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   BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R   

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BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R (https://dejure.org/2007,2218)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R (https://dejure.org/2007,2218)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - B 12 AL 1/06 R (https://dejure.org/2007,2218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen ...

  • openjur.de

    Bundesagentur für Arbeit; Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen au ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung; Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers; Kostenrechtlicher Status bei der Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 271
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Jedenfalls insofern ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein Rückgriff auf § 44 Abs. 4 SGB X weder als allgemeinen Rechtsgrundsatz noch insbesondere im Wege einer analogen Anwendung eröffnet (vgl bereits BSG vom 22.10.1996, 13 RJ 17/96, BSGE 79, 177, 179 f = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 und zuletzt bestätigend BSG vom 8.12.2005, B 13 RJ 41/04 R, SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1 RdNr 24 und vom 27.3.2007, B 13 R 58/06 R, juris RdNr 21).

    Wie durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung bereits geklärt ist (BSG vom 22.10.1996, 13 RJ 17/96, BSGE 79, 177, 179 f = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; vgl entsprechend zur unzulässigen Rechtsausübung im Arbeitsrecht, wenn die Untätigkeit des Gläubigers gerade auf das Verhalten des Schuldners zurückzuführen ist und dieser durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen einen bestimmten Irrtum erregt hat, BAG, Urteil vom 4.11.1992, 5 AZR 75/92, juris RdNr 23 mwN, zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Verjährungseinrede aus § 51 BRAO vgl BGH vom 21.1.1988, IX ZR 65/87, juris RdNr 39), sind unter diesem Gesichtspunkt auch etwaige Behördenfehler (zB unrichtige Beratung) zu berücksichtigen, die zu einer verzögerten Geltendmachung des Leistungsanspruchs geführt haben.

    Schon weil dies uU auch im Hinblick auf das Fehlverhalten einer Behörde gilt, die nicht unmittelbar zu dem zuständigen Leistungsträger gehört (vgl BSG vom 22.10.1996, aaO, S 180 oben und Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.1980, 12 RK 34/80, BSGE 51, 89 ff, 94 f = SozR 2200 § 381 Nr. 44), ist vorliegend nicht näher darauf einzugehen, dass die Beklagte die Belehrung über den ursprünglich gegen einen anderen Träger (Einzugsstelle) gerichteten Anspruch unterlassen hat und erst gerade im Blick auf die insofern durch ihr eigenes Verhalten eingetretene Verjährung für die Erstattung sachlich zuständig geworden ist (vgl Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 20.11.1997, ANBA 1998, S 163 ff unter 3.3 Buchst b).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, wonach die Verjährung erst mit Ablauf des Kalenderjahres einer Beitragsbeanstandung beginnt, findet in der Arbeitslosenversicherung keine Anwendung (vgl Urteil des Senats vom 29.7.2003, B 12 AL 1/02 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 9, und nunmehr ausdrücklich § 351 Abs. 1 Satz 2 SGB III).

    Die Verjährungsvorschriften bedürfen für den besonderen Zusammenhang des Beitragsrechts im AFG auch keiner Modifikation (Urteil des Senats vom 29.7.2003, aaO, RdNr 10 ff).

    Auf die Frage, ob die Beklagte ein ihr hinsichtlich der Erhebung der Verjährungseinrede zustehendes Ermessen zutreffend ausgeübt und dem in den angegriffenen Entscheidungen in ausreichendem Umfang Ausdruck verliehen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 29.7.2003, aaO, RdNr 15 ff) kommt es dabei vorliegend nicht an.

  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 37/81

    Voraussetzungen eines Herstellungsanspruchs; Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Dadurch, dass die Beklagte einen umfassenden und vollständigen Hinweis trotz eines konkreten Anlasses und klar zu Tage liegender Gestaltungsmöglichkeiten, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängten und von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt worden wären (vgl Urteil des Senats vom 7.11.1991, SozR 3-1200 § 14 Nr. 5) unterlassen hat, obwohl der Eintritt der Verjährung mit Ablauf des Jahres 1998 jedenfalls hinsichtlich der Ansprüche auf Erstattung des Großteils der für das Kalenderjahr 1994 entrichteten Beiträge drohte (vgl zu gesteigerten Beratungspflichten bei drohendem Fristablauf etwa Urteil des Senats vom 26.10.1982, 12 RK 37/81, SozR 1200 § 14 Nr. 13), hat die Beklagte den Anspruch der Klägerin nach § 14 Satz 1 SGB I auf Beratung über ihre Rechte verletzt.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Jedenfalls insofern ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein Rückgriff auf § 44 Abs. 4 SGB X weder als allgemeinen Rechtsgrundsatz noch insbesondere im Wege einer analogen Anwendung eröffnet (vgl bereits BSG vom 22.10.1996, 13 RJ 17/96, BSGE 79, 177, 179 f = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 und zuletzt bestätigend BSG vom 8.12.2005, B 13 RJ 41/04 R, SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1 RdNr 24 und vom 27.3.2007, B 13 R 58/06 R, juris RdNr 21).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Wie durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung bereits geklärt ist (BSG vom 22.10.1996, 13 RJ 17/96, BSGE 79, 177, 179 f = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; vgl entsprechend zur unzulässigen Rechtsausübung im Arbeitsrecht, wenn die Untätigkeit des Gläubigers gerade auf das Verhalten des Schuldners zurückzuführen ist und dieser durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen einen bestimmten Irrtum erregt hat, BAG, Urteil vom 4.11.1992, 5 AZR 75/92, juris RdNr 23 mwN, zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Verjährungseinrede aus § 51 BRAO vgl BGH vom 21.1.1988, IX ZR 65/87, juris RdNr 39), sind unter diesem Gesichtspunkt auch etwaige Behördenfehler (zB unrichtige Beratung) zu berücksichtigen, die zu einer verzögerten Geltendmachung des Leistungsanspruchs geführt haben.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Schon weil dies uU auch im Hinblick auf das Fehlverhalten einer Behörde gilt, die nicht unmittelbar zu dem zuständigen Leistungsträger gehört (vgl BSG vom 22.10.1996, aaO, S 180 oben und Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.1980, 12 RK 34/80, BSGE 51, 89 ff, 94 f = SozR 2200 § 381 Nr. 44), ist vorliegend nicht näher darauf einzugehen, dass die Beklagte die Belehrung über den ursprünglich gegen einen anderen Träger (Einzugsstelle) gerichteten Anspruch unterlassen hat und erst gerade im Blick auf die insofern durch ihr eigenes Verhalten eingetretene Verjährung für die Erstattung sachlich zuständig geworden ist (vgl Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom 20.11.1997, ANBA 1998, S 163 ff unter 3.3 Buchst b).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 85/92

