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   BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81   

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https://dejure.org/1982,417
BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81 (https://dejure.org/1982,417)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81 (https://dejure.org/1982,417)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1982 - 9a/9 RVs 6/81 (https://dejure.org/1982,417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Behinderte; Massenveranstaltung; Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 175
  • SozR 3870 § 3 Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Eine für ein einzelnes Bundesland geltende Rechtsvorschrift ist nur ausnahmsweise revisibel, wenn für andere Bundesländer inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewusst und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (vgl BSG Urteil vom 17.3.1982 - 9a/9 RVs 6/81 - BSGE 53, 175, 176 f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S 39; BSG Urteil vom 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36; BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 = SozR 3-5541 § 2 Nr. 1, RdNr 16; BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 26).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    § 162 SGG steht dem nicht entgegen; denn § 1 Abs. 1 Nr. 3 der genannten VO stimmt inhaltlich bewußt und gewollt mit den entsprechenden Vorschriften der anderen Bundesländer überein (st Rspr, vgl zB BSGE 53, 175, 176 = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSGE 56, 45, 50 = SozR 2100 § 70 Nr. 1; Bley in Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit 4. Aufl § 162 RdNr 30).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er praktisch an das Haus gebunden ist und allenfalls an einer nicht nennenswerten Zahl von Veranstaltungen teilnehmen kann (vgl BSGE 53, 175, 177 ff = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG SozR 3870 § 3 Nr. 24 und SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

    Liegt es so, besteht kein anzuerkennendes Bedürfnis für die Ersetzung der vorrangigen persönlichen und unmittelbaren Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch die finanziell erleichterte Benutzung von Rundfunk und Fernsehen (vgl BSGE 53, 175, 181 = SozR 3870 § 3 Nr. 15; BSG SozR 3-3870 § 48 Nr. 2).

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Soweit sie auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gerichtet sind, insbesondere als Wege zu öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art (vgl dazu die Rundfunk- und Fernsehgebührenerleichterung, BSGE 53, 175 = SozR 3870 § 3 Nr. 15 und weitere Urteile), aber auch zu privaten geselligen Treffen, dienen sie der Eingliederung in die Gesellschaft und entsprechen dem Zweck des Nachteilsausgleichs, der dies erleichtern soll.
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