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   BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R   

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BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R (https://dejure.org/2006,2995)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R (https://dejure.org/2006,2995)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R (https://dejure.org/2006,2995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung - Bindung des Verwaltungsaktes

  • openjur.de

    Sozialversicherung; Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; Einrede der Verjährung; Bindung des Verwaltungsaktes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung "zu Unrecht" entrichteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung; Unterbrechung der Verjährung bezüglich eines Erstattungsanspruchs durch die Stellung eines schriftlichen Erstattungsantrags; "Anspruch" i. S. v. § 194 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    SGB IV § 26 Abs 2; ; SGB IV §... 26 Abs 3; ; SGB IV F. 21.06.2002 § 27 Abs 3 S 1; ; SGB IV F. 04.11.1982 § 27 Abs 3 S 2; ; SGB IV F. 04.11.1982 § 27 Abs 3 S 3; ; BGB § 194 Abs 1; ; BGB F. 26.11.2001 § 204 Abs 1 Nr 1; ; BGB F. 25.08.1998 § 209 Abs 1; ; SGG § 77; ; BGBEG Art 229 § 6 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 19/83

    Beitragserstattungsanspruch - Verzinsung eines Anspruchs - Verzugszinsen -

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R
    Erstmals mit dieser Entscheidung der Beigeladenen als actus contrarius konnten die Voraussetzungen der Beitragsentrichtung entfallen bzw konnte umgekehrt der Anspruch der Kläger auf Beitragserstattung auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 SGB IV entstehen und fällig werden bzw geltend gemacht werden (s bereits Urteil des Senats vom 16. April 1985, 12 RK 19/83, SozR 2100 § 27 Nr. 3; vgl zur regelmäßigen Koinzidenz von Entstehung und Fälligkeit Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 65. Aufl, § 271 RdNr 1, entsprechend zur Rechtslage bei Sozialleistungen s § 41 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R
    Der erkennende Senat habe in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2003 (B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1) offen gelassen, ob ein vorangegangenes fehlerhaftes Verwaltungshandeln unter dem Gesichtspunkt des venire contra factum proprium die Erhebung der Verjährungseinrede bereits tatbestandsmäßig ausschließe oder aber nur im Rahmen des vom Versicherungsträger auszuübenden Ermessens hinsichtlich der Einredeerhebung zu berücksichtigen sei.
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge beginnt auch dann mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, wenn der Anspruch erst später oder erst nach Ablauf der Verjährungsfrist entstehen sollte (Aufgabe von BSG vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R = SozR 4-2400 § 27 Nr. 2).

    Der Sachverhalt unterscheide sich von einem vom BSG entschiedenen Fall ( SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 ) , da der Erstattungsanspruch dort noch nicht verjährt gewesen sei, als ein - später aufgehobener - Bescheid rückwirkend fehlerhaft die Beitragszahlungspflicht festgestellt habe (Urteil vom 26.9.2013).

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang nicht mehr an seiner Rechtsprechung (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 Leitsatz und RdNr 13 ff) fest, wonach die Verjährungsfrist frühestens im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs beginnen kann und der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge nicht entsteht, solange ein Verwaltungsakt dem Berechtigten gegenüber verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht feststellt (dazu c) .

    c) Aus den unter 2. b) dargestellten Gründen hält der Senat an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) , gegen die bereits der 10. Senat des BSG (Urteil vom 24.6.2010 - B 10 LW 4/09 R - BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, RdNr 13 f) inhaltliche Bedenken geäußert hat, nicht mehr fest.

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Die für die Zeit vom 25.2.1980 bis 30.11.1996 entrichteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden von der Klägerin nicht etwa (bereits) deshalb gleichwohl zu Recht entrichtet, weil - wie die Beklagte einwendet - in der Vergangenheit bei früheren Betriebsprüfungen (Arbeitgeberprüfungen) ein für diese verbindlicher (§ 77 SGG) Verwaltungsakt über die Feststellung der Versicherungspflicht bzw - im Bereich der Arbeitslosenversicherung - der Beitragspflicht des L. ab 25.2.1980 ergangen sein könnte; ein solcher Verwaltungsakt wäre dann nämlich (weiterhin) Rechtsgrund für die Tragung der Beiträge und ließe einen Beitragserstattungsanspruch (schon gar) nicht entstehen mit der Folge, dass über Fragen der Verjährung vorliegend (überhaupt) nicht entschieden werden müsste (vgl zu einem solchen Fall BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2).

    Im Übrigen wären bei früheren Betriebsprüfungen ergangene Bescheide der Einzugsstelle zur Versicherungspflicht bzw Beitragspflicht des L. durch den Bescheid der Einzugsstelle vom 18.12.2001 mit Rückwirkung ab 25.2.1980 schlüssig aufgehoben worden (siehe - zu einer vergleichbaren Konstellation - BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 13) .

