzes, dass die Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen muss (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9; BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31 = SGb 1988, 506 mit Anmerkung von K. Müller; BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, III RdNr 47, 57; Rauschelbach, MedSach 2001, 97; Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 2.3.4.3, S 146).
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Denn es ist ein allgemeiner Grundsatz des Beweisrechts, dass die Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen muss (vgl BSG Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 17 unter Hinweis ua auf BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9 = BSGE 60, 58; BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31; BSG SozR 3-3850 § 52 Nr. 1).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Es müssen eine unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG - ua zB öffentliche Empfehlung durch eine zuständige Landesbehörde - erfolgte Schutzimpfung , der Eintritt einer über eine übliche Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, also eine Impfkomplikation , sowie eine - dauerhafte - gesundheitliche Schädigung, also ein Impfschaden , vorliegen (s zur abweichenden Terminologie in der Rechtsprechung des BSG nach dem BSeuchG, wonach als Impfschaden die über die übliche Impfreaktion hinausgehende Schädigung, also das zweite Glied der Kausalkette, bezeichnet wurde: BSG Urteile vom 19.3.1986 - 9a RVi 2/84 - BSGE 60, 58, 59 = SozR 3850 § 51 Nr. 9 S 46 und - 9a RVi 4/84 - SozR 3850 § 51 Nr. 10 S 49; ebenso auch Nr. 57 AHP 1983 bis 2005) .

    Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (s BSGE 60, 58 = SozR 3850 § 51 Nr. 9; Rohr/Sträßer/Dahm, aaO Anm 11 mwN) .

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