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   BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B   

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https://dejure.org/2006,3715
BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B (https://dejure.org/2006,3715)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B (https://dejure.org/2006,3715)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - B 3 KR 6/06 B (https://dejure.org/2006,3715)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Trägers der Gerichtskosten für ein durch Rücknahme erledigtes Beschwerdeverfahren; Unterscheidung zwischen bestimmten Verfahren im Kostenrecht des Sozialgerichtsgesetzes (SGG); Voraussetzung für die Kostenfreiheit von Verfahren vor den Gerichten der ...

  • Judicialis

    SGG § 197a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 440
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B
    Bei Beteiligung einer nach § 183 SGG kostenmäßig privilegierten Person kann das nur die Regelung der §§ 184 bis 195 SGG sein (so bereits der 2. Senat des BSG im Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B - für SozR bestimmt).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 35/04 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab - keine inhaltliche Änderung durch Beschlüsse des

    Auszug aus BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B
    Dementsprechend hat zB der 6. Senat des BSG bei Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden in Verfahren über Vergütungsansprüche von Vertragsärzten, die verschiedene Leistungszeiträume bzw Kassenarten betrafen (objektive Klagehäufung) und zum Teil vor dem 2. Januar 2002, zum Teil aber erst danach bei Gericht anhängig geworden waren, für die bis zum 1. Januar 2002 rechtshängig gewordenen Teile des Verfahrens wegen der Maßgeblichkeit des damaligen Kostenrechts § 193 SGG aF und für die später rechtshängig gewordenen Teile des Verfahrens § 197a SGG zu Grunde gelegt (Urteil vom 31. August 2005 - B 6 KA 35/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 11; Beschluss vom 25. April 2006 - B 6 KA 12/06 B).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 76/03

    Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das zweite Berufungsurteil nach

    Auszug aus BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B
    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom Bundessozialgericht (BSG) zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B
    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom Bundessozialgericht (BSG) zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BSG, 19.12.1975 - 5 S 1/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gebührenpflichtige Streitsache - Rücknahme der

    Auszug aus BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B
    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom Bundessozialgericht (BSG) zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Daher ist die Anwendung des Gerichtskostengesetzes und der VwGO bereits ausgeschlossen, wenn nur einer der Kläger - wie vorliegend der Kläger zu 1. - zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört (vgl BSG SozR 4-1500 § 197a Nr. 4 RdNr 11, so auch LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 24.2.2014 - L 1 KR 271/13 - Juris RdNr 32 mwN) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8

    Die beiden unterschiedlichen Konzepte des SGG, nämlich die Kombination von Kostenfreiheit und Pauschgebührenpflicht auf der einen Seite sowie die Tragung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten durch die unterlegene Partei auf der anderen Seite, lassen sich nicht innerhalb einer Instanz widerspruchsfrei miteinander verbinden, wenn als Kläger oder Rechtsmittelkläger zwei Beteiligte auftreten, von denen nur einer iS des § 183 SGG kostenprivilegiert ist, es aber nur um einen unteilbaren Streitgegenstand geht (BSG vom 26.7.2006 - B 3 KR 6/06 B - SozR 4-1500 § 197a Nr. 4) .
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Dabei ist es ohne Belang, ob die objektive Klagehäufung kumulativ ist oder im Rahmen einer Eventualklage erfolgt, über die zu entscheiden ist (so auch BSG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - B 3 KR 6/06 B - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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