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Sind umgekehrt allerdings Verwaltungsakte über Eintritt und Umfang der Versicherungspflicht durch einen der hierzu berufenen Träger ergangen, sind sie für die Beteiligten auch hinsichtlich jeder späteren beitragsrechtlichen Entscheidung verbindlich (vgl zur Bindung der Bundesagentur an den Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle bei der Entscheidung über den Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge, Urteil des Senats vom 13.9.2006, B 12 AL 1/05 R, BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2).
  • BSG, 24.01.2014 - B 12 AL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    "Kommt es für die Anwendung der Rechtsprechung des BSG, insbesondere des Urteils des 12. Senates vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R- darauf an, dass der rückwirkende Pflichtbescheid bestandskräftig geworden sein muss vor seiner Aufhebung? Kann also ein rückwirkender Bescheid über die Versicherungspflicht nur dann einer Verjährung des Erstattungsanspruches entgegenstehen, wenn er vor seiner Aufhebung bereits Bestandskraft erlangt hatte?".

    Zur Erläuterung führt er in diesem Zusammenhang aus, dass die "Auslegung und Tragweite" des Senatsurteils vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) "umstritten" sei.

    Der Senat kann offenlassen, ob die an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit zu stellenden Anforderungen schon deshalb nicht erfüllt sind, weil sich der Kläger nicht abschließend festlegt, ob die gestellte Frage durch das Urteil vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) nun höchstrichterlich entschieden wurde oder nicht.

    Weder erklärt er nämlich, was er unter "Anwendung" des Senatsurteils vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) versteht, noch, welche Umstände er als einer Verjährung des Erstattungsanspruchs "entgegenstehend" ansieht (Mangel des Entstehens des Beitragserstattungsanspruchs oder Unterbrechung der Verjährung eines bereits entstandenen Beitragserstattungsanspruchs?).

    Er stellt hierzu - erneut - die Senatsurteile vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) und 16.4.1985 (SozR 2100 § 27 Nr. 3) sowie Urteile des BSG vom 24.6.2010 (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) und 26.3.1987 (11a RLw 2/86 - Juris) vor und beurteilt diese Rechtsprechung als "nicht einheitlich" und für den aufgeworfenen Punkt (Beiträge älter als vier Jahre) "nicht ergiebig".

    So resümiert der Kläger auch, dass aus dem Senatsurteil vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) nicht deutlich werde, was der Senat mit "Rechtsgrund für die Tragung von Beiträgen" meine (vgl S 10 der Beschwerdebegründung; vgl auch S 7) .

    Der Kläger macht des Weiteren für den Fall, dass seiner Auffassung über die "Auslegung" des Senatsurteils vom 13.9.2006 (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) gefolgt würde (vgl S 8 der Beschwerdebegründung) , eine Abweichung der Berufungsentscheidung von diesem Urteil geltend (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) .

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Sind umgekehrt allerdings derartige Verwaltungsakte über Eintritt und Umfang der Versicherungspflicht durch einen der hierzu berufenen Träger ergangen, sind sie für die Beteiligten auch hinsichtlich jeder späteren beitragsrechtlichen Entscheidung verbindlich (vgl zur Bindung der Bundesagentur an den Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsakt der Einzugsstelle bei der Entscheidung über den Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge, Urteil des Senats vom 13.9.2006, B 12 AL 1/05 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 2).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Unter Zugrundelegung dieser Kriterien durfte der Kläger davon ausgehen, dass mit der Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis und der Feststellung der Pflichtmitgliedschaft eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in einem an ihn persönlich adressierten und unter Erwähnung der von ihm selbst ausgeübten Jagdpacht gefassten Bescheid, er persönlich gegen Unfälle im Zusammenhang mit der Jagdpacht künftig versichert werden sollte (vgl BSG Urteil vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) .
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Ob der Senat dieser Rechtsprechung folgt, die im Hinblick darauf jedenfalls nicht unzweifelhaft ist, dass der Nachzahlungsanspruch erst mit der Rücknahme der früheren ablehnenden Bescheide entsteht (vgl zu einer ähnlichen Problematik: BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2), bleibt gegenwärtig offen.
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Dies ist zulässig, weil es sich insofern um einen (ab-)trennbaren Streitgegenstand im revisionsrechtlichen Sinne handelt (BSG SozR 4-2600 § 233a Nr. 1 RdNr 23; BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 10; BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 11; BGH Urteile vom 11.1.1974 - I ZR 89/72 - MDR 1974, 558, 559 und vom 12.7.1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256, 259) .
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Zwar war die Entrichtung dieser Beiträge solange als rechtmäßig anzusehen, als der Veranlagungsbescheid der Beklagten vom 16.7.1998 Bestand hatte (vgl dazu BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 13) .

    Der erkennende Senat lässt offen, ob § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV - wovon der 12. Senat des BSG ausgeht (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) - einschränkend dahin auszulegen ist, dass der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge nicht verjährt, solange dem Berechtigten gegenüber durch Verwaltungsakt verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt ist.

    Zwar leuchtet es ein, dass Gegenstand der Verjährung nur ein entstandener Anspruch sein kann (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 13) .

