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   BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R   

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https://dejure.org/2007,3199
BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R (https://dejure.org/2007,3199)
BSG, Entscheidung vom 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R (https://dejure.org/2007,3199)
BSG, Entscheidung vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R (https://dejure.org/2007,3199)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes - Ablauf der Rücknahmefrist - Aussparungsregelung des § 48 Abs 3 SGB X - analoge Anwendung - Fehler des Ursprungsbescheids: Leistungsgrund - rechtswidrige Anerkennung ...

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes; Ablauf der Rücknahmefrist; Aussparungsregelung des § 48 Abs 3 SGB 10; analoge Anwendung; Fehler des Ursprungsbescheids: Leistungsgrund; rechtswidrige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation; Kostenerstattung für eine durchgeführte Tinnitustherapie; "Aussparen" von zu gewährenden Erhöhungen bei fehlender Möglichkeit zur Rücknahme eines rechtswidrig ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Aussparen" nach § 48 Abs. 3 SGB X - Fehler hinsichtlich der Grundlage der Leistungsbewilligung

  • Judicialis

    SGB X § 48 Abs 3; ; SGB X § 45 Abs 1; ; SGB X § 45 Abs 3 S 1; ; SGB VII § 26; ; SGB V § 13 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes, Anwendung der Aussparungsregelung des § 48 Abs. 3 SGB X

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 96
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Die Aussparungsregelung des § 48 Abs. 3 SGB X findet auch bei solchen Fehlern des Ursprungsbescheides entsprechende Anwendung, welche den Grund einer Leistung - etwa eine zu Unrecht als Folge einer Berufskrankheit anerkannte Gesundheitsstörung - erfassen (Bestätigung von BSG vom 15.9.1988 - 9/4b RV 15/87 R = SozR 1300 § 48 Nr. 51; Bestätigung von BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 54 und von BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 19/96 = BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 9. Senats des Bundessozialgerichts ( SozR 1300 § 48 Nr. 48 und 51) in seinem Urteil vom 31. Januar 1989 (2 RU 16/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 54) vertreten und in seinem Urteil vom 18. März 1997 (2 RU 19/96 - BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61) bestätigt.

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 16/88

    Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X im Rahmen einer Rentenanpassung nach Unfallrecht

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Die Aussparungsregelung des § 48 Abs. 3 SGB X findet auch bei solchen Fehlern des Ursprungsbescheides entsprechende Anwendung, welche den Grund einer Leistung - etwa eine zu Unrecht als Folge einer Berufskrankheit anerkannte Gesundheitsstörung - erfassen (Bestätigung von BSG vom 15.9.1988 - 9/4b RV 15/87 R = SozR 1300 § 48 Nr. 51; Bestätigung von BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 54 und von BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 19/96 = BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).

    Diese Auffassung hat der Senat bereits unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 9. Senats des Bundessozialgerichts ( SozR 1300 § 48 Nr. 48 und 51) in seinem Urteil vom 31. Januar 1989 (2 RU 16/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 54) vertreten und in seinem Urteil vom 18. März 1997 (2 RU 19/96 - BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61) bestätigt.

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 47/94

    Kostenerstattung des Unfallversicherungsträgers bei Heilbehandlung eines nicht in

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation findet allein unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) statt; diese Vorschrift ist in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbar, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (vgl BSG SozR 3-2200 § 557 Nr. 1 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand September 2006, § 26 SGB VII RdNr 8 mwN).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Diese Leistungen sind nach Abs. 4 Satz 2 aaO als Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und daher als "Naturalleistung" zu gewähren (vgl BSGE 73, 271, 274 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 mwN); Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn dies im SGB VII oder SGB IX ausdrücklich vorgesehen ist.
  • BSG, 15.09.1988 - 9/4b RV 15/87

    Gesundheitsstörung - Schädigungsfolge - Rente - Höhe - Fehlerhaft - Sozialer

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Die Aussparungsregelung des § 48 Abs. 3 SGB X findet auch bei solchen Fehlern des Ursprungsbescheides entsprechende Anwendung, welche den Grund einer Leistung - etwa eine zu Unrecht als Folge einer Berufskrankheit anerkannte Gesundheitsstörung - erfassen (Bestätigung von BSG vom 15.9.1988 - 9/4b RV 15/87 R = SozR 1300 § 48 Nr. 51; Bestätigung von BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 54 und von BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 19/96 = BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).
  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Auszug aus BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R
    Der Senat weicht nicht von der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16. März 1989 (4/11a RA 70/87 - BSGE 65, 8 = SozR 1300 § 48 Nr. 55) ab, da diese sich nach ihren eigenen Ausführungen allein damit befasst, dass ein Berechnungselement ausnahmsweise Regelungsgegenstand eines Vormerkungsbescheides ist und eine Abweichung von der oa Entscheidung des 9. Senats ausdrücklich verneint.
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Die Regelung des § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG, die ebenfalls auf den Übergang vom Sachleistungs- auf den Kostenerstattungsanspruch anwendbar ist (BSG SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 12; Leitherer, aaO, RdNr 5) , kann hingegen im vorliegenden Fall nicht zur prozessualen Zulässigkeit der Antragsumstellung führen, weil diese Vorschrift auf Sachverhalte beschränkt ist, in denen - anders als hier - die Veränderung der anspruchsbegründenden Umstände erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage (§ 94 SGG) eingetreten ist oder die schon zuvor eingetretene Änderung dem Kläger erst nach Rechtshängigkeit der Klage bekannt geworden ist (Leitherer, aaO, RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    § 13 Abs. 3 SGB V ist in der gesetzlichen Unfallversicherung auch entsprechend anwendbar, weil hierdurch eine in diesem Sozialversicherungszweig hinsichtlich der Kostenerstattung bestehende Regelungslücke sachgerecht ausgefüllt wird (BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 38/05 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Folgt man dieser Ansicht, was der Senat ausdrücklich offen lässt (aA zB Welti, SGb 2008, 321, 324), ist diese Regelungslücke jedenfalls - ebenso wie für das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (BSG vom 20.3.2007, SozR 4-1300 § 48 Nr. 10 RdNr 13; BSG vom 5.10.1995, SozR 3-2200 § 557 Nr. 1; jeweils mwN) - sachgerecht durch entsprechende Heranziehung des § 13 Abs. 3 SGB V zu schließen.
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