    Konkursverfahren - Beitragserstattung - Verrechnung

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Hier sind die Ansprüche auf Beitragserstattung jeweils mit der Entrichtung der Beiträge entstanden und fällig geworden (vgl insofern zu § 26 Abs. 2 SGB IV Urteil des Senats vom 15.12.1994, 12 RK 85/92, SozR 3-2400 § 28 Nr. 1).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Ungeachtet der Frage der sachlichen Zuständigkeit der Beklagten hierfür führte nämlich nach den entsprechend anwendbaren §§ 220, 210 BGB nur das Gesuch auf eine unmittelbar der Klage vorgeschaltete Entscheidung - etwa in einem Widerspruchsverfahren - und nicht bereits die ursprüngliche Geltendmachung des Anspruchs in einem auf Erlass des Ausgangs-Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahren zur Verjährungsunterbrechung (BVerwG vom 9.3.1979, 6 C 11/78, BVerwGE 57, 306, letztlich offen gelassen in BSG, Urteil vom 28.8.1996, 6 RKa 88/95, BSGE 79, 97, 101 ff = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).
  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 75/92

    Verjährung eines Anspruchs auf höhere Vergütung - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Wie durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung bereits geklärt ist (BSG vom 22.10.1996, 13 RJ 17/96, BSGE 79, 177, 179 f = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; vgl entsprechend zur unzulässigen Rechtsausübung im Arbeitsrecht, wenn die Untätigkeit des Gläubigers gerade auf das Verhalten des Schuldners zurückzuführen ist und dieser durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen einen bestimmten Irrtum erregt hat, BAG, Urteil vom 4.11.1992, 5 AZR 75/92, juris RdNr 23 mwN, zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Verjährungseinrede aus § 51 BRAO vgl BGH vom 21.1.1988, IX ZR 65/87, juris RdNr 39), sind unter diesem Gesichtspunkt auch etwaige Behördenfehler (zB unrichtige Beratung) zu berücksichtigen, die zu einer verzögerten Geltendmachung des Leistungsanspruchs geführt haben.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R
    Ungeachtet der Frage der sachlichen Zuständigkeit der Beklagten hierfür führte nämlich nach den entsprechend anwendbaren §§ 220, 210 BGB nur das Gesuch auf eine unmittelbar der Klage vorgeschaltete Entscheidung - etwa in einem Widerspruchsverfahren - und nicht bereits die ursprüngliche Geltendmachung des Anspruchs in einem auf Erlass des Ausgangs-Verwaltungsakts gerichteten Verwaltungsverfahren zur Verjährungsunterbrechung (BVerwG vom 9.3.1979, 6 C 11/78, BVerwGE 57, 306, letztlich offen gelassen in BSG, Urteil vom 28.8.1996, 6 RKa 88/95, BSGE 79, 97, 101 ff = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 12 AL 256/05

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Dies kann der Fall sein, wenn der Verjährungseinrede der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstünde, der aus dem auch das öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben folgt (§ 242 BGB; vgl BSG vom 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R - BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 13) .
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    § 27 Abs. 2 S 2 SGB IV, wonach die Verjährung erst mit Ablauf des Kalenderjahrs einer Beitragsbeanstandung durch den Versicherungsträger beginnt, findet in der Arbeitslosenversicherung keine Anwendung (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 9, und BSG Urteil vom 29.7.2003 - B 12 AL 3/03 R - AuB 2003, 341; ferner BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 11; nunmehr ausdrücklich § 351 Abs. 1 S 2 SGB III).

    Die Verjährungsvorschriften bedürfen für den besonderen Zusammenhang des Beitragsrechts in der Arbeitslosenversicherung keiner Modifikation (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 RdNr 10 ff; BSG Urteil vom 29.7.2003 - B 12 AL 3/03 R - AuB 2003, 341; BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 11).

  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

    Zudem muss sich die Beklagte so behandeln lassen, wie sie stünde, hätte sie sich rechtmäßig verhalten und die begehrten Leistungen erbracht (zu diesem Gedanken vgl BSGE 99, 271 ff RdNr 13 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3) .
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