  • BSG, 30.09.2013 - B 12 AL 1/13 B
    7 Die Klägerin wirft auf S 5 und 9 der Beschwerdebegründung folgende Fragen auf: 1. "Führt ein rückwirkender Verwaltungsakt über die Versicherungspflicht (wenn der Betroffene bereits mit der Beitragsentrichtung vor dem Bescheiderlass begonnen hatte) dazu, dass die Verjährungsfrist des § 27 SGB IV erst im Zeitpunkt der Aufhebung dieses Verwaltungsakts zu laufen beginnt und gilt dies auch für Beiträge, die zum Zeitpunkt des rückwirkenden Pflichtbescheides bereits älter als vier Jahre waren?" 2. "Kommt es für die Anwendung der Rechtsprechung des BSG, insbesondere des Urteils des 12. Senates vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R - darauf an, dass der rückwirkende Pflichtbescheid bestandskräftig geworden sein muss vor seiner Aufhebung? Kann also ein rückwirkender Bescheid über die Versicherungspflicht nur dann einer Verjährung des Erstattungsanspruches entgegenstehen, wenn er vor seiner Aufhebung bereits Bestandskraft erlangt hatte?" 8 Die Klägerin führt aus, der erkennende Senat habe durch Urteil vom 13.9.2006 (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) entschieden, ein Anspruch auf Beitragserstattung könne erst entstehen, fällig werden, geltend gemacht werden und der Verjährung unterliegen, nachdem ein Verwaltungsakt über die Versicherungspflicht aufgehoben worden sei.

    Hierauf aufbauend ist es nicht auf den von ihm selbst erkannten möglichen Gegensatz zwischen dem Urteil des Senats vom 13.9.2006 (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) und dem daran "zweifelnden" (vgl S 7 Entscheidungsgründe LSG-Urteil) Urteil des 10. Senats des BSG vom 24.6.2010 (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) eingegangen.

    Schließlich hat auch der Senat in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil vom 13.9.2006 (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) im Rahmen der Prüfung des Entstehens des Erstattungsanspruchs zentral insbesondere auf die Dauer der Wirkung eines die Versicherungspflicht feststellenden Verwaltungsakts abgestellt (BSG, aaO, RdNr 13).

    11 Zur Begründung führt die Klägerin auf S 9 der Beschwerdebegründung aus, "die Auslegung und Tragweite des BSG Urteils vom 13.09.2006, B 12 AL 1/05 R" sei "umstritten".

    Soweit die Klägerin einwendet, das LSG sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass das Urteil des erkennenden Senats vom 13.9.2006 (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) vorliegend nicht einschlägig sei, handelt es sich lediglich um die Rüge einer unrichtigen Rechtsanwendung im Einzelfall, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann.

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11

    Gefahrtarif - Veranlagung - Falschveranlagung - Beitragserstattungsanspruch -

  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 8/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verjährungseinrede -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 16 AL 178/13

    Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge in der

  • BSG, 10.08.2015 - B 12 KR 125/14 B

    Rückerstattung von Zuschüssen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2012 - L 15 P 66/09
  • BSG, 03.08.2016 - B 12 P 4/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

  • BSG, 30.01.2014 - B 12 R 13/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung erfordert ein Mindestmaß an Klarheit und

  • LSG Hessen, 18.02.2011 - L 7 AL 30/08

    Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge zur

  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2006 - L 4 KR 58/04

    Sozialversicherung - Beitragsentrichtung iS des § 26 Abs 2 SGB 4 - kein Raum für

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 KR 3050/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 48/10
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 18/09

    Beendigung einer Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 KR 2160/13
  • LSG Sachsen, 16.07.2009 - L 3 AL 23/07

    Zulässigkeit der Aufrechnung in einem Insolvenzgeldbescheid;

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 156/15

    Arbeitsförderungsrecht; Einrede der Verjährung; Ermessen; Erstattung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 9 KR 42/09

    Versicherungspflicht; Zulässigkeit der Anfechtungs- und Feststellungsklage;

  • BSG, 03.02.2014 - B 12 P 1/13 B
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 4 R 5657/10
  • LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 R 102/10
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 P 906/15
  • SG Kassel, 26.09.2007 - S 7 AL 223/06

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge bei irrtümlicher Annahme von

  • BSG, 14.06.2018 - B 12 AL 1/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • SG Fulda, 28.06.2012 - S 1 R 173/09

    Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Rückerstattung von

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 - L 4 KR 2807/09
  • BSG, 25.03.2008 - B 10 LW 5/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 4 KR 560/10
  • SG Hildesheim, 16.12.2009 - S 20 KR 21/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 7 AL 14/08
  • SG Koblenz, 06.09.2018 - S 1 KR 451/18

    Erstattung zu Unrecht erhobener Beiträge - zur Ermessensreduzierung auf Null bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2011 - L 11 AL 45/07
  • SG Lüneburg, 26.10.2010 - S 18 AL 24/07
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