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   BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R   

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https://dejure.org/2005,317
BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
BSG, Entscheidung vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
BSG, Entscheidung vom 01. September 2005 - B 6 KA 41/04 R (https://dejure.org/2005,317)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des anwaltlichen Gegenstandswertes im Revisionsverfahren; Wirtschaftlicher Wert des im Streit befindlichen Anspruchs als Grundlage für die Festsetzung; Anwendung der alten Vorschriften für die Anwaltsvergütung aus Vertrauensschutzgründen; Gegenstandswert für ...

  • Judicialis

    BRAGO § 116 Abs 2; ; BRAGO § 8 Abs 2 Satz 2 Halbs 1; ; BRAGO § 134 Abs 1 Satz 2; ; SGG § 197a Abs 1 Satz 1; ; SGG § 193; ; GKG § 13 Abs 1 Satz 1; ; RVG § 23 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 81 Abs 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 445 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91

    Vollziehungsanordnung - Gebührenfestsetzung - Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Anlass zum Unterschreiten des Zeitraums von fünf Jahren hat der Senat nur dann gesehen, wenn von vornherein feststand oder nach Lage der Umstände mit Gewissheit zu erwarten war, dass die vertrags(zahn)ärztliche/-psychotherapeutische Tätigkeit lediglich für eine kürzere Dauer ausgeübt werden sollte oder konnte (so für vertragsärztliche Ermächtigungen BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16).

    Der Senat legt der Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Ermächtigungsstreitigkeiten den Zeitraum zu Grunde, für den die streitige Ermächtigung erteilt werden sollte oder erteilt worden ist, mithin typischerweise den Zeitraum von zwei Jahren (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16), weil sich hiernach das wirtschaftliche Interesse am Streitverfahren bemisst (entsprechend zur Festsetzung des Gegenstandswertes bei befristeten vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigungen: Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 14. Januar 2004 - NZS 2005, 446).

  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Auf der Grundlage der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Vorschriften der BRAGebO hat der Senat in Anlehnung an § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG (ebenfalls in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung) für die Höhe des Gegenstandswertes maßgeblich auf die sich aus dem Antrag des Rechtsuchenden für ihn ergebende Bedeutung der Sache, dh in der Regel auf dessen wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen, abgestellt (BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 ff; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2; aaO Nr. 2 S 8).

    Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Senats zur Ermittlung des Gegenstandswertes in Zulassungssachen war der Beschluss vom 14. November 1977 - 6 BKa 7/76 - (SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - L 4 KA 16/03

    Streitwertfestsetzung bei einer Streitigkeit über die Ermächtigung eines Arztes

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der Senat legt der Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Ermächtigungsstreitigkeiten den Zeitraum zu Grunde, für den die streitige Ermächtigung erteilt werden sollte oder erteilt worden ist, mithin typischerweise den Zeitraum von zwei Jahren (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16), weil sich hiernach das wirtschaftliche Interesse am Streitverfahren bemisst (entsprechend zur Festsetzung des Gegenstandswertes bei befristeten vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigungen: Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 14. Januar 2004 - NZS 2005, 446).
  • BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Selbst wenn die damit potenziell verbundene Kostenbelastung des im Rechtsstreit unterlegenen Vertragsarztes sachgerecht eingegrenzt werden kann (s zur niedrigeren Streitwertfestsetzung nach altem Recht: Beschluss des Senats vom 19. Februar 1996 - SozR 3-1930 § 8 Nr. 2; vgl auch Engelhard, NZS 2004, 299 ff), muss der Vertragsarzt aber vor Klageerhebung jedenfalls damit rechnen, dass ihn ggf die Verpflichtung trifft, auch die Anwaltskosten der beigeladenen Körperschaften zu übernehmen.
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der BGH begründet die Heranziehung des § 42 Abs. 3 GKG damit, dass der Betroffene mit der Klage auf Fortbestehen des Dienstverhältnisses seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wahren wolle (Beschluss vom 9. Juni 2005 - III ZR 21/04 - juris).
  • BSG, 06.01.1984 - 6 RKa 7/81
    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Zwar hat grundsätzlich die Berechtigung zur Führung einer Gemeinschaftspraxis (§ 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV) ihren Wert (zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Genehmigungsverfahren für eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis s Beschluss des Senats vom 6. Januar 1984 - 6 RKa 7/81 - juris).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    In diesen Verfahren ist aber aus Gründen des Vertrauensschutzes insgesamt das bis zum 1. Januar 2002 geltende alte Kostenrecht weiter anzuwenden, wenn die Klage vor dem 2. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff; SozR 4-1930 § 8 Nr. 1 RdNr 1).
  • BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    In diesen Verfahren ist aber aus Gründen des Vertrauensschutzes insgesamt das bis zum 1. Januar 2002 geltende alte Kostenrecht weiter anzuwenden, wenn die Klage vor dem 2. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff; SozR 4-1930 § 8 Nr. 1 RdNr 1).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Der 3. Senat des BSG hat bisher in Verfahren, die den Zugang von Personen bzw Institutionen zur ambulanten oder stationären Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen betreffen, den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünf-Jahres-Zeitraums festgesetzt (vgl zB BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; aaO Nr. 5; SozR 4-1930 § 8 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 3 B 6/02
    Auszug aus BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen und später das LSG Niedersachsen-Bremen (3. Senat) halten den vom Senat bisher zu Grunde gelegten Fünf-Jahres-Zeitraum nicht mehr für sachgerecht, weil er Gerichtskosten - soweit solche anfallen - und Anwaltskosten so unangemessen hoch werden lasse, dass für die Betroffenen (Zahn)Ärzte/Psychotherapeuten die Möglichkeit der Anrufung der Sozialgerichte (SG) in Zulassungsangelegenheiten praktisch unmöglich gemacht werde (zB Beschluss vom 24. Januar 2002 - L 3 B 6/02 KA - unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 311 ff; Beschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 -).
  • BSG, 17.06.2003 - B 6 KA 33/02 B

