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   BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R   

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BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R (https://dejure.org/2008,3014)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R (https://dejure.org/2008,3014)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - B 2 U 6/07 R (https://dejure.org/2008,3014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bestehen einer Anhörungspflicht vor Ablehnung der Weiterzahlung der Verletztenrente; Heilung eines Verfahrensmangels wegen fehlender Anhörung trotz absichtlicher nicht erfolgter ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unterlassene Anhörung durch UV-Träger - Rentenentziehungsbescheid - Heilung des Verfahrensmangels - grundsätzlich uneingeschränkte Heilungsmöglichkeit - Heilung des Mangels auch bei bewusster Unterlassung der Anhörung - kein Rechtsmissbrauch - Amtsermittlungspflicht - ...

  • Judicialis

    SGB X § 24 Abs 1; ; SGB X § 24 Abs 2 Nr 2; ; SGB X § 41 Abs 2; ; SGB X § 41 Abs 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung des Verfahrensmangels einer unterlassenen Anhörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Eine ordnungsgemäß bis zur letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz nachgeholte Anhörung heilt den Verfahrensmangel, auch wenn der Versicherungsträger die rechtzeitige Anhörung bewusst unterlassen hatte (Abgrenzung zu BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 und vom 23.8.2005 - B 4 RA 29/04 R = SozR 4-2600 § 313 Nr. 4).

    Zwar soll nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG eine Heilung durch nachträgliche Anhörung nicht zulässig sein, wenn der Leistungsträger den Verfahrensfehler rechtsmissbräuchlich, vorsätzlich oder durch Organisationsverschulden begangen hat (Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 15/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 22).

    Der 4. Senat begründet seinen Standpunkt in der Leitentscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 15/01 R - (SozR 3-1300 § 24 Nr. 22) mit verfassungsrechtlichen Erwägungen.

    Namentlich in dem Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 15/01 R - (SozR 3-1300 § 24 Nr. 22), in dem der Rechtsgrundsatz entwickelt wurde, kam es auf die Möglichkeit einer Heilung nicht an, weil noch die alte Fassung des § 41 Abs. 2 SGB X galt und die Anhörung bis zum Abschluss des Vorverfahrens nicht nachgeholt worden war.

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 29/04 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Eine ordnungsgemäß bis zur letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz nachgeholte Anhörung heilt den Verfahrensmangel, auch wenn der Versicherungsträger die rechtzeitige Anhörung bewusst unterlassen hatte (Abgrenzung zu BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 und vom 23.8.2005 - B 4 RA 29/04 R = SozR 4-2600 § 313 Nr. 4).

    In dem Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 29/04 R - (SozR 4-2600 § 313 Nr. 4) schließlich hat der 4. Senat die im dortigen Fall nachgeholte Anhörung als rechtmäßig beurteilt, so dass sich seine Auffassung zur eingeschränkten Geltung des § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X auf die konkrete Entscheidung nicht ausgewirkt hat.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als Tatsachenfeststellung bewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (Urteil des Senats vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 S 36).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Zu den sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge hat sich der erkennende Senat eingehend in seinen Urteilen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; - B 2 U 26/04 R - sowie - B 2 U 40/05 R -) geäußert.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Denn das Gericht hätte damit seiner Entscheidung einen nicht existierenden Erfahrungssatz zugrunde gelegt (allgemein zum Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze: BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN; SozR 1500 § 103 Nr. 25; SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 10 ff).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    In einer weiteren Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R - (nicht veröffentlicht) wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, weil nicht geklärt war, ob überhaupt eine Anhörung stattgefunden hatte.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Zu den sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge hat sich der erkennende Senat eingehend in seinen Urteilen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; - B 2 U 26/04 R - sowie - B 2 U 40/05 R -) geäußert.
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Denn das Gericht hätte damit seiner Entscheidung einen nicht existierenden Erfahrungssatz zugrunde gelegt (allgemein zum Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze: BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN; SozR 1500 § 103 Nr. 25; SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 10 ff).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Grundlage für die Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung ist § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Nach dieser in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung (vgl BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28 mwN) konzipierten Vorschrift (BT-Drucks 13/2204 S 90) richtet sich die MdE nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R
    Zu den sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge hat sich der erkennende Senat eingehend in seinen Urteilen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; - B 2 U 26/04 R - sowie - B 2 U 40/05 R -) geäußert.
  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 7/79
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 24/79

    Unfallversicherungsträger - Vorläufige Rente - Dauerrente - Fristablauf - Unfall

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Diese einschränkende Auslegung werde zutreffend vom 2. Senat des BSG nicht geteilt (SozR 4-1300 § 41 Nr. 1) .
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 1/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - vorläufige Entschädigung -

    Soweit die Klägerin die von der Beklagten in den angefochtenen Bescheiden ebenfalls abgelehnte Zahlung einer Verletztenrente nach einer höheren MdE als 70 vH, nämlich 80 vH, begehrt, konnte die Klägerin dieses Begehren zulässig mit einer Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) verfolgen (vgl dazu BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 6/07 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 1 RdNr 11) .

    Die Entscheidungen des Senats vom 5.2.2008 (B 2 U 6/07 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 1) und vom 16.3.2010 (B 2 U 2/09 R - BSGE 106, 43 = SozR 4-2700 § 62 Nr. 1, RdNr 23) stützen vielmehr das hier gefundene Ergebnis.

    In der vom LSG insbesondere für seine Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung des BSG vom 5.2.2008 (aaO) findet sich kein Anhalt dafür, dass der Senat auf den Zeitpunkt der materiellen Wirksamkeit der Entscheidung nach § 62 Abs. 2 SGB VII abgestellt haben könnte.

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt aber nicht zur Unwirksamkeit der getroffenen Entscheidung, solange der Betroffene die Möglichkeit hat, sich das Gehör im Rechtsweg zu verschaffen (so BSG Urteil vom 5.2.2008 - B 2 U 6/07 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 1 RdNr 16) .
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