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   BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B   

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https://dejure.org/2005,3966
BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B (https://dejure.org/2005,3966)
BSG, Entscheidung vom 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B (https://dejure.org/2005,3966)
BSG, Entscheidung vom 12. April 2005 - B 2 U 222/04 B (https://dejure.org/2005,3966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit ; Notwendigkeit der Verursachung der Erkrankung durch eine berufliche Tätigkeit ; Begründetheit der Beschwerde bei Vorliegen eines Verfahrensmangels

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    SGVerfahren - Verletzung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Ladung eines Sachverständigen in Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 670
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 305/97 B

    Ablehnung eines Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B
    Aus der Entscheidung des Senats vom 5. Mai 1998 (Az B 2 U 305/97 B unter Bezugnahme auf BSG SozR 1750 § 411 Nr. 2), nach der der Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen in der Berufungsinstanz verspätet ist, wenn das Gutachten im erstinstanzlichen Verfahren eingeholt wurde und dort von dem anwaltlich vertretenen Kläger kein entsprechender Antrag gestellt wurde, folgt nichts anderes.
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B
    Denn in derartigen Fällen will der Beteiligte sein Fragerecht nach § 116 SGG, §§ 402, 397 ZPO als Ausfluss seines Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG ausüben (vgl BSG SozR Nr. 160 zu § 162 SGG; SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 24.10.2023 - B 5 R 93/23 B
    Es kann offenbleiben, ob die Ansicht des LSG zutrifft, ein Fragerecht hinsichtlich eines bereits in der Vorinstanz eingeholten Gutachtens sei im Berufungsrechtszug generell ausgeschlossen (zu möglichen Ausnahmen vgl zB BSG Beschluss vom 12.4.2005 - B 2 U 222/04 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 11.12.2019 - B 13 R 164/18 B - juris RdNr 9; zu erhöhten Anforderungen im Fall der Geltendmachung des Fragerechts erst in der nächsten Instanz vgl BSG Beschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dieser Obliegenheit ist ein Beteiligter jedenfalls dann nachgekommen, wenn er rechtzeitig den Antrag gestellt hat, einen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens anzuhören und er schriftlich Fragen im oben dargelegten Sinne angekündigt hat, die objektiv sachdienlich sind; liegen diese Voraussetzungen vor, muss das Gericht dem Antrag folgen, soweit er aufrechterhalten bleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5) .
  • BSG, 21.07.2010 - B 5 R 154/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher

    Liegen diese Voraussetzungen vor, muss das Gericht dem Antrag folgen, soweit er aufrechterhalten bleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5) .
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