    Bemessung des wirtschaftlichen Interesses bei vertragsärztlichen Zulassungssachen

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

  • BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse

  • BSG, 25.11.1992 - 1 RR 1/91

    Gegenstandswert - Betriebskrankenkasse - Beiladung - Genehmigung - Errichtung -

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

  • BSG, 01.02.2005 - B 6 KA 70/04 B

    Disziplinarverfahren in der Kassenärztlichen Versorgung, Anwendung von

  • BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B

    Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen

  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • LSG Thüringen, 12.03.2004 - L 4 B 15/01
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - L 5 B 39/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Gegenstandswert bei Zulassungsstreitigkeit

  • SG Hannover, 23.10.2003 - S 16 KA 156/01
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 33/86

    Festsetzung des Geschäftswerts in Zulassungssachen

  • BGH, 02.12.2004 - AnwZ (B) 72/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01

    Klage auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit - Festsetzung des

  • BFH, 15.03.2004 - VII B 66/03

    Widerruf einer Bestellung als Steuerberater; Bemessung des Gegenstandswerts nach

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2005 - L 11 B 6/01
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen

    Dabei ist grundsätzlich - entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Zulassungssachen (vgl BSG Beschluss vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - MedR 2006, 236; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 16.2.2021 - B 6 KA 19/20 B - juris RdNr 15) - von den zusätzlichen Einnahmen der Klägerin aus einer auf einen vollen Versorgungsauftrag erweiterten Tätigkeit des Dr. B unter Zugrundelegung eines Zeitraums von drei Jahren (zur Aufgabe der Begrenzung auf zwei Jahre bei angestellten Ärzten vgl BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 1) auszugehen, dh von der Höhe des von dem MVZ in diesem Zeitraum durch den Erhalt eines (weiteren) hälftigen Versorgungsauftrages erzielbaren Umsatzes abzüglich des Praxiskostenanteils.
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Dem entspricht der Ansatz eines Zeitraums von drei Jahren, wie er nunmehr in Zulassungsangelegenheiten zu Grunde gelegt wird (vgl hierzu BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 1; BSG MedR 2006, 236 f).
  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten ist der Streitwert auch dann nach den Grundsätzen des BSG-Beschlusses vom 1.9.2005 - B 6 KA 41/04 R = SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 festzusetzen, wenn Rechtsmittelführer nicht der Betroffene sondern eine zum Rechtsstreit beigeladene Institution - zB die Kassenärztliche Vereinigung - ist.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 1. September 2005 (SozR 4-1920 § 52 Nr. 1) im Einzelnen ausgeführt, dass in Zulassungsangelegenheiten, die nach dem 1. Januar 2002 in erster Instanz anhängig geworden sind und auf die mithin gemäß § 197a SGG das GKG anzuwenden ist, der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen ist, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